Sonderurlaub im öffentlichen Dienst

Neben dem regulären Erholungsurlaub gibt es im öffentlichen Dienst zusätzliche Freistellungen: Sonderurlaub und Arbeitsbefreiung.

Sonderurlaub wird häufig für längere Freistellungen aus wichtigen persönlichen Gründen gewährt. Arbeitsbefreiung dagegen betrifft meist kurzfristige Ereignisse, etwa familiäre Anlässe oder wichtige persönliche Termine.

Kurz gesagt:
Sonderurlaub im öffentlichen Dienst besteht nur in bestimmten Fällen. Bei wichtigen persönlichen Ereignissen (z. B. Todesfall, Geburt) gibt es häufig bezahlte Arbeitsbefreiung. Längerer Sonderurlaub wird meist unbezahlt und nach Ermessen gewährt.

Tarifliche und gesetzliche Grundlagen

Sonderurlaub spielt im öffentlichen Dienst insbesondere bei persönlichen Auszeiten, familiären Ereignissen oder besonderen Lebenssituationen eine Rolle.

Die konkreten Rechtsgrundlagen unterscheiden sich danach, ob Beschäftigte als Tarifbeschäftigte (Angestellte) oder als Beamte tätig sind.

Sonderurlaub im TVöD für Angestellte

Für Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst ergeben sich Regelungen zum Sonderurlaub aus dem Tarifvertrag wie dem TVöD sowie gesetzlichen Regelungen (etwa im Bürgerlichen Gesetzbuch, § 616 BGB).

Das gilt in ähnlicher Weise für weitere Tarifverträge des öffentlichen Dienstes, z. B. TV-L, TV-N oder TV-V.

Weitere Informationen:

Sonderurlaub für Beamte nach Gesetz

Auch Beamte können Sonderurlaub erhalten. Die Ansprüche ergeben sich aus den Urlaubsverordnungen des Bundes bzw. der Bundesländer.

Diese enthalten Regelungen zu bezahltem und unbezahltem Sonderurlaub sowie zu Freistellungen aus wichtigen persönlichen Gründen.

Typische Anlässe für Freistellungen im öffentlichen Dienst

Freistellungen über den regulären Urlaub hinaus können aus unterschiedlichen Gründen gewährt werden. Typische Beispiele sind:

Je nach Tarifvertrag oder Dienstherrn kann der Sonderurlaub bezahlt oder unbezahlt sein.

Arbeitsbefreiung bei familiären Ereignissen

Viele kurzfristige Freistellungen im öffentlichen Dienst werden nicht als Sonderurlaub, sondern als Arbeitsbefreiung gewährt.

Im TVöD ist dies beispielsweise in § 29 TVöD geregelt. Auch andere Tarifverträge des öffentlichen Dienstes enthalten vergleichbare Regelungen. Auszug:

* Tod des Ehegatten, eines Kindes, Elternteils, etc.

Unterschied zwischen Sonderurlaub und Erholungsurlaub

Sonderurlaub ist vom normalen Erholungsurlaub zu unterscheiden.

Während der reguläre Urlaub der Erholung dient, wird Sonderurlaub für besondere Ereignisse oder persönliche Gründe gewährt.

Informationen zum regulären Urlaub finden Sie hier: Urlaub im öffentlichen Dienst

Neben Sonderurlaub gibt es außerdem verschiedene Formen der Freistellung, zum Beispiel für Pflegezeiten oder Elternzeit im öffentlichen Dienst.

Unbezahlter Sonderurlaub

Neben bezahltem Sonderurlaub kann auch unbezahlter Sonderurlaub gewährt werden.

Dies kommt zum Beispiel in Betracht, wenn Beschäftigte für eine gewisse Zeit aus persönlichen Gründen vom Dienst freigestellt werden möchten.

Die Entscheidung liegt in der Regel im Ermessen des Arbeitgebers oder des Dienstherrn.

Wie wird Sonderurlaub beantragt?

Sonderurlaub muss in der Regel bei der zuständigen Dienststelle oder beim Arbeitgeber beantragt werden.

Dabei sollte der Anlass sowie der gewünschte Zeitraum angegeben werden.

Je nach Anlass können Nachweise erforderlich sein, zum Beispiel eine Heiratsurkunde oder eine Sterbeurkunde.

FAQ: Sonderurlaub im öffentlichen Dienst

Habe ich einen Anspruch auf Sonderurlaub?

Ein Anspruch besteht nur, wenn dies im Tarifvertrag oder in gesetzlichen Regelungen vorgesehen ist. In anderen Fällen kann Sonderurlaub im Ermessen des Arbeitgebers gewährt werden.

Ist Sonderurlaub bezahlt?

Das hängt vom Anlass ab. Bei bestimmten Ereignissen besteht im TVöD ein Anspruch auf bezahlte Arbeitsbefreiung (z. B. Tod naher Angehöriger). In anderen Fällen wird er unbezahlt gewährt.

Wie viele Tage Sonderurlaub gibt es?

Die Dauer des Sonderurlaubs hängt vom jeweiligen Anlass und vom anwendbaren Tarifvertrag oder der beamtenrechtlichen Regelung ab. Bei bestimmten Ereignissen werden 1-2 Tage gewährt.

Wie beantrage ich Sonderurlaub?

In der Regel muss Sonderurlaub bei der zuständigen Dienststelle oder beim Arbeitgeber beantragt werden.

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