Krankengeld im öffentlichen Dienst

Viele Beschäftigte fragen sich: Wie lange bekomme ich Gehalt bei Krankheit im öffentlichen Dienst – und was passiert danach?

Die kurze Antwort: Im öffentlichen Dienst erhalten Angestellte zunächst bis zu 6 Wochen ihr volles Gehalt. Danach zahlt die Krankenkasse Krankengeld. In den Tarifverträgen wie dem TVöD, dem TV-L oder dem TV-V besteht zusätzlich ein Anspruch auf einen Krankengeldzuschuss, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.

Bei Beamten gelten hingegen andere Regelungen: Sie erhalten ihre Besoldung auch bei längerer Krankheit weiter.

Wie lange bekommt man Krankengeld im öffentlichen Dienst?

Details: Entgeltfortzahlung und Krankengeldzuschuss nach TVöD

Wie hoch ist das Krankengeld?

Das Krankengeld liegt in vielen Fällen etwa 20–30 % unter dem bisherigen Nettoeinkommen.

Wie stark sinkt das Einkommen wirklich?

Viele Beschäftigte unterschätzen den Unterschied zwischen Gehalt und Krankengeld.

➡️ Besonders bei längerer Krankheit kann dies zu spürbaren finanziellen Einbußen führen.

Beispiel: Krankengeld im öffentlichen Dienst

Situation Netto pro Monat
vor Krankheit (TVöD E9b) ca. 2.800 €
Krankengeld ca. 2.100 – 2.300 €
mit Zuschuss (TVöD) nahe am vorherigen Netto

Krankengeld-Rechner: Wie stark sinkt Ihr Einkommen?

Berechnen Sie, wie viel Geld Ihnen im Krankheitsfall fehlt:

Hinweis: Vereinfachte Berechnung. Individuelle Abweichungen möglich.

Krankengeldzuschuss

Nach Ablauf der Entgeltfortzahlung besteht im öffentlichen Dienst ein tariflicher Anspruch auf Krankengeldzuschuss, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.

➡️ Der Zuschuss gleicht die Differenz zwischen Krankengeld und Nettoentgelt teilweise aus.

Mehr dazu: Krankengeldzuschuss im TVöD berechnen

Was passiert nach 78 Wochen Krankengeld?

Nach spätestens 78 Wochen endet der Anspruch auf Krankengeld („Aussteuerung“).

Danach kommen mehrere Möglichkeiten in Betracht:

In dieser Phase stellt sich häufig auch die Frage nach dem Arbeitsplatz:

Im öffentlichen Dienst sind krankheitsbedingte Kündigungen selten, können aber bei dauerhafter Arbeitsunfähigkeit in Betracht kommen.

Krankheit bei Beamten

Beamte erhalten kein Krankengeld.

Erst bei dauerhafter Dienstunfähigkeit erfolgt ggf. eine Versetzung in den Ruhestand.

Unterschied: Krankengeld TVöD vs Beamte

Merkmal Angestellte (TVöD) Beamte
erste 6 Wochen volles Gehalt volle Besoldung
danach Krankengeld + Zuschuss weiterhin Besoldung
Einkommen reduziert unverändert
Absicherung zeitlich begrenzt sehr hoch

Fazit

Im öffentlichen Dienst sind Beschäftigte bei Krankheit gut abgesichert.

Während Angestellte nach sechs Wochen auf Krankengeld angewiesen sind, profitieren Beamte von einer durchgehenden Besoldung.

Der Unterschied zeigt sich besonders bei längeren Erkrankungen.

Foren öffentlicher Dienst

Haben Sie Fragen zum Krankengeld oder zur Aussteuerung? In unseren kostenlosen Foren können Sie Ihre Erfahrungen teilen und Fragen stellen:

Frage im Forum stellen

Kostenlos & ohne Anmeldung möglich

 Frage stellen
Anzeige
Personalrat öffentlicher Dienst