Hallo zusammen,
ich bin neu hier und habe eine Frage:
Ich arbeite im öffentlichen Dienst in NRW. Ich habe von Januar bis April bei Arbeitgeber A gearbeitet, von Mai bis September bei Arbeitgeber B und von Oktober bis Dezember wieder bei A (beide Arbeitgeber im öffentlichen Dienst).
Wie verhält es sich nun mit der Jahressonderzahlung, welche ja anteilig berechnet wird?
Wird die Zeit bei A von Jan bis Apr mit angerechnet oder wird nur die Zeit des "neuen" Dienstverhältnisses von Okt bis Dez berücksichtigt?
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Hallo an Alle,
ich wende mich an diese Forum um eine grundsätzliche Frage zu klären. Wir sind ein örtlicher Personalrat der in den Geltungsbereich des BPersVG fällt.
Unser Vorsitzender ist aufgrund einer Erkrankung befristet voll erwerbsgemindert. Sein Arbeitsverhältnis ruht. Er hat seine Mitgliedschaft im Personalrat nicht niedergelegt. Ein neuer Vorsitzender ist gewählt und im Amt.
Wie verhält sich das mit seiner Mitgliedschaft im Personalrat sollte er während der Amtszeit wieder genesen und den Dienst wieder aufnehme?
Es geht nicht um den Vorsitz sondern „nur“ um seine Funktion als ordentliches Mitglied.
Im §29 BPersVG steht:
(1) Die Mitgliedschaft im Personalrat erlischt durch
1. Ablauf der Amtszeit,
2. Niederlegung des Amtes,
3. Beendigung des Dienstverhältnisses,
4. Ausscheiden aus der Dienststelle,
5. Verlust der Wählbarkeit mit Ausnahme der Fälle des § 14 Abs. 2 Satz 1,
6. gerichtliche Entscheidung nach § 28,
7.Feststellung nach Ablauf der in § 25 bezeichneten Frist, dass der Gewählte nicht wählbar war.
Weiß Jemand Rat ? Gibt es ähnliche Fälle?
Danke für eine Antwort
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Hallo liebe Forum Mitglieder.
Mein Frage wäre, habe ich ein Anrecht auf rückwirkende Bezahlung bei dauerhaft übertragener höherwertiger Tätigkeit?
Zu den Voraussetzungen:
Ich bin in EG 8 Stufe 6 eingruppiert.
Habe 2015 höherwertige Tätigkeiten übertragen bekommen.
Ich werde erst nach einer Bewährungszeit von 3 Jahren nach 9b höhergruppiert, da ich die persönlichen Vorraussetzungen nicht erfülle (kein Techniker oder Meister).
Hab ich ein Anrecht auf rückwirkende Bezahlung, da ich diese Tätigkeit ja seit 2015 ausübe?
Viele Grüße und im vorraus Danke für die Antworten
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Hallo,
ich habe ein Bewerbungsgespräch bei einer kleinen Gemeinde, die jemanden für das Bürgerbüro sucht.
In der Stellenanzeige steht folgendes:
"Die Gemeinde sucht zum nächst möglichen Zeitpunkt eine/n Mitarbeiter/in für das Bürgerbüro. Die Aufgaben umfassen alle Gebiete im Bereich eines kommunalen Bürgerservices insbesondere das Einwohnermelde- und Passwesen, wobei Berufserfahrung wünschenswert wäre. Anforderungen sind eine Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte/r, Teamfähigkeit, Flexibilität und eine gewisse Stressresistenz. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Von Vorteil wäre die Bereitschaft, sich in der Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr zu engagieren."
Ich erfülle zwar die Voraussetzungen, aber von einem Bürgerbüro und auch von der Gemeinde habe ich absolut keine Ahnung.
Nicht, dass die mich nur eingeladen haben, weil die mich einladen mussten!? :-/
Welche Fragen könnten gezielt bzgl. eines Bürgerbüros kommen? Und welche Fragen evtl. über die Gemeinde, sofern das überhaupt relevant ist.
Aufgrund meiner Schwerbehinderung bin ich zwar für die Stelle uneingeschränkt geeignet, aber bei der Freiwilligen Feuerwehr dürfte und könnte ich nicht mitmachen. Das dürfte aber doch kein Hinderungsgrund sein, oder!?
