Zwang zur Urlaubsabgeltung?
#1

Ich habe vor, in den nächsten Tagen, fristgerecht zu kündigen -> letzter Arbeitstag wäre 31.03.2025. 
Resturlaub somit 8 Tage + 7,5 Tage = 15,5 Tage. 

Kann mein Arbeitgeber mich zu einer Urlaubsabgeltung (also Auszahlung des Urlaubs) zwingen, indem er einfach meinen Resturlaub nicht genehmigt?
Es gibt keine wirkliche betriebliche Notwendigkeit, meinen Resturlaub nicht zu genehmigen, aber wie wir wissen, stellt sich manchmal so ein Arbeitgeber quer. 
Personalmangel gibt es überall, das darf aber nicht mir zu Lasten gelegt werden m. E. nach. 

Wie seht ihr das?
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#2

Im Zweifelsfall müsste man notfalls die Gewährung von Urlaub einklagen.
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#3

(10.11.2025, 14:33)Gast schrieb:  Ich habe vor, in den nächsten Tagen, fristgerecht zu kündigen -> letzter Arbeitstag wäre 31.03.2025. 
Resturlaub somit 8 Tage + 7,5 Tage = 15,5 Tage. 

Kann mein Arbeitgeber mich zu einer Urlaubsabgeltung (also Auszahlung des Urlaubs) zwingen, indem er einfach meinen Resturlaub nicht genehmigt?
Es gibt keine wirkliche betriebliche Notwendigkeit, meinen Resturlaub nicht zu genehmigen, aber wie wir wissen, stellt sich manchmal so ein Arbeitgeber quer. 
Personalmangel gibt es überall, das darf aber nicht mir zu Lasten gelegt werden m. E. nach. 

Wie seht ihr das?

Die Versagung bzw. die Nichteinigung über die Lage des Erholungsurlaubes ist in NRW nach dem LPVG mitbestimmungspflichtig, das bedeutet hier, dass eine Urlaubsablehnung tatsächlich nur über den Personaldienst nach Beteiligung des PR erfolgen kann.
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