BEM ablehnen im öffentlichen Dienst – Welche Folgen hat das?

Beschäftigte und Beamte im öffentlichen Dienst fragen sich häufig: Muss ich am Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) teilnehmen – oder kann ich es ablehnen?

BEM-Ablehnung auf einen Blick:
• Freiwilligkeit: Die Teilnahme am BEM ist immer freiwillig. Niemand kann dazu gezwungen werden.
• Keine direkte Strafe: Eine Ablehnung darf nicht zu einer Abmahnung führen.
• Indirekte Risiken: Im Falle einer krankheitsbedingten Kündigung oder Zwangspensionierung fehlen dem Arbeitnehmer durch die Ablehnung wichtige prozessuale Schutzargumente.
• Alternativen: Oft ist eine Teilnahme unter eigenen Bedingungen (nur ausgewählte Infos, Begleitung durch den Personalrat) taktisch klüger als die Totalverweigerung.

Grundlagen zum generellen Ablauf finden Sie hier: BEM im öffentlichen Dienst – Überblick.

Ist das BEM gesetzlich verpflichtend?

Wenn Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig waren, ist der Arbeitgeber nach § 167 Abs. 2 SGB IX zwingend verpflichtet, ein BEM anzubieten.

Für die Beschäftigten selbst ist die Teilnahme jedoch völlig freiwillig. Sie können das Angebot ausdrücklich ablehnen oder die Frist ohne Antwort verstreichen lassen. Dies gilt uneingeschränkt auch für Beamtinnen und Beamte.

Entstehen Nachteile durch die Ablehnung?

Allein die Ablehnung eines BEM darf nicht zu arbeitsrechtlichen oder disziplinarischen Sanktionen führen. Sie ist insbesondere kein Abmahnungsgrund.

Allerdings kann eine Ablehnung gravierende indirekte Auswirkungen haben:

Mehr zu diesem Risiko erfahren Sie unter: BEM und krankheitsbedingte Kündigung.

Besonderheit: Schwerbehinderung und Gleichstellung

Für schwerbehinderte oder gleichgestellte Beschäftigte genießt das BEM einen besonders hohen Stellenwert. Lehnt ein schwerbehinderter Beschäftigter das BEM ab, verliert er zwar nicht per se seinen besonderen Kündigungsschutz.

Das zwingend zu beteiligende Integrationsamt (Inklusionsamt) stimmt einer späteren krankheitsbedingten Kündigung in diesen Fällen jedoch in der Regel deutlich leichter zu. Der Arbeitgeber kann durch die vorliegende Ablehnung nämlich nachweisen, dass der Arbeitnehmer die gesetzlich vorgesehene Hilfe zur Arbeitsplatzerhaltung eigenmächtig verweigert hat.

Wann kann eine Ablehnung sinnvoll sein?

Eine vollständige Ablehnung kann im Einzelfall in Betracht kommen, wenn:

In den allermeisten Fällen ist es jedoch taktisch klüger, das Verfahren kontrolliert für sich zu nutzen.

Alternative: Teilnahme mit klaren Grenzen

Statt das BEM pauschal abzublocken, können Beschäftigte die Spielregeln selbst definieren:

Wichtig: Medizinische Daten und Diagnosen dürfen ohne Ihre ausdrückliche Einwilligung ohnehin nicht in die Personalakte aufgenommen werden.

Besonderheiten für Beamtinnen und Beamte

Bei Beamten ergibt sich das BEM zusätzlich aus der allgemeinen Fürsorgepflicht des Dienstherrn. Auch hier besteht keine formale Teilnahmepflicht, die erzwungen werden könnte.

Allerdings können bei dauerhafter Erkrankung gravierende dienstrechtliche Maßnahmen greifen. Wer ein BEM ablehnt, riskiert nicht nur eine schnellere Zwangsvorstellung beim Amtsarzt zur Überprüfung der Dienstfähigkeit. Es droht im Ernstfall auch die Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand (Zwangspensionierung).

Der Dienstherr kann bei einer BEM-Ablehnung rechtlich sehr viel einfacher argumentieren, dass die Suche nach einem alternativen, leidensgerechten Dienstposten (sogenannte "anderweitige Verwendung") allein an der fehlenden Mitwirkung des Beamten gescheitert ist.

Weitere Informationen hierzu: Dienstunfähigkeit bei kommunalen Beamten.

Fazit: Ablehnen ist möglich – aber gut abwägen

Das BEM ist freiwillig. Eine Ablehnung ist Ihr gutes Recht und rechtlich zulässig. Dennoch sollte sorgfältig abgewogen werden, ob eine kontrollierte Teilnahme nicht sinnvoller ist, um den Arbeitsplatz zu sichern und die Arbeitsbedingungen aktiv leidensgerecht mitzugestalten.

Häufige Fragen (FAQ) zur Ablehnung des BEM

Muss ich meine Ablehnung begründen?

Nein. Sie sind nicht verpflichtet, Gründe für die Ablehnung anzugeben. Eine schlichte Mitteilung genügt.

Was passiert, wenn ich auf das BEM-Angebot nicht reagiere?

Im Einladungsschreiben setzt der Arbeitgeber oder Dienstherr üblicherweise eine feste Antwortfrist (meist zwei bis vier Wochen). Verstreicht diese Frist wortlos, gilt das Verfahren als ordnungsgemäß angeboten und vom Beschäftigten rechtswirksam abgelehnt. Der Arbeitgeber hat damit seiner gesetzlichen Angebotspflicht Genüge getan.

Kann ich später doch noch ein BEM verlangen?

Ja. Auch nach einer anfänglichen Ablehnung kann ein BEM erneut angestoßen werden, sofern weiterhin Bedarf besteht.

Wird mir eine Ablehnung im Streitfall negativ ausgelegt?

Die bloße Ablehnung führt nicht automatisch zu Nachteilen. Im Rahmen einer späteren Kündigungsprüfung kann jedoch berücksichtigt werden, dass keine gemeinsamen Lösungsversuche stattgefunden haben.

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