Geschrieben von: Gast, 02.09.2020, 19:46, Forum: Kita, Jugend, Soziales (SuE), Antworten (4)

Hallo,

Generell weiß ich, dass Krankheit keine Minus und auch Plusstunden hervorrufen darf. Bedeutet, dass Krank wie gearbeitet verrechnet werden sollte...
Allerdings wird das bei uns nicht so gehandhabt und wir schreiben meist Minusstunden.

Ich arbeite in einem Kindergarten. Unsere Wochenstunden sind auf die Tage nicht gleich verteilt, so dass es mal lange und auch mal kurze Tage gibt.
Werden wir an einem langen Tag krank, bekommen wir nur unsere durchschnittliche Arbeitszeit verrechnet und machen auf die Woche gesehen Minusstunden.

Seit gestern habe ich sogar folgende Info bezüglich der Verrechnung von Krankheitstagen bekommen:

Wir dürfen 3 Tage ohne Krankmeldung zuhause bleiben.
Bleiben wir den 1. Tag wegen Krankheit zu Hause, gehen am zweiten Tag zum Arzt und dieser schreibt uns nicht rückwirkend für den 1. Tag mit krank, dann müssen wir für den 1. Tag Urlaub oder Minussstunden schreiben.

Gehen wir am 3. Tag zum Arzt und er schreibt uns nicht für die ersten zwei Tage rückwirkend krank, dann müssen wir beide Tage Urlaub nehmen oder Minsusstunden schreiben.

Das gleiche gilt auch für einen Freitag. Wenn wir da krank sind, und Montag zum Arzt gehen, der uns für den Freitag nicht rückwirkend krank schreibt.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass das rechtens ist...

Kann mir da jmd weiterhelfen?


Bei uns in der Gemeinde gibt es keinen Personalrat an den ich mich wenden kann.

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Geschrieben von: Gast, 02.09.2020, 16:22, Forum: Arbeitnehmer , - Keine Antworten

Sehr geehrte Damen und Herren,
wie werden Betreuungskräfte an einer Schule mit körperlich und geistig behinderten Kindern eingruppiert?

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Geschrieben von: Gast, 01.09.2020, 15:29, Forum: Bürgerfragen, Antworten (1)

Hallo, ich bin wegen meine Arbeit in eine Zweitwohnung gezogen.
Den Zweitwohnsitz habe ich auch beim Einwohnermeldeamt gemeldet.
Ich möchte die Post von der Arbeit an diese Zweitwohnung geschickt bekommen.
Ich muss auch einen Adresswechsel angeben um den zusätzlichen Urlaubstag für den Umzug zu bekommen.
Kann ich beim Arbeitgeber meinen Zweitwohnsitz als Adresse angeben?
Diese Adresse würde dann auch auf meiner Abrechnung stehen.
Hat das Nachteile?

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Geschrieben von: Gast, 01.09.2020, 08:52, Forum: TVöD, Antworten (2)

Hallo, wenn der Arbeitgeber einen Gleitzeitrahmen ab 5 Uhr morgens in der Dienstvereinbarung vereinbart hat und es den Mitarbeitern frei steht so früh anzufangen, muss dann trotzdem ein Nachtzuschlag gezahlt werden?
Laut TV-L Nachtzuschlag von 21-6 Uhr
Über eine schnelle Rückmeldung wäre ich sehr dankbar.

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Geschrieben von: Gast, 31.08.2020, 07:31, Forum: Öffentlicher Dienst, Antworten (1)

Wie stehen Entgeltgruppen und Besoldungsgruppen eigentlich im Verhältnis?
Ist in der Regel einer Entgeltgruppe die jeweils um eine Stufe höhere Besoldungsgruppe zuzuordnen ?

Bsp.  EG 10 =  A 11 
        EG 11 =  A 12
        EG 12 =  A 13

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Geschrieben von: Gast, 30.08.2020, 19:24, Forum: TVöD, Antworten (1)

Guten Abend, 
Als Fachwirtin für ambulante medizinische Versorgung und MFA mit 25 jähriger Berufserfahrung wird man in welche EG und welche Stufe des Tvöd eingestuft wenn man beim Gesundheitsamt arbeiten möchte?
Vielen Dank

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Geschrieben von: Gast, 29.08.2020, 15:09, Forum: TV-V, Antworten (1)

Hallo liebe Forum-Gemeinschaft,

in naher Zukunft werde ich meine Ausbildung zum Industriekaufmann nach einer Lehre von 2,5 Jahre abschließen. Mein Ausbildungsbetrieb möchte mich sehr gerne in der Abteilung Finanzbuchhaltung übernehmen. Dies hat sich nun mehr verstärkt, da die aktuelle "Leiterin" der FiBu krankheitsbedingt im Januar ausscheidet. (Unsere Buchhaltung besteht derzeit aus 2,5 Personen). Nun wurde mir das Angebot gemacht, die Aufgaben der "Leiterin" zu übernehmen. (dazu gehört: Anlagenbuchhaltung, Budgetsplanungen, Erstellen des Wirtschaftsplanes, Kreditorenbuchhaltung,... aber natürlich auch die Mitarbeit am Jahresabschluss). Mein Betrieb möchte nun, dass ich mir Gedanken zum Gehalt mache...

Nun meine Frage: Was wäre hier das richtige Einstiegsgehalt?

Fakten zum Unternehmen:
- Branche: Energieversorgung (Strom, Gas, Wasser und Breitband)
- Mitarbeiter: 50
- Standort: Bayern

Nach dem Tarifvertrag TV-V steht mir die Entgeltstufe 5 mindestens zu. Wobei die Entgeltstufe 6 passender wäre oder liege ich falsch?

Vielen Dank im Voraus!

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Geschrieben von: Gast, 28.08.2020, 15:20, Forum: Bauhöfe, Abwasser, Stadtreinigung, Antworten (1)

Hallo, ich würde mich stark für den Bauhof Meister interessieren.

Hat damit schon jemand Erfahrungen ? 
Wie schwer ist denn der ganze Stoff ? 
Habt ihr das selber zahlen müssen? Oder habt ihr was dazubekommen?

Ich muss leider alles selber bezahlen, aber das grösste Problem ist für mich, mit den 47 Tagen +  dem 3 wöchigem Praktikum.
So viel Urlaub hat man ja nicht.
Mein Arbeitgeber steuert da nichts zu, ich will es für mich als Sprungbrett machen.
Und selber bald Bauhofleiter  bei einer anderen Kommunde werden.

Habt ihr nen Tipp, wie ich da am besten vorgehen kann? 

Hab noch alten Urlaub, (Dieses Jahr 27  Tage )
Aber kann ja kaum zum Personalamt gehen, und sagen ich will demnächst den Meisterbrief machen... Dann wissen die auch, dass ich bald aufhören will.


Danke für eure Hilfe

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Geschrieben von: Ramon, 28.08.2020, 13:30, Forum: Kommunalverwaltung, Antworten (4)

Muß die öffentliche Stelle den Eingang eines Briefes schriftlich bestätigen, wenn jemand den Brief persönlich abgibt statt per Einschreibbrief zu übersenden? Welches ist die Rechtsgrundlage?

Danke

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Geschrieben von: Gast, 28.08.2020, 10:32, Forum: Öffentlicher Dienst, Antworten (1)

Hallo, Mitglieder,
ich bin in einer kommunalen Einrichtung in der Verwaltung tätig. Ich habe eine Einladung zum Gericht bekommen (ich bin die Seite, kein Zeuge).
Dass mich der Arbeitgeber freistellt ist klar, aber laut dem Arbeitgeber muss ich die Fehlstunden dann nachholen. Im TvÖD §29 steht:

"Bei Erfüllung allgemeiner staatsbürgerlicher Pflichten nach deutschem Recht, soweit die Arbeitsbefreiung gesetzlich vorgeschrieben ist und soweit die Pflich-ten nicht außerhalb der Arbeitszeit, gegebenenfalls nach ihrer Verlegung, wahrgenommen werden können, besteht der Anspruch auf Fortzahlung des Entgelts nach § 21 nur insoweit, als Beschäftigte nicht Ansprüche auf Ersatz des Entgelts geltend machen können. Das fortgezahlte Entgelt gilt in Höhe des Ersatzanspruchs als Vorschuss auf die Leistungen der Kostenträger. Die Be-schäftigten haben den Ersatzanspruch geltend zu machen und die erhaltenen Beträge an den Arbeitgeber abzuführen."

Ich habe keine Schichtarbeit, sondern Büroarbeit Mo-Fr. Ich sehe das nicht ein, dass ich die Fehlstunden dann abarbeiten muss. Kann mir jemand weiterhelfen?

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Geschrieben von: Gast, 27.08.2020, 17:57, Forum: Beamte, Antworten (1)

Wie erfolgt die Berechnung der Gesamtpunktzahl für eine Dienstpostenbewertung nach dem Bewertungsmodell 2009 der KGSt?

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Geschrieben von: Gast, 27.08.2020, 17:27, Forum: Stadtwerke, Bäder, Nahverkehr, ..., Antworten (3)

Hallo ich würde gerne wissen, welchen Stundenlohn ich habe bei Entgeltgruppe 3 TVöD. Ich bin Rettungsschwimmer über die Saison aushilfsweise.

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Geschrieben von: Gast, 27.08.2020, 15:10, Forum: Öffentlicher Dienst, Antworten (1)

Wird immer zum 1. eines Monats eingestellt oder flexibel?

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Geschrieben von: Gast, 27.08.2020, 13:18, Forum: Öffentlicher Dienst, Antworten (4)

guten Tag,

ich bin am überlegen den MPA zu machen.
Die einzige Sache, die mich momentan dran hindert, ist die Frage, ob es mir später etwas bringt.
Ich höre immer häufiger, dass der Master in vielen Städten gar nicht wirklich angesehen wird oder man allgemein Probleme dabei hat Stellen zu finden.
Daher bin ich etwas unschlüssig.
Ich arbeite momentan in der Verwaltung, wäre aber auch bereit den Arbeitgeber zu wechseln, zum Land zu wechseln o.ä.

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Geschrieben von: Gast, 27.08.2020, 11:27, Forum: TV-V, Antworten (1)

Hallo in die Runde,

wie ist denn ein Bachelor of laws, bzw. ein Mitarbeiter der das Vertragsmanagement allein bearbeitet Eurer Meinung nach einzugruppieren? Den Master of Laws habe ich gefunden, aber zur Eingruppierung eines Mitarbeiters im Vertragsmanagement (alleinverantwortlich) nichts. Ein Kollege aus dem Betriebsrat meint, das wäre mit einem Mitarbeiter der die Sonderkundenverträge bearbeitet vergleichbar, aber sicher ist er sich da auch nicht.

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Geschrieben von: Gast, 26.08.2020, 11:33, Forum: TVöD, Antworten (1)

In welche Entgeltgruppe kommt man nach einem Masterstudium?

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Geschrieben von: Gast, 26.08.2020, 11:20, Forum: TV-V, Antworten (1)

Muss das Weihnachtsgeld bei einer Kündigung zum 31.12.2020 zurückgezahlt werden?

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Geschrieben von: Gast, 26.08.2020, 10:21, Forum: Beamte, - Keine Antworten

Hallo liebes Forum,

ich muss mit hoher Wahrscheinlichkeit in meiner kommenden Klausur den Unterschied zwischen den beiden o.g. Paragraphen erläutern. Leider ist mir dieser noch nicht so geläufig und wäre daher sehr dankbar, wenn ihn mir jemand erklären könnte.

LG

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Geschrieben von: Kannzler, 24.08.2020, 09:53, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (3)

Hallo in die Runde,
ich habe mal eine Frage.
Über einen längeren Zeitraum werden von mir eingereichte Fahrtkosten mit meinem eigenen KFZ ( selten mehr als 5 Anträge pro Monat ) nicht richtig erstattet.
Zuerst wurde nur gekürzt ohne zu sagen warum. 
Jetzt aktuell wurden mir die 30 Cent auf 20 Cent gekürzt.
Begründung: Ich hätte ein Fahrzeug aus dem Fahrzeugpool der Dienststelle nehmen können.
Als freigestellter Personalrat finde ich es befremdlich, dass ein Reisekostenabrechner eine Verhaltenskontrolle durchführt und recherchiert, ob ich die durchgeführte Fahrt auch mit einem Dienstwagen durchführen konnte.
Eine Abrechnung bezog sich auf eine Klausurtagung des Personalrats, zu dem ich von zu Hause aus gestartet bin... und ja... die Entfernung von zu Hause zum Klausurort war kürzer, als von der Dienststelle.

Ich freue mich auf eure Einschätzung, was man der Dienststelle schreiben kann.
Ich sehe dort eine Behinderung der Personalratsarbeit.

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Geschrieben von: Gast, 24.08.2020, 09:14, Forum: Fortbildung , Antworten (9)

Guten Morgen,

ich überlege derzeit den VL2 zu machen, allerdings habe ich meine Ausbildung nur mit einer drei, anstatt einer zwei bestanden. Ich müsste also eine Prüfung ablegen um zum Lehrgang zugelassen zu werden. Nun überlege ich den Lehrgang selbst zu zahlen, dann müsste doch normalerweise die Zulassungsprüfung entfallen, richtig?
Kann mir jemand ungefähr die Kosten für Selbstzahler nennen und muss mich der Arbeitgeber für die zwei Tage Studieninstitut freistellen bzw. mich an den Tagen weiterhin bezahlen?
Ich kann den Lehrgang schließlich nur finanzieren, wenn ich keine Gehaltseinbußen habe.

Vielen Dank im Voraus

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Geschrieben von: Gast, 23.08.2020, 19:16, Forum: Arbeitnehmer , Antworten (2)

Hallo,
derzeit bin ich seit zwei Jahren unbefristet bei einem Bezirksamt in Berlin angestellt. Nun ergibt sich bei einem anderen Berliner Bezirksamt die Möglichkeit, eine Stelle als Elternzeitvertretung befristet für ein Jahr anzutreten.
Ich möchte auf keinen Fall meine aktuelle Stelle gefährden, da diese unbefristet ist. Kann man auch ohne Kündigung in das andere Bezirksamt wechseln bspw. über eine Abordnung und dann an die erste Stelle nach Absolvierung der Elternzeitvertretung zurückkehren? Beide Stellen sind ja Kommune soweit ich weiß und nicht Land ( Berliner Senat). Inwiefern sind zwei Bezirksämter dann unterschiedliche Arbeitgeber?
Vielen Dank schon mal für die Antwort!

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Geschrieben von: Gast, 22.08.2020, 17:32, Forum: Bauhöfe, Abwasser, Stadtreinigung, Antworten (9)

Bei der Dekra zb kann man die Weiterbildung zum Bauhofleiter machen.

Hat das jemand gemacht ? Is ja um einiges billiger als wie zb der Straßenwärtermeister / Bauhof Meister..

Waren die Prüfungen schwer?

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Geschrieben von: Gast, 22.08.2020, 16:15, Forum: Öffentlicher Dienst, Antworten (2)

Liebe Mitglieder,
gibt es hier jemanden, der nach der Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten, den „Bachelor of laws“ im Anschluss gemacht hat? Mich würden die Steigerung der Schwierigkeit bzw. eure Erfahrungen darüber interessieren.

  • Lehrstoff 

  • Klausuren

  • Welche Fächer hat man?


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Geschrieben von: Gast, 21.08.2020, 12:26, Forum: Kita, Jugend, Soziales (SuE), Antworten (1)

Hallo, ich habe eine Frage: Ich bin Kinderpflegerin und arbeite seit 9 Jahren in einer Kinderkrippe mit Kindern von 1 bis 3 Jahren. Vor 3 Jahren habe ich eine Zusatzqualifizierung Schwerpunkt Kinder unter drei Jahren in Kindertageseinrichtungen mit Zertifikat, abgeschlossen. Die Qualifizierung hatte einen Umfang von 480 Stunden.
Steht mir nun eine höhere Gehaltseinstufung zu?
Vielen Dank für eine Antwort!

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Geschrieben von: Gast, 20.08.2020, 13:56, Forum: TVöD, - Keine Antworten

Hallo, 

Bei der Eingruppierung in E 6, FG 1 nach der Entgeltordnung (Besonderer Teil XIII - Beschäftigte im Kassen- und Rechnungswesen) wird mindestens zu einem Viertel schwierige buchhalterische Tätigkeiten gefordert. 
Wer kann bitte erläutern, was unter selbstständiger Verkehr mit den bewirtschafteten Stellen zu verstehen ist (Protokollerklärung Nr. 4 a)?

Vielen Dank

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Geschrieben von: OrganisationsGuy, 20.08.2020, 10:32, Forum: Stadtwerke, Bäder, Nahverkehr, ..., - Keine Antworten

Guten Tag zusammen,

wir haben bei unserer Kommune unsere Stadtwerke als Eigenbetrieb. Die Leitung der Stadtwerke wurde durch ein externes Bewertungsbüro mit folgendem Ergebnis bewertet:


Zitat:Der Stelleninhaber ist in einem kommunalen Betrieb tätig, seine Tätigkeit ist wegen der Schwierigkeit der Aufgaben und der Größe ihrer Verantwortung ebenso zu bewerten wie Tätigkeiten nach EG 13 FG 1.
Zusammenfassend ist die vorliegende Tätigkeit einzugruppieren in EG 13 FG 2.

Eine Eingruppierung nach EG 13 FG 1 erste Alt. ist aufgrund fehlender persönlicher Voraussetzungen nicht möglich, die wissenschaftliche Hochschulbildung ist nicht gegeben.

Somit bleibt EG 13 FG 1 zweite Alt. der sonstige Beschäftigte und EG 13 FG 2 offen.

Nach Recherche zur Eingruppierung EG 13 "Müller BeckOK TVöD Entgeltordnungen, Bepler/Böhle/Pieper/Geyer" und der Broschüre https://bit.ly/33ATh5H zum sonstigen beschäftigten komme ich zu dem Schluss, dass EG 13 FG 1 zweite Alt. nicht möglich ist da das Erfahrungswissen nicht langjährig ist sondern erst zwei Jahre beträgt.


Zitat:"Das BAG hat zwischenzeitlich in seiner ständigen Rechtsprechung den Begriff „langjährig“ relativ stark konkretisiert und einen Erfahrungszeitraum von drei Jahren als ausreichend angesehen (BAG 19.7.1978 – BAG Aktenzeichen 4AZR3177 4 AZR 31/77, AP BAT 1975 § 22, 23 Nr. AP BAT1975 § 22 Absatz 8 mAnm Zängl; 16.5.1979 – BAG Aktenzeichen 4AZR68077 4 AZR 680/77, AP BAT 1975 § 22, 23 Nr. AP BAT1975 § 22 Absatz 23)."


Somit bleibt EG 13 FG 2 worin keine Anforderungen in der Person gestellt werden. Der Kommentar aus BeckO schließt ab mit dem Satz


Zitat:Dennoch dürfte es wohl realitätsfern sein, dass eine Aufgabe von derartigem Schwierigkeitsgrad und Verantwortungsniveau ohne eine entsprechend tiefgreifende persönliche Qualifikation ausgeübt werden könnte.


Was auch naheliegend ist. Somit bleibt bei mir die Frage bestehen ob auch bei der FG 2 eine mindestens 3 Jährige Berufserfahrung in diesem Aufgabengebiet als Voraussetzung besteht?

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Geschrieben von: Gast, 19.08.2020, 15:08, Forum: TV-V, Antworten (7)

Hallo liebe Forenmitglieder,

wir haben bei uns im Betrieb zurzeit einen großen Streit bzgl. unserer Eingruppierung. Und zwar sind wir seit 1 Jahr ausgelernte Fachinformatiker Systemintegration, arbeiten aber eigentlich Tag-Täglich mit DV (programmieren, pflegen, ändern), überwachen unsere Glasfaser-Leitungsstrecken (welche zur Kritischen Infrastruktur gehören und vom Bund gefördert werden), zudem konfigurieren und/oder programmieren wir Schnittstellen zu diversen Dritt-Systemen wie CRM oder SAP.

Nach der Ausbildung wurden wir standardmäßig in EG 5 eingruppiert, weil das bei uns so "gang und gebe" sei. Wir haben allerdings schon während der Ausbildung zu 70% Anwendungen programmiert. Zum Beispiel ein Programm, mit dem die Mitarbeiter ihre Arbeitsnachweise digital erfassen und buchen können. Oder eine Webanwendung, welche verschiedenen Internet-Providern als Diagnoseplattform für unsere Kabelwege dient (diese ist ziemlich komplex aufgebaut).

Für alle von uns programmierten Anwendungen haben wir natürlich ausführliche Dokumentationen erstellt UND Schulungen mit den Anwendern abgehalten (von Terminvereinbarung bis Ende).

Zudem arbeiten wir mit verschiedenen GIS-Systemen und pflegen, ändern oder filtern verschiedene Geodaten für div. Auswertungen oder automatisieren veraltete Geschäftsprozesse.

Wir haben mal in unser kleines TVV-Heftchen geschaut und sind uns eigentlich einig, dass wir eigentlich mindestens in EG 9 eingruppiert werden müssten. Können Sie uns da vielleicht noch ein paar Hinweise geben?

Gut wären auch Quellen bzgl Eingruppierungsbeispielen. Ich habe gesehen, dass Sie bei Ihren Eingruppierungsbeispielen den Fachinformatiker in EG 11 gesetzt haben, gibt es dafür einen Grund bzw. eine Quelle? Würde uns sehr interessieren.

Zudem haben wir gesehen, dass es sogar eine vom Bund geförderte IT-Fachkräftezulage gibt, welche EG 9 vorraussetzt. Diese will uns unser Arbeitgeber  (angelehnt am Öffentlicher Dienst) aber garnicht erst geben.

Wir haben bei uns im Arbeitsvertrag unter dem Punkt Tätigkeitsbeschreibung nur stehen "Das Unternehmen behält sich vor dem Arbeitnehmer jederzeit Tätigkeiten zu entziehen oder neu zuzuweisen, ohne dass der Arbeitnehmer Anspruch auf eine Anpassung der Entgeldgruppe hat" (wortlaut leicht abgeändert, trotzdem sinngemäß)

Ich hoffe Sie können uns da weiterhelfen und uns ein paar Quellen oder Kontakte vermitteln.

Vielen Dank im Vorraus Smile

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Geschrieben von: Sanfram, 19.08.2020, 13:33, Forum: Kämmerei, - Keine Antworten

Hallo,

wir haben ein Fall der Grundstücksberäumung, welcher zwischenzeitlich rechtlich entschieden wurde.
Nun liegen einserseits Anwaltsrechnungen andererseits aber auch Entsorgungsrechnungen für die Grundstücksberäumung vor.
Unabhänig von der Tatsache, dass diese Rechnungen dem Verursacher in Rechnung gestellt werden sollen, müssen sie ja erstmal verauslagt werden.

Da die RA- und Gerichtskosten im Produkt Zentrale Dienste gebucht werden, besteht nunmehr die Ansicht, dass die Kosten für die Beräumung und Entsorgung ebenfalls in diesem Produkt gebucht werden sollen.
Es ist für mich nicht schlüssig, dass Entsordnungs- und Beräumungskosten den Gerichtskosten zuzuordnen sind nur weil sie aus einem Urteil heraus entstanden sind.

Ich möchte daher die Frage in die Runde stellen, wie ihr das seht.
Über eure Antworten bin ich sehr dankbar.

Viele Grüße
Sanfram

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Geschrieben von: ecki20, 19.08.2020, 08:34, Forum: TV-V, Antworten (3)

Hallo zusammen,
einer Bekannten war lange Zeit über den TV-V eingestellt. Jetzt gibt es bei ihrem Arbeitgeber, ein Zweckverband, die Umstellung zum TVÖD-E. Sie wird wahrscheinlich einen Änderungsvertrag vorgelegt bekommen. Meine Frage muß sie ihn unterschreiben bzw. kann es dadurch, wenn sie ihn unterschreibt, zu Verschlechterungen, kommen?
Vielen Dank

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Geschrieben von: PR_NI, 18.08.2020, 11:39, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (2)

Hallo zusammen,

bei uns im Haus wird diskutiert, ob freigestellte PR-Mitglieder Telearbeit / HomeOffice / Mobiles Arbeiten machen dürfen oder eben nicht (ähnlich Gleib/SBV).
Die Präsenzpflicht des PR für Beschäftigten wird hierbei hervorgehoben. Dagegen könnte das Benachteiligungsverbot von PR-Mitgliedern bestehen, da im Haus vor Corona jeder 4. und heute nahezu jeder einen oder mehrere Tage Telearbeit oder HomeOffice in Anspruch nimmt. Welche Argumente sprechen aus eurer Sicht dafür oder dagegen?

Gibt es Dienststellen, die Telearbeit/HomeOffice/Mobiles Arbeiten (welche Form auch immer) bei freigestellten PR-Mitgliedern ausdrücklich erlaubt oder verboten haben?
Kennt jemand hierzu einen Kommentar oder entsprechende Rechtsprechung? 

VG

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