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Geschrieben von: Gast, 27.08.2025, 17:22, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (2)

Hallo,
ich bin stellv. Leiter einer Tourist-Information. Nunmehr ist die Leiterin 3 Wochen in Urlaub und anschließend übergangslos 3 Wochen in Kur.
In dieser Zeit muss ich die Arbeit der Leiterin voll übernehmen.
Steht mir für diese Zeit eine Zulage zu?
Danke für eine Nachricht.
Heinrich

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Geschrieben von: Gast, 27.08.2025, 16:17, Forum: Öffentlicher Dienst (gesamt), Antworten (1)

Ab welchem Alter wird bei gleichem Gehalt die Wochenarbeitszeit gemindert?

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Geschrieben von: Gast, 27.08.2025, 13:28, Forum: TVöD, Antworten (2)

Ich arbeite seit 5 Jahren auf einer E5 Stelle und werde mit E4 entlohnt?

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Geschrieben von: Gast, 27.08.2025, 12:00, Forum: Öffentlicher Dienst (gesamt), Antworten (1)

Hi habe eine 46,50 Stunden Woche
31,25 Stunden Soll 
15,25 Stunden Bereitschaft, die nur zu Hälfte bezahlt wird 

Wenn ich in den 15,25 Stunden Überstunden abbaue dürften diese doch auch nur zu Hälfte abgezogen werden, oder ?

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Geschrieben von: Gast, 26.08.2025, 19:30, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (5)

Hallo, ich mache eine Ausbildung im öffentlichen Dienst beim Bund (nicht Bundeswehr) und bin JAV Mitglied. Ich werde meine Ausbildung nächsten Sommer beenden. Mir wurde leider schon mitgeteilt, dass es keine offenen Stellen gibt wegen der aktuellen Haushaltslage und es einen Einstellungsstopp gibt. Habe ich trotzdem Anspruch auf einen unbefristeten Arbeitsvertrag? Oder ist es für meinen Dienstherr unzumutbar mich weiterzubeschäftigen? Er könnte ja theoretisch Klage einreichen. Wie sind meine Chancen?

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Geschrieben von: Gast, 26.08.2025, 16:18, Forum: Sparkassen, Antworten (1)

Ich bin in der Abteilung Controlling tätig und für die Themengebiete Adressenrisikosteuerung (CPV, GBS, Risikoinventur), operationelle Risiken (Schadensfallerfassung, Risikoermittlung unter OpRisk-Schätzverfahren, Risikoinventur) und Vor-und Nachkalkulation verantwortlich (Ermittlung SOLL-Marge, Pflege Deckungsbeitragsschema etc.)

Wie wird man in diesem Bereich in anderen Sparkassen eingestuft?

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Geschrieben von: Gast, 25.08.2025, 16:09, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (2)

Hallo zusammen,

vor gut 7 Jahren wurden aus der städt. Verwaltung heraus mit einigen Abteilungen die "Stadtbetriebe" als Anstalt des öffentlichen Rechts gegründet (Ratsbeschluss und Satzung).
Das städt. Personal wurde über einen Betriebsübergang gem. § 613 a BGB informiert, es wurde zwischen städt. Personalrat, Stadt und Vorstand der Stadtbetriebe eine entsprechende Vereinbarung geschlossen, dass Besitzstände bewahrt werden.
Zudem wurden die Kollegen des Bauhofes, die vor über 20 Jahren in eine GmbH überführt wurden, ebenfalls in die Stadtbetriebe nach Auflösung der GmbH überführt. Dort wurde seinerzeit schon eine entsprechende Vereinbarung getroffen, die die Besitzstände der Kollegen bewahrt.

Zudem wurde jeweils vereinbart, dass die Stadtbetriebe sich verpflichten, dem Kommunalen Arbeitgeberverband NRW (KAV-NW) als ordentliches Mitglied beizutreten, was auch geschehen ist.

