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Geschrieben von: Gast, 22.08.2020, 17:32, Forum: Bauhöfe, Abwasser, Stadtreinigung, Antworten (9)

Bei der Dekra zb kann man die Weiterbildung zum Bauhofleiter machen.

Hat das jemand gemacht ? Is ja um einiges billiger als wie zb der Straßenwärtermeister / Bauhof Meister..

Waren die Prüfungen schwer?

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Geschrieben von: Gast, 22.08.2020, 16:15, Forum: Öffentlicher Dienst (gesamt), Antworten (2)

Liebe Mitglieder,
gibt es hier jemanden, der nach der Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten, den „Bachelor of laws“ im Anschluss gemacht hat? Mich würden die Steigerung der Schwierigkeit bzw. eure Erfahrungen darüber interessieren.

  • Lehrstoff 

  • Klausuren

  • Welche Fächer hat man?


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Geschrieben von: Gast, 21.08.2020, 12:26, Forum: Kita, Jugend, Soziales (SuE), Antworten (1)

Hallo, ich habe