Neue Themen

Diskutieren Sie gerne mit und helfen Sie, noch offene Fragen zu beantworten.

Geschrieben von: Gast, 01.09.2026, 14:20, Forum: TVöD, Antworten (1)

Moin, mir wurde mitgeteilt, dass ich keinen Zuschuss zum Krankengeld vom Arbeitgeber erhalte, da ich erst seit 2020 dort angestellt bin. Ist das korrekt?

 Jetzt beantworten / kommentieren!


Geschrieben von: Gast, 01.09.2026, 13:40, Forum: TVöD, Antworten (1)

Gibt es bei 40jährigem Dienstjubiläum eine Anerkennung?

 Jetzt beantworten / kommentieren!


Geschrieben von: Gast, 01.09.2026, 11:38, Forum: TVöD, Antworten (1)

Ich bin seit dem 22.05.2026 krank, die Krankschreibung läuft seit dem 25.05.2026. Seit dem 07.07.2026 bekomme ich Krankengeld.
Welchen Zeitraum soll für die Ermittlung des durchschnittlichen Nettogehaltes zugrunde gelegt werden?
Die Dame von der Personabteilung hat Feb März und April zugrunde gelegt.
Aber: im Februar bekomme ich mein Grundgehalt für Februar + Bereitschaftsdienste usw aus dem Januar.

 Jetzt beantworten / kommentieren!


Geschrieben von: Gast, 01.09.2026, 10:40, Forum: TVöD, - Keine Antworten

Wieviel verdient man tvöd 6

 Jetzt beantworten / kommentieren!


Geschrieben von: Gast, 01.09.2026, 09:03, Forum: Landesbeamte, - Keine Antworten

Kann ein Polizeibeamter des gehobenen Dienstes in Hessen auf einen Dienstposten in eine Kommunalverwaltung in NRW versetzt werden? Besitzt dieser die Laufbahnbefähigung der LG 2.1, wenn nicht, wie kann die Versetzung vollzogen werden?

 Jetzt beantworten / kommentieren!


Geschrieben von: Gast, 01.09.2026, 08:38, Forum: TVöD, Antworten (1)

Hallo zusammen,

seit Juli 2026 bin ich 3 Jahre in der Gemeinde und müsste lt. TVLÖD Stufe 4 bezahlt bekommen. Ich habe aber weiterhin für August Stufe 3 bekommen...

Was tun?

 Jetzt beantworten / kommentieren!


Geschrieben von: Gast, 31.08.2026, 22:25, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (1)

Ich habe einen 603-€-Job. Besteht bei Krankheit ein Anspruch auf Lohnfortzahlung und Krankengeld?

 Jetzt beantworten / kommentieren!


Geschrieben von: Gast, 31.08.2026, 22:19, Forum: TVöD, - Keine Antworten

Besteht ein Recht auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bei einem 603-€-Job?

 Jetzt beantworten / kommentieren!


Geschrieben von: Gast, 31.08.2026, 20:13, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (1)

Nach erfolgter Aufwertung meiner Stelle (unveränderter Arbeitsplatz) wurde ich von E6 in E8 gestuft. Meine Vergütungsgruppenzulage wurde demzufolge gestrichen. Ist das korrekt?

 Jetzt beantworten / kommentieren!


Geschrieben von: Rhein583, 31.08.2026, 19:20, Forum: TV-V, Antworten (1)

Hallo zusammen,

ich arbeite bei einem Versorgungsunternehmen, das tarifgebunden ist und den TV-V anwendet. Ich selbst bin kein Gewerkschaftsmitglied.
Wir sollen aktuell eine Verpflichtungserklärung zur Nutzung von KI unterschreiben. Einige Formulierungen darin sehe ich kritisch und würde gerne eure Einschätzung dazu hören.

Insbesondere geht es um folgende Passagen:

1. Ergänzung des bestehenden Arbeitsvertrags

„Nachfolgende Erklärung wird Bestandteil Ihres Dienst- und Arbeitsvertrages. Ihnen ist bekannt, dass Verstöße strafrechtlich geahndet werden können.“

Hier frage ich mich zunächst, ob eine solche Verpflichtungserklärung durch meine Unterschrift tatsächlich nachträglich Bestandteil meines bestehenden Arbeitsvertrags werden kann bzw. welche Auswirkungen dies unter dem TV-V hat.

2. Kündigung ohne vorherige Abmahnung

„Mir ist bekannt, dass ein grob fahrlässiger Verstoß gegen eine oder mehrere der vorgenannten Regeln als Anlass für eine Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses dienen kann, ohne dass es einer zusätzlichen Abmahnung bedarf.“

Kann durch eine solche arbeitsvertragliche Erklärung tatsächlich vorab festgelegt werden, dass bei einem grob fahrlässigen Verstoß keine Abmahnung erforderlich ist, oder gelten unabhängig davon die üblichen arbeitsrechtlichen Voraussetzungen und die Prüfung des jeweiligen Einzelfalls?

