Rufbereitschaft Kindergarten Krankheitsfall
#1

Guten Tag, ich arbeite im Kindergarten (Tv angelehnt ÖD, Öffnungszeit Mo-Fr 6-17) wo seit einen halben Jahr im Vorfeld eine Rufbereitschaft im Dienstplan stehen kann. Diese funktioniert so. Der Dienstplan für die kommende Woche wird von den Dienstplanern ( festgelegte Kollegen aus der Einrichtung ) bis Donnerstag aufgestellt. Wenn Rufbereitschaft drinnen steht kann man an dem Tag bis 8:30 angerufen werden so dass man auf arbeit kommen muss. Wenn man nicht kommen muss werden für diesen Tag Überstunden des Mitarbeiters aufgebraucht. Auf Rückfrage bei der Chefin sagte diese das im Krankheitsfall diese Überstunden trotzdem Abgebaut werden. Ist dies so rechtens?
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#2

Wir die Rufbereitschaft bezahlt?

Tatsächlich werden Überstunden im Freizeitausgleich im Unterschied zu Urlaub bei Arbeitsunfähigkeit nicht erneut gewährt. Wenn man an einem freien Tag arbeitsunfähig ist (sei es Feiertag, Wochenende oder eben arbeitsfreien Tagen) gibt es keinen Ausgleich dafür- Lediglich für Urlaub gibt es eine entsprechende gesetzliche Regelung.
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