Darf man in der Verwaltung am Arbeitsplatz essen, wo ist das gesetzlich geregelt?
Es gibt keine gesetzliche Vorschrift, die allgemein regelt, ob Sie in der Verwaltung am Arbeitsplatz essen dürfen oder nicht.
Rechtlicher Rahmen
Es besteht:
keine arbeitsrechtliche Norm, die das Essen am Arbeitsplatz ausdrücklich verbietet oder erlaubt;
keine sozialversicherungsrechtliche Besonderheit: Essen und Trinken ist arbeitsrechtlich eine eigenwirtschaftliche Verrichtung; der Umstand, dass die Mahlzeit am Arbeitsplatz oder in der Kantine eingenommen wird, begründet weder besonderen Schutz noch besondere Pflichten.
Damit ist die Frage, ob Sie am Arbeitsplatz essen dürfen, keine Frage eines Gesetzes, sondern eine der:
Hausordnung/Dienstordnung,
Dienstvereinbarungen/Arbeitsordnung,
Weisungen der Dienststelle (Direktionsrecht des Arbeitgebers),
ggf. Arbeitsschutz (z. B. in bestimmten Bereichen: Hygiene, Gefahrstoffe, Publikumsverkehr).
Konsequenz
Ob Sie in Ihrer Verwaltung am Arbeitsplatz essen dürfen, richtet sich nach den internen Regelungen (Dienstvereinbarung, Hausordnung, Dienstanweisung) und der Entscheidung des Arbeitgebers im Rahmen seines Direktionsrechts.
Eine allgemeine gesetzliche Vorschrift, die das für Verwaltungsarbeitsplätze konkret vorgibt, gibt es nicht. Sie müssten die einschlägigen dienstlichen Regelungen Ihrer Behörde/Verwaltung prüfen oder die Personalstelle/den Personalrat ansprechen.