Befristeter Arbeitsvertrag, Kündigungsfrist
#1

Hallo,
Meine Anstellung begann am 01.01.2021 mit einer Befristung für ein Jahr. Ich habe bis heute keinen neuen Arbeitsvertrag bekommen, wurde aber weiter beschäftigt.
Ich möchte jetzt kündigen. Finden die Kündigungsregelungen trotzdem Anwendung?
(6 Wochen zum Ende des Kalendervierteljahrs)
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#2

Soweit im befristeten Vertrag die Anwendung des TVöD vereinbart wurde, gilt dies weiter. Dann greift die von dir genannte Kündigungsfrist.
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#3

Es besteht jetzt ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis. Insoweit gelten die normalen Kündigungsfristen (hier wenn TVöD = 6 Wochen zum Quartalsende).

Man kann auch versuchen, mit dem Arbeitgeber eine vorzeitige Aufhebung (= Auflösungsvertrag) zu vereinbaren.
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