Eingruppierung als Chefsekretärin im Büro des Bürgermeisters
#1

Ich arbeite als Chefsekretärin im Büro des Bürgermeisters in einer Stadt mit ca. 20.000 Einwohnern. Gibt es eine Regelung die besagt, dass es ab dieser Einwohnerzahl möglich ist in EG 9 eingruppiert zu werden?
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#2

Nein. Es kommt auf die übertragenen Aufgaben und nicht die Einwohnerzahl der Stadt an.
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