Beste Grüße
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Ich mache eine Ausbildung als Steueranwärter und möchte aus privaten Gründen einen Neuanfang - ist ein Wechsel an ein anderes Finanzamt möglich während der Ausbildung per Versetzungsantrag?
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Ich habe da mal eine Frage. Zur zeit bin ich als Stellvertretende Schichtleiterin angestellt bei einer GGmbH ... jetzt wurde intern eine Stelle ausgeschrieben auf die ich mich beworben habe um dem Schichtdienst zu entkommen. Die stelle fordert eine Fachkraft für lagerlogistik. Ich bin allerdings nur eine Fachlageristin. Deshalb will man mich ersr garnicht mit in die Bewegungsgespräche aufnehmen ich wurde also sofort abgelehnt als interne bewerberin. Nun also zu meiner Frage. 1. Bin ich eine interne Bewerberin 2. Eine Frau 3. Schwerbehindert 50%. Und dazu kommt das ich aktuell auf der stelle arbeite weil die stelle ja noch nicht neu besetzt ist. Dafür reicht meine Fachlageristen Ausbildung aber zu Festanstellung nicht. Mich ärgert das maßlos. Ich müsste nicht angelernt werden bin in der Materie bestens eingestellt beherche das Lagerprogram und kenne den Betrieb.
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Hallo,
wie bzw wo würdet ihr eine mobile Funkalarmanlage bilanzieren?! Diese besteht aus einer Außensirene, Bewegungsmelder, Fernbedienung sowohl der Alarmanlage selber (kleiner 'Kasten'). Ist dies ehr eine Betriebsvorrichtung oder ein BGA?
Die Anlage wird auch nur vorübergehend an diesem Raum benötigt und bald wieder abgebaut.
Vielen Dank
LG
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Guten Tag,
ich hoffe ihr könnt mir hier helfen, bei uns in der Region wird ein Stadtwerk gegründet. Jetzt sollen wir mit rüber gehen und uns wurde Tv-V 7 genannt - ist das richtig oder könnt ihr mir sagen wo ihr so eingruppiert seid?
Ich würde Minimum 8 sagen aber bin gespannt auf eure Nachrichten.
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Guten Morgen,
ich bin in der EG 9a eingruppiert. 75 % haben die Wertigkeit der EG 9a. 25 % sind mit der EG 10 bewertet. Wie hoch müsste der Zeitanteil der EG 10 sein, um höhergruppiert zu werden?
Vielen Dank.
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Moin, wir sind ein kleiner PR (3 Mitglieder) und stehen aktuell vor einer Fragestellung:
Mitarbeiter X beantragt eine Reduzierung seiner Wochenarbeitszeit nach TzBfg.
Diese wurde in einer Nebenabrede vom DSL genehmigt.
In der Nebenabrede findet sich ein Absatz:
"Die in dieser Nebenabrede festgelegte Arbeitszeitregelung tritt außer Kraft, wenn wegen starken Arbeitsanfalls, wegen Urlaub oder Krankheit anderer Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter von der Geschäftsleitung vorübergehend Vollbeschäftigung von X angeordnet wird."
Ist dieser Passus legitim?
Wir wollen dem MA natürlich keine Steine in den Weg legen, finden aber durchaus, dass das eine sehr schwammige, arbeitnehmer-unfreundiche Regelung ist.
Aber zwischen "nicht toll finden" und "gesetzliche Grundlage zur Mitbestimmung" gibts ja zum Glück Welten; nur konnten wir bislang noch keine Informationen hierzu finden, vielleicht habt ihr ja einen Tipp.
Gruß
A. aus Hannover
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Hallo zusammen,
ich bin gelernte Kauffrau Groß- und Aussenhandel. Im Dezember soll ich bei der Stadt (NRW), als Sachbearbeiterin Personal in E9a anfangen und man sagte mir, ich muß wohl den Verwaltungslehrgang 1 besuchen.