Nun haben wir als Personalrat zwischenzeitlich herausgefunden, dass wohl seit Gründung der Stadtbetriebe die Eingruppierung von neu eingestellten Beschäftigten im körperlich-handwerklichen Bereich in den Entgeltgruppen 2 bis 9a nach der falschen Tarifgrundlage erfolgt ist.

Aufgrund der Mitgliedschaft im KAV-NW ist der "Landesbezirkliche Tarifvertrag vom 19.12.2006 zum TVöD im Bereich des VKA NW - TVöD-NRW" anzuwenden und das "Eingruppierungsverzeichnis nach § 11a TVöD-NRW Teil A" ist anzuwenden.
Tatsächlich wurde aber die Entgeltordnung (VKA) in Anlage 1 zum TVöD in Verbindung mit § 12 (VKA) TVöD angewandt und rd. ein gutes Dutzend Kollegen wurden fälschlich in EG 2 eingruppiert.
Die ihnen übertragenen Aufgaben entsprechen aber gem. dem Eingruppierungsverzeichnis nach § 11a TVöD-NRW mindestens der EG 3, teilweise sogar EG 4.

Darauf haben wir als Personalrat im Januar diesen Jahres den Vorstand der Stadtbetriebe in einem Jour-fixe hingewiesen. Das Thema wurde in einem Protokoll verschriftet.
Mittlerweile teilt auch der Vorstand seit Mitte des Jahres diesbezüglich unsere Rechtsauffassung.
Allerdings sind die betroffenen Kollegen immer noch nicht richtig eingruppiert.

Nun hat der Vorstand mitgeteilt, dass die betroffenen Kollegen selbst eine schriftlichen Antrag auf "richtige" Eingruppierung stellen müssen. Ab diesem Zeitpunkt käme dann auch erst die Ausschlussfrist nach § 37 TVöD zum Tragen.
Als Begründung wurde angegeben, dass das Recht auf richtige Eingruppierung ein Individualrecht der betroffenen Kollegen sei und nicht durch den Personalrat geltend gemacht werden kann.

Das sehen wir als Personalrat jedoch anders.
Grundsätzlich ist es ja richtig, dass die richtige Eingruppierung ein Individualrecht ist.
Aber wenn generell eine falsche Tarifgrundlage angewandt wird, sind wir der Auffassung, dass der Personalrat sehr wohl die Interesse der Kollegen geltend machen kann und kein individueller Antrag der Kollegen erforderlich ist. Dies ergibt sich - unserer Meinung nach - aus § 64 Nr. 2 LPVG: Personalrat hat die Einhaltung der geltenden Tarifverträge zu überwachen.
Der für die betroffene geltende Tarifvertrag wurde nicht eingehalten, ein falscher wurde angewandt.

Wie seht ihr das?
Welche Möglichkeiten haben wir, die Anwendung der richtigen Tarifgrundlage durchzusetzen?

Wir sind ein neu gewählter Personalrat ohne langjährige Erfahrung und wären für ein paar Hinweise dankbar!


Herzlichen Dank!

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Geschrieben von: Mobbingumfrage, 25.08.2025, 14:40, Forum: Öffentlicher Dienst (gesamt), - Keine Antworten

Liebe Mitglieder des Forums,

im Rahmen meiner Masterarbeit führe ich eine anonyme Online-Umfrage zum Thema Mobbing in der öffentlichen Verwaltung durch. Die Befragung richtet sich an Mitarbeitende (oder ehemalige Mitarbeitende) der öffentlichen Verwaltung, die selbst von Mobbing betroffen waren oder sind. Ziel der Umfrage ist es, besser zu verstehen,

- in welchen Formen Mobbing im öffentlichen Dienst auftritt,
- welche Auswirkungen es auf die Betroffenen hat,
- und welche Maßnahmen zur Bewältigung ergriffen wurden.

Die Ergebnisse sollen helfen, das Thema differenziert zu untersuchen und praxisnahe Handlungsempfehlungen für Betroffene und Arbeitgeber zu entwickeln.

Die Teilnahme ist anonym und dauert ca. 8–10 Minuten. Es sind keine Rückschlüsse auf einzelne Personen oder Arbeitgeber möglich.

