Geschrieben von: Kannzler, 24.08.2020, 09:53, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (3)

Hallo in die Runde,
ich habe mal eine Frage.
Über einen längeren Zeitraum werden von mir eingereichte Fahrtkosten mit meinem eigenen KFZ ( selten mehr als 5 Anträge pro Monat ) nicht richtig erstattet.
Zuerst wurde nur gekürzt ohne zu sagen warum. 
Jetzt aktuell wurden mir die 30 Cent auf 20 Cent gekürzt.
Begründung: Ich hätte ein Fahrzeug aus dem Fahrzeugpool der Dienststelle nehmen können.
Als freigestellter Personalrat finde ich es befremdlich, dass ein Reisekostenabrechner eine Verhaltenskontrolle durchführt und recherchiert, ob ich die durchgeführte Fahrt auch mit einem Dienstwagen durchführen konnte.
Eine Abrechnung bezog sich auf eine Klausurtagung des Personalrats, zu dem ich von zu Hause aus gestartet bin... und ja... die Entfernung von zu Hause zum Klausurort war kürzer, als von der Dienststelle.

Ich freue mich auf eure Einschätzung, was man der Dienststelle schreiben kann.
Ich sehe dort eine Behinderung der Personalratsarbeit.

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Geschrieben von: Gast, 24.08.2020, 09:14, Forum: Fortbildung , Antworten (9)

Guten Morgen,

ich überlege derzeit den VL2 zu machen, allerdings habe ich meine Ausbildung nur mit einer drei, anstatt einer zwei bestanden. Ich müsste also eine Prüfung ablegen um zum Lehrgang zugelassen zu werden. Nun überlege ich den Lehrgang selbst zu zahlen, dann müsste doch normalerweise die Zulassungsprüfung entfallen, richtig?
Kann mir jemand ungefähr die Kosten für Selbstzahler nennen und muss mich der Arbeitgeber für die zwei Tage Studieninstitut freistellen bzw. mich an den Tagen weiterhin bezahlen?
Ich kann den Lehrgang schließlich nur finanzieren, wenn ich keine Gehaltseinbußen habe.

Vielen Dank im Voraus

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Geschrieben von: Gast, 23.08.2020, 19:16, Forum: Arbeitnehmer , Antworten (2)

Hallo,
derzeit bin ich seit zwei Jahren unbefristet bei einem Bezirksamt in Berlin angestellt. Nun ergibt sich bei einem anderen Berliner Bezirksamt die Möglichkeit, eine Stelle als Elternzeitvertretung befristet für ein Jahr anzutreten.
Ich möchte auf keinen Fall meine aktuelle Stelle gefährden, da diese unbefristet ist. Kann man auch ohne Kündigung in das andere Bezirksamt wechseln bspw. über eine Abordnung und dann an die erste Stelle nach Absolvierung der Elternzeitvertretung zurückkehren? Beide Stellen sind ja Kommune soweit ich weiß und nicht Land ( Berliner Senat). Inwiefern sind zwei Bezirksämter dann unterschiedliche Arbeitgeber?
Vielen Dank schon mal für die Antwort!

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Geschrieben von: Gast, 22.08.2020, 17:32, Forum: Bauhöfe, Abwasser, Stadtreinigung, Antworten (9)

Bei der Dekra zb kann man die Weiterbildung zum Bauhofleiter machen.

Hat das jemand gemacht ? Is ja um einiges billiger als wie zb der Straßenwärtermeister / Bauhof Meister..

Waren die Prüfungen schwer?

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Geschrieben von: Gast, 22.08.2020, 16:15, Forum: Öffentlicher Dienst, Antworten (2)

Liebe Mitglieder,
gibt es hier jemanden, der nach der Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten, den „Bachelor of laws“ im Anschluss gemacht hat? Mich würden die Steigerung der Schwierigkeit bzw. eure Erfahrungen darüber interessieren.

  • Lehrstoff 

  • Klausuren

  • Welche Fächer hat man?


