Langzeiterkrankung im öffentlichen Dienst
Eine Langzeiterkrankung liegt typischerweise vor, wenn eine Arbeitsunfähigkeit länger als sechs Wochen andauert. Viele Beschäftigte im öffentlichen Dienst fragen sich dann, wie lange das Gehalt weitergezahlt wird, wann Krankengeld greift und ob arbeitsrechtliche Konsequenzen drohen.
Die rechtlichen Grundlagen ergeben sich zunächst aus gesetzlichen Vorschriften, insbesondere aus dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) und den Regelungen der gesetzlichen Krankenversicherung.
Für Tarifbeschäftigte werden diese Vorschriften durch Tarifverträge des öffentlichen Dienstes ergänzt, zum Beispiel durch den TVöD, den TV-L oder den TV-V.
Bei Beamten gelten dagegen besondere beamtenrechtliche Vorschriften, etwa zur Dienstunfähigkeit.
Wann spricht man von einer Langzeiterkrankung?
Der Begriff Langzeiterkrankung ist kein gesetzlich definierter Begriff. Er wird in der Praxis verwendet, wenn eine Arbeitsunfähigkeit über einen längeren Zeitraum andauert.
Besonders relevant wird eine längere Erkrankung ab einer Dauer von mehr als sechs Wochen, weil ab diesem Zeitpunkt in der Regel die Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber endet.
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
Während der ersten sechs Wochen einer Krankheit erhalten Beschäftigte in der Regel weiterhin ihr Arbeitsentgelt.
Für die Tarifverträge TVöD und TV-V finden Sie hier weitere Informationen:
Was passiert nach sechs Wochen Krankheit im öffentlichen Dienst?
Wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als sechs Wochen dauert, endet in der Regel die Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber.
Ab diesem Zeitpunkt erhalten gesetzlich krankenversicherte Beschäftigte in der Regel Krankengeld von der Krankenkasse, das niedriger ist als das vorherige Arbeitsentgelt.
Im öffentlichen Dienst bestehen darüber hinaus tarifliche Ansprüche, zum Beispiel ein Krankengeldzuschuss nach TVöD, der das Einkommen für einen bestimmten Zeitraum aufstocken kann.
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
Wenn Beschäftigte innerhalb eines Jahres mehr als sechs Wochen arbeitsunfähig sind, muss der Arbeitgeber ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anbieten.
Das BEM ist ein zentrales Instrument, um die Arbeitsfähigkeit wiederherzustellen und eine Kündigung zu vermeiden. In der Praxis spielt es eine entscheidende Rolle, da eine krankheitsbedingte Kündigung ohne vorheriges BEM häufig unwirksam ist.
Kann eine Kündigung wegen Krankheit erfolgen?
Eine krankheitsbedingte Kündigung ist auch im öffentlichen Dienst grundsätzlich möglich, unterliegt jedoch strengen Voraussetzungen und ist in der Praxis nur selten wirksam.
In der Praxis wird häufig zunächst versucht, über das BEM eine Lösung zu finden.
Weitere allgemeine Informationen zur Kündigung im öffentlichen Dienst finden Sie hier.
Rückkehr nach längerer Krankheit
Nach längerer Krankheit erfolgt häufig eine schrittweise Rückkehr in den Arbeitsalltag.
Eine Möglichkeit ist die sogenannte stufenweise Wiedereingliederung.
Mehr dazu: Wiedereingliederung im öffentlichen Dienst
FAQ: Langzeiterkrankung im öffentlichen Dienst
Wie lange kann man krankgeschrieben sein?
Eine Arbeitsunfähigkeit kann grundsätzlich unbegrenzt andauern. Für den Bezug von Krankengeld gilt jedoch eine Höchstdauer von in der Regel 78 Wochen innerhalb von drei Jahren wegen derselben Erkrankung.
Was passiert nach 78 Wochen Krankengeld?
Nach dem Ende des Krankengeldes (Aussteuerung) müssen Betroffene prüfen, ob eine Rückkehr in den Beruf möglich ist oder ob Leistungen wie Arbeitslosengeld oder Erwerbsminderungsrente in Betracht kommen.
Wie lange wird das Gehalt bei Krankheit gezahlt?
In der Regel wird das Arbeitsentgelt bis zu sechs Wochen weitergezahlt. Danach kann Krankengeld gezahlt werden.
Muss ich an einem BEM teilnehmen?
Die Teilnahme am betrieblichen Eingliederungsmanagement ist grundsätzlich freiwillig.
Kann ich wegen Krankheit gekündigt werden?
Eine krankheitsbedingte Kündigung ist nur unter strengen Voraussetzungen möglich und wird von Gerichten genau geprüft.
Was gilt bei längerer Krankheit für Beamte?
Bei Beamten gelten teilweise besondere Regelungen. Wenn eine längere Erkrankung vorliegt, kann der Dienstherr eine ärztliche oder amtsärztliche Untersuchung anordnen.
Wenn dauerhaft keine Dienstfähigkeit mehr besteht, kann unter Umständen eine Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit erfolgen.
Fazit
Eine Langzeiterkrankung im öffentlichen Dienst hat weitreichende Auswirkungen auf Einkommen und Arbeitsverhältnis. Nach der Entgeltfortzahlung greifen Krankengeld und tarifliche Zuschüsse. Zudem ist das betriebliche Eingliederungsmanagement ein wichtiger Schritt, um eine Rückkehr in den Beruf zu ermöglichen und eine Kündigung zu vermeiden.
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