Inflationsausgleich
#1

Hallo, ich bin seit Januar 22 krank, somit bekam ich auch den Inflationsausgleich nicht [33 Jahre Öffentlicher Dienst]. Meine Frage, wenn ich ab Dezember wieder arbeite, steht mir der monatliche Anteil zu?
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#2

Ja für die monatl. Zahlungen, wenn der TVöD Anwendung findet.
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#3

Es muss aber wirklich das Ende der Arbeitsunfähigkeit sein. Beim Einstieg im Hamburger Modell ist man weiter arbeitsunfähig und hat noch keinen Anspruch auf Bezahlung vom Arbeitgeber.
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