Falls Sie selbst betroffen sind oder waren, würde ich mich über Ihre Teilnahme sehr freuen. Auch über eine Weiterleitung an mögliche Interessierte bin ich dankbar.

Bei Fragen oder Rückmeldungen erreichen Sie mich unter: mobbingumfrage[at]t-online.de

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Link zur Umfrage: https://easy-feedback.de/umfrage/2024133/L0LkSVr

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Geschrieben von: Gast, 25.08.2025, 10:08, Forum: Kita, Jugend, Soziales (SuE), Antworten (1)

Wann wird eine Kitaleiterin zurückgestuft, wenn sich die Anzahl die Kinder von 118 auf 78 Kinder reduziert?

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Geschrieben von: Gast, 24.08.2025, 11:52, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (2)

Sehr geehrte Damen und Herren,
was heißt definitiv Neueinstellung ? Ist das unabhängig von den geleisteten Berufsjahren ? Ich bringe 26 Berufsjahre mit und soll mit Stufe 1 beginnen ? 

Vielen Dank für Ihre Antwort

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Geschrieben von: Gast, 23.08.2025, 23:12, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (1)

Habe ich Anspruch auf Weihnachtsgeld, wenn ich am 01.09.25 in Rente gehe?

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Geschrieben von: Walter, 23.08.2025, 21:46, Forum: Bildung, Kunst, Kultur, - Keine Antworten

Ich bin gelernte staatliche Erzieherin mit 22 Berufsjahren. Seit 2 Jahren arbeite ich als Bibliotheksleitung in einer Gemeinde-Bibliothek in Teilzeit. Gleichzeitig habe ich eine Seiteneinsteiger-Fortbildung gemacht. Meine Tätigkeit erfordert absolute Eigeninitiative und Selbständigkeit, da ich die einzige Mitarbeiterin und die Leitung der Bibliothek bin. Ich bin in Entgeltgruppe 5/3 eingestuft und möchte eine Höhergruppierung erwirken. Welche Gehaltstufe ist für meine Tätigkeit angemessen?

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Geschrieben von: Gast, 22.08.2025, 19:52, Forum: Krankenhäuser, Betreuung, Pflege, - Keine Antworten

Hallöchen, ich habe mehrere Fragen.
Zum einen, meine Schwiegermutter arbeitet aktuell 25h laut Arbeitsvertrag, weil sie ihre Mutter pflegt (Pflegestufe 3) und von der Pflegekassen Pflegegeld bekommt.

Sie arbeitet regelmäßig mehr als 25h pro Woche. Das heißt sie macht geplante Mehrarbeit/Überstunden.

Ihr Stundenkonto zeigt 77h plus an. Abfeiern ist nicht möglich. Macht es Sinn die Stunden sich auszuzahlen? Bekommt sie einen prozentualen Zuschuss ? Bis wieviel Stunden auszahlen lohnt es sich ? Steuerlich gibt es da Probleme wegen dem Pflegegeld ? 

Ihr wurde nahegelegt von der Personalabteilung sich 30h auszahlen zulassen- einfach gesagt wäre es ein Gehalt plus ohne Abzüge. Das glaube ich nicht so recht. 

Und dadurch, dass sie Pflegegeld bekommt, darf sie doch rechtlich eigentlich nicht soviel Stunden pro Woche arbeiten? Oder liege ich da falsch ? 


Liebe Grüße Kristin

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Geschrieben von: Gast, 22.08.2025, 15:23, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (1)

Wenn jemand eine Umschulung abgeschlossen hätte, wäre er in welche Stufe?

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Geschrieben von: PR2024, 22.08.2025, 13:58, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (1)

Wenn ein Personalrat zu 100% freigestellt ist, alle zwei Wochen eine Sitzung über 8 Stunden Stattfindet, kann dann ein anderes Mitglied diese 8 Stunden an einem anderen Tag auch freigestellt werden? Haben das Anrecht auf eine Freistellung bei uns.
Hoffe es wurde verständlich gefragt.

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