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Geschrieben von: Gast, 21.08.2020, 12:26, Forum: Kita, Jugend, Soziales (SuE), Antworten (1)

Hallo, ich habe eine Frage: Ich bin Kinderpflegerin und arbeite seit 9 Jahren in einer Kinderkrippe mit Kindern von 1 bis 3 Jahren. Vor 3 Jahren habe ich eine Zusatzqualifizierung Schwerpunkt Kinder unter drei Jahren in Kindertageseinrichtungen mit Zertifikat, abgeschlossen. Die Qualifizierung hatte einen Umfang von 480 Stunden.
Steht mir nun eine höhere Gehaltseinstufung zu?
Vielen Dank für eine Antwort!

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Geschrieben von: Gast, 20.08.2020, 13:56, Forum: TVöD, - Keine Antworten

Hallo, 

Bei der Eingruppierung in E 6, FG 1 nach der Entgeltordnung (Besonderer Teil XIII - Beschäftigte im Kassen- und Rechnungswesen) wird mindestens zu einem Viertel schwierige buchhalterische Tätigkeiten gefordert. 
Wer kann bitte erläutern, was unter selbstständiger Verkehr mit den bewirtschafteten Stellen zu verstehen ist (Protokollerklärung Nr. 4 a)?

Vielen Dank

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Geschrieben von: OrganisationsGuy, 20.08.2020, 10:32, Forum: Stadtwerke, Bäder, Nahverkehr, ..., - Keine Antworten

Guten Tag zusammen,

wir haben bei unserer Kommune unsere Stadtwerke als Eigenbetrieb. Die Leitung der Stadtwerke wurde durch ein externes Bewertungsbüro mit folgendem Ergebnis bewertet:


Zitat:Der Stelleninhaber ist in einem kommunalen Betrieb tätig, seine Tätigkeit ist wegen der Schwierigkeit der Aufgaben und der Größe ihrer Verantwortung ebenso zu bewerten wie Tätigkeiten nach EG 13 FG 1.
Zusammenfassend ist die vorliegende Tätigkeit einzugruppieren in EG 13 FG 2.

Eine Eingruppierung nach EG 13 FG 1 erste Alt. ist aufgrund fehlender persönlicher Voraussetzungen nicht möglich, die wissenschaftliche Hochschulbildung ist nicht gegeben.

Somit bleibt EG 13 FG 1 zweite Alt. der sonstige Beschäftigte und EG 13 FG 2 offen.

Nach Recherche zur Eingruppierung EG 13 "Müller BeckOK TVöD Entgeltordnungen, Bepler/Böhle/Pieper/Geyer" und der Broschüre https://bit.ly/33ATh5H zum sonstigen beschäftigten komme ich zu dem Schluss, dass EG 13 FG 1 zweite Alt. nicht möglich ist da das Erfahrungswissen nicht langjährig ist sondern erst zwei Jahre beträgt.


Zitat:"Das BAG hat zwischenzeitlich in seiner ständigen Rechtsprechung den Begriff „langjährig“ relativ stark konkretisiert und einen Erfahrungszeitraum von drei Jahren als ausreichend angesehen (BAG 19.7.1978 – BAG Aktenzeichen 4AZR3177 4 AZR 31/77, AP BAT 1975 § 22, 23 Nr. AP BAT1975 § 22 Absatz 8 mAnm Zängl; 16.5.1979 – BAG Aktenzeichen 4AZR68077 4 AZR 680/77, AP BAT 1975 § 22, 23 Nr. AP BAT1975 § 22 Absatz 23)."


Somit bleibt EG 13 FG 2 worin keine Anforderungen in der Person gestellt werden. Der Kommentar aus BeckO schließt ab mit dem Satz


Zitat:Dennoch dürfte es wohl realitätsfern sein, dass eine Aufgabe von derartigem Schwierigkeitsgrad und Verantwortungsniveau ohne eine entsprechend tiefgreifende persönliche Qualifikation ausgeübt werden könnte.


