Geschrieben von: Gast, 27.12.2018, 20:39, Forum: TVöD, Antworten (5)

Hallo zusammen,

ich bin seit fast 30 Jahren im öffentlichen Dienst in der gleichen Abteilung und bin aufgrund meiner guten Leistung sowie Fachkenntnisse - ohne mein Zutun (!) und zuletzt aufgrund einer externen Stellenbewertung bis in EG 11 aufgestiegen. Ein Grund ist vermutlich auch, dass ich immer bereit war auch die Verantwortung für mein Handeln zu übernehmen.

Nun wurde mir aber kürzlich von einem neuen Abteilungsleiter (per Mail) mitgeteilt, dass ich div. Bescheide nicht mehr selbst unterschreiben darf (offensichtlich trifft dies auch andere im Haus) obwohl ich auch dieses (sehr schwierige) Aufgabengebiet seit über 10 Jahren innehabe,  sämtliche Unstimmigkeiten auf ein gute Ebene gebracht habe und es natürlich sehr ineffektiv und anstrengend wäre, wenn ich nun alles beim ohnehin sehr engen Terminkalender erst mit den Vorgesetzten besprechen und unterschreiben lassen müsste, zumal diese auch nicht bis ins letzte spezialisiert sind.

Die Argumentation lautet: Meine Vorgesetzten (also der Bürgermeister und der Amtsleiter) würden die Verantwortung tragen und für alles herangezogen, das von mir und anderen Mitarbeitern verbescheidet oder an Schriftstücken herausgegeben wird und müssten über jegliche Details informiert sein - außerdem wäre es doch gut, wenn viele Meinungen einfließen würden.

Gespräche hierzu wurden leider eher abgeblockt wobei dies alles vielleicht auch an einer irrtümlichen Rechtsmeinung liegt.


Nun habe ich mal nachgelesen und lt. allg. Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaats Bayern (Art. 23 Abs. 2) gefunden, dass grundsätzlich die Sachbearbeiter die Verantwortung tragen und vor allem: "Wer mitzeichnet  oder unterschreibt, übernimmt im Rahmen seiner Zuständigkeit die Verantwortung für den Inhalt".
Auch Art. 119 AO lässt dies offensichtlich ebenfalls zu und an Verwaltungsschule wird dies ebenfalls so gelehrt !!.

Allerdings bin ich in der Gemeindeordnung, sowie in den Geschäftsordnungen nicht so bewandert, dass ich dies abschließend beurteilen kann. Ist es tatsächlich zwingend erforderlich, dass alles der Bgm. bzw. der Abteilungsleiter unterschreibt - wie sieht es mit der Haftung aus??
Ich sehe für mich, wenn ich dies weiterhin selbst machen könnte - eigentlich kein großes Risiko, da im Worst case ja auch noch die Kassenversicherung eintritt wobei ich das alles beileibe nicht auf die leichte Schulter nehme und mich auch privat abgesichert habe.

Dass eine solche Anordnung natürlich getroffen werden darf und ich dies letztendlich hinnehmen muss (!) ist mir klar - aber ich würde doch gerne nochmal ein Gespräch suchen - einfach weil alles andere die Abläufe sehr erschweren würde. Andererseits akzeptiere ich natürlich - dass meine Vorgesetzten, wenn sie wirklich in der Haftung sind - über alles Bescheid wissen müssen.
Aber wenn ich diese Rechtsvorschriften richtig interpretiere, ist es ja gerade die Haftung, die dann nicht bei meinen Vorgesetzten liegt, wenn sie nicht mit unterschreiben.
Kann mir jemand einen Rat geben, wie ich ggfs. argumentieren könnte?

Vielen Dank im Voraus

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Geschrieben von: Gast, 27.12.2018, 18:44, Forum: Ausbildung / Studium Beamte, - Keine Antworten

Hi,

ich fange nächstes Jahr an mit meiner Ausbildung in der 2. QE in Bayern und wollte mal fragen ob es hier noch mehr Leute gibt, die dies auch tun. Big Grin

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Geschrieben von: Gast, 24.12.2018, 19:34, Forum: Verwaltungsfachangestellte, Antworten (1)

Hallo, 

ich bin am Überlegen eine Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten zu absolvieren/aufzunehmen. 

