Zusatzqualifikation Kinderschutzfachkraft
#1

Guten Tag, ich arbeite in einem Hort mit 30 std. die Woche. Mein Tarif ist der TVÖD. Jetzt habe ich meine Ausbildung zur Kinderschutzfachkraft erfolgreich abgeschlossen. Steht mir damit ab jetzt mehr Gehalt vom Träger zu? Bin im öffentlichen Dienst.. 
ich freu mich auf Antworten
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#2

Hallo, nein. Es ändert nichts an der Tätigkeit sondern ist lediglich eine Fortbildung. Deswegen stimmt auch leider die Formulierung "Ausbildung" nicht.
Es grüßt jemand der u.a. auch eine 8a Fortbildung hat.
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