Was auch naheliegend ist. Somit bleibt bei mir die Frage bestehen ob auch bei der FG 2 eine mindestens 3 Jährige Berufserfahrung in diesem Aufgabengebiet als Voraussetzung besteht?

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Geschrieben von: Gast, 19.08.2020, 15:08, Forum: TV-V, Antworten (7)

Hallo liebe Forenmitglieder,

wir haben bei uns im Betrieb zurzeit einen großen Streit bzgl. unserer Eingruppierung. Und zwar sind wir seit 1 Jahr ausgelernte Fachinformatiker Systemintegration, arbeiten aber eigentlich Tag-Täglich mit DV (programmieren, pflegen, ändern), überwachen unsere Glasfaser-Leitungsstrecken (welche zur Kritischen Infrastruktur gehören und vom Bund gefördert werden), zudem konfigurieren und/oder programmieren wir Schnittstellen zu diversen Dritt-Systemen wie CRM oder SAP.

Nach der Ausbildung wurden wir standardmäßig in EG 5 eingruppiert, weil das bei uns so "gang und gebe" sei. Wir haben allerdings schon während der Ausbildung zu 70% Anwendungen programmiert. Zum Beispiel ein Programm, mit dem die Mitarbeiter ihre Arbeitsnachweise digital erfassen und buchen können. Oder eine Webanwendung, welche verschiedenen Internet-Providern als Diagnoseplattform für unsere Kabelwege dient (diese ist ziemlich komplex aufgebaut).

Für alle von uns programmierten Anwendungen haben wir natürlich ausführliche Dokumentationen erstellt UND Schulungen mit den Anwendern abgehalten (von Terminvereinbarung bis Ende).

Zudem arbeiten wir mit verschiedenen GIS-Systemen und pflegen, ändern oder filtern verschiedene Geodaten für div. Auswertungen oder automatisieren veraltete Geschäftsprozesse.

Wir haben mal in unser kleines TVV-Heftchen geschaut und sind uns eigentlich einig, dass wir eigentlich mindestens in EG 9 eingruppiert werden müssten. Können Sie uns da vielleicht noch ein paar Hinweise geben?

Gut wären auch Quellen bzgl Eingruppierungsbeispielen. Ich habe gesehen, dass Sie bei Ihren Eingruppierungsbeispielen den Fachinformatiker in EG 11 gesetzt haben, gibt es dafür einen Grund bzw. eine Quelle? Würde uns sehr interessieren.

Zudem haben wir gesehen, dass es sogar eine vom Bund geförderte IT-Fachkräftezulage gibt, welche EG 9 vorraussetzt. Diese will uns unser Arbeitgeber  (angelehnt am Öffentlicher Dienst) aber garnicht erst geben.

Wir haben bei uns im Arbeitsvertrag unter dem Punkt Tätigkeitsbeschreibung nur stehen "Das Unternehmen behält sich vor dem Arbeitnehmer jederzeit Tätigkeiten zu entziehen oder neu zuzuweisen, ohne dass der Arbeitnehmer Anspruch auf eine Anpassung der Entgeldgruppe hat" (wortlaut leicht abgeändert, trotzdem sinngemäß)

Ich hoffe Sie können uns da weiterhelfen und uns ein paar Quellen oder Kontakte vermitteln.

Vielen Dank im Vorraus Smile

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Geschrieben von: Sanfram, 19.08.2020, 13:33, Forum: Kämmerei, - Keine Antworten

Hallo,

wir haben ein Fall der Grundstücksberäumung, welcher zwischenzeitlich rechtlich entschieden wurde.
Nun liegen einserseits Anwaltsrechnungen andererseits aber auch Entsorgungsrechnungen für die Grundstücksberäumung vor.
Unabhänig von der Tatsache, dass diese Rechnungen dem Verursacher in Rechnung gestellt werden sollen, müssen sie ja erstmal verauslagt werden.

