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Geschrieben von: Gast, 19.09.2025, 08:14, Forum: TVöD, Antworten (2)

Tätigkeitsbeschreibung E 8

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Geschrieben von: Gast, 18.09.2025, 17:41, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (1)

Bei mir wurde das Nettogehalt dem Bruttokrangeld verglichen. Ich bekomme keinen Zuschuss.
Jetzt lese ich, dass beim Gehalt und beim Krankengeld vom jeweiligen Netto auszugehen ist.

Was ist richtig?

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Geschrieben von: Gast, 18.09.2025, 12:08, Forum: TV-L, - Keine Antworten

Guten Tag liebes Forum,

ich bewerbe mich für eine Beratungsstelle an einer Hochschule mit einem B.Sc. in Psychologie. Zusätzlich bringe ich Erfahrung durch die Weiterbildung zur KJP-Psychotherapeutin (fortgeschritten aber noch nicht abgeschlossen) und durch meine 2,5-jährige Berufserfahrung im Beratungskontext mit.
Die Stellenbeschreibung der Hochschule sieht folgendes vor: 

- Englischsprachige psychosoziale Beratung von internationalen Studierenden
- Bedarfsorientierter Einsatz in der  deutschsprachigen Beratung der Hochschule
- Erstellung von englischsprachigen Web- und Infomaterialien 
- Anbieten von Coaching- und Workshopangeboten für Studierende.

Laut Stellenbeschreibung erfolgt die Eingruppierung in TV-L 9b.

Meiner Meinung nach sind die Anforderungen der Stelle hoch genug für eine höhere Einstufung (E10 oder E11), jedoch tue ich mich schwer, online dazu Argumente zu finden (bzgl. Tätigkeitsprofil). 

Wie schätzt ihr das ein? Macht hier eine Verhandlung Sinn? Wo kann ich Informationen finden um meine Argumentation zu stärken?

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Geschrieben von: Gast, 18.09.2025, 08:35, Forum: TVöD, Antworten (1)

Moin,

erhöht sich durch Mehrverdienst durch Stundenerhöhung auch der Arbeitgeberanteil an der Zusatzrente?

MfG

Ewald

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Geschrieben von: Gast, 18.09.2025, 08:17, Forum: Kita, Jugend, Soziales (SuE), Antworten (1)

Kann ich auch mit einer SPA Ausbildung in die S7?

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Geschrieben von: Gast, 17.09.2025, 21:39, Forum: TVöD, Antworten (4)

Hallo, nach wie vor legen Arbeitgeber in den Kitas die kompletten Urlaubstage für das Personal fest.
Was ist mit der drei/fünftel Grenze, die besagt, dass der Arbeitgeber nur bedingt Betriebsferien / Zwangsurlaub festlegen darf?
Ist diese weiterhin gültig?
Hg Roswitha

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Geschrieben von: Gast, 17.09.2025, 17:40, Forum: TVöD, Antworten (1)

Hallo!

Ich arbeite als Schulhausmeister in der Nähe vom Emsland und habe damals den klassischen 48-Stunden Vertrag bekommen (mit Bereitschaftszeiten, die zur Hälfte gezählt werden). 
Die meisten Kollegen aus den anderen Städten haben einen normalen 39 Stundenvertrag, müssen ihre Arbeitszeiten aber nicht erfassen - das läuft alles auf Vertrauen. 

Ich muss die Zeiten erfassen, hab leider immer wieder Probleme beim anteiligen Abbummeln von Stunden, z.B. wenn ich keinen ganzen Tag sondern nur 2-3 Stunden früher Feierabend machen will. 
Wie ist das dann mit der Bereitschaftszeit? Normalerweise mache ich ja mittags Schluss und habe dann bis nachmittags/abends Bereitschaft, wenn ich aber früher Feierabend mache, würde ich ja auch die Bereitschaftszeiten im Minus machen oder?

Hat da jemand Erfahrung mit? Stempelt vielleicht einer auch nur die tatsächliche Zeit? Ich bin etwas ratlos, mein Chef konnte mir auch nicht helfen.

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Geschrieben von: Gast, 17.09.2025, 16:21, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (2)

Hallo,
Ich heiße Vitali. Ich habe ein Geselbrief oder Prüfungszeugnis als Werkzeugmacher.  Ich arbeite seit 20 Jahre als CNC-Fachkraft. Ich habe bei einem Unternehmen einen befristeten Vertrag für ein Jahr unterschrieben als CNC-Anlagenbediener. Der Vertrag sagt, daß ich nach Tarifgruppe 3 eingruppiert bin. Entspricht das Tariftabelle TVöD ?  Dank im Voraus.

