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Hallo zusammen,
bezüglich richtiger Eingruppierung hätte ich mal eine Frage.
Kommunen tun sich ja leider immer etwas schwer, wenn es sich um entsprechende und leistungsorientierte Entlohnung von Gerätewarten dreht, da es immer wieder heißt es sei kein erlernter Beruf. Zulagen, die in den Kommunen zugeschnittenen VKA Verträgen zu finden sind, müssen erstmal geprüft werden ob sie auch für Gerätewarte greifen. Fazit: Ein ewiges hin und her zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer!
Ich bin hauptamtlicher Gerätewart/Atemschutzgerätewart. Meine Tätigkeiten fangen an, mit bei der kompletten Überwachung der jährlichen Kontrollen der Einsatzfahrzeuge/ Wartungen /Tüv/SP Prüfungen. Wartungsarbeiten an DLK Fahrzeug. Kleinere Reparaturen werden selber durchgeführt. Komplette Überwachung und Instandhaltung der Gerätschaften . Komplette eigenständige Wartung, Reparatur und Reinigung der gesamten Atemschutztechnik. Prüfung und Wartung von speziellen Gasmessgeräten. Reinigung/Waschen diverser Feuerwehrbekleid und.zusätzlich Brandschutzerziehung Kindergarten, Grundschulkinder. Zusätzlich bei Einsätzen das Einsatzfahrzeug mit besetzen .Teilweise Ausbilder im Bereich Messtechnik und Atemschutz, usw.Bevölkerungsschutz.
Bezahlt werde ich nach EG 7. Meiner Meinung müsste man doch bei all diesen Tätigkeiten mi destens in die EG 8 eingestuft werden wenn nicht sogar in die 9a?? Wer kann mir da mal Auskunft geben.
Gruß
Marky
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Moin,
Ist das richtig, dass man als Schulhausmeister seinen Urlaub in den Schulferien nehmen muss?
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Frage: Wird eine anerkannte Ausbildung (Ver- u. Entsorger) mit anschl. 6 Jahren Berufserfahrung bei einer Einstellung bzw. Eingruppierung berücksichtigt?
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Zählen die 3 Ausbildungsjahre als Dienstjahre mit, oder bleibe ich auch nach der Ausbildung in Stufe 1?
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Hallo zusammen,
derzeit steht eine Bewerbung beim Bund aus. Die Stelle ist prinzipiell mit E12 ausgeschrieben.
Derzeit bin ich im TV-L mit einer E12 in der IT eingestellt.
Man bietet mir erstmal ein E11 an und es soll eine Bewertung durch einen externen Gutachter geben, danach soll dann evtl. eine Höhergruppierung in die E12 erfolgen. Vielleicht sind vorher noch ein paar Lehrgänge nötig ...
Ist das heute tatsächlich gängige Praxis?
Die Begutachtung würde schon vor Dienstantritt durchgeführt und könnte evtl. bis zu meinem Dienstantritt erledigt sein.
Was genau wird da wie begutachtet, wenn ich noch garnicht dort arbeite?
Meine damalige Höhergruppierung von E11 nach E12 im TV-L wurde über die Tätigkeitsbeschreibung realisert.
Da ich "nur" den Staatlich geprüften Techniker für Informatik habe, also keinen Bachelor oder Master, ist mir die Sachlage durchaus bewusst. Ich bin allerdings davon ausgegangen, dass die Möglichkeiten im TV-L und TVöD ähnlich sind.
Ich befinde mich in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis und bin daher entspannt, wechseln möchte ich nur, weil ich gerne noch weitere Bereiche in der IT kennenlernen will.
Konkret verstehe ich das Thema der Begutachtung nicht.
Wenn der Gutachter zu dem Ergebnis kommt, dass das mit der E12 passt, dann muss es ja auch eine TVöD Regel für die Eingruppierung geben, oder?
Ich leider keine Hinweise dazu im Netz gefunden. Für sachdienliche Hinweise wäre ich dankbar =D.
Viele Grüße
Ole
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Wieso werden bei einer Neuanstellung, die nicht genau auf den 01., also den Monatsanfang, datiert ist, keine anteiligen Urlaubstage für den "angebrochenen" Monat gewährt?