Da die RA- und Gerichtskosten im Produkt Zentrale Dienste gebucht werden, besteht nunmehr die Ansicht, dass die Kosten für die Beräumung und Entsorgung ebenfalls in diesem Produkt gebucht werden sollen.
Es ist für mich nicht schlüssig, dass Entsordnungs- und Beräumungskosten den Gerichtskosten zuzuordnen sind nur weil sie aus einem Urteil heraus entstanden sind.

Ich möchte daher die Frage in die Runde stellen, wie ihr das seht.
Über eure Antworten bin ich sehr dankbar.

Viele Grüße
Sanfram

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Geschrieben von: ecki20, 19.08.2020, 08:34, Forum: TV-V, Antworten (3)

Hallo zusammen,
einer Bekannten war lange Zeit über den TV-V eingestellt. Jetzt gibt es bei ihrem Arbeitgeber, ein Zweckverband, die Umstellung zum TVÖD-E. Sie wird wahrscheinlich einen Änderungsvertrag vorgelegt bekommen. Meine Frage muß sie ihn unterschreiben bzw. kann es dadurch, wenn sie ihn unterschreibt, zu Verschlechterungen, kommen?
Vielen Dank

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Geschrieben von: PR_NI, 18.08.2020, 11:39, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (2)

Hallo zusammen,

bei uns im Haus wird diskutiert, ob freigestellte PR-Mitglieder Telearbeit / HomeOffice / Mobiles Arbeiten machen dürfen oder eben nicht (ähnlich Gleib/SBV).
Die Präsenzpflicht des PR für Beschäftigten wird hierbei hervorgehoben. Dagegen könnte das Benachteiligungsverbot von PR-Mitgliedern bestehen, da im Haus vor Corona jeder 4. und heute nahezu jeder einen oder mehrere Tage Telearbeit oder HomeOffice in Anspruch nimmt. Welche Argumente sprechen aus eurer Sicht dafür oder dagegen?

Gibt es Dienststellen, die Telearbeit/HomeOffice/Mobiles Arbeiten (welche Form auch immer) bei freigestellten PR-Mitgliedern ausdrücklich erlaubt oder verboten haben?
Kennt jemand hierzu einen Kommentar oder entsprechende Rechtsprechung? 

VG

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Geschrieben von: Gast, 17.08.2020, 21:46, Forum: Arbeitnehmer , - Keine Antworten

Hallo,

Ich war bis Anfang des Jahres in einer Firma beschäftigt und musste dann den Standort verlassen, da dieser verkleinert wurde. Nun habe ich nach einiger Zeit und einigen Versuchen in diesem Monat eine neue Stelle angefangen und nach einigen Tagen jedoch schon festgestellt, dass ich in dieser Firma nicht alt werden kann/möchte. Wie sieht das nun aus?

- Kann ich erstmal in dieser Stelle bleiben und mir nebenbei etwas anderes suchen?
- Wie kann ich am besten verhindern das so etwas noch einmal passiert?
- Sollte ich die neue Stelle auch schon im Lebenslauf erwähnen trotz der wenigen Tage? (Wirkt das nicht evt. Abschreckend?)
- Falls nein, was sollte ich am besten beim "frühsten Antrittsdatum" im Anschreiben angeben?

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Geschrieben von: Gast, 16.08.2020, 10:17, Forum: TV-V, Antworten (1)

Hallo, am 31.8. läuft der TV-V 2020 aus. Was sind die Tendenzen für die neue Runde? Grüße Jan

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Geschrieben von: Gast, 15.08.2020, 18:09, Forum: Ausbildung / Studium Beamte, Antworten (6)

Liebe Mitglieder,

ich beende im kommenden Jahr meine Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten (Nordrhein-Westfalen) und überlege nun, ob ich mich im Anschluss für die zweijährige Ausbildung zum Verwaltungswirt bewerbe.
Grund dafür ist, dass ich das Beamtenverhältnis attraktiver finde.

Als Angestellter könnte ich den ALG II machen um auch Aufgaben des gehobenen Dienstes übernehmen zu dürfen.