Ich habe mittlerweile soviel gelesen, dass ich mittlerweile total verunsichert bin, ob ich das überhaupt muss. Die Ausnahmen der Prüfungsvorschriften sind so unverständlich definiert, dass ich es nicht klar deuten kann. Auf der Ver.di Seite findet man das hier dazu... "Ausbildungs- und Prüfungspflicht
Die bisher durch § 25 und die Anlage 3 zum BAT geregelte Ausbildungs- und Prüfungspflicht ist jetzt in der Vorbemerkung Nr. 7 enthalten. Wie bisher gilt sie nur im Tarifbereich West (mit Ausnahme von Bremen, Hamburg und Hessen) und nur für Beschäftigte im Büro–, Buchhalterei–, sonstigen Innendienst und Außendienst, im Kassen- und Rechnungswesen und in Sparkassen (Absätze 1 und 7 der Vorbemerkung Nr. 7). In Krankenhäusern, Pflege- und Betreuungseinrichtungen, Versorgungs–, Nahverkehrs- und Hafenbetrieben findet sie keine Anwendung (Absatz 5). Für die neu geschaffenen Alternativen der Eingruppierung in den Entgeltgruppen 5 bis 9a bei abgeschlossener mindestens dreijähriger Berufsausbildung und entsprechender Tätigkeit sowie in den Entgeltgruppen 9b bis 12 bei abgeschlossener Hochschulbildung und entsprechender Tätigkeit (siehe unten) gilt sie ebenfalls nicht (Absatz 2 Satz 3)."
Kann mir hier bitte jemand was dazu sagen?
Vielen Dank vorab!
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Hallo,
lt. einer Stellenanzeige soll eine Vollzeit-Stelle besetzt werden:
"Ihre Aufgaben umfassen unter anderem:
Angelegenheiten im Melde- und Einwohnerwesen
Ausweis- und Passangelegenheiten
Kfz- Angelegenheiten
Gewerbe- und Gaststättenangelegenheiten
Fundsachen"
Leider steht nichts von der EG drin.
Welche EG ist bei einer kleinen Kommune in Hessen da realistisch?
Dankeschön.
LG
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Hallo ihr Lieben,
wir schreiben Januar 2019 unsere Zwischenprüfung und ich muss sagen, ich bin schon unheimlich aufgeregt...
Könnt ihr vielleicht mal erzählen was eure Erfahrungen so waren und was bei euch so geprüft wurde ??
Lg
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Guten Morgen,
Ich habe da mal folgende Frage.
Ich muss erst nach 3 Tagen eine Krankschreibung vorlegen.
Ich habe mich nun Dienstag und Mittwoch krank gemeldet ohne Krankenschein.
Würde ich nun Donnerstag auch noch ausfallen, und ich gehe Donnerstag zum Arzt, bekomme ich ja nur eine Krankmeldung für Donnerstag.
Das heißt ja ich war insgesamt 3 Tage Krank.
2 Tage ohne Krankschreibung und einen mit.
Dies würde doch ausreichen ohne Probleme zu bekommen oder?
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Hallo zusammen!
Ich bin Kommunalbeamtin und mit A8 besoldet.
Bei mir steht in den nächsten Monaten eine Beförderung an.
Meine Stelle ist ausgewiesen mit A9 + Amtszulage!
Bekomme ich diese Amtszulage mit der A9 Beförderung oder muss ich ein Jahr warten wegen „Minibeförderung durch Amtszulage“?
Lt. Par. 1 (4) Punkt 4 LBesG zählt es zum Grundgehalt.
Personalamt ist sich nicht sicher.
Wer kann mir Auskunft geben?
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Hallo und guten Tag...
es geht um die Eingruppierung als Fahrer. Ich arbeite jetzt seit über 6 Jahren im Öffentlichen Dienst ( Bauhof ) bei einer Gemeinde. Im Frühjahr war eine interne Fahrerstelle ausgeschrieben, auf die ich mich auch beworben habe und leider eine Absage bekommen habe. Die Stelle wurde dann auch öffentlich ausgeschrieben und natürlich wurde ein anderer auf die Fahrerstelle gesetzt. Jetzt meine Frage, ich werde fast täglich auf LKW's eingeteilt zum Fahren unter anderem auch sehr häufig auf die Müllabfuhr. Ab wann muss mein Arbeitgeber mich höher eingruppieren, oder ab wieviel Prozent als Fahrertätigkeit im Jahr? Im voraus schon mal vielen Dank.