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Hallo,
ich würde gerne eine Höhergruppierung beantragen, ich bin derzeit für das Forderungsmanagement/Debitoren zuständig. Mache den Mahn- und Sperrlauf, Insolvenzen, buche die Banken, bereite die Abgabe an das Inkassounternehmen vor. Bearbeite die gesamten offenen Posten. Habe in den 5 Jahren meiner Betriebszugehörigkeit in das Forderungsmanagement sehr viel Struktur reingebracht, sehr viele Prozesse durchgeführt, die dem Unternehmen sehr viel Geld eingebracht haben. Bin der erste Ansprechpartner für die Kolleginnen Zusendung. Entscheide sehr viel, weil die Abteilungsleiter nicht vom Fach sind. Die Kolleginnen sind Quereinsteiger und sind täglich auf meine Hilfe angewiesen. Bin derzeit in der Entgeltgruppe 7.3 und würde gerne in die 8.3 kommen. Treffe sehr viele Entscheidungen eigenständig. Mein Bereichsleiter weiß gar nicht , was ich alles was ich auf die Beine gestellt habe, wie schaffe ich es, ihn zu überzeugen? Vielen Dank und viele Grüße Anna
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Mein Vater war Mitarbeiter bei den Stadtwerken Düsseldorf. Er ist 2002 verstorben. Nun ist auch meine Mutter verstorben. Steht ihr noch Sterbegeld zu?
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Hallo ich bin seit 5/21 als Hausmeisterin in einer Sporthalle angestellt habe die E1 Stufe 3. Bin 20 Stunden wöchentlich tätig. Ich habe keine handwerkliche Ausbildung. Zu meinen Aufgaben gehört die Reinigung der Halle, Öffnen/Schließen für Nutzung auch Wochenendbereitschaft. Sauberhalten der Außenanlage Heckenschneiden, Rasenmähen, Müllentsorgung Absprache bei Terminen, Bestellung der Verbrauchsmaterialien, bei Vermietungen von Räumlichkeiten Übergabe und Kontrolle (oft Wochenende), kleinere Reparaturen.
Funktion der Heizung kontrollieren, bei Bedarf neu starten.
Ich wüsste gerne nochmal, welche Lohngruppe ich beantragen könnte.
Über Eure Hilfe würde ich mich freuen.
Dankeschön
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Ich hab da mal eine Frage! Bin seit Nov.24 in Erwerbsminderungsrente! Das heißt mein Arbeitsplatz ruht? bis 2030, bis ich offiziell in Rente gehe. Steht mir noch das Weihnachtsgeld zu? War 33 Jahre im Betrieb. Danke Conny
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Gibt es im TVöD SuE festgelegte Freistellungszeiten für Leitungsvertretungen in einer Kindertagesstätte oder sind die Aufgaben der Leitungsvertretung neben den Aufgaben des Gruppendienstes zu leisten?
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Hallo!
Bekomme ich eine höhere Entgeltgruppe, wenn ich für mehr Personal verantwortlich bin?
Aktuell bin ich in der 5.
Mfg
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Ich habe zum ultimo April 2026 gekündigt. Welche Anteile der ssz aus Tarif TVöD S erhalte ich ,wenn ich 2025 durchgehend gearbeitet habe.zusätzlich besteht ein Einzelzielbonus.
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Ich habe im Juli 2025 rückwirkend zum 01.06.25 Altersrente beantragt, nachdem ich nach einer schweren OP im Dezember 2024 länger erkrankt war. Der Rentenbescheid ging im Oktober 2025 zu, wodurch der Auflösungsvertrag erst zum 01.11.2025 in Kraft treten soll. Lt. Auflösungsvertrag soll die nach der in Paragraph 1 genannte Entgeltgruppe zustehende Vergütung bis zum Ausscheiden bezahlt werden. Wie verhält es sich mit der Rente bzw. Entgelt-/Krankengeldzahlung? Welche Ansprüche/Pflichten habe ich?
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In welcher Entgeltgruppe befinde ich mich als Pflegefachfrau im SKH Großschweidnitz?
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