Wie sieht dies als Verwaltungswirt aus? Könnte man auch den Angestellten Lehrgang II im Beamtenverhältnis machen? 
Gibt es generelle Weiterbildungsmöglichkeiten nach der zweijährigen Ausbildung?

Im Internet gibt es Stimmen die dies bejahen und verneinen.

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen :-)!

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Geschrieben von: Gast, 14.08.2020, 22:44, Forum: TV-N, Antworten (3)

Hierbei konnte mir bisher noch niemand eine plausible Antwort geben.
Ich bin als Fahrpersonal bei der BVG und muss 39h/Woche arbeiten. Wenn ich mir meine Dienste über einen längeren Zeitraum anschaue, arbeite ich im Schnitt aber 41,6 h / Woche, ohne dass mein Arbeitszeitkonto sich dabei verändert.
Kann mir einer vielleicht erklären, wie die angegebenen 39h/Woche zusammen kommen ?
Ich arbeite im Nebenturnus mit 525261 ...
Nach meinem Verständnis muss ich bei vereinbarten 39h/Woche in der Woche mit 5 Arbeitstagen täglich 7h48m arbeiten, in der Woche mit 6 Tagen 6h30m.
Laut Dienstplan sind es aber stets 7h48m.
Der Betriebsrat konnte mir hier nicht wirklich weiter helfen.

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Geschrieben von: Gast, 13.08.2020, 20:48, Forum: Bauhöfe, Abwasser, Stadtreinigung, Antworten (1)

Darf man als Ungelernter im Tiefbau / Straßenbau arbeiten?

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Geschrieben von: Arno1, 13.08.2020, 12:54, Forum: Bauhöfe, Abwasser, Stadtreinigung, Antworten (4)

Hallo

Ich habe ein Problem mit meiner Entgeldgruppe und finde nichts passendes dazu im Netz.
Ich werde euch erstmal meine Lebensgeschichte beim Öffentlichen Dienst erzählen und danach ein paar Fragen stellen.
Ich bin 2013 als KFZ-Mechaniker / Servicetechniker (Teil 1 Meisterprüfung) in einen Betriebsbauhof eines Landkreises gewechselt wo ich für die Reparatur und Wartung der LKWs zuständig bin.
Mir wurde gesagt dass ich nach einer Einarbeitungszeit höher gruppiert werde (anfänglich Gruppe 5 Stufe 3 ) als dies jedoch nicht geschah
wollte sich unser Mitarbeiter der im Betriebsrat sitzt darum kümmern, was natürlich nach langer Wartezeit nichts brachte.
Danach wollte sich unser Chef vom Bauhof darum kümmern, was zum gleichen Ergebnis führte.
Leider habe ich nie etwas schriftliches bekommen, dachte im öffentlichen Dienst wird schon alles seine Richtigkeit haben Sad
Nach eigener Recherche habe ich herausgefunden dass unsere Vorgänger (wir sind drei in der Werkstatt) mindestens in 6 oder sogar in der 7 waren aber diese Stellen einfach gestrichen wurden.
Meine Tätigkeiten sind nicht nur reparieren von LKWs sondern auch Angebote einholen, Termine für Werkstattbesuche vereinbaren, Lagerhaltung, Teile bestellen und Material beschaffen, Güter ab und aufladen, reparieren sämtlicher Geräte und Maschinen und teilweise aushelfen beim Winterdienst und der Straßenunterhaltung.
Meine Fragen:

Dürfen die unsere Stellen einfach streichen?
Was kann ich dagegen tun?
Gibt es irgendwo etwas zum nachlesen in welche Gruppe ein KFZ-Mechaniker kommen sollte bzw welche Aufgaben er zu erfüllen hat (Arbeitsplatzbewertung)
Wie sind bei euch KFZ-Mechaniker eingruppiert?

Vielen Dank im voraus für eure Antworten

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Geschrieben von: Gast, 13.08.2020, 09:06, Forum: Verwaltungsfachangestellte, Antworten (9)

Hallo Leute, 

ich habe eine große Frage und hoffe, jemand kann die beantworten. Ich bekomme demnächst die Info, ob ich die AP bestanden bzw. nicht bestanden habe und gehe bereits die Wände hoch. 