Unter welchen Umständen ist die spätere Übernahme in ein Beamtenverhältnis möglich?

Vielen Dank im Voraus.

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Geschrieben von: Gast, 23.12.2018, 16:03, Forum: Beamte, - Keine Antworten

Hallo zusammen,

meine Stelle ist mit A16 bewertet (Einstiegsamt 2 ehemals hd).
Ich selber musste als Quereinsteiger mit A13 anfangen (vorher tariflich Beschäftigter) die Probezeit ist beendet. Nach Beendigung der Probezeit muss ich ein Jahr auf meine Beförderung auf A14 warten.
Besteht die Möglichkeit auf Amtszulage gemäß Paragraph 45 LBesG NRW? Danke

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Geschrieben von: Gast, 23.12.2018, 12:56, Forum: Beamte, - Keine Antworten

Guten Tag,

beides fällt in meinen Interessensbereich und ich habe für beides eine Zusage.
Nun meine Fragen
1) Wo sind die Aufstiegschancen besser nach dem dualen Studium, in der Verwaltung Finanzamt oder Bundeswehr?
2) Kann mir jemand persönliche Erfahrungen berichten?

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Geschrieben von: Gast, 21.12.2018, 21:53, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (10)

Hallo zusammen,

es geht um folgendes.

Unsere Vorgesetzten hätten gerne zu jeder Personalratssitzung die wir durchführen im vorraus die Tagesordnungspunkte, was
jedoch unserem Verständniss der Schweige- und Geheimhaltungspflicht wiederspricht, weswegen wir die weitergabe der Tagesordnungspunkte auch seit begin unserer Amtszeit verweigern.

Unsere Vorgesetzten meinen nun das wir rechtlich dazu verpflichtet wären diese vor den Sitzungen auszuhändigen, sie geben an dies bei einem telefonat mit der Kommunalberatung in Erfahrung gebracht zu haben. (was ich persönlich für recht unglaubwürdig halte)

Ich meine wenn sich ein Beschäftigter z.B. wegen Mobbing, sexueller Belästigung o.Ä. im zusammenhang mit einem der Vorgesetzten an uns wendet nehmen wir das ja auf die Tagesordnung auf, was ja dann z.B. so aussieht.



Tagesordnung:          - Frau Musterfrau beschwerde über Herr Vorgesetzter wegen Mobbing



Ich meine wenn der Vorgesetzte das liest ist ja zu erahnen das dies Konsequenzen für die ratsuchende Person haben dürfte.
Ganz davon abgesehen das vertrauliche Informationen, die uns von der betroffenen Person gegeben wurden, auf diesem wege weitergeleitet werden.

So jetzt die Frage:

Können wir mit Verweis auf § 71 LPersVG RLP argumentieren und so weiter verfahren wie bisher oder gibt es wirklich eine Verpflichtung gegenüber dem PR die Tagesordnungspunkte an die Vorgesetzten weiterzugeben ??? (Was ich wirklich für Schwachsinn halte)

Danke schonmal im vorraus.

mfg

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Geschrieben von: Gast, 20.12.2018, 18:21, Forum: Arbeitnehmer , Antworten (5)

Hallo in die Runde,
ich bin seit über 17 Jahren Angestellter im höheren/gehobenen Dienst bei einer Körperschaft des öffentlichen Rechts in Bayern, dem Wirtschaftsministerium unterstellt. Mein höchster Abschluss ist Meister/Bachelor Professional DQR Stufe 6. Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist hoheitlicher Natur - Prüfungswesen und Prüfungsrecht, Verwaltungsrecht, Erwachsenenbildung, Kontakt mit dem Ministerium, Landratsämtern und sonstiger Behörden. Ich bin auch vereidigt. Von der Eingruppierung (Haustarif) etwa TVÖD 14-15, z.B. e15 Stufe 3. Ich habe aber weder die Angestellten bzw. Beamtenebenen durchlaufen. Nun möchte ich mich örtlich verändern und suche natürlich auch vorrangig im öffentlichen Dienst bei Gemeinden und Städten. Wie soll ich vorgehen bzw. welche Argumentationshilfen könnt ihr mir geben? Wie sind meine Chancen? Ich bin 52 und blicke auf 35 Jahre Berufsleben zurück.

