10.12.2025, 15:31
Hallo zusammen,
ich arbeite seit fast vier Jahren in einer höheren Tätigkeit im öffentlichen Dienst.
Meine Kollegin und ich erledigen exakt die gleichen Aufgaben, vertreten uns gegenseitig und tragen die gleiche Verantwortung.
Der einzige Unterschied ist, dass sie ein Studium hat, während ich „nur“ eine Ausbildung und viele Jahre Berufserfahrung vorweisen kann.
Nun habe ich zufällig erfahren, dass nach § 12 Abs. 2 TVöD-VKA die Eingruppierung nicht von der Ausbildung abhängt, sondern von den tatsächlich ausgeübten Tätigkeiten.
Demnach müsste mir die gleiche Eingruppierung wie meiner Kollegin zustehen.
Die Personalabteilung verweist jedoch immer wieder auf mein fehlendes Studium.
Meine Frage: Wie kann ich in dieser Situation am besten vorgehen, um die richtige Eingruppierung zu erreichen?
Hat jemand Erfahrungen mit ähnlichen Fällen oder Tipps, wie man das rechtlich und praktisch durchsetzen kann?
Vielen Dank schon jetzt für eure Rückmeldungen!
ich arbeite seit fast vier Jahren in einer höheren Tätigkeit im öffentlichen Dienst.
Meine Kollegin und ich erledigen exakt die gleichen Aufgaben, vertreten uns gegenseitig und tragen die gleiche Verantwortung.
Der einzige Unterschied ist, dass sie ein Studium hat, während ich „nur“ eine Ausbildung und viele Jahre Berufserfahrung vorweisen kann.
Nun habe ich zufällig erfahren, dass nach § 12 Abs. 2 TVöD-VKA die Eingruppierung nicht von der Ausbildung abhängt, sondern von den tatsächlich ausgeübten Tätigkeiten.
Demnach müsste mir die gleiche Eingruppierung wie meiner Kollegin zustehen.
Die Personalabteilung verweist jedoch immer wieder auf mein fehlendes Studium.
Meine Frage: Wie kann ich in dieser Situation am besten vorgehen, um die richtige Eingruppierung zu erreichen?
Hat jemand Erfahrungen mit ähnlichen Fällen oder Tipps, wie man das rechtlich und praktisch durchsetzen kann?
Vielen Dank schon jetzt für eure Rückmeldungen!