Es liegt folgendes vor: Man schreibt als VWA 4 schriftliche Prüfungen und leistet eine Mündliche. Ich bin durch alle Prüfungen bis auf Personal und Wirtschafts- und Sozialkunde durchgekommen (beides Note 5). Daraufhin bekam ich eine Einladung zur Ergänzungsprüfung, der ich auch folgte. Ich durfte mich also mündlich in Wirtschafts- und Sozialkunde (von mir so gewählt, da man nur in einer Prüfung nachgeprüft werden darf) noch einmal behaupten und es ist mir auch tatsächlich gelungen einen Ausgleich zu erreichen. Meine Frage ist jetzt: Kann ich trotz dieses Ausgleichs insgesamt doch noch durchgefallen sein oder bin ich jetzt aus dem Schneider? 

Die Prüfer waren auf diese Frage sehr vage und auch in meiner Verwaltung kann mir das niemand konkret beantworten, da niemand die Berechnung dazu kennt bzw. verstanden hat.

Ich würde mich sehr freuen, wenn das jemand beantworten könnte. 


Viele liebe Grüße Smile

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Geschrieben von: Gast, 13.08.2020, 00:23, Forum: TV-N, - Keine Antworten

Hallo.
Hätte gern gewusst welche kündigungsfrist ich als Busfahrer nach 1 Jahr Betriebszugehörigkeit habe. Es gilt der Verdi Tarifvertrag für Sachsen.
Vielen Dank.

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Geschrieben von: Stern111, 12.08.2020, 19:47, Forum: Beamte, Antworten (4)

Hallo, der Dienstherr hat in seinen Weisungen einen großen Ermessensspielraum.
 
Meine Frage geht dahin, ob es Urteile etc. gibt, wo aufgezeigt wird, wo Grenzen des Ermessensspielraum sind.
 
Dass Führungsbeamte Dienstfahrten antreten, um z.B. Unterlagen und Dokumente zur vorgesetzten Dienststelle zu bringen oder von dort abzuholen, die der dem Dienstgeheimnis etc. unterliegen, leuchtet ein.
 
Allerdings hat sich seit Beginn der Corona-Krise eingebürgert, dass die Dienststellenleitung nunmehr kartonweise aus dem Keller der vorgesetzten Dienststelle Schutzausrüstung abzuholen hat. An Schutz sind wir alle interessiert, und gegen Schutzausrüstung spricht nichts.
 
Ich habe aber nunmehr in vier  Monaten 560 kg (die Gewichte je Paket stehen schön säuberlich drauf, ich musste nur addieren) aus den Kellern der vorgesetzten Dienststelle ins Privatauto getragen, an meine Dienststelle gefahren und dort entladen.
Unter den Schutzwaren befand sich auch Gefahrgut der Klasse 2, für das zwar eine Duldung des Verstoßes der Kennzeichnung usw. Ende April veröffentlicht worden ist. Natürlich wurde aber niemand darauf hingewiesen, dass für den Transport der Güter ein Feuerlöscher an Bord sein müsste, eine Sicherheitsunterweisung eigentlich notwendig wäre usw.
 
Alle Fahrten wurden kurzfristig sonntags via Mail angeordnet, die Abholzeiten waren alle sonntags nach 15.00 Uhr. Selbstverständlich wurde die Pauschale von 0,3 Euro je Kilometer gezahlt, ich muss trotzdem unser großes Auto nehmen, da ich die Ladefläche entsprechend brauchte.
Die jetzt anstehende Fahrt wurde16 Std. vor Abholtermin via Mail mitgeteilt.
 