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Geschrieben von: Gast, 17.09.2025, 15:43, Forum: Kita, Jugend, Soziales (SuE), - Keine Antworten

Guten Tag, 

besteht die Möglichkeit als Schulbegleitung (ohne pädagogische Ausbildung) auch in S4 eingestuft zu werden?
Das eigene Kind bei diesem Mitarbeiter ist 8 Jahre alt und in Klasse 2. Allerdings besucht dieses Kind eine Sonderschule und hat Adhs mit autistischen Zügen. Zudem hat der Mitarbeiter bereits einige Jahre zuvor in einem Kindergarten gearbeitet.

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Geschrieben von: Gast, 17.09.2025, 15:07, Forum: Krankenhäuser, Betreuung, Pflege, Antworten (1)

Wie hoch ist das Gehalt bei einer VZ Kraft im Krankenhaus (Altenpflegefachkraft, seit 2016 examiniert)?

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Geschrieben von: Gast, 17.09.2025, 08:32, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (2)

Gibt es ein Organigramm, welches die Struktur der Personalräte für die Staatsministerien von Sachsen abbildet?

Welcher Personalrat vertritt z. B. die Mitarbeitenden vom Innenministerium und vom Finanzministerium und wo ist der angesiedelt?

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Geschrieben von: Gast, 17.09.2025, 02:25, Forum: Kita, Jugend, Soziales (SuE), Antworten (1)

Ich arbeite 30 Stunden in der Woche als HEP in einer Kita von der AWO. Wie viel werde ich verdienen brutto?

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Geschrieben von: Gast, 16.09.2025, 20:30, Forum: Kommunalpolitik, Antworten (3)

Mein Mann ist Ortsvorsteher und an Krebs erkrankt. Momentan kann er seinen Pflichten nicht nachkommen. Die Stadt verlangt nun eine zu Ruhelegung des Amtes von mir. Da wir aber noch nicht genau wissen, wie lange er ausfällt, werde ich auch kein Schreiben an die Stadt senden.

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Geschrieben von: Gast, 16.09.2025, 19:16, Forum: Bauhöfe, Abwasser, Stadtreinigung, Antworten (1)

Hallo zusammen, nach über 10 Jahren meint unser Bauhofsleiter auf einmal, Bürostühle, die vereinzelt genutzt wurden, zu verbieten und Tische zu entfernen, damit alle zusammen in einem Raum sitzen können !!! Zudem müssen auf einmal unsere Schreibmatten einheitlich und in Fächer verstaut werden, es sähe sonst schmutzig aus !!! Darf er das überhaupt, muss ich mich fügen oder darf ich auf Gewohnheitsrecht pochen ?


Mit freundlichen Grüßen

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Geschrieben von: Gast, 16.09.2025, 18:43, Forum: Bürgerfragen, Antworten (1)

Hallo, unsere Stadt hat eine Straße erneuert ... und entsprechend Vorausleistungen gefordert. Die letzte Rechnung wurde erstellt und danach wurde der endgültige Bescheid erlassen, nach dem alle Anwohner noch mehr zahlen müssen. Direkt davor hat der Magistrat ihre Straßenbeitragssatzung geändert und rückwirkend zum 01.01. gültig erklärt, da man wohl vermutet hat, dass diese sogar ganz nichtig gewesen sein könnte und auf Nummer sicher gehen wollte, um nicht bereits erhaltene Vorausleistungen wieder zurückzahlen zu müssen. Die neue Straßenbeitragssatzung entspricht der Mustersatzung des Städte- und Gemeindebunds. In der alten Fassung, die man online nicht mehr abrufen kann, wurde aufgrund von sog. Geschossflächen abgerechnet und ein Artzuschlag erhoben. Ein Artzuschlag stand so nicht in der alten Fassung. In der neuen Fassung gibt es einen extra § bzgl. des Artzuschlags. Auch steht in der neuen Fassung nichts mehr von Geschossflächen, sondern was von einem Nutzungsfaktor. Kann sich die Stadt tatsächlich durch eine neue rückwirkende Satzung davor "drücken", evtl. Vorausleistungen aufgrund einer nichtigen Satzung nicht zurückzahlen zu müssen? Oder kommt es darauf an, wann die neue Satzung beschlossen wurde? Z. B. am 1.1.25 und die endgültigen Bescheide gab es am 31.10.25, dann wäre es zu spät und wenn die endgültigen Bescheide nach Beschluss der neuen Satzung erlassen würden, dann wäre das ok? Wie sieht da die Rechtslage bitte aus? Dankeschön. LG

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