Entgeltgruppe 13/14
#1

Was ist die dort erwähnte Fallgruppe 1? 
Sind die aufgezählten Kriterien additiv oder alternativ (1., 2., 3.) ?
Ist mit Entgeltgruppe 13 immer Personalverantwortung verbunden?
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#2

"Was ist die dort erwähnte Fallgruppe 1? "
Angabe des Tarifvertrags wäre sinnvoll. TVöD (VKA)?

Es geht um die E14 im allgemeinen Teil?
Fallgruppe 1 in der E14 ist
"1. Beschäftigte der Entgeltgruppe 13 Fallgruppe 1, deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel
- durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung oder
- durch das Erfordernis hochwertiger Leistungen bei besonders schwierigen Aufgaben
aus der Entgeltgruppe 13 Fallgruppe 1 heraushebt."

Die E13 Fallgruppe 1 ist
"1. Beschäftigte mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung
und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund
gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben."

"Sind die aufgezählten Kriterien additiv oder alternativ (1., 2., 3.) ?"
Die 1, 2 und 3 sind alternative Fallgrupppe. D.h. man muss nur einer der Fallgruppen erfüllen, um entsprechend eingruppiert zu werden.

Für die E14 Fallgruppe 1 muss man also die E13 Fallgruppe 1 erfüllen und zusätzlich die "besondere Schwierigkeit und Bedeutung" oder "Erfordernis hochwertiger Leistungen bei besonders schwierigen Aufgaben" erfüllen.

"Ist mit Entgeltgruppe 13 immer Personalverantwortung verbunden?"
Nein. Im kommunalen Bereich gibt es aber selten Stellen mit E13 ohne Personalverantwortung. Stellen für Volljuristen z.B. im Rechtsamt könnten so ein Fall sein.
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