Nun leite ich eine Dienststelle mit 40 Beamten und habe höflich nachgefragt, aus welchem Grund die Lieferungen nicht mit DPD, DHL etc. in die Dienststelle transportiert werden. Die Auskunft war, dass für diese Transportkosten kein Budget eingeplant sei und die Kilometerpauschale unterm Strich günstiger wäre. Eigentlich habe ich in meiner Tätigkeit immer reichlich zu tun und kann mich nicht darüber beklagen, nicht ausgelastet zu sein.
 
Weiterhin wurde mitgeteilt, dass nun alle vier Wochen jeweils gleichgroße Lieferungen jeweils von den Dienststellenleitungen abzuholen sein. Der Warenwert wäre extrem hoch, deswegen darf das kein anderer Beamter machen (für den die Übernahme einer Fahrertätigkeit sicherlich genauso erfreulich wäre). Zunächst einmal mag der Schutz von Vermögen die Dienstherren ins Auge springen.
Nur eben: Mit DPD und DHL wäre der Versand versichert, ich habe selbst keine Versicherung für den Transport fremder Güter.
 
Aktuell wurden 1003 km an zusätzlichen Dienstfahrten und 14 Stunde an vier Sonntagen für diese Tätigkeiten aufgewendet – eine zeitliche Entlastung gab und gibt es nicht.
 
Von den Bereitschaftszeiten an den Wochenenden ohne Entlastungen etc. brauchen wir nicht reden.
 
Lange Rede, aber mit viel Sinn:
Deckt sich das noch mit dem Spielraum in der Organisation des Dienstherren?

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Geschrieben von: Gast, 12.08.2020, 19:25, Forum: TVöD, Antworten (6)

Gibt es für Nachtarbeit im öffentlichen Dienst eine Altersobergrenze?

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Geschrieben von: PR_NI, 12.08.2020, 09:36, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (4)

Guten Morgen,

im Rahmen der mitbestimmungspflichtigen (bzw. benehmenspflichtigen) Stellenbesetzungsverfahren wird unser PR durch die Dienststelle grds. ab dem Zeitpunkt der Erstellung des Ausschreibungstextes durch Vorlage des Entwurfes eingebunden und um Stellungnahme gebeten.

Manchmal kann das gewählte Anforderungsprofil (geforderte Qualifikation oder Kenntnisse, Fertigkeiten) nicht nachvollzogen werden. Teils weil der neue Text in wichtigen Bereichen vom alten abweicht und teils weil die Anforderungen des Arbeitsplatzes unbekannt sind. Meist gehen solche Fälle damit einher, dass die Dienststelle hier bereits einen bestimmten Bewerber/in im Auge hat.

Aus diesem Grund fordert nun unser PR im Rahmen des umfassenden Informationsrechts eine Arbeitsplatz-/Dienstpostenbeschreibung zur Verfügung zu stellen. Dies lehnt die Dienststelle ab.

Wird die Arbeitsplatz-/ Dienstpostenbeschreibung in anderen Gremien zur Verfügung gestellt? War die Arbeitsplatz-/ Dienstpostenbeschreibung vielleicht auch in anderen Gremien Streitgegenstand Streitgegenstand ?

Vielen Dank für entsprechende Hinweise!

VG

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Geschrieben von: Gast, 10.08.2020, 16:19, Forum: Bauhöfe, Abwasser, Stadtreinigung, Antworten (2)

Welche Gehaltsstufe steht mir als Bauhofleiter zu?

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Geschrieben von: Gast, 09.08.2020, 19:57, Forum: Öffentlicher Dienst, Antworten (2)

Hat ein im öffentlichen Dienst Angestellter auch Vergünstigungen beim Autokauf?

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Geschrieben von: Uwe, 09.08.2020, 15:37, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (11)

Hallo,

ich habe einen Fall als PR bei dem ich Ratschläge bräuchte.


