BEM ablehnen im öffentlichen Dienst – Welche Folgen hat das?

Beschäftigte im öffentlichen Dienst fragen sich häufig: Muss ich am Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) teilnehmen – oder kann ich es ablehnen?

Grundsätzlich gilt: Die Teilnahme am BEM ist freiwillig. Niemand kann gezwungen werden, an einem BEM-Verfahren mitzuwirken.

Grundlagen zum Verfahren finden Sie hier: BEM im öffentlichen Dienst – Überblick.

Ist das BEM verpflichtend?

Wenn Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen arbeitsunfähig waren, muss der Arbeitgeber ein BEM anbieten (§ 167 Abs. 2 SGB IX).

Die Teilnahme selbst ist jedoch freiwillig. Sie können das Angebot ausdrücklich ablehnen oder nicht darauf reagieren.

Dies gilt grundsätzlich auch für Beamtinnen und Beamte.

Entstehen Nachteile durch die Ablehnung?

Allein die Ablehnung eines BEM darf nicht zu arbeitsrechtlichen Sanktionen führen. Insbesondere darf sie nicht unmittelbar zu einer Abmahnung oder Kündigung führen.

Allerdings kann eine Ablehnung indirekte Auswirkungen haben:

Mehr dazu: BEM und krankheitsbedingte Kündigung.

Wann kann eine Ablehnung sinnvoll sein?

Eine Ablehnung kann in Betracht kommen, wenn:

In vielen Fällen ist es jedoch sinnvoller, das Verfahren kontrolliert zu nutzen, statt es vollständig abzulehnen.

Alternative: Teilnahme mit klaren Grenzen

Statt das BEM komplett abzulehnen, können Beschäftigte:

Gesundheitsdaten dürfen nicht ohne Einwilligung in die Personalakte aufgenommen werden.

Besonderheiten für Beamtinnen und Beamte

Bei Beamten ergibt sich das BEM aus der Fürsorgepflicht des Dienstherrn. Auch hier besteht keine formale Teilnahmepflicht.

Allerdings können dienstrechtliche Fragen, insbesondere bei länger andauernder Erkrankung, mit Blick auf Dienstfähigkeit eine Rolle spielen.

Weitere Informationen: Dienstunfähigkeit bei kommunalen Beamten.

Fazit: Ablehnen ist möglich – aber gut abwägen

Das BEM ist freiwillig. Eine Ablehnung ist rechtlich zulässig.

Dennoch sollte sorgfältig abgewogen werden, ob eine kontrollierte Teilnahme nicht sinnvoller ist. In vielen Fällen kann das Verfahren genutzt werden, um Arbeitsbedingungen aktiv mitzugestalten.

Häufige Fragen zur Ablehnung des BEM

Muss ich meine Ablehnung begründen?

Nein. Sie sind nicht verpflichtet, Gründe für die Ablehnung anzugeben. Eine schlichte Mitteilung genügt.

Was passiert, wenn ich auf das BEM-Angebot nicht reagiere?

Reagieren Sie nicht, wird dies in der Regel als Ablehnung gewertet. Der Arbeitgeber ist dann seiner Angebotspflicht nachgekommen.

Kann ich später doch noch ein BEM verlangen?

Ja. Auch nach einer Ablehnung kann ein BEM erneut angestoßen werden, sofern weiterhin Bedarf besteht.

Wird mir eine Ablehnung im Streitfall negativ ausgelegt?

Die bloße Ablehnung führt nicht automatisch zu Nachteilen. Im Rahmen einer späteren Kündigungsprüfung kann jedoch berücksichtigt werden, dass keine gemeinsamen Lösungsversuche stattgefunden haben.

Diskussion im Forum

Haben Sie ein BEM-Angebot abgelehnt? Gab es danach weitere Gespräche oder arbeitsrechtliche Schritte?

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