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Frage:
Bei uns ist eine neue Situation entstanden. Meine Kollegin (3/4-Stelle) und ich (VZ) haben sich bisher gegenseitig vertreten (also zu zweit) was auch immer gut geklappt hat. Nun soll ich ab 2019 noch eine andere Kollegin (VZ) vertreten, sodass schon jetzt die Urlaubsplanung für 2019 schwierig wird. Die lt. meinem Chef 2019 zu vertretende Kollegin hatte vorher eine andere Vertretung und ihre Urlaubskarte ist schon abgezeichnet worden (die Vertretung wurde allerdings auf einen anderen neuen Arbeitsplatz gesetzt). Sie möchte bald buchen. Muss ich plötzlich die Vertretung für 2 Kolleginnen machen?
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Ich werde voraussichtlich meine jetzige Stelle kündigen und in eine andere Kommune wechseln, wenn das anstehende Vorstellungsgespräch gut verläuft.
Momentan bin ich in Entgeltgruppe 6 Stufe 3 eingruppiert. Die neue Stelle ist in 9a eingruppiert. Wie verhält sich das nun mit der Eingruppierung? Würde ich in Stufe 1 zurückfallen, obwohl ich schon seit vier Jahren im öffentlichen Dienst tätig bin? Oder bleibe ich in Stufe 3, nur die Stufenlaufzeit fällt auf null zurück?
Vielen Dank schon mal für aussagekräftige Antworten.
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Hallo, meine Lieben!
Ich habe demnächst einen Einstellungstest für die Ausbildung zur VFA. Ich bereite mich seit einigen Wochen vor, bin jedoch immer noch unsicher. Ich komme aus Schleswig-Holstein. Lübeck, um genau zu sein.
Hat jemand von euch diesen stets bereits geschrieben, worauf sollte ich beim Lernen mein Hauptaugenmerk legen?
Ich wäre um jede hilfreiche Antwort froh!
Ich bin Alleinerziehende Mama, habe mein Studium abgebrochen, und nun einen super tollen neuen beruflichen Weg für mich gefunden, der sowohl anspruchsvoll erscheint als auch vereinbar mit meinem Sohn ist (da in Teilzeit möglich). Ich möchte diesen Platz unbedingt!
Danke vorab und liebe Grüße!
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Liebe Mitglieder,
ich werde voraussichtlich bei einer Kommune im Verwaltungsbereich in der Entgeltgruppe 6 (Sekretariat- und Empfangsarbeiten) angestellt. Die von mir verlangten Tätigkeiten (Postbearbeitung, Schriftverkehr, AKtenführung, Bewirtung etc.) sind meine täglichen Aufgaben in meinem jetzigen Beruf (Rechtsanwaltsfachangestellte). Ich habe daher bereits 15 Jahre Berufserfahrung. In welcher Stufe kann man mich daher eingruppieren?
So wie ich das System verstanden habe, kann meine Berufserfahrung, welche ich nicht im öffentlichen Dienst erworben habe, angerechnet werden. Ist dies richtig so?
Viele Grüße
ReFa
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Hallo,
bei mir um die Ecke gibt es
https://www.lzn.niedersachsen.de/service...55489.html
Soll nur beispielhaft sein. Davon gibt es ja mehrere.
Handelt es sich dabei um eine Körperschaft des öffentlichen Rechts? Bezahlt wird, in diesem Fall, ja nach TVL. Ist also das Land Niedersachsen der Arbeitgeber?
Gruß
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Hallo zusammen,
habe ich das richtig verstanden, dass der Tarifbeschluss 2018 nur für Beamte des Bundes gilt?
Wo bleiben wir als Kommunalbeamte?
