Krankengeld im öffentlichen Dienst

Viele Beschäftigte fragen sich: Wie lange bekomme ich Gehalt bei Krankheit im öffentlichen Dienst – und was passiert danach?

Die kurze Antwort: Im öffentlichen Dienst erhalten Angestellte zunächst bis zu 6 Wochen ihr volles Gehalt. Danach zahlt die Krankenkasse Krankengeld. In den Tarifverträgen wie dem TVöD, dem TV-L oder dem TV-V besteht zusätzlich ein Anspruch auf einen Krankengeldzuschuss, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.

Das Wichtigste auf einen Blick:
- Entgeltfortzahlung: Die ersten 6 Wochen erhalten Angestellte im öffentlichen Dienst ihr volles Gehalt.
- Krankengeld & Zuschuss: Nach Ablauf der Entgeltfortzahlung zahlt die Krankenkasse Krankengeld, welches durch einen Krankengeldzuschuss teilweise aufgestockt wird.

Wie lange bekommt man Krankengeld im öffentlichen Dienst?

Die genaue zeitliche Abfolge und Dauer der Entgeltsicherung im Krankheitsfall stellt sich für Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst im Überblick wie folgt dar:

Details: Entgeltfortzahlung und Krankengeldzuschuss nach TVöD

Wie hoch ist das Krankengeld?

Das Krankengeld liegt in vielen Fällen etwa 20 bis 30 % unter dem bisherigen Nettoeinkommen.

Wie stark sinkt das Einkommen wirklich?

Viele Beschäftigte unterschätzen den Unterschied zwischen Gehalt und Krankengeld.

👉 Besonders bei längerer Krankheit kann dies zu spürbaren finanziellen Einbußen führen.

Beispiel: Krankengeld im öffentlichen Dienst

Situation Netto pro Monat
vor Krankheit (TVöD E 9b) ca. 2.800 €
Krankengeld ca. 2.100 – 2.300 €
mit Zuschuss (TVöD) nahe am vorherigen Netto

Krankengeld-Rechner: Wie stark sinkt Ihr Einkommen?

Berechnen Sie, wie viel Geld Ihnen im Krankheitsfall fehlt:

Hinweis: Vereinfachte Berechnung. Individuelle Abweichungen möglich.

Krankengeldzuschuss

Nach Ablauf der Entgeltfortzahlung besteht im öffentlichen Dienst ein tariflicher Anspruch auf Krankengeldzuschuss, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.

👉 Der Zuschuss gleicht die Differenz zwischen Krankengeld und Nettoentgelt teilweise aus.

Mehr dazu: Krankengeldzuschuss im TVöD berechnen

Was passiert nach 78 Wochen Krankengeld?

Nach spätestens 78 Wochen endet der Anspruch auf Krankengeld („Aussteuerung“).

Danach kommen mehrere Möglichkeiten in Betracht:

In dieser Phase stellt sich häufig auch die Frage nach dem Arbeitsplatz:

Im öffentlichen Dienst sind krankheitsbedingte Kündigungen selten, können aber bei dauerhafter Arbeitsunfähigkeit in Betracht kommen.

Krankheit bei Beamten

Beamte erhalten kein Krankengeld.

Erst bei dauerhafter Dienstunfähigkeit erfolgt gegebenenfalls eine Versetzung in den Ruhestand.

Unterschied: Krankengeld TVöD vs. Beamte

Merkmal Angestellte (TVöD) Beamte
erste 6 Wochen volles Gehalt volle Besoldung
danach Krankengeld + Zuschuss weiterhin Besoldung
Einkommen reduziert unverändert
Absicherung zeitlich begrenzt sehr hoch

Häufig gestellte Fragen zum Krankengeld (FAQ)

Wann greift der Krankengeldzuschuss nach TVöD?

Der Krankengeldzuschuss setzt nach den ersten 6 Wochen Entgeltfortzahlung ein, vorausgesetzt es besteht eine ununterbrochene Beschäftigungszeit von mindestens einem Jahr (Zuschuss bis zur 13. Woche) bzw. drei Jahren (Zuschuss bis zur 39. Woche).

Verfällt der Urlaubsanspruch bei längerer Krankheit und Krankengeldbezug?

Nein, der gesetzliche und tarifliche Urlaubsanspruch verfällt bei einer Langzeiterkrankung nicht sofort. Nach der ständigen Rechtsprechung verfallen Urlaubsansprüche bei durchgehender Arbeitsunfähigkeit erst 15 Monate nach Ablauf des jeweiligen Urlaubsjahres. Mehr: TVöD Urlaub

Wie wirkt sich Krankengeld auf die Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld) im TVöD aus?

Zeiten des Krankengeldbezugs, für die kein Entgelt oder Krankengeldzuschuss mehr gezahlt wird, können die Jahressonderzahlung nach dem TVöD mindern, da für jeden vollen Kalendermonat ohne Entgeltanspruch ein Zwölftel gekürzt wird. Mehr: TVöD Jahressonderzahlung

Darf man während des Krankengeldbezugs in den Urlaub fahren oder einer Nebentätigkeit nachgehen?

Urlaubsreisen sind grundsätzlich möglich, sofern sie dem ärztlichen Heilungsverlauf nicht entgegenstehen und vorab mit der Krankenkasse abgestimmt sind. Einer Nebentätigkeit darf während der Krankschreibung im Regelfall nicht nachgegangen werden, da dies den Genesungsprozess gefährdet und versicherungsrechtliche Probleme verursachen kann.

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