Hallo,
der Begriff "selbstständige Leistungen" im tarifrechtlichen Sinne ist überall sehr vage beschrieben und bezieht sich in den meisten Fällen hauptsächlich auf Rechtsvorschriften bzw. Sachbearbeitung. Da jedoch in einigen Fällen Vorzimmerkräfte in EG 8 eingruppiert sind, muss es wohl auch in der allgemeinen Verwaltung "selbstständige Leistungen" geben.
Ich hätte gerne konkrete Beispiele dafür ("Unter selbstständiger Leistung ist eine Gedankenarbeit zu verstehen, die im Rahmen der für die Vergütungsgruppe vorausgesetzten Fachkenntnisse hinsichtlich des einzuschlagenden Weges, wie insbesondere hinsichtlich des zu findenden Ergebnisses eine eigene geistige Beurteilung und eine eigene Entschließung erfordert.").
Vielen Dank!
"Da jedoch in einigen Fällen Vorzimmerkräfte in EG 8 eingruppiert sind, muss es wohl auch in der allgemeinen Verwaltung "selbstständige Leistungen" geben. "
Hier ist zu unterscheiden ob es sich wirklich um eine Eingruppierung in die E8 handelt oder nur entsprechend bezahlt wird. Daneben lassen sich Vorzimmerkräfte durch Anreicherung der Aufgaben im Bereich Sachbearbeitung, Controlling etc. so anreichern, dass eine Entgeltgruppe von >E6 erreichbar ist.
Daneben gibt es im Bereich des Bundes übertarifliche Sonderregelungen für Vorzimmerkräfte. Diese Eingruppierungen sind als solches nicht vergleichbar.
Es gibt in entsprechender Kommentarliteratur Listen von Tätigkeiten für die sL bestätigt oder verneint wurde. Aber bei der Anwendung muss man beachten, dass es auf die Details der Arbeitsvorgänge ankommt die Gegenstand der Gerichtsverfahren waren.
Da gerade in kleineren Kommunen der Arbeitstag nicht durch reine Vorzimmertätigkeiten ausgefüllt ist, findet daneben auch noch Sachbearbeitung statt (bei uns z. B. Tourismus und Gaststättenrecht, in einer Nachbargemeinde Öffentlichkeitsarbei und Soziales etc.). Bei einem meiner früheren Arbeitgeber (größere Stadt) wurden im Vorzimmer auch die Termine des BM vorbereitet (Zusammenstellung von Informationen, Erstellung Redemanuskripte etc.).
Ein Vorzimmer, in dem nur telefoniert, getippt und Kaffee gekocht wurde, habe ich in meiner Berufspraxis noch nicht erlebt.
Telefonieren, Tippen und Kaffee kochen wären wohl auch nur EG3 oder so aber niemals die gewöhnlich gezahlte EG 6 oder mehr.
Ich bin etwas enttäuscht, dass man die von mir eigentlich gestelle Frage nicht beantwortet hat. Ich hätte gerne konkrete Beispiele für selbstständige Leistungen einer Assistentin / Sekretärin im Vorzimmer des Bürgermeisters.
Es wurde doch beschrieben, wo man Listen von Tätigkeiten mit sL findet. Es sind aber halt keine Tätigkeiten als Assistentin / Sekretärin.
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Unter selbstständiger Leistung ist eine Gedankenarbeit zu verstehen, die im Rahmen der für die Vergütungsgruppe vorausgesetzten Fachkenntnisse hinsichtlich des einzuschlagenden Weges, wie insbesondere hinsichtlich des zu findenden Ergebnisses eine eigene geistige Beurteilung und eine eigene Entschließung erfordert. Eine leichte geistige Arbeit genügt nicht. Kennzeichnend für selbstständige Leistungen sind ein wie auch immer gearteter Ermessens-, Entscheidungs-, Gestaltungs- oder Beurteilungsspielraum bei der Erarbeitung eines Arbeitsergebnisses. Vom Beschäftigten werden Abwägungsprozesse verlangt, es werden Anforderungen an das Überlegungsvermögen gestellt. Der Beschäftigte muss also unterschiedliche Informationen verknüpfen, untereinander abwägen und zu einer Entscheidung kommen. Dieser Prozess geistiger Arbeit kann bei entsprechender Routine durchaus schnell ablaufen. Anschaulich hat das BAG hierzu ausgeführt: "Geistige Arbeit wird also geleistet, wenn der Angestellte sich bei der Arbeit fragen muss, wie es nun weitergeht, worauf es nun ankommt, was als nächstes geschehen muss."
So liegen selbstständige Leistungen z. B. dann vor, wenn der Beschäftigte alternativ entscheiden muss, welche Rechtsvorschriften im Einzelfall anzuwenden sind. Des Weiteren, wenn vorgegebene oder zu ermittelnde Daten und Fakten im Rahmen von Fachkenntnissen in ein neues Ergebnis umgewandelt werden.
Eingruppierung – Entgeltordnung TVöD-Bund / 12.8 Selbstständige Leistungen | TVöD Office Professional | Öffentlicher Dienst | Haufe