Danke schonmal und ein frohes Fest

Georg

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Geschrieben von: Gast, 18.12.2018, 22:33, Forum: TVöD, Antworten (1)

Hallo,
in welcher Entgeltgruppe wird ein Datenschutzbeauftragte/r eingruppiert?

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Geschrieben von: Gast, 18.12.2018, 16:02, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (2)

Ich denke darüber nach, ein duales Studium (Bachelor "Öffentliche Verwaltung") bei der Stadt zu absolvieren. In welche Besoldungsstufe kommt man nach dem Studium? Während des Studiums bin ich Beamter auf Widerruf, danach auf Probe.

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Geschrieben von: Gast, 17.12.2018, 15:37, Forum: Arbeitnehmer , Antworten (2)

Hallo,

ich habe vor „etwa 100“ Jahren eine Ausbildung im öffentlichen Dienst gemacht, sprich die 1. Angestelltenprüfung. Nach der Ausbildung bin ich über den Wehrdienst in der Industire gelandet und habe hier Karriere gemacht. Ist es möglich, sich aus einer solchen Position heraus als AngestAngest (50 Jahre alt) auf eine mit 9c dotierte Stelle zu bewerben?

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Geschrieben von: Gast, 17.12.2018, 15:21, Forum: Kita, Jugend, Soziales (SuE), - Keine Antworten

S10347 ich arbeite als Erzieherin in Teilzeit; und zwar nach meinem Dienstplan nur an 3 Tagen pro Woche. Wegen personeller Probleme, Krankheitsfällen muss ich seit Monaten jedoch immer wieder Mehrarbeit leisten und an den eigentlich freien Arbeitstagen auch Dienst leisten, damit der Betrieb aufrecht erhalten werden kann.
Habe ich für diese zusätzlichen Arbeitstage dann Anspruch auf Fahrtkostenersatz, im Reisekostenrecht gibt es einen Passus das für "Fahrten zwischen Wohnung regelmäßiger Dienststätte aus besonderem dienstlichen Anlass" die entsprechenden Fahrtkosten erstattet werden können??
Ich denke doch, dass meine Aushilfe bei Krankheitsfällen schon ein besonderer dienstlicher Anlass sein müsste, da ich dem Kindergartenträger damit sehr helfe.

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Geschrieben von: Gast, 17.12.2018, 11:21, Forum: Landesbeamte, - Keine Antworten

Hallo, ich bin Angestellte nach TVL beim Land BW, hab alle Voraussetzungen zur Verbeamtung, auch ein Hochschulstudium, aber leider nicht verwaltungsnah.

Gibt es eine Möglichkeit, diese fehlende Voraussetzung irgendwie nebenberuflich nachzuholen?

Für Tipps bin ich dankbar.

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Geschrieben von: Gast, 17.12.2018, 10:29, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (3)

Hallo, ich benötige dringend eure Hilfe!
Es geht darum das unser PR zurück getreten ist, aber sich für die Neuwahl im Januar nur ein Angestellter hat aufstellen lassen, von den Beamter leider keiner.
Ich bekomme viele Antworten, leider alle unterschiedlich.
Ist es rechtlich möglich, das dieser eine Angestellte die Mitarbeiter vertritt, bei einer Anzahl von 30 Angestellten und 50 Beamten?

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Geschrieben von: Gast, 16.12.2018, 22:21, Forum: TVöD, Antworten (3)

Hallo Kollegen Smile

ich habe die Stelle gewechselt, welche mit der E9a bewertet wurde.
Die Kollegin, die in den (wohlverdienten) Ruhestand gewechselt ist, hatte eine Arbeitsplatzbeschreibung von 2011 (mit dem gleichen Inhalt wie die jetzige), aber die Bewertung war eine E9b (sogar fast eine E9c). Sie hatte mir netterweise ihre „alte“ Arbeitsplatzbeschreibung ausgehändigt) anhand der ich meine vergleichen könnte. Es sind die gleichen Tätigkeiten. Die Unterschiede liegen allerdings in der Bewertung der einzelnen Tätigkeiten (das zeigte mir netterweise der Personalrat). Tätigkeiten, die vormals als „besonders verantwortungsvoll“ oder mit „gründliche und umfassende Fachkenntnisse“ bewertet wurden, werden plötzlich mit Berufsabschluss oder vielseitigen Fachkenntnissen abgegolten.

