26.02.2026, 10:45
Guten Tag,
ich bin Straßenwärter in einer Kreisstraßenmeisterei. Angestellt nach TVöD VKA.
Zur Winterdienstzeit haben wir natürlich Rufbereitschaft. Dies gestaltet sich normalerweise so:
An normalen Wochentagen `ersetzt´ der Winterdienst praktisch meine tägliche normale Arbeitszeit.
Ich werde dann halt nur zu anderen Zeiten eingesetzt. Dieser Tag ist gleichzeitig Rufbereitschaft, da trotz eines groben Planes mit Einsatzzeiten eine Erreichbarkeit gewünscht ist um den Beginn des Winterdiensteinsatzes angepasst an die Witterung jeweils nach vorn oder hinten zu verschieben.
In diesem Fall gehe ich nicht davon aus das die Arbeitszeit incl. Wegezeit bezahlt werden müsste, da wie gesagt einfach nur eine verlagerte Arbeitszeit. Gleichwohl aber die Rufbereitschaft. Handelt es sich hier nun um eine 24stündige Rufbereitschaft (also 2fache Pauschale für Montag - Freitag) oder stundenweise?
Auch ist mein Winterdiensteinsatz manchmal kürzer als meine tägliche Arbeitszeit wäre. Ich habe an dem Tag also Minusstunden erwirtschaftet, da ich ja nur dafür eingesetzt werde. Manchmal auch gar nicht bei Wetterumschwung, so dass mir dann meine tägliche Arbeitszeit ganz fehlt.
Bei Einsatz am Wochenende, Feiertag bzw. 31.12. bin ich aber schon der Meinung, daß meine Arbeitszeit incl. Wegezeit (und dann aufgerundet mit Überstundenaufschlag zu zahlen ist), da ja außerhalb meiner täglichen Arbeitszeit.
Mein Arbeitgeber berechnet meine Wochentage wie folgt:
Auf meiner Stundenübersicht steht dann: Rufbereitschaft von 00:00 bis 23:59
Bei Einsatz nimmt er meine erarbeiteten Stunden (z.B. 6,5 Stunden), füllt bis zum Erreichen meiner normalen täglichen Arbeitszeit aus meinem Stundenkonto auf. Die restlichen verbleibenden Tagesstunden nennt er dann Rufbereitschaft und rechnet diese Stunden über mehrere Tage zusammen und bezahlt dann jeweils bei Erreichen von 24 Std. eine 4fach Pauschale.
Das kann ich so gar nicht nachvollziehen.
Bei Rufbereitschaft von 00:00 - 23:59 habe ich doch eine tägliche Pauschale erreicht, auch wenn ich zwischendurch arbeite. Oder nicht? Nach der Logik würde man ja nie auf 24 Std. Rufbereitschaft kommen, außer ich würde am Ende doch nicht eingesetzt. Ich komme ja in jedem Fall auf über 12 Std. täglich, auch wenn sie teilweise vor und teilweise nach meiner Einsatzzeit liegen. Für mein Verständnis wäre das so oder so eine erreichte Pauschale.
Mein Vater arbeitet bei einem anderen Arbeitgeber, aber nach dem gleichen Tarifvertrag. Er geht normal täglich arbeiten und hat dazu von Freitag Mittag bis Freitag Mittag Rufbereitschaft. Geht seinen normalen Tag arbeiten und muss dann halt los, wenn das Telefon geht. Das ist jedesmal ordnungsgemäß ein Einsatz incl. Wegezeit, gerundet und mit Überstunden bezahlt. Die Rufbereitschaft wird Montag bis Freitag mit einer täglichen 2fach Pauschale gezahlt und an den anderen Tagen mit 4fach. Das ist für mich ganz klar nachvollziehbar, aber bei meinem Arbeitgeber versteh ich es nicht. Wenn man nachfragt wird man nur angeschrien. Ich will ja auch nichts Falsches verlangen.