Eine Reinigungskraft bekam im April einen Attest vom Arzt, dass sie Risikopatient ist wegen Operationen in der Vergangenheit. Ihr Vorgesetzter ein Hausmeister sagte zu ihr, sie wäre nun bezahlt freigestellt bis er sie anruft. So war sie 8 Wochen daheim. Der Arbeitgeber bezahlte nur die ersten 3 Wochen, dann wurden Gutstunden abgebaut, was der Frau aber nicht mitgeteilt wurde. Der Arbeitgeber meint nun, sie sei zwar Risikopatient, was aber nicht gleich bedeutend ist mit Freistellung, dazu hätte es eine Krankmeldung benötigt, oder einen Attest der sie dauerhaft freistellt.


Es gibt dazu keine Schreiben des AG an die Frau, während sie daheim war wurde sie nicht kontaktiert, erst nach 8 Wochen wurde sie vom Hausmeister telefonisch aktiviert.


In einer Corona Dienstvereinbarung ist geregelt, ein Beschäftigter drei Tage ins Minus rutschen kann, mehr nicht.


Sie ist nun mit vielen Minusstunden belastet, der AG meint sie muss diese nacharbeiten, was könnte man da machen?


Danke

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Geschrieben von: Gast, 07.08.2020, 17:36, Forum: Bürgerfragen, Antworten (1)

Hallo,
 
wenn man einen neuen Perso erhält und seinen alten Perso abgibt, wird bei dem ja die eID gesperrt, danach der Chip gelocht und dann der Bundesdruckerei zur Vernichtung zugeschickt und im System als vernichtet eingestuft, hab ich mir erklären lassen. Aber warum muss man diese eID sperren, wenn der Chip eh gelocht wird und der Perso anschließend vernichtet wird? Man kann doch die eID gar nicht mehr nutzen, wenn gelocht und vernichtet. Lustigerweise konnte man mir das aufm Amt nicht erklären.

Vielleicht weiß das ja bitte hier jemand und kann mir bitte die Quelle nennen.

Dankeschön.

LG

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Geschrieben von: Gast, 07.08.2020, 13:25, Forum: Beamte, - Keine Antworten

Guten Tag,

ich bin aktuell im höheren Dienst bei einer Bundesbehörde beschäftigt und spiele mit dem Gedanken Lehrer zu werden.

Aktuell bin ich Beamter auf Lebenszeit.

Ist es irgendwie möglich (evtl. über die Quereinsteigerschiene) meinen Beamtenstatus zu behalten?
Vorzugsweise würde ich an eine Schule in Hessen oder RLP.

Oder führt kein Weg an kündigen -> erneut Referendariat (habe bereits 18 Monate hinter mir, jedoch für meine aktuelle Behörde, nicht für Lehramt) und dann auf erneute Verbeamtung hoffen?

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Geschrieben von: Gast, 06.08.2020, 22:17, Forum: TVöD, Antworten (1)

Leider bin ich hier unerfahren, und kann leider meine Eingruppierung nicht feststellen. Daher bitte ich um Hilfe ..

Bin 15 Jahr im Projektmanagement tätig und habe Bachelor ... 

Ich bin eingestuft in E11-6 ... Ist das korrekt, und kann ich später auch EG12 beziehen ?

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Geschrieben von: Gast, 06.08.2020, 14:28, Forum: Kita, Jugend, Soziales (SuE), Antworten (1)

Hallo Kommunales Forum,
ich bin Kinderkrankenschwester, arbeitete von Juli 2017 bis April 2018 bei 1 bis 6 jährigen Kindern. Seit April 2018 in einer Kinderkrippe bei 1 bis 3 Jährigen Kindern. Ein Kind ist entwicklungsverzögert, kann mit 1,8 Jahren nicht laufen und nicht selbständig essen. In der Gruppe sind 10 bis 12 Kinder.
Ich habe die Pädagogische Fachkraft nach § 7 vor einem Jahr abgeschlossen. Im Mai die Zusatzqualifikation Krippenpädagogik abgeschlossen.
Bin ich berechtigt in die SuE Gruppe 8b Stufe 5 (habe ich bereits) zu kommen?  Ich bin momentan in der Gruppe 8a. Ich bin 56 Jahre alt.
ich bitte um Rückmeldung
Mit freundlichen Grüßen

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