Weihnachtsgeld nach Elternteilzeit
#1

Hallo zusammen, 

wie verhält es sich mit der Höhe des Weihnachtsgeldes, wenn man vom 1.1-30.3 in Elternzeit war (kein Anspruch bzw. Kürzung um je 1/12=3/12 Kürzung), man dann ab dem 1.4 bis 30.9 in Teilzeit in Elternzeit arbeitet und ab dem 1.10 ggf. 15.10 wieder in Vollzeit durchstartet? Macht es einen Unterschied, ob man am 1.10 oder am 15.10 in Vollzeit startet?

Ist die Bemessungsgrundlage das Oktobergehalt oder Jul/Aug/Sep? 

Vielen Dank für die Infos!
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#2

Grundsätzlich ist die Bemessungsgrundlage Oktober (betrieblich kann ein anderer Bemessungszeitraum vereinbart werden.) Wenn in dem Betrieb das Oktobergehalt die Bemessungsgrundlage ist, dann würde es einen Unterschied machen, ob zum 1.10. oder 15.10. wieder Vollzeit gearbeitet wird.
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