Danke für eure Mühe.
ich bin Straßenwärter in einer Kreisstraßenmeisterei. Angestellt nach TVöD VKA.
Zur Winterdienstzeit haben wir natürlich Rufbereitschaft. Dies gestaltet sich normalerweise so:
An normalen Wochentagen `ersetzt´ der Winterdienst praktisch meine tägliche normale Arbeitszeit.
Ich werde dann halt nur zu anderen Zeiten eingesetzt. Dieser Tag ist gleichzeitig Rufbereitschaft, da trotz eines groben Planes mit Einsatzzeiten eine Erreichbarkeit gewünscht ist um den Beginn des Winterdiensteinsatzes angepasst an die Witterung jeweils nach vorn oder hinten zu verschieben.
In diesem Fall gehe ich nicht davon aus das die Arbeitszeit incl. Wegezeit bezahlt werden müsste, da wie gesagt einfach nur eine verlagerte Arbeitszeit. Gleichwohl aber die Rufbereitschaft. Handelt es sich hier nun um eine 24stündige Rufbereitschaft (also 2fache Pauschale für Montag - Freitag) oder stundenweise?
Auch ist mein Winterdiensteinsatz manchmal kürzer als meine tägliche Arbeitszeit wäre. Ich habe an dem Tag also Minusstunden erwirtschaftet, da ich ja nur dafür eingesetzt werde. Manchmal auch gar nicht bei Wetterumschwung, so dass mir dann meine tägliche Arbeitszeit ganz fehlt.
Bei Einsatz am Wochenende, Feiertag bzw. 31.12. bin ich aber schon der Meinung, daß meine Arbeitszeit incl. Wegezeit (und dann aufgerundet mit Überstundenaufschlag zu zahlen ist), da ja außerhalb meiner täglichen Arbeitszeit.
Mein Arbeitgeber berechnet meine Wochentage wie folgt:
Auf meiner Stundenübersicht steht dann: Rufbereitschaft von 00:00 bis 23:59
Bei Einsatz nimmt er meine erarbeiteten Stunden (z.B. 6,5 Stunden), füllt bis zum Erreichen meiner normalen täglichen Arbeitszeit aus meinem Stundenkonto auf. Die restlichen verbleibenden Tagesstunden nennt er dann Rufbereitschaft und rechnet diese Stunden über mehrere Tage zusammen und bezahlt dann jeweils bei Erreichen von 24 Std. eine 4fach Pauschale.
Das kann ich so gar nicht nachvollziehen.
Bei Rufbereitschaft von 00:00 - 23:59 habe ich doch eine tägliche Pauschale erreicht, auch wenn ich zwischendurch arbeite. Oder nicht? Nach der Logik würde man ja nie auf 24 Std. Rufbereitschaft kommen, außer ich würde am Ende doch nicht eingesetzt. Ich komme ja in jedem Fall auf über 12 Std. täglich, auch wenn sie teilweise vor und teilweise nach meiner Einsatzzeit liegen. Für mein Verständnis wäre das so oder so eine erreichte Pauschale.
Mein Vater arbeitet bei einem anderen Arbeitgeber, aber nach dem gleichen Tarifvertrag. Er geht normal täglich arbeiten und hat dazu von Freitag Mittag bis Freitag Mittag Rufbereitschaft. Geht seinen normalen Tag arbeiten und muss dann halt los, wenn das Telefon geht. Das ist jedesmal ordnungsgemäß ein Einsatz incl. Wegezeit, gerundet und mit Überstunden bezahlt. Die Rufbereitschaft wird Montag bis Freitag mit einer täglichen 2fach Pauschale gezahlt und an den anderen Tagen mit 4fach. Das ist für mich ganz klar nachvollziehbar, aber bei meinem Arbeitgeber versteh ich es nicht. Wenn man nachfragt wird man nur angeschrien. Ich will ja auch nichts Falsches verlangen.
Danke für eure Mühe.