Habt ihr eine Idee was ich da machen kann? Lohnt sich der Gang zum Anwalt? Hattet ihr vielleicht auch schon mal sowas?

Vielen Dank!

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Geschrieben von: Gast, 13.12.2018, 16:36, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (1)

Hallo,

komme aus Hessen. Letzte Beförderung zu A10 war im Oktober 2016.

Seit September 2017 habe ich ein neues Tätigkeitfeld, das mit A12 bewertet wurde.

Meine Dienststelle will mir nun rückwirkend zum Oktober 2018 A11 geben.

Habe ich eine Chance direkt zu A12 zu kommen?

§ 19 HBG sagt nach meinen Nachforschungen, dass es nicht geht, weil die A-Ämter regelmäßig zu durchlaufen sind und sowieso vor Ablauf von 2 Jahren nicht befördert werden darf.

Faktisch würde ich jedoch ganze 3 Jahre eine A12 Stelle machen und nicht angemessen dafür entlohnt werden.

Danke für die Hilfe.

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Geschrieben von: Gast, 12.12.2018, 11:03, Forum: TVöD, Antworten (2)

Hallo, wer kann mir sagen in welcher Gehaltsstufe allgemein ein Wassermeister eingestuft ist

Gruss
Rolf

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Geschrieben von: Gast, 11.12.2018, 16:53, Forum: Landesbeamte, - Keine Antworten

Icon_exclaim   014  Zu meiner Frage: Ich überlege die Laufbahn des Diplom-Finanzwirtes einzuschlagen. 

Nun zu meiner Frage: Wie sind die Karriereaussichten in NRW?
Wie lange dauert es, wenn man bei A9 startet, um in die A12 zu gelangen?

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Geschrieben von: Gast, 11.12.2018, 12:20, Forum: TVöD, Antworten (1)

Hallo,
folgende Situation:

AN A ist in EG 5 eingruppiert. In der Arbeitsplatzbeschreibung steht auch die Vertretung (Urlaub, Krankheit, Frühstück) von Arbeitnehmer B in EG 7.

Darf AN A diese Tätigkeiten ausführen?
Muss er sie ausführen?
Wie sieht es in dem Fall mit einer Zulage aus?

Danke schonmal.

Percy

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Geschrieben von: Gast, 09.12.2018, 23:00, Forum: Arbeitnehmer , - Keine Antworten

Hallo ,wie wird das Weihnachtsgeld berechnet für Beschäftigte  in Anlage 2, Vergütungsgruppe AVR 9, Ziffer 3 ?

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Geschrieben von: Gast, 08.12.2018, 11:27, Forum: Arbeitnehmer , Antworten (1)

Hallo,

eine Stelle als Hausmeister ist von einer Behörde ausgeschrieben.

In der Stellenanzeige steht:

"typische Hausmeistertätigkeiten"

Es bewerben sich viele Schwerbehinderte, die sich entweder per E-Mail beworben haben oder ihre E-Mail-Adresse im Lebenslauf angegeben haben und alle sind anhand der Bewerbung nicht offensichtlich ungeeignet.

Diese werden von der Behörde per E-Mail kontaktiert und es wird explizit nachgefragt, ob diese aufgrund ihrer Schwerbehinderung(en) schwere Tätigkeiten, wie z. B. das Führen von schweren Kehrmaschinen, Schneefresen oder ähnliches ausführen können.

Manche antworten auf diese E-Mail, dass das kein Problem ist. Diese werden auch zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen.

Manche anworten nicht auf diese E-Mail und diese werden nicht zu einem Vorstellungsspräch eingeladen.