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Guten Tag, ich bin in einem schulsekretariat beschäftigt. Bis Juli 2018 hatte ich eine wöchentliche Arbeitszeit von knapp 21 Stunden. Seit August wurde meine wöchentliche Arbeitszeit auf Grund der Schülerzahl auf 13,36 Stunden reduziert. Der Arbeitsaufwand ist gleich geblieben. Das bedeutet,dass ich die anfallenden Aufgaben nicht bewältigen kann. Vieles bleibt liegen, wie z.b. Anlage. Vieles erledige ich auf die "schnelle". Ständig muss ich meine Arbeit unterbrechen wegen z.b. Telefon, Kinder mit Anliegen, Postbote etc...jetzt hatte ich ein unangemeldetes Mitarbeitergespräch. Mit Rektor und Konrektor, da wurden mir viele Dinge vorgeworfen. U.a.das ist jetzt so mit den wenigen Stunden, aber die Arbeit muss erledigt werden. Ja, super...Wie soll ich das verstehen? Aufforderung zur Mehrarbeit? Auch möchte ich wissen, ob ein unangemeldetes Mitarbeitergespräch zulässig ist. Ich benötige Unterstützung. Vielen Dank
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Hallo,
unser Personalrat wurde per Listenwahl gewählt (Wir sind in Brandenburg). Es wurden 5 Listen abgegeben, der Personalrat hat sich konstituiert und besteht aus 9 Mitgliedern. Auf jeder Liste sind diverse Ersatzmitglieder...also alles ok.
Nun "droht" eine Liste (die mit den wenigsten Wählern) komplett ihr Amt niederzulegen. Das heißt auch alle Ersatzmitglieder. Muss dann tatsächlich eine Neuwahl stattfinden da der PR unter die vorgeschriebene Anzahl (9 Mitglieder) kommt?
Ich suche noch die gesetzl.Grundlage die mir das Gegenteil sagt...ich kann mir einfach nicht vorstellen dass man so unter Druck gesetzt werden darf von einer Liste, weil es nicht so läuft wie die sich das vorstellen.
Vielen Dank schon mal im Voraus!
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Hallo zusammen,
kann mir einer erklären, was genau die Schwebeposten sind?
Sie tauchen unter anderem ja auf den Tagesabschluss auf.
Danke.
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Hallo an alle,
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Als baufhofmitarbeiter
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Hallo zusammen,
leider gibt es bei unserer kleinen Verwaltung z.Z. keinen PR. Dies hat zur Folge, dass der HVB eine Dienstanweisung ohne Zustimmung eines PR erlassen konnte.
Die Dienstanweisung ist mit Bekanntgabe sofort wirksam. Ist dies überhaupt rechtens?
Hat jemand schon Erfahrung damit gemacht und kann Tipps zu Maßnahmen geben? Kann ein neuer PR diese Dienstanweisung wieder kündigen?
Vielen Dank schon im Voraus.
MfG
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Mein Vorgesetzter hat mir im Juni mitgeteilt dass meine Höhergruppierung von E5 auf E6 durch ist,
auf meinen letzten Abrechungen ist immer noch die E5. Auf Nachfrage bekommt man zu hören das kann dauern.
Wie lange soll man denn im Schnitt warten ?
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Hallo zusammen,
ich hoffe hier kann mir geholfen werden.
ich bin seit einiger Zeit in der EG 9b im TVÖD Bund angestellt.
Mein Tätigkeitsbereich rechtfertigt eine Eingruppierung in die 9c.
Die Personalabteilung bearbeitet den Fall zur Zeit.
Sollte es zu einer rückwirkenden Eingruppierung in die 9c kommen (Laut
Personalabteilung zum 01.03.2018), so bleibt meine Erfahrungsstufe erhalten.
Die Erfahrungszeit in der Erfahrungsstufe soll nach Aussage der Personalabteilung
nicht erhalten bleiben. Aus meiner Sicht waren die Voraussetzungen zur
Einordnung in die 9c bereits seit Aufnahme meiner Tätigkeit gegeben.
Heißt: die Höhergruppierung erfolgt ohne eine Übernahme von höherwertigen
Tätigkeiten - der Job bleibt der Selbe.
Müsste dann nicht meine Erfahrung in meinem Tätigkeitsfeld - sprich meine Stufen- UND Stufenlaufzeit -
erhalten bleiben?
ich glaube bei der Einführung der 9b war es ähnlich.
Vielen Dank für eure Hilfe.
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