BEM und krankheitsbedingte Kündigung im öffentlichen Dienst
Wenn Beschäftigte im öffentlichen Dienst länger oder wiederholt arbeitsunfähig sind, stellt sich häufig die Frage: Ist eine krankheitsbedingte Kündigung auch ohne vorheriges BEM wirksam?
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) spielt in diesem Zusammenhang eine wichtige Rolle, ersetzt jedoch keine eigenständige Kündigungsprüfung.
Grundlagen zum Verfahren: BEM im öffentlichen Dienst – Überblick
Ist ein BEM Voraussetzung für eine Kündigung?
Nach § 167 Abs. 2 SGB IX muss der Arbeitgeber ein BEM anbieten, wenn Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen arbeitsunfähig waren.
Ein unterlassenes BEM macht eine Kündigung jedoch nicht automatisch unwirksam. Es ist keine formelle Wirksamkeitsvoraussetzung.
Allerdings wirkt sich ein fehlendes BEM im Kündigungsschutzprozess erheblich aus.
Bedeutung des BEM im Kündigungsschutzverfahren
Bei einer krankheitsbedingten Kündigung prüft das Arbeitsgericht unter anderem, ob mildere Mittel als die Kündigung in Betracht kamen.
Das BEM dient gerade dazu, solche Alternativen zu ermitteln, zum Beispiel:
- Umgestaltung des Arbeitsplatzes
- Versetzung auf eine andere geeignete Stelle
- Anpassung der Arbeitszeit
- Technische oder organisatorische Hilfen
Hat der Arbeitgeber kein BEM durchgeführt, muss er im Prozess besonders detailliert darlegen, warum es keine anderen Beschäftigungsmöglichkeiten gab.
Weitere Informationen zur Kündigung: Kündigung im TVöD
Was passiert, wenn das BEM abgelehnt wurde?
Lehnt der Beschäftigte das angebotene BEM ausdrücklich ab, kann sich der Arbeitgeber im Streitfall darauf berufen, dass ihm eine Prüfung alternativer Maßnahmen erschwert oder unmöglich war.
Die Ablehnung führt jedoch nicht automatisch zur Wirksamkeit einer Kündigung. Auch dann muss der Arbeitgeber die Voraussetzungen einer krankheitsbedingten Kündigung vollständig nachweisen.
Zur Ablehnung des BEM: BEM ablehnen – Folgen und Rechte
Voraussetzungen einer krankheitsbedingten Kündigung
Eine krankheitsbedingte Kündigung ist nur wirksam, wenn mehrere Voraussetzungen erfüllt sind:
- Negative Gesundheitsprognose (weitere erhebliche Fehlzeiten zu erwarten)
- Erhebliche betriebliche Beeinträchtigungen
- Interessenabwägung zugunsten des Arbeitgebers
- Keine milderen Mittel verfügbar
Das BEM ist insbesondere im Rahmen der Prüfung milderer Mittel relevant.
Besonderheiten im öffentlichen Dienst
Im öffentlichen Dienst gelten zusätzlich tarifliche Besonderheiten. Beschäftigte mit längerer Betriebszugehörigkeit genießen häufig einen erhöhten Kündigungsschutz, etwa nach § 34 TVöD (Kündigung).
Bei Beamtinnen und Beamten steht keine Kündigung im Raum, sondern gegebenenfalls die Prüfung der Dienstfähigkeit. Mehr dazu: Dienstunfähigkeit bei Beamten
Fazit: BEM stärkt die Position beider Seiten
Ein fehlendes BEM macht eine Kündigung nicht automatisch unwirksam, erschwert dem Arbeitgeber jedoch die Darlegung, dass keine alternativen Beschäftigungsmöglichkeiten bestanden.
Für Beschäftigte kann die Teilnahme am BEM daher eine wichtige Rolle im späteren Kündigungsschutz spielen.
Häufige Fragen zu BEM und Kündigung
Ist eine Kündigung ohne vorheriges BEM automatisch unwirksam?
Nein. Ein unterlassenes BEM führt nicht automatisch zur Unwirksamkeit der Kündigung. Allerdings muss der Arbeitgeber im Kündigungsschutzverfahren besonders genau darlegen, dass keine alternativen Beschäftigungsmöglichkeiten bestanden.
Kann ich gekündigt werden, wenn ich das BEM abgelehnt habe?
Die Ablehnung eines BEM führt nicht automatisch zur Wirksamkeit einer Kündigung. Der Arbeitgeber muss weiterhin alle Voraussetzungen einer krankheitsbedingten Kündigung erfüllen.
Wie lange muss ich krank sein, bevor eine Kündigung möglich ist?
Es gibt keine feste Zeitgrenze. Maßgeblich ist eine negative Gesundheitsprognose sowie erhebliche betriebliche Beeinträchtigungen. Eine bloße sechswöchige Erkrankung reicht regelmäßig nicht aus.
Spielt der besondere Kündigungsschutz im öffentlichen Dienst eine Rolle?
Ja. Tarifliche Regelungen, etwa nach § 34 TVöD, können den Kündigungsschutz verstärken. Eine krankheitsbedingte Kündigung ist dann nur unter engen Voraussetzungen möglich.
Hat ein fehlendes BEM meine Chancen im Kündigungsschutzprozess verbessert?
Ob ein fehlendes BEM im Einzelfall die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage verbessert, hängt von den konkreten Umständen ab. Gerichte prüfen insbesondere, ob alternative Einsatzmöglichkeiten bestanden hätten.
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