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Geschrieben von: Gast, 27.02.2026, 17:28, Forum: Öffentlicher Dienst (gesamt), - Keine Antworten

Gibt es auch in der Freistellungsphase der Altersteilzeit (Blockmodell) einen Anspruch auf Jubiläumsgeld (40 Jahre)?

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Geschrieben von: Gast, 27.02.2026, 17:20, Forum: Kita, Jugend, Soziales (SuE), Antworten (1)

Es kommt wöchentlich mehr dazu, kann sie aber auch nicht am Kind abbauen, sondern nur dadurch, dass ich weniger Vorbereitungszeit machen würde, was ja wiederum nicht geht. Es ist eine extreme Zwickmühle. Habe mittlerweile 40 Überstunden an Vorbereitungszeit. 

Gibt es da laut Gesetz irgendeinen Weg raus?

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Geschrieben von: Gast, 27.02.2026, 11:38, Forum: TV-V, - Keine Antworten

Wie lange bekomme ich Krankengeld bei einem Arbeitsunfall im TVV?

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Geschrieben von: Gast, 27.02.2026, 10:23, Forum: Kita, Jugend, Soziales (SuE), - Keine Antworten

Kann ich bei der Einstellung im TVÖD SuE in die Stufe 3 verhandeln? 
Ich soll in Stufe 2 eingestellt werden (S8a), jedoch habe ich ein Jahr ein FSJ gemacht, drei Jahre die Ausbildung zur Erzieherin gemacht (berufsbegleitend) und 8 Monate als Erzieher gearbeitet. (alles bei einem kirchlicher Träger)

Danke im Voraus

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Geschrieben von: Gast, 27.02.2026, 00:44, Forum: Öffentlicher Dienst (gesamt), Antworten (4)

Hallo, ich habe eine längere Krankschreibung hinter mir, die Wiedereingliederung sollte starten. Zuvor haben wir (derzeiger Abteilungsleiter, BEM Beauftragte und ich) uns im BEM Verfahren darüber geeinigt, dass ich NICHT zur alten Abteilung zurück soll, da zu konfliktreich. Das Gespräch zur Wiedereingliederung bei der Verwaltung verlief jetzt so, dass ich trotz dem Hinweis des BEM und der dringenden Befürwortung einer Umsetzung jetzt doch wieder zur alten Abteilung soll, da angeblich nichts anderes möglich ist. Außerdem hat man mir geraten, zum Polizeiarzt zu gehen zwecks einer Berentung!!! Dabei will ich doch wieder arbeiten! Das Konflikt Potential ist aber dort extrem hoch, habe Angst wieder zu erkranken, wenn ich dort zurück muss. Lohnt es sich, zum Anwalt zu gehen?

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Geschrieben von: Gast, 26.02.2026, 21:34, Forum: Bauhöfe, Abwasser, Stadtreinigung, Antworten (1)

Guten Abend 
Ich soll als Bauhofleiter meinen Mitarbeitern für alle Tätigkeiten klare Zeitvorgaben geben, ist das zulässig?
Alle Mitarbeiter sind vom Alter, Geschlecht und körperlicher Verfassung unterschiedlich.

Mit freundlichen Grüßen 
Jens

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Geschrieben von: Gast, 26.02.2026, 19:08, Forum: TVöD, - Keine Antworten

Gibt es das Jubiläumsgeld auch, wenn die passive Altersteilzeit besteht?

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Geschrieben von: Gast, 26.02.2026, 14:54, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (1)

Hallo!
Welche Voraussetzungen braucht man, um von E5 in E6 zu kommen?

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Geschrieben von: Gast, 26.02.2026, 14:52, Forum: TVöD, Antworten (1)

Werden die Dienstjahre TVöD Land und TVöD Bund für ein 40 jähriges Dienstjubiläum zusammengezählt?

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Geschrieben von: Gast, 26.02.2026, 14:11, Forum: TV-V, Antworten (1)

Hallo zusammen, 

wie verhält es sich mit der Höhe des Weihnachtsgeldes, wenn man vom 1.1-30.3 in Elternzeit war (kein Anspruch bzw. Kürzung um je 1/12=3/12 Kürzung), man dann ab dem 1.4 bis 30.9 in Teilzeit in Elternzeit arbeitet und ab dem 1.10 ggf. 15.10 wieder in Vollzeit durchstartet? Macht es einen Unterschied, ob man am 1.10 oder am 15.10 in Vollzeit startet?

