Neue Fragen und Antworten

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geschrieben von pumukel, 19.02.2012 19:12, Forum Arbeitnehmer

Hallo, du hast Anspruch auf Bezahlung, ab dem Zeitpunkt ab dem du die in der Stellenbeschreibung aufgeführten Tätigkeiten übernimmst. Eine Einarbeitung erlaubt nicht dir ein geringeres Gehalt zu zahlen. Das Einarbeiten gehört dazu und selbst wenn dies länger dauert, ist das Unternehmerrisiko. Diese ...

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geschrieben von Gast, 19.02.2012 13:20, Forum Arbeitnehmer

Hallo zusammen!! habe mich auf eine interne Stellenausschreibung in meiner Verwaltung beworben. Derzeit bin ich in EG 6 eingruppiert. Die neue Stelle ist mit EG 8 ausgeschrieben. Habe ich einen Anspruch auf die EG 8 ab dem ersten Tag an dem ich die Stelle ausübe? Oder kann mein Dienstherr damit argu...

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geschrieben von Gast., 17.02.2012 12:30, Forum Personalrat / Betriebsrat

...meine Info bezog sich auf das LPVG NRW neue Fassung...nach der alten Fassung war der PR bei Umsetzungen nicht im Spiel...

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geschrieben von Gast, 17.02.2012 11:50, Forum Kommunalbeamte

Hallo, der Ersteintrag ist zwar schon ein bisschen her, dennoch folgendes: Ich unterstelle das Vorliegen eines Beamtenverhältnisses (auf Lebenszeit). Der "normale" Weg ist der der Versetzung. Keine Abordnung, keine Entlassung und Neueinstellung, ausschließlich: Versetzung. Alles andere ist zu risiko...

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geschrieben von Gast, 17.02.2012 11:29, Forum Kommunalbeamte

Nochmal: Eine Abordnung ist nicht gut und auch nicht üblich! Es besteht die Gefahr, dass du beim aufnehmenden Dienstherrn nicht gut "einschlägst". Das Risiko besteht immer und kann fachlich, persönlich oder sonstwie geschuldet sein. Es wird dann im Zweifel die Aufhebung der Abordnung veranlasst. Ste...

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geschrieben von Gast, 17.02.2012 10:20, Forum Öffentlicher Dienst (gesamt)

Genau, ne Lachnummer ist das. Bei uns war/ist das auch "ganz supi": Die Leistungsbewertung erfolgt zum Teil ohne, dass die Bewerter mit den zu Bewertenden Gespräche führen. Also, weder davor, noch danach. Viele Kollegen/Kolleginnen waren mit all dem nicht einverstanden. Die Unterlagen tragen ledigl...

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geschrieben von smokie12, 17.02.2012 09:32, Forum Kommunalverwaltung

Guten Morgen, einen gesetzlichen Anspruch auf Dienstkleidung hast Du m.E. nicht. Anders ist es bei Schutzkleidung (z.B. Kanalarbeiter). Das ist regelmäßig in den Arbeitsschutzvorschriften geregelt. Gruß smokie

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geschrieben von Talax, 17.02.2012 09:20, Forum Personalrat / Betriebsrat

Uff hier scheint es Unterschiede in Personalvertretungsgesetzen zu gehen. In Hessen ist es so, dass der PR bei einer Umsetzung keinerlei Mitwirkung hat. Es sei denn, es gibt eine deutliche räumliche Trennung. Mit räumlicher Trennung sind nicht einige Zimmer, sondern gänzlich und räumlich deutlich vo...

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geschrieben von Fränklin, 17.02.2012 00:13, Forum Öffentlicher Dienst (gesamt)

Sehe ich genauso. Gespräche schaden doch nichts. Sich einmal gegenseitig kennenlernen.

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geschrieben von HofBau, 16.02.2012 21:57, Forum Bauhöfe, Abwasser, Stadtreinigung

Also, es heißt ja immer, dass Weiterbildung jedem im ÖD zusteht. Wie sieht das mit normalen Arbeitern eines Bauhofs aus? Geht das, dass einem ein Vorgesetzter sagt, er finde es gut, wenn man sich weiterbilden möchte (z.B. Werkpolier)- nur zahlen soll man es selber ? Ohne einen Zuschuß etc... Ist das...

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