Altersteilzeit nach TV ab 1.1.23
#1

Hallo zusammen,

meine Vorgänger haben ATZ-Verträge nach dem TVAzFlex mit Beginn zum 01.01.2023 abgeschlossen. Diese sind nun angelaufen. Der TVAzFlex wurde jedoch nicht verlängert. Würde es für die Beschäftigten zu sozialversicherungsrechtlichen Problemen kommen, wenn wir die Verträge auf freiwilliger Basis weiterlaufen lassen würden? Eine Umwandlung zum Altersteilzeitgesetz wird schwierig, da die vereinbarte ATZ 5 Jahre läuft. Nach dem ATZG sind nur 3 Jahre möglich.

Vielen Dank.
Viele Grüße
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