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Geschrieben von: Gast, 12.12.2025, 13:12, Forum: Öffentlicher Dienst (gesamt), Antworten (3)

Hallo, 

ich habe eine Frage. Eine Mitarbeiterin war von montags bis freitags krankgeschrieben mit Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Am darauffolgenden Montag ist sie noch einen Tag krank zu Hause geblieben ohne jedoch nochmal zum Arzt zu gehen. Gilt dieser Tag als sogenannter "Karrenztag", also die 3 Tage, die man ohne Nachweis vom Arzt zu hause bleiben kann?

Ich freue mich auf Antworten

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Geschrieben von: Gast, 12.12.2025, 12:54, Forum: Kita, Jugend, Soziales (SuE), Antworten (4)

Ich bin gelernte Haus- und Familienpflegerin und finde meinen Berufszweig in keiner dieser Tabellen. Wo würde ich eingestuft, wenn ich im Kindergarten arbeiten möchte?

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Geschrieben von: Gast, 12.12.2025, 10:35, Forum: Ausbildung / Studium Arbeitnehmer, Antworten (4)

Es bewerben sich inzwischen viele Abiturientinnen und Abiturienten auf den Beruf des Verwaltungsfachangestellten. Das finde ich etwas komisch, da sie sich auch für ein Studium in der Verwaltung bewerben könnten, bei dem ihre Chancen sogar besser wären. Dadurch haben Realschüler kaum noch Chancen, angenommen zu werden. Natürlich werden alle, die den Eignungstest bestanden haben, zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen. Aber am Ende entscheidet doch die Bestenauslese, also vermutlich die Person mit dem höheren Bildungsabschluss. Oder habe ich da etwas missverstanden?

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Geschrieben von: Gast, 11.12.2025, 21:27, Forum: TVöD, Antworten (3)

Ich bin seit über 20 Jahren im öffentlichen Dienst angestellt, seit 8 Jahren arbeite ich 59%.
Zudem übe ich seit mittlerweile 4 Jahren eine freiberufliche Nebentätigkeit aus mit einem wöchentlichen Umfang von maximal 4 Stunden. Diese habe ich bei Aufnahme angezeigt und sie wurde auch genehmigt.

Im Frühjahr 2025 wollte die neue Personalleitung, angeblich im Zuge der Digitalisierung, dass ich diesen Antrag erneut digital stelle. Das habe ich getan.
Jetzt wird von mir verlangt, einen neuerlichen Fragebogen auszufüllen und meine Lohnsteuererklärung 2024 vorzulegen.

Auf meine Nachfrage, wieso genau ich meine Lohnsteuererklärung offenlegen sollte, wurde mir mitgeteilt, ich wäre dazu verpflichtet, da man mir ansonsten die Genehmigung der Nebentätigkeit wieder wegnehmen würde. 

2 Fragen dazu:
Gibt es tatsächlich die Verpflichtung, die Lohnsteuererklärung vorzulegen? Das widerspricht völlig meinem Verständnis des Datenschutzes...

Wie kann der AG damit drohen, eine Genehmigung zu entziehen? Meiner Auffassung nach ist eine Nebentätigkeit ja nur anzeige- und nicht genehmigungspflichtig.

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Geschrieben von: Gast, 11.12.2025, 15:04, Forum: TV-L, Antworten (2)

Hallo zusammen,

Glücklicherweise bekam ich eine interne Stelle im Amt für ländl. Entwicklung als Mitarbeiterin für den Bereich Dorferneuerung und Privatförderung.
In der Stellenanzeige war leider nur TV-L angegeben aber nicht in welcher Endgeldgruppe diese angesetzt ist????
Mit welcher Gruppe kann ich denn in Verhandlungen treten?

Liebe Grüße Hermine

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Geschrieben von: Gast, 11.12.2025, 11:50, Forum: TVöD, Antworten (5)

Liebes Forum,

ich habe eine generelle Frage zum Stufenaufstieg nach TvöD SuE. Ich bin seit 01.11.2019 in der Schulsozialarbeit tätig. Nach der neuen Regelung habe ich jetzt 6 Jahre voll und würde in die Erfahrungsstufe 4 steigen. Jetzt sagt aber das zuständige Landratsamt, "nein Sie müssen noch ein Jahr dran hängen" und somit würde ich erst zum 01.11.2026 aufsteigen. Ich verstehe aber nicht wieso oder warum? Kann man aufgrund eines Monats, die komplette Laufzeit der Erfahrungsstufe um ein Jahr verlängern?

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Geschrieben von: Gast, 11.12.2025, 11:06, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (1)

Guten Tag. Ich habe eine Frage speziell zu § 14 (1) Nr. 3 der SächsPersVG
Ich war 30 Jahre in der öffentlichen Verwaltung in Berlin tätig. Nach einigen Monaten Suche habe ich in Sachsen (wegen Umzug) eine neue Tätigkeit in der öffentlichen Verwaltung gefunden. Ich würde mich gern im neuen Betrieb zur Personalratswahl 2026 stellen. 
Nun sagt § 14 (1) Nr. 3 SächsPersVG: Wählbar sind alle Wahlberechtigten die...
3. seit einem Jahr in öffentlichen Verwaltungen oder von diesen geführten Betrieben beschäftigt sind. 

Nun meine Frage: Erfülle ich die Voraussetzungen für die Wählbarkeit, trotz der Unterbrechung?