3. Arbeitnehmerhaftung

„Ferner haftet derjenige Mitarbeiter, welcher gegen die genannten Regeln verstößt, zivilrechtlich für die dadurch entstehenden Schäden nach den gesetzlichen Regeln in unbegrenzter Höhe.“

Insbesondere die Formulierung „in unbegrenzter Höhe“ irritiert mich. Wie verhält sich diese Formulierung zu den arbeitsrechtlichen Grundsätzen der beschränkten Arbeitnehmerhaftung?

Vielleicht kennt sich hier jemand mit dem TV-V bzw. Arbeits- und Tarifrecht aus und kann einschätzen, ob diese Formulierungen üblich und rechtlich unproblematisch sind oder ob hier teilweise über das Ziel hinausgeschossen wird.

Mich würde insbesondere interessieren, ob ihr eine solche Erklärung in dieser Form unterschreiben würdet bzw. welche Punkte ihr vorher durch Arbeitgeber oder Betriebsrat klären lassen würdet.

Vielen Dank für eure Einschätzungen.

 Jetzt beantworten / kommentieren!


Geschrieben von: Gast, 31.08.2026, 17:59, Forum: Krankenhäuser, Betreuung, Pflege, Antworten (1)

Welche Tätigkeiten rechtfertigen Gruppe 9b TVöD als MTLA Labor?

 Jetzt beantworten / kommentieren!


Geschrieben von: Gast, 31.08.2026, 15:11, Forum: Arbeitnehmer, - Keine Antworten

Wieso bleibt vom Gehalt so wenig Rente übrig, auch wenn man über 45 Jahre gearbeitet hat?

 Jetzt beantworten / kommentieren!


Geschrieben von: Gast, 31.08.2026, 14:00, Forum: Krankenhäuser, Betreuung, Pflege, Antworten (1)

Können Sie mir sagen, weshalb wir o.g. Pflegekräfte sogar mit spezifischer Fachweiterbildung der Kinder- und Jugendpsychiatrie nicht in die Tarifgruppe P8 eingruppiert werden; Erzieher und Heilerziehungspfleger unseres Teams bei gleichen Bedingungen, gleichen Patienten mit z. Bsp. ADHS, geistiger Behinderung, Autismusspektrumstörungen, Störungen des Sozialverhaltens mit Aggressivität.....aber schon?
danke

 Jetzt beantworten / kommentieren!


Geschrieben von: Gast, 31.08.2026, 11:23, Forum: TV-L, Antworten (1)

Wie hoch ist die monatliche Altersvorsorge E 13?

 Jetzt beantworten / kommentieren!


Geschrieben von: Gast, 31.08.2026, 10:58, Forum: TVöD, Antworten (1)

Hallo zusammen,

ich war insgesamt 11 Jahre bei einem Bauunternehmen tätig. Die ersten drei Jahre habe ich dort ohne kaufmännische Ausbildung gearbeitet. Anschließend habe ich eine zweijährige Ausbildung zum Industriekaufmann absolviert.

Meine Tätigkeit lag hauptsächlich im Vertrieb, insbesondere im Verkauf von Neubauobjekten. Dabei war ich sowohl im Büro als auch regelmäßig auf den Baustellen tätig.

Seit einem Jahr arbeite ich nun im öffentlichen technischen Dienst. Zu meinen Aufgaben gehören unter anderem das Gebäudemanagement sowie die Begleitung von Neubauprojekten als Projektleiter. Aktuell bin ich in der Entgeltgruppe 9a, Erfahrungsstufe 3, eingruppiert.

Mir wurde mitgeteilt, dass ich aufgrund meiner Ausbildung zum Industriekaufmann ohne eine weitere entsprechende Ausbildung keine höhere Eingruppierung erhalten könne.

Daher meine Frage an euch:

Weiß jemand, wie das im öffentlichen Dienst mit dem Thema „sonstiger Beschäftigter“ geregelt ist? Könnte dies in meinem Fall eventuell eine Möglichkeit für eine höhere Eingruppierung sein?

Gibt es darüber hinaus noch andere Möglichkeiten, eine höhere Eingruppierung zu erreichen, ohne dafür eine weitere Ausbildung bzw. ein Studium absolvieren zu müssen?

Ich würde mich sehr über eure Erfahrungen und Einschätzungen freuen und bedanke mich schon einmal im Voraus für eure Hilfe!

 Jetzt beantworten / kommentieren!


Forum Bürgerfragen:

Einsatz von Herbiziden auf öffentlichen Flächen ​

Geschrieben von Gast am 20.08.2026, 07:56 (1 Antwort)
Sind Städte verpflichtet, den Einsatz von Giften / Herbiziden auf öffentlichen Wegen, Bürgersteigen, usw. durch Bürger zu untersagen? Hier im Ort spritzt jemand einen Grasweg über 50 Meter seit Jahren kaputt, da wächst kein Gashalm mehr. Ein übler Anblick, aber sicherlich auch nicht ungefährlich. Die Stadt interessiert das bisher Null.
 Jetzt beantworten / kommentieren!


 Frage stellen
Anzeige
Personalrat öffentlicher Dienst