Hallo, ich bin in E6 laut Bewertung der Tarifgruppe wäre die Stelle aber in E7.
Was kann ich tun?
Wessen Bewertung führte zur E7? Werden eventuelle Anforderungen an die Person erfüllt?
Wenn die zutreffende Eingruppierung E7 ist, der Arbeitgeber aber fälschlich von E6 ausgeht und deshalb auch nur so bezahlt, dann müsste man schriftlich die Bezahlung nach E7 einfordern. Wenn das nicht hilft ggf. noch den Personalrat einschalten. Wenn das nicht hilft Klage erheben.
Kann ich das denn irgendwo einsehen wie die Stellenbewertung ist?
Im Regelfall teilt der Arbeitgeber dem Beschäftigten mit welche Eingruppierung er für zutreffend hält. Der Arbeitnehmer kann sich dazu ebenso eine Meinung bilden (ggf. unter Einbindung von externer Expertise).
Der Arbeitgeber muss die angenommene Eingruppierung gegenüber dem Arbeitnehmer nicht begründen, aber ggf. gegenüber dem Personalrat.
Ein Einblick in due Stellenbewertung steht dem Arbeitnehmer arbeitsrechtlich nicht zu. Ob ggf. gestützt auf das Landesinformationsfreiheitsgesetz ein Anspruch gesteht hängt von den Details ab.