Vielen Dank im Voraus

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Geschrieben von: Gast, 10.12.2025, 20:49, Forum: Kita, Jugend, Soziales (SuE), Antworten (1)

Welche Eingruppierung hat ein Diplom Heilpädagoge als Teamleiter, der für ambulante Jugendhilfen (EB, SPFH, ISE) und Personalführung zuständig ist?

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Geschrieben von: Gast, 10.12.2025, 18:38, Forum: Bauhöfe, Abwasser, Stadtreinigung, Antworten (3)

Hallo, bei uns wird man immer als Wahlhelfer bestimmt, ohne zu fragen, ob man das auch möchte.
Wie sind meine Rechte? Ist man dazu verpflichtet?

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Geschrieben von: Gast, 10.12.2025, 17:34, Forum: Kita, Jugend, Soziales (SuE), - Keine Antworten

Wie sind Berater*innen in einer Fachberatungsstelle gegen sexuellen Missbrauch im TVöD für den Sozial- und Erziehungsdienst einzugruppieren?

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Geschrieben von: Gast, 10.12.2025, 15:31, Forum: TVöD, Antworten (3)

Hallo zusammen, 

ich arbeite seit fast vier Jahren in einer höheren Tätigkeit im öffentlichen Dienst. 
Meine Kollegin und ich erledigen exakt die gleichen Aufgaben, vertreten uns gegenseitig und tragen die gleiche Verantwortung. 

Der einzige Unterschied ist, dass sie ein Studium hat, während ich „nur“ eine Ausbildung und viele Jahre Berufserfahrung vorweisen kann.
Nun habe ich zufällig erfahren, dass nach § 12 Abs. 2 TVöD-VKA die Eingruppierung nicht von der Ausbildung abhängt, sondern von den tatsächlich ausgeübten Tätigkeiten. 

Demnach müsste mir die gleiche Eingruppierung wie meiner Kollegin zustehen.
Die Personalabteilung verweist jedoch immer wieder auf mein fehlendes Studium. 

Meine Frage: Wie kann ich in dieser Situation am besten vorgehen, um die richtige Eingruppierung zu erreichen? 
Hat jemand Erfahrungen mit ähnlichen Fällen oder Tipps, wie man das rechtlich und praktisch durchsetzen kann?

Vielen Dank schon jetzt für eure Rückmeldungen!

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Geschrieben von: Gast, 10.12.2025, 13:55, Forum: Beamte, Antworten (1)

Hallo,

ich wurde mit Wirkung zum 01.12.2025 um Sozialinspektor befördert. Da ich einige Zusatzaufgaben zu meinem eigentlichen Job habe, möchte ich im neuen Jahr zur A9 eine Amtszulage beantragen.
Muss ich eine Frist einhalten oder könnte ich im Februar oder März 2026 eine Amtszulage beantragen?

Danke für die Antwort(en).

Grüße Marcel

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Geschrieben von: Gast, 10.12.2025, 12:41, Forum: Bauhöfe, Abwasser, Stadtreinigung, - Keine Antworten

Sehr geehrtes Forum. 
Unsere Kläranlage wird von Größenklasse 4 auf Größenklasse 3 heruntergestuft werden.
Nun stellen sich uns einige Fragen:
Ändert es was bzgl. Eingruppierung ?
Gibt es Vor- und Nachteile ?

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Geschrieben von: Gast, 10.12.2025, 09:26, Forum: TVöD, Antworten (1)

Gibt es einen Anspruch auf Sterbegeld, wenn ein Kind eines Angestellten im TVöD verstirbt?

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Geschrieben von: Gast, 09.12.2025, 21:15, Forum: Beamte, Antworten (1)

Wie ist das, muss ich private Krankenversicherung von meinem Nettolohn zahlen oder vom brutto?

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Forum Bürgerfragen:

Geburtsurkunde einsehen ​

Geschrieben von lebowski am 27.12.2013, 18:35 (3 Antworten)
Hallo,

ich hoffe ich bin hier im richtigen Forum für mein Anliegen. Zunächst die folgende Situation:

Frau Krause ist verheiratet und hat zwei Kinder. Außerdem hat sie einen alleinstehenden, kinderlosen Bruder. Die Eltern von Frau Krause und ihrem Bruder sind gestorben und habe das Erbe, dass aus Privat- und Wirtschaftsteilen besteht unter Frau Krause und ihrem Bruder aufgeteilt. Sie haben verfügt, dass im Fall, dass der Bruder kinderlos verstirbt, Frau Krause, bzw. deren Kinder den Wirtschaftsteil erben. Verstirbt er nicht kinderlos, so sollen seine Kinder als Erbe eingesetzt werden.

Nun ist bei Frau Krause die Befürchtung entstanden, dass es ein uneheliches Kind des Bruders gibt. Sie kann aber nicht mit ihrem Bruder darüber sprechen, da er sofort abweist und sie sich auch schon mehrfach deswegen zerstritten haben. Bis jetzt hat sie weder eine positive noch negative Antwort bekommen, es ist also nur eine Befürchtung, bzw. eine Interpretation seines Verhaltens. Da ihre Kinder aber für ihre (berufliche und private) Zukunft wissen müssen, ob sie das Angesprochene erben werden, muss sie Gewissheit in dieser Frage haben.

Der Name des Kindes, von dem der Bruder von Frau Krause der Vater sein könnte, ist bekannt. Gibt es für Frau Krause eine Möglichkeit, beim Standesamt Einsicht in die Geburtsurkunde des Kindes zu erhalten. Wenn ja, wird der Vater oder die Mutter des Kindes davon in Kenntnis gesetzt?

Vielen Dank für Ihre Antworten.
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