Anspruch auf Entgelt ab dem ersten Tag?
#1

Hallo zusammen!!

habe mich auf eine interne Stellenausschreibung in meiner Verwaltung beworben.

Derzeit bin ich in EG 6 eingruppiert. Die neue Stelle ist mit EG 8 ausgeschrieben.

Habe ich einen Anspruch auf die EG 8 ab dem ersten Tag an dem ich die Stelle ausübe? Oder kann mein Dienstherr damit argumentieren, dass ich eine gewisse Einarbeitungszeit brauch und mir erst zu einem späteren Zeitpunkt die 8 bezahlen??

Danke im Vorraus.
Eure Lisa
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#2

Hallo,
du hast Anspruch auf Bezahlung, ab dem Zeitpunkt ab dem du die in der Stellenbeschreibung aufgeführten Tätigkeiten übernimmst. Eine Einarbeitung erlaubt nicht dir ein geringeres Gehalt zu zahlen. Das Einarbeiten gehört dazu und selbst wenn dies länger dauert, ist das Unternehmerrisiko. Diese oftmals verwendete Argumentation ist nicht Tarif- und Gesetzeskonform.
Gruß pumukel
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#3

Hallo,
Pumukel hat recht.
Sie werden vermutlich deine Stufe angleichen, da es sich dabei ja um Erfahrungsstufen handelt.
Wenn du z.B. in EG 6 Stufe 3 eingruppiert bist, werden sie dich nach EG 8 Stufe 2 höhergruppieren. Du darfst auf alle Fälle nicht weniger bekommen, das mindeste ist der Garantiebetrag von 50,- Euro.
Die Stufenlaufzeit der Stufe in die sie dich einstufen, beginnt dann wieder von vorn.
Somit kann deine Dienststelle nicht damit argumentieren, dass du eine Einarbeitungszeit brauchst, da du sowieso zurückgestuft wirst wegen fehlender Erfahrung.

Gruß
Roland
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