Unterschiedliche Eingruppierung von Erzieherinnen
#1

Hallo,
ich habe folgende Frage:
In unserer KiTa werden Erzieherinnen ungleich eingruppiert. Bei gleicher Tätigkeit in die Entgeltstufe 8a und manche in 8b.
Bei Tätigkeiten mit besonders schwierigen Tätigkeiten (z.B. Betreuung von Integrationskindern) werden diese unterschiedlich
eingestuft, mal 8a, mal 8b. Wie kann man sich gegen Ungleichbehandlung wehren ?
Danke für eine Info
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#2

Es geht um den TVöD?
Die Unterschiede zwischen S8a und S8b sind komplex und kleine Unterschiede in Qualifikation, Zeitumfang etc. können zum entsprechenden Ergebnis führen. Siehe auch Protokollerklärung 6. im entsprechenden Abschnitt der Entgeltordnung TVöD.

Soweit der Arbeitgeber tatsächlich von einer falschen Entgeltgruppe ausgeht kann man individuell vorm Arbeitsgericht dagegen angehen. Dabei erwächst aber kein Anspruch daraus, dass er andere besser bezahlt als tariflich vorgesehen. Man hat grundsätzlich nur Anspruch auf die zutreffende Eingruppierung.

Daneben kann ein Betriebs- oder Personalrat einige Handlungsoptionen hinsichtlich der Eingruppierung.
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