Strafversetzt werden
#1

Kann eine Arbeitskollegin innerbetrieblich strafversetzt werden, wenn der Personalrat (nicht vollständig) dies beschließt?
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#2

Sowas entscheidet der Arbeitgeber nicht der Personalrat. Der Personaleat muß dem ggf. nur zustimmen, aber selbst da bin ich mir nicht sicher, da sich ja an der Gehaltsgruppe nichts ändern wird. Vermutlich von daher nicht mal das.
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#3

...die innerbetriebliche Versetzung ist eine Umsetzung...die kann der Dienststellenleiter nur nach Zustimmung des Personalrates vornehmen...dies ist wahrscheinlich so bei Euch gelaufen...die Dienststelle macht eine sogen. Vorlage, die der PR auf die Tagesordnung nimmt und in der nächsten Sitzung behandelt...stimmt der PR zu, kann die Umsetzung erfolgen...bei der Abstimmung muss der PR nicht vollzählig, aber beschlussfähig (mehr als die Hälfte seiner Mitglieder) sein...
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#4

Uff hier scheint es Unterschiede in Personalvertretungsgesetzen zu gehen.
In Hessen ist es so, dass der PR bei einer Umsetzung keinerlei Mitwirkung
hat. Es sei denn, es gibt eine deutliche räumliche Trennung. Mit räumlicher
Trennung sind nicht einige Zimmer, sondern gänzlich und räumlich deutlich
voneinander entfernte Auslagerung gemeint.

Grüße
Marcus
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#5

...meine Info bezog sich auf das LPVG NRW neue Fassung...nach der alten Fassung war der PR bei Umsetzungen nicht im Spiel...
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