Manche antworten auf diese E-Mail und teilen mit, dass diese Nachfrage überhaupt nicht erlaubt ist. Diese werden auch nicht eingeladen, da es für die Stelle eben unerlässlich ist, solche Tätigkeiten auszuüben.

Fragen:

1. Hätten auch die eingeladen werden müssen, die nicht geantwortet haben?
2. Sind Bewerber verpflichtet, auf eine solche Nachfrage per E-Mail zu antworten?
3. Ist eine solche Nachfrage tatsächlich nicht erlaubt?

Was meint ihr? Wie ist da die Rechtslage?

Besten Dank vorab.

Herzliche Grüße

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Geschrieben von: Gast, 06.12.2018, 20:20, Forum: Öffentlicher Dienst, Antworten (1)

Gängelei innerhalb Kolleginnen in der Personalabteilung. Eine Person muss ständig zum Chef wegen Kleinigkeiten. Nun ist sie deswegen zum Personalrat, der wiederum zum Leiter ging weil er Mobbing ahnt. Nun kommt es wieder zum Personalgespräch. Rädelsführer der Chef, PR, sämtl. Sachbearbeiter und Gleichstellungsbeauftragte.
Problem...außer PR sind alle gleicher Meinung.
Frage...macht das überhaupt Sinn wieder in die Höhle des Löwen zu müssen oder ist es ratsam hier unbeteiligte Personen zu fordern?

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Geschrieben von: Gast, 05.12.2018, 18:26, Forum: Arbeitnehmer , - Keine Antworten

Ich hatte 3 Jahre Sommerurlaub und bin am 01.10. wieder in Vollzeit eingestiegen. 2017 habe ich einen Tag die Woche bis Juli gearbeitet.

Jetzt wurde erklärt, dass die Sonderzahlung aufgrund der Monate 07-09 berechnet wird. Da ich zu dieser Zeit nicht gearbeitet habe, wurde nicht der erste Arbeitsmonat zur Berechnung herangezogen, sondern der letzte Monat aus 2017. Ist das so richtig? Denn mir fehlen jetzt natürlich ein paar 100€.

Danke vielmals für die Hilfe

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Geschrieben von: Gast, 05.12.2018, 11:54, Forum: Arbeitnehmer , Antworten (1)

Hallo an alle,
ist es möglich dass mich mein Arbeitgeber in Bayern am Samstag zur Arbeit einbestellt? Bzw. auch unter der Woche heimschickt, da an dem Tag nicht gearbeitet werden kann. EDV wird komplett umgestellt!

Wir haben in der Dienstvereinbarung nur die Zeiten von Montag bis Freitag genannt. Eine weitere Regelung gibt es nicht.

Danke für Infos!

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Geschrieben von: Gast, 05.12.2018, 11:28, Forum: Verwaltungsfachangestellte, Antworten (2)

Hallo, habt ihr zufällig eine materielle Rechtsmäßigkeitsprüfung? Ich verstehe zwar die einzelnen Punkte, die zu prüfen sind, aber habe Probleme damit, das in einen schönen Text in einer sinnvollen Reihenfolge zu bringen.
Wir haben leider noch keine komplette Prüfung gemacht...
Danke für eure Hilfe
LG  Icon_biggrin

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Geschrieben von: Gast, 04.12.2018, 14:14, Forum: Kasse, - Keine Antworten

Liebe Forums-Gemeinde,

ich habe eine Anstellung im öffentlichen Dienst (Gemeinde) als Sachbearbeiter Vollstreckung in Aussicht. Ich bin gelernte Rechtsanwaltsfachangestellte mit 15 Jahren Berufserfahrung.

Welche genauen Tätigkeiten umfassen diese Stelle und mit welcher Eingrupperung kann ich rechnen?

Die Stelle ist derzeit noch nicht "freigegeben", da diese durch eine Altersteilzeitstelle "besetzt" ist. Daher habe ich noch keine genaueren Informationen.


