19.02.2012, 13:20
Hallo zusammen!!
habe mich auf eine interne Stellenausschreibung in meiner Verwaltung beworben.
Derzeit bin ich in EG 6 eingruppiert. Die neue Stelle ist mit EG 8 ausgeschrieben.
Habe ich einen Anspruch auf die EG 8 ab dem ersten Tag an dem ich die Stelle ausübe? Oder kann mein Dienstherr damit argumentieren, dass ich eine gewisse Einarbeitungszeit brauch und mir erst zu einem späteren Zeitpunkt die 8 bezahlen??
Danke im Vorraus.
Eure Lisa
habe mich auf eine interne Stellenausschreibung in meiner Verwaltung beworben.
Derzeit bin ich in EG 6 eingruppiert. Die neue Stelle ist mit EG 8 ausgeschrieben.
Habe ich einen Anspruch auf die EG 8 ab dem ersten Tag an dem ich die Stelle ausübe? Oder kann mein Dienstherr damit argumentieren, dass ich eine gewisse Einarbeitungszeit brauch und mir erst zu einem späteren Zeitpunkt die 8 bezahlen??
Danke im Vorraus.
Eure Lisa