Ist die Bemessungsgrundlage das Oktobergehalt oder Jul/Aug/Sep? 

Vielen Dank für die Infos!

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Geschrieben von: Gast, 26.02.2026, 13:00, Forum: Krankenhäuser, Betreuung, Pflege, Antworten (1)

Bei ständigem Nachtdienst, welche Zulagen gibt es?

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Geschrieben von: Gast, 26.02.2026, 11:51, Forum: Fortbildung, Antworten (1)

Hallo zusammen, 

ich habe Ende März ein Vorstellungsgespräch zum Quereinstieg als Verwaltungsfachwirtin bei der Stadt Essen. Hat jemand hierzu Erfahrungen? Auch evtl. Erfahrungen zu Vorstellungsgesprächen bei anderen Städten? Ich wäre um jede Info sehr dankbar! 

Liebe Grüße

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Geschrieben von: Gast, 26.02.2026, 10:49, Forum: Öffentlicher Dienst (gesamt), Antworten (1)

Habe ich Anspruch auf Urlaubsgeld bei langer Krankheit?

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Geschrieben von: Gast, 26.02.2026, 10:45, Forum: Bauhöfe, Abwasser, Stadtreinigung, - Keine Antworten

Guten Tag,

ich bin Straßenwärter in einer Kreisstraßenmeisterei. Angestellt nach TVöD VKA.

Zur Winterdienstzeit haben wir natürlich Rufbereitschaft. Dies gestaltet sich normalerweise so:

An normalen Wochentagen `ersetzt´ der Winterdienst praktisch meine tägliche normale Arbeitszeit. 
Ich werde dann halt nur zu anderen Zeiten eingesetzt. Dieser Tag ist gleichzeitig Rufbereitschaft, da trotz eines groben Planes mit Einsatzzeiten eine Erreichbarkeit gewünscht ist um den Beginn des Winterdiensteinsatzes angepasst an die Witterung jeweils nach vorn oder hinten zu verschieben.

In diesem Fall gehe ich nicht davon aus das die Arbeitszeit incl. Wegezeit bezahlt werden müsste, da wie gesagt einfach nur eine verlagerte Arbeitszeit. Gleichwohl aber die Rufbereitschaft. Handelt es sich hier nun um eine 24stündige Rufbereitschaft (also 2fache Pauschale für Montag - Freitag) oder stundenweise?

Auch ist mein Winterdiensteinsatz manchmal kürzer als meine tägliche Arbeitszeit wäre. Ich habe an dem Tag also Minusstunden erwirtschaftet, da ich ja nur dafür eingesetzt werde. Manchmal auch gar nicht bei Wetterumschwung, so dass mir dann meine tägliche Arbeitszeit ganz fehlt.

Bei Einsatz am Wochenende, Feiertag bzw. 31.12. bin ich aber schon der Meinung, daß meine Arbeitszeit incl. Wegezeit (und dann aufgerundet mit Überstundenaufschlag zu zahlen ist), da ja außerhalb meiner täglichen Arbeitszeit.

Mein Arbeitgeber berechnet meine Wochentage wie folgt:

Auf meiner Stundenübersicht steht dann:   Rufbereitschaft von 00:00 bis 23:59

Bei Einsatz nimmt er meine erarbeiteten Stunden (z.B. 6,5 Stunden), füllt bis zum Erreichen meiner normalen täglichen Arbeitszeit aus meinem Stundenkonto auf. Die restlichen verbleibenden Tagesstunden nennt er dann Rufbereitschaft und rechnet diese Stunden über mehrere Tage zusammen und bezahlt dann jeweils bei Erreichen von 24 Std. eine 4fach Pauschale.
Das kann ich so gar nicht nachvollziehen. 

Bei Rufbereitschaft von 00:00 - 23:59 habe ich doch eine tägliche Pauschale erreicht, auch wenn ich zwischendurch arbeite. Oder nicht? Nach der Logik würde man ja nie auf 24 Std. Rufbereitschaft kommen, außer ich würde am Ende doch nicht eingesetzt. Ich komme ja in jedem Fall auf über 12 Std. täglich, auch wenn sie teilweise vor und teilweise nach meiner Einsatzzeit liegen. Für mein Verständnis wäre das so oder so eine erreichte Pauschale.

Mein Vater arbeitet bei einem anderen Arbeitgeber, aber nach dem gleichen Tarifvertrag. Er geht normal täglich arbeiten und hat dazu von Freitag Mittag bis Freitag Mittag Rufbereitschaft. Geht seinen normalen Tag arbeiten und muss dann halt los, wenn das Telefon geht. Das ist jedesmal ordnungsgemäß ein Einsatz incl. Wegezeit, gerundet und mit Überstunden bezahlt. Die Rufbereitschaft wird Montag bis Freitag mit einer täglichen 2fach Pauschale gezahlt und an den anderen Tagen mit 4fach. Das ist für mich ganz klar nachvollziehbar, aber bei meinem Arbeitgeber versteh ich es nicht. Wenn man nachfragt wird man nur angeschrien. Ich will ja auch nichts Falsches verlangen.

Danke für eure Mühe.

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Geschrieben von: Gast, 25.02.2026, 17:20, Forum: Bauhöfe, Abwasser, Stadtreinigung, Antworten (1)

Hallo.
Ich bin seit Ende 2022 Mitarbeiter eines Bauhofes in Sachsen-Anhalt. Ich wurde mit der Stufe vier Punkt drei eingestellt. Ich habe eine abgeschlossene Berufsausbildung in handwerklichen Tätigkeiten. Also Zentralheizung Lüftungsbauer und habe danach viele viele Jahre in einem Landschaftspflegeunternehmen gearbeitet, wo ich mir viele Tätigkeiten angeeignet habe und Lehrgänge besucht habe, unter anderem Baumpflanzung, Baumschnitt, Baumpflege.
Also sprich Baum eins Baum zwei arbeiten mit Hubarbeitsbühne. Und Baumschnitt und Fällung mit Hubarbeitsbühne. Seit besagtem Ende 2022 bin ich Mitarbeiter des Bauhofs als Bauhofsmitarbeiter eingestellt. Hier übe ich viele Tätigkeiten aus. Im Sommer hauptsächlich die Rasenmahd manuell und mit Maschine, also Traktor Rasenmäher. Und Motorsense Freischneider. Unter anderem der Heckenschnitt und der Profilschnitt und die Straßenunterhaltung wie Löcher zu. Und alles andere, in diesem Rahmen habe ich auch einen Lehrgang zur Beschilderung absolviert. Da ich den Führerschein Klasse C eins e habe, bin ich im Winter auch im Winterdienst mit Unimog und großem Schiebeschild und Streuer am Arbeiten. Unter anderem auch mit Multicar und Traktor sowie Radlader, des Weiteren bin ich auch im Baubereich tätig. Straßenausbesserung Fußwegbau. Mit Bagger-Radladerpflastern und alles was dazu gehört. In den Wintermonaten, wenn wir gerade keinen Winterdienst fahren und wir uns um die Bäume kümmern können, bin ich im Baumschnitt oder Baumfällung tätig. Auch mit Hubarbeitsbühne wenn es darauf ankommt. Nun ist es auch so, dass ich die Gruppenleitung habe, das heißt 3 bis 5 Mann sind ständig bei mir und wir sind am Arbeiten. Bäume schneiden, Rasenmähen und so weiter.

Nun zu meiner Frage. Wie sieht es in diesem Bereich aus? Was für eine Eingruppierung könnte oder müsste ich in diesem Fall erhalten? Momentan bin ich in der Stufe 4 .4 und mit meinem Antrag auf Höhergruppierung gehe ich dann in die 5.4 . Meine Frage ist nun, reichen meine Fähigkeiten und Kenntnisse aus, alleine schon wegen dem Winterdienst in der Gruppenführung, um in die Lohngruppe 6 oder besser zu kommen? 
Laut Aussage unserer Personalabteilung ist dieses wohl angeblich nicht möglich. Ich würde mich sehr über eine Antwort mit einer schlüssigen Ansage freuen. Vielen Dank.

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