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Moin Moin:
Ich bräuchte mal ein paar grundsätzliche Infos zu dieser Thematik. Also folgender Fall, spielend in RLP: Ein langgedienter Kommunalbeamter (A13), wechselt die Dienststelle. Damit verliert er zunächst doch nicht den Status als "Lebenszeitbeamter", oder doch?
Bei der anderen Dienststelle wird er, nach gewonnener Urwahl zum Bürgermeister ernannt und kassiert ab da A16=höherer Dienst. Jetzt aufgepaßt Freunde, was passiert mit eben diesem Beamten, wenn die Wahlperiode abgelaufen ist? Man bedenke, er müßte nach wie vor Lebenszeitbeamter sein.
Ein Kollege behauptete (konnte es mir aber nicht beweisen), in dem Moment lebe sein "altes Beamtenverhältnis" bei der Dienststelle, die er verließ, um Bürgermeister zu werden, wieder auf. Ich halte das für Unsinn, denn dazu bedürfte es doch einer neuen Ernennung durch diesen Dienstherren. Wie wird in solchen Fällen verfahren?
Vielen Dank schon mal für Euere Beiträge
gruß primus von quack
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Hallo,
ich bin kommunalbeamte m.d. und würde gerne einen aufstieg in den g.d machen. Leider sind die Wartezeiten (5 Jahre Dienstzeit nach der Ernennung auf Lebenszeit) ja recht lang. Den Schnellaufstieg bietet mein Dienstherr nicht an. Gibt es noch andere Wege um in den g.D. zu kommen?
Alternativ würde ich mich sonst auch bei anderen Kommunen für das Studium bewerben. Kann ich mich für den Zeitraum bei meinem jetztigen Dienstherrn beurlauben lassen oder verliere ich meine Verbeamtung auf lebenszeit dann ?
vielen dank schon mal im voraus
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Hallo zusammen!!
Hat jemand ne Idee, wie eine Bewerbung zum 2. Angestelltenlehrgang aussehen könnte?
Vielleicht hat ja jemand da ne Vorlage/Muster oder so.
MfG
Gast
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Hallo miteinander,
aktuell stelle ich mir die Frage welcher Webbrowser in kommunalen Verwaltungen am meisten Anwendung findet und warum.
Was sind die offensichtlichen Vor- und Nachteile?
Über rege Rückmeldung würde ich mich freuen!
Viele Grüße,
André
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Liebes Forum,
ich war die 2 Hälfte meines Berufslebens Beamter in Niedersachsen und in der 1. Hälfte Angestellter. Aus dieser Zeit beziehe ich eine Regelaltersrente der Deutschen Rentenversicherung Bund und eine Firmenrente (Firmenaltersversorgung) meines ehemaligen Industrie-Arbeitgebers.
Unter Berufung auf § 55 BeamtVG will mir die pensionszahlende Oberfinanzdirektion auch die Betriebsrente auf die Pension anrechnen und einen überzahlten Gehaltsbetrag zurückfordern.
Meine Frage: Gehören Betriebsrenten zu den nach § 55 BeamtVG anzurechnenden Renten? Wenn ja, unter welchen der 4. Punkte von § 55 fallen sie? Mein ehemaliger Betrieb ist bis heute keine berufsständische Versorgungseinrichtung, sondern ein Industrieunternehmen.
Mit herzlichem Gruß
Pensionär
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Hallöle,
habe eine sehr spezielle Frage. Folgender Sachverhalt:
Ich war in 2008 4 Monate und 2009 10 Monate (1 x verlängert) bei der Agentur für Arbeit innerhalb von Thüringen befristet eingestellt.
Seit Dezember 2010 (1 x verlängert) bin ich bei einem kommunalen Müllentsorger in Hessen befristet bis Ende März 2012 eingestellt.
Meine Fragen:
Die Agentur für Arbeit hat nen eigenen Tarifvertrag, kann ich trotzdem rückwirkend zu Dezember 2010 in eine höhere Gruppe eingruppiert werden?
Wie schaut das aus, nach 24 Monaten müsste man eigentlich unbefristet eingestellt werden, zählt das allgemein für den öffentlichen Dienst oder muss ich zwischen den jeweiligen Arbeitgebern differenzieren?
Hat hiervon jemand Ahnung? *hilflos guck*
Würde mich riesig über eine Antwort freuen.
Grüße
ChrissiKa
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Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,
irgendwie stehe ich ein wenig auf dem Schlauch und bräuchte mal ein bißchen Hilfe. Folgender Fall: In einer Gemeinde (RLP) gab es mächtig Zoff wegen eines Sitzungsprotokolls. Der Rat machte Einwände geltend und diese wurden, wie es regulär vorgesehen ist, im Rahmen weiterer Sitzungen aufgenommen. Dennoch kam es zu weiteren Streitpunkten in dem Zusammenhang hinsichtlich der Auslegung des § 41 GemO. Die Stellungnahme der Verwaltung hierzu wurde angezweifelt und ein GR-Mitglied beantragte die Erteilung eines rechtsmittelfähigen Bescheides hierzu, um die Sache "prüfen" lassen zu können. Könnte es sich dabei um ein Kommunalverfassungsstreitverfahren handeln? Vorverfahren und Klage zielen darauf auf, eine rechtswidrige Situation zu dokumentieren. Demnach müßte es doch eine sog. "Feststellungsklage" sein. Ich meine irgendwann einmal gelesen zu haben, dass dies im Rahmen eines Kommunalverfassungsstreitverfahrens möglich ist. Nur kann das GR-Mitglied vorliegend einen Bescheid verlangen? Irgendwie paßt das doch nicht unter die TBV's des VA. Habt Ihr eine Idee, wie man so etwas löst bei internem Zoff? Vielen Dank schon mal vorab für alle Beiträge:-) Mit kollegialen Grüßen: Haegar
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Hallo,
ich habe Probleme mit meiner Ausbildungsanerkennung.
Ich habe 1997 bis 2000 die Ausbildung zur Fachangestellten zur Bürokommunikation beim Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge gemacht.
Die Stadt Köln hat mich dann als Verwaltungsangestellte, nicht als Verwaltungsfachangestellte eingestellt, weil man angeblich die Ausbildungen nicht gleichsetzen kann.
Warum?
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Hallo liebe Gemeinde,
Folgender Fall:
Ein junger, befristet Angestellter in der Landesverwaltung beginnt ohne weiteres Nachdenken ein Studium zum Verwaltungs- Betriebswirt an der VWA. Dieses Studium fällt dem Beschäftigten zwar nicht sonderlich schwer, aber er merkt, dass er es auf Dauer nicht alleine bezahlen kann. Da er jedoch nur befristet Angestellt ist, hat er vom Dienstherrn keine Förderung zu erwarten --> ergo: er muss es abbrechen (nach 1/2 Jahr).
Nun wechselt der Beschäftige seinen Dienstherrn und bekommt eine unbefristete Stelle in der Kommune. Hier gibt es die Möglichkeit der Förderung durch den Dienstherrn. Dieser Fördert den "Angestelltenlehrgang II" zu 50 % finanziell. Natürlich hat sich der Angestellte darauf beworben und die Förderung zugesprochen bekommen.
Nun die Frage:
Hat jemand Erfahrungen mit dem AII ? Eine Vorbildung zum VFA ist vorhanden. Wie hoch ist der Anspruch des A II- Lehrganges? Ist der sehr schwer? Muss man Angst haben oder ist er mit einem gewissen Lernaufwand zu verkraften? Bitte alle Meinungen die zum Thema dienlich sind.
Vielen lieben Dank!
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Hallo liebes Forum,
ich bin neu hier und habe bezüglich unseres Vorgesetzen (Beamten), der offensichtlich eine schwere Persönlichkeitsstörung hat, eine Frage.
Ist der Typ, wenn er betrunken zum Dienst erscheint, kündbar oder nicht, bzw. welche Massnahmen kann man diesbezüglich seitens von höherer Stelle ergreifen?
Danke für Eure Info !
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ich würde gerne wissen, wie Eure Erfahrungen zum Thema betriebliches bzw. behördliches Eingliederungsmanagement (BEM) sind. Ich weiß, dass das BEM schon an vielen Stellen im öffentlichen Dienst praktiziert wird- teilweise sogar bei einigen Körperschaften eigene Stellen für diese Aufgabe geschaffen wurden, die sich nur damit auseinandersetzen.
Da wir zu wenige Beschäftigte sind, um dafür eine eigene Kraft einzustellen, wird es an einem "Freiwilligen" hängen bleiben. Da gab es einige Bedenken, da es teilweise ja um Krankheiten oder Probleme geht, die nicht jeder einem Bestimmten erzählen mag, wenn er ihm ohnehin nicht sehr sympathisch ist - würde mir ja auch so gehen. Nur wenn man für jede Berufsgruppe und Geschlecht jeweils einen Ansprechpartner wählen würde, wären es ja schon mindestens 4 Leute was meiner Meinung nach einfach zuviel ist. Da würde der Kreis, der vom Beschäftigten weiß, warum er andauernd krank ist, noch größer und das ist ja für diesen auch nicht erstrebenswert.
Habt ihr vlt. schon das BEM am laufen? Wie habt ihr das mit dem "Verantwortlichen" gemacht - und was für ein zeitlicher Aufwand steckt dahinter?
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Hallo,
wir haben Straßenbeiträge gestundet. Da das Grundstück nun verkauft wird, möchten wir uns eine Abtretungserklärung des Schuldners geben lassen. Hat jemand schon einmal so etwas gemacht. Gibt es Vordrucke?
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Moin zusammen.
Ich bin seit knapp 5 Jahren (insgesamt beschäftigt seit ca 11 Jahren) als Vollzugsbeamter tätig. (Stadt mit rd 30.000 Einwohnern)
Von Beginn an nutze ich meinen privaten Pkw für dienstliche Fahrten und erhalte hierfür eine KM-Pauschale von 0,30 €. Die jährlichen dienstlichen Kilometer betragen ca. 3.500km.
Aufgrund der gestiegenen Unterhaltungskosten (Benzinkosten, Werkstattkosten, etc) für einen Pkw beabsichtige ich, für mich bzw. den Fachdienst einen eigenen Dienstwagen zu beantragen.
Bereits vor 2 Jahren habe ich einen solchen Antrag gestellt, der seinerzeit abgelehnt wurde.
Es stehen bei uns 2 Dienstwagen zur Verfügung. Bei einer Beschäftigtenzahl in der Verwaltung von 110 Personen, von denen sicher regelmäßig 30-40 Personen die Dienstwagen nutzen ist, vor allem eine kurzfristige Nutzung der Fahrzeuge nicht möglich.
Ich suche nun Argumente für die Bereitstellung eines Dienstwagens für unseren Fachdienst.
Meine Frage an die Allgemeinheit: Wie ist die Bereitstellung von Dienstwagen in anderen Kommunen geregelt ?
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Hallo
ich möchte kommendes Jahr den AL I machen.
Wer kann mir sagen, welche Fächer da dran kommen und mit welcher Literatur kann ich mich vorbereiten????
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Hallo....
Ein Bekanter von mir ist seit kurzem Beamtenanwärter. Da er vorher selbstständig war, wird er in absehbarer Zeit Insolvenz anmelden müssen. Weiß jemand, ob das Auswirkungen auf seine Beamtenaufbahn haben kann?
Es handelt sich bei den Schulden ausschießlich um Geschäftsschulden. Private Schulden hat er keine.
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