Viele Grüße

Refa

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Geschrieben von: Gast, 04.12.2018, 13:42, Forum: AltTZ, - Keine Antworten

Ich habe vom 1.1.17 bis 31.12.19 ATZ im Blockmodell.
Am 1.7.18 begann meine Freistellungs Phase.
2017 habe ich ein halbes Weihnachtsgeld erhalten, seit dem 1.7.18 wird die andere Hälfte feierlich ausgezahlt.
ICH meine dass mir für 2018 vom 1.1.bis 30.6.noch ein halbes halbes W Geld gezahlt werden müsste und das dann auch noch in gleicher Höhe ratierlich ausgezahlt.
Meine Kommune sagt NEIN.

Kennt sich jemand aus ???

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Geschrieben von: Gast, 03.12.2018, 17:26, Forum: TVöD, Antworten (4)

Hallo an Alle ?
Ich habe eine Frage.
Ich habe zur Zeit die EG 9a Stufe 5 und habe im Dezember 17 einen Antrag auf Überleitung in die 9b gestellt. Das Verfahren hat sich nun bis heute hingezogen. Bei der Prüfung des Antrages hat sich nun herausgestellt, dass meine Stelle eine EG 10 ist. Wie beläuft sich das nun mit der Stufe?
Bei einer Überleitung in die 9b wäre ich Stufengleich höhergruppiert worden.

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Geschrieben von: Gast, 03.12.2018, 11:50, Forum: TVöD, Antworten (1)

Hallo zusammen,

ich würde mich freuen, wenn ihr mir einen Tipp oder Vorschlag unterbreiten könntet. Es geht um einen Antrag auf Höhergruppierung wegen Ausübung einer höherwertigen Tätigkeit.

Der Sachverhalt:

Vor 4-5 Jahren wurden schleichend Tätigkeiten von A 11 auf EG 6 übergeben (Ordnungsrecht), da besagte A11 krankheitsbedingt Außentermine nicht mehr wahrnehmen konnte/wollte.

Diese Außentermine wurden auch dann von mir mit EG 6 übernommen (eine Höhergruppierung wurde vor 3 Jahren abgelehnt, da die Selbständigkeit fehlt?).

Ich habe viele Fortbildungen in dem Bereich gemacht und mir viel selbst erarbeiten müssen.

Jetzt wurde eine neue Stelle geschaffen, da die besagte A11 überlastet ist.
Die neue Stelle wird ebenfalls mit A 11 bewertet und übernimmt nun wieder die Tätigkeit, die ich bislang zusätzlich ausgeübt habe.
Ich werde jetzt nur noch begleitend tätig (A11 und EG6 - bei Außenterminen).

Meine Frage: Kann ich einen Antrag auf Höhergruppierung stellen, da ich jetzt über Jahre eine Tätigkeit gemacht habe, die jetzt wieder mit A11 ausgeübt wird?

Ich würde mich über Antworten sehr freuen.

liebe Grüße
Andrea

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Geschrieben von: Gast, 30.11.2018, 09:57, Forum: Arbeitnehmer , Antworten (1)

Hallo,

wenn man Krankengeld erhalten hat, werden diese Zeiten nicht bei der Jahressonderzahlung berücksichtigt?

Danke.

Schöne Grüße

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Geschrieben von: Gast, 29.11.2018, 21:53, Forum: TVöD, - Keine Antworten

Folgender Sachverhalt: 

bin als Leitung einer zweigruppigen EInrichtung in s9 eingruppiert, da eine Gruppe eine I-Gruppe ist und die andere eine Betriebserlaubnis für 23 Kinder hat. Also maximal 38 Kinder, knapp unter der Grenze zu s 13. 

Nun habe ich im TVöd bei den Protokollerklärungen zu den Merkmalen in s13 gelesen, dass die Tätigkeit in einer I-Gruppe zu mindestens 50 % der Arbeitszeit S13 rechtfertigt. Desweiteren habe ich seit 5 Monaten vier Erzieher zu koordinieren. 

Möglichkeit a) grundsätzlich falsch eingruppiert wegen I-Gruppe Icon_rolleyes ......Nachzahlung ab Anstellung???
Möglichkeit b) Höhergruppierung wg geänderter Anforderungen (koordinierende Tätigkeit vier Erzieher)

Wer kann mit Antwort geben?

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