TVöD Stufen-Rechner: Wann erreiche ich die nächste Stufe?
Wie werden die TVöD-Stufen berechnet?
Die TVöD-Stufenlaufzeiten ergeben sich aus § 16 Abs. 3 TVöD. Beschäftigte der Entgeltgruppen 2 bis 15 steigen nach festen Zeiträumen in die jeweils nächste Stufe auf. Die Laufzeiten betragen ein Jahr von Stufe 1 nach Stufe 2, zwei Jahre von Stufe 2 nach Stufe 3, drei Jahre von Stufe 3 nach Stufe 4, vier Jahre von Stufe 4 nach Stufe 5 und fünf Jahre von Stufe 5 nach Stufe 6.
Der Rechner ermittelt anhand Ihrer aktuellen Stufe und des Beginns der Stufenlaufzeit den voraussichtlichen Termin des nächsten Stufenaufstiegs. Mögliche leistungsbezogene Verkürzungen, Rückstufungen bei langjährigen Unterbrechungen oder tarifliche Sonderregelungen werden dabei nicht berücksichtigt.
Relevante Unterbrechungen:
Die Berechnung setzt voraus, dass Ihre aktuelle Stufe korrekt festgesetzt wurde. Informationen zur Einstufung bei einer Neueinstellung finden Sie unter TVöD Stufenfestsetzung bei Neueinstellung. Bei einem Wechsel des Arbeitgebers innerhalb des öffentlichen Dienstes gelten zudem besondere Regelungen zur Übernahme der bisherigen Stufe: TVöD Arbeitgeberwechsel – Stufe und Entgelt mitnehmen?.
Relevante Unterbrechungen der Stufenlaufzeit im TVöD
Falls bei Ihnen Unterbrechungen der Stufenlaufzeit angefallen sind, geben Sie diese hier ein. Diese Zeiten führen dazu, dass sich die Laufzeit bis zum Erreichen der nächsten Stufe verlängert. Beispiele:
- Längere Krankheit: Es ist eine Unterbrechung einzugeben, soweit die Arbeitsunfähigkeit die nach § 17 Abs. 3 TVöD unschädlichen 39 Wochen überschreitet. Solange noch eine Entgeltfortzahlung oder ein Krankengeldzuschuss gewährt werden, läuft die Stufenlaufzeit normal weiter. Vergleiche § 22 TVöD / Entgeltfortzahlung und Krankengeldzuschuss
- Längere unbezahlte Beurlaubung: Eine unbezahlte Beurlaubung von mehr als sechs Monaten kann die Stufenlaufzeit unterbrechen. Ein Beispiel dafür kann ein Sabbatical in Form einer unbezahlten Beurlaubung sein.
- Ruhen des Arbeitsverhältnisses: Beispielsweise Elternzeit, Pflegezeit oder längerer Sonderurlaub können dazu führen, dass Zeiten nicht auf die Stufenlaufzeit angerechnet werden.
Bei einer Unterbrechung von mehr als drei Jahren (bei Elternzeit mehr als fünf Jahren) erfolgt nach § 17 Abs. 3 TVöD grundsätzlich eine Rückstufung um eine Stufe. Diese Besonderheit wird vom Rechner nicht berücksichtigt.
Besonderheiten bei den Entgeltgruppen P7 und P8
Diese Regelung mit kürzerer Stufenlaufzeit in Stufe 2 findet Anwendung auf Beschäftigte, die mindestens zur Hälfte eine oder mehrere der folgenden Tätigkeiten auszuüben haben:
- Pflege Kranker sowie Bedienung und Überwachung der Geräte in Dialyseeinheiten,
- entsprechende Tätigkeiten in Blutzentralen,
- entsprechende Tätigkeiten in besonderen Behandlungs- und Untersuchungsräumen in mindestens zwei Teilgebieten der Endoskopie,
- entsprechende Tätigkeiten in Polikliniken (Ambulanzbereichen) oder Ambulanzen/Nothilfen,
- entsprechende Tätigkeiten im EEG-Dienst,
- Erfüllung von Pflegeaufgaben an Patienten von psychiatrischen oder neurologischen Krankenhäusern, die nicht in diesen Krankenhäusern untergebracht sind,
- Betreuung von psychisch kranken Patienten bei der Arbeitstherapie in psychiatrischen oder neurologischen Krankenhäusern,
- dem zentralen Sterilisationsdienst vorstehen,
- entsprechende Tätigkeiten im Operationsdienst als Operations- bzw. Anästhesiepflegekräfte,
- entsprechende Tätigkeiten mit Verantwortlichkeit für die fachgerechte Lagerung in der großen Chirurgie,
- vorbereiten der Herz-Lungen-Maschine und herangezogen werden zur Bedienung der Maschine während der Operation,
- entsprechende Tätigkeiten in Einheiten für Intensivmedizin,
- in erheblichem Umfange der Ärztin bzw. dem Arzt bei Herzkatheterisierungen, Dilatationen oder Angiographien unmittelbar assistieren.
Häufige Fragen zum TVöD-Stufen-Rechner
Wann beginnt die Stufenlaufzeit?
Die Stufenlaufzeit beginnt grundsätzlich mit dem Tag, an dem die aktuelle Stufe erreicht wurde oder bei Neueinstellung festgesetzt wurde.
Wie lange dauert der Aufstieg von Stufe 1 bis Stufe 6?
In den Entgeltgruppen 2 bis 15 dauert der reguläre Aufstieg von Stufe 1 bis Stufe 6 insgesamt 15 Jahre. Voraussetzung ist, dass keine Unterbrechungen oder leistungsbezogenen Besonderheiten vorliegen. Weitere Informationen finden Sie unter TVöD-Stufen und Stufenlaufzeiten.
Werden Elternzeiten berücksichtigt?
Elternzeiten können die Stufenlaufzeit beeinflussen. Der Rechner bildet die gesetzlichen und tariflichen Sonderregelungen nicht vollständig ab.
Was passiert bei einer Höhergruppierung?
Bei einer Höhergruppierung beginnt die Stufenlaufzeit in der höheren Entgeltgruppe neu. Die bisher in der Stufe zurückgelegte Zeit wird nicht auf die Stufenlaufzeit in der höheren Entgeltgruppe angerechnet.
Gilt der Rechner auch für den TVöD Bund und die VKA?
Ja. Der Rechner basiert auf den tariflichen Stufenlaufzeiten des TVöD. Besonderheiten einzelner Tarifbereiche oder Sonderregelungen können jedoch im Einzelfall zu Abweichungen führen.
Welche Stufe erhalte ich bei einer Neueinstellung?
Die Einstufung bei einer Neueinstellung richtet sich nach § 16 TVöD. Neben einschlägiger Berufserfahrung können auch förderliche Zeiten berücksichtigt werden. Mehr dazu: TVöD Stufenfestsetzung bei Neueinstellung .
Forum TVöD
Haben Sie Fragen? In unserem Forum TVöD können Sie kostenlos Fragen stellen und Erfahrungen austauschen:
Frage im Forum stellen

