Krankengeld im öffentlichen Dienst
Viele Beschäftigte fragen sich: Wie lange bekomme ich Gehalt bei Krankheit im öffentlichen Dienst – und was passiert danach?
Die kurze Antwort: Im öffentlichen Dienst erhalten Angestellte zunächst bis zu 6 Wochen ihr volles Gehalt. Danach zahlt die Krankenkasse Krankengeld. In den Tarifverträgen wie dem TVöD, dem TV-L oder dem TV-V besteht zusätzlich ein Anspruch auf einen Krankengeldzuschuss, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
- Entgeltfortzahlung: Die ersten 6 Wochen erhalten Angestellte im öffentlichen Dienst ihr volles Gehalt.
- Krankengeld & Zuschuss: Nach Ablauf der Entgeltfortzahlung zahlt die Krankenkasse Krankengeld, welches durch einen Krankengeldzuschuss teilweise aufgestockt wird.
Wie lange bekommt man Krankengeld im öffentlichen Dienst?
Die genaue zeitliche Abfolge und Dauer der Entgeltsicherung im Krankheitsfall stellt sich für Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst im Überblick wie folgt dar:
- bis zu 6 Wochen: volles Gehalt (Entgeltfortzahlung)
- danach Krankengeld durch die gesetzliche Krankenversicherung
- maximal 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren für dieselbe Krankheit
- zusätzlich: Krankengeldzuschuss nach Tarifvertrag möglich
Details: Entgeltfortzahlung und Krankengeldzuschuss nach TVöD
Wie hoch ist das Krankengeld?
Das Krankengeld liegt in vielen Fällen etwa 20 bis 30 % unter dem bisherigen Nettoeinkommen.
- ca. 70 % des Bruttogehalts
- maximal 90 % des Nettogehalts
- begrenzt durch die Beitragsbemessungsgrenze
Wie stark sinkt das Einkommen wirklich?
Viele Beschäftigte unterschätzen den Unterschied zwischen Gehalt und Krankengeld.
- Krankengeld ist deutlich niedriger als das Nettogehalt
- Sonderzahlungen können entfallen oder reduziert werden
- Zuschüsse gleichen den Unterschied nur zeitlich begrenzt aus
👉 Besonders bei längerer Krankheit kann dies zu spürbaren finanziellen Einbußen führen.
Beispiel: Krankengeld im öffentlichen Dienst
| Situation | Netto pro Monat |
| vor Krankheit (TVöD E 9b) | ca. 2.800 € |
| Krankengeld | ca. 2.100 – 2.300 € |
| mit Zuschuss (TVöD) | nahe am vorherigen Netto |
Krankengeld-Rechner: Wie stark sinkt Ihr Einkommen?
Berechnen Sie, wie viel Geld Ihnen im Krankheitsfall fehlt:
Hinweis: Vereinfachte Berechnung. Individuelle Abweichungen möglich.
Krankengeldzuschuss
Nach Ablauf der Entgeltfortzahlung besteht im öffentlichen Dienst ein tariflicher Anspruch auf Krankengeldzuschuss, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
- ab 1 Jahr Beschäftigung: Zuschuss bis Ende der 13. Woche
- ab 3 Jahren Beschäftigung: Zuschuss bis Ende der 39. Woche
👉 Der Zuschuss gleicht die Differenz zwischen Krankengeld und Nettoentgelt teilweise aus.
Mehr dazu: Krankengeldzuschuss im TVöD berechnen
Was passiert nach 78 Wochen Krankengeld?
Nach spätestens 78 Wochen endet der Anspruch auf Krankengeld („Aussteuerung“).
Danach kommen mehrere Möglichkeiten in Betracht:
- Rückkehr in den Beruf
- Wiedereingliederung (Hamburger Modell)
- medizinische oder berufliche Rehabilitation
- Erwerbsminderungsrente
- Arbeitslosengeld (Nahtlosigkeitsregelung) bei weiterer Arbeitsunfähigkeit
In dieser Phase stellt sich häufig auch die Frage nach dem Arbeitsplatz:
- das Arbeitsverhältnis besteht häufig weiterhin
- eine Kündigung ist möglich, aber an strenge Voraussetzungen gebunden
- entscheidend ist, ob eine Rückkehr in den Beruf absehbar ist
Im öffentlichen Dienst sind krankheitsbedingte Kündigungen selten, können aber bei dauerhafter Arbeitsunfähigkeit in Betracht kommen.
Krankheit bei Beamten
Beamte erhalten kein Krankengeld.
- volle Besoldung auch bei längerer Krankheit
- keine zeitliche Begrenzung wie im TVöD
- Beihilfe und private Krankenversicherung
Erst bei dauerhafter Dienstunfähigkeit erfolgt gegebenenfalls eine Versetzung in den Ruhestand.
Unterschied: Krankengeld TVöD vs. Beamte
| Merkmal | Angestellte (TVöD) | Beamte |
|---|---|---|
| erste 6 Wochen | volles Gehalt | volle Besoldung |
| danach | Krankengeld + Zuschuss | weiterhin Besoldung |
| Einkommen | reduziert | unverändert |
| Absicherung | zeitlich begrenzt | sehr hoch |
Häufig gestellte Fragen zum Krankengeld (FAQ)
Wann greift der Krankengeldzuschuss nach TVöD?
Der Krankengeldzuschuss setzt nach den ersten 6 Wochen Entgeltfortzahlung ein, vorausgesetzt es besteht eine ununterbrochene Beschäftigungszeit von mindestens einem Jahr (Zuschuss bis zur 13. Woche) bzw. drei Jahren (Zuschuss bis zur 39. Woche).
Verfällt der Urlaubsanspruch bei längerer Krankheit und Krankengeldbezug?
Nein, der gesetzliche und tarifliche Urlaubsanspruch verfällt bei einer Langzeiterkrankung nicht sofort. Nach der ständigen Rechtsprechung verfallen Urlaubsansprüche bei durchgehender Arbeitsunfähigkeit erst 15 Monate nach Ablauf des jeweiligen Urlaubsjahres. Mehr: TVöD Urlaub
Wie wirkt sich Krankengeld auf die Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld) im TVöD aus?
Zeiten des Krankengeldbezugs, für die kein Entgelt oder Krankengeldzuschuss mehr gezahlt wird, können die Jahressonderzahlung nach dem TVöD mindern, da für jeden vollen Kalendermonat ohne Entgeltanspruch ein Zwölftel gekürzt wird. Mehr: TVöD Jahressonderzahlung
Darf man während des Krankengeldbezugs in den Urlaub fahren oder einer Nebentätigkeit nachgehen?
Urlaubsreisen sind grundsätzlich möglich, sofern sie dem ärztlichen Heilungsverlauf nicht entgegenstehen und vorab mit der Krankenkasse abgestimmt sind. Einer Nebentätigkeit darf während der Krankschreibung im Regelfall nicht nachgegangen werden, da dies den Genesungsprozess gefährdet und versicherungsrechtliche Probleme verursachen kann.
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