Krankengeld im öffentlichen Dienst
Viele Beschäftigte fragen sich: Wie lange bekomme ich Gehalt bei Krankheit im öffentlichen Dienst – und was passiert danach?
Die kurze Antwort: Im öffentlichen Dienst erhalten Angestellte zunächst bis zu 6 Wochen ihr volles Gehalt. Danach zahlt die Krankenkasse Krankengeld. In den Tarifverträgen wie dem TVöD, dem TV-L oder dem TV-V besteht zusätzlich ein Anspruch auf einen Krankengeldzuschuss, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
Bei Beamten gelten hingegen andere Regelungen: Sie erhalten ihre Besoldung auch bei längerer Krankheit weiter.
Wie lange bekommt man Krankengeld im öffentlichen Dienst?
- bis zu 6 Wochen: volles Gehalt (Entgeltfortzahlung)
- danach Krankengeld durch die gesetzliche Krankenversicherung
- maximal 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren für dieselbe Krankheit
- zusätzlich: Krankengeldzuschuss nach Tarifvertrag möglich
- Beamte: weiterhin Besoldung statt Krankengeld
Details: Entgeltfortzahlung und Krankengeldzuschuss nach TVöD
Wie hoch ist das Krankengeld?
Das Krankengeld liegt in vielen Fällen etwa 20–30 % unter dem bisherigen Nettoeinkommen.
- ca. 70 % des Bruttogehalts
- maximal 90 % des Nettogehalts
- begrenzt durch die Beitragsbemessungsgrenze
Wie stark sinkt das Einkommen wirklich?
Viele Beschäftigte unterschätzen den Unterschied zwischen Gehalt und Krankengeld.
- Krankengeld ist deutlich niedriger als das Nettogehalt
- Sonderzahlungen können entfallen oder reduziert werden
- Zuschüsse gleichen den Unterschied nur zeitlich begrenzt aus
➡️ Besonders bei längerer Krankheit kann dies zu spürbaren finanziellen Einbußen führen.
Beispiel: Krankengeld im öffentlichen Dienst
| Situation | Netto pro Monat |
| vor Krankheit (TVöD E9b) | ca. 2.800 € |
| Krankengeld | ca. 2.100 – 2.300 € |
| mit Zuschuss (TVöD) | nahe am vorherigen Netto |
Krankengeld-Rechner: Wie stark sinkt Ihr Einkommen?
Berechnen Sie, wie viel Geld Ihnen im Krankheitsfall fehlt:
Hinweis: Vereinfachte Berechnung. Individuelle Abweichungen möglich.
Krankengeldzuschuss
Nach Ablauf der Entgeltfortzahlung besteht im öffentlichen Dienst ein tariflicher Anspruch auf Krankengeldzuschuss, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
- ab 1 Jahr Beschäftigung: Zuschuss bis Ende der 13. Woche
- ab 3 Jahren Beschäftigung: Zuschuss bis Ende der 39. Woche
➡️ Der Zuschuss gleicht die Differenz zwischen Krankengeld und Nettoentgelt teilweise aus.
Mehr dazu: Krankengeldzuschuss im TVöD berechnen
Was passiert nach 78 Wochen Krankengeld?
Nach spätestens 78 Wochen endet der Anspruch auf Krankengeld („Aussteuerung“).
Danach kommen mehrere Möglichkeiten in Betracht:
- Rückkehr in den Beruf
- Wiedereingliederung (Hamburger Modell)
- medizinische oder berufliche Rehabilitation
- Erwerbsminderungsrente
- Arbeitslosengeld (Nahtlosigkeitsregelung) bei weiterer Arbeitsunfähigkeit
In dieser Phase stellt sich häufig auch die Frage nach dem Arbeitsplatz:
- das Arbeitsverhältnis besteht häufig weiterhin
- eine Kündigung ist möglich, aber an strenge Voraussetzungen gebunden
- entscheidend ist, ob eine Rückkehr in den Beruf absehbar ist
Im öffentlichen Dienst sind krankheitsbedingte Kündigungen selten, können aber bei dauerhafter Arbeitsunfähigkeit in Betracht kommen.
Krankheit bei Beamten
Beamte erhalten kein Krankengeld.
- volle Besoldung auch bei längerer Krankheit
- keine zeitliche Begrenzung wie im TVöD
- Beihilfe + private Krankenversicherung
Erst bei dauerhafter Dienstunfähigkeit erfolgt ggf. eine Versetzung in den Ruhestand.
Unterschied: Krankengeld TVöD vs Beamte
| Merkmal | Angestellte (TVöD) | Beamte |
|---|---|---|
| erste 6 Wochen | volles Gehalt | volle Besoldung |
| danach | Krankengeld + Zuschuss | weiterhin Besoldung |
| Einkommen | reduziert | unverändert |
| Absicherung | zeitlich begrenzt | sehr hoch |
Fazit
Im öffentlichen Dienst sind Beschäftigte bei Krankheit gut abgesichert.
Während Angestellte nach sechs Wochen auf Krankengeld angewiesen sind, profitieren Beamte von einer durchgehenden Besoldung.
Der Unterschied zeigt sich besonders bei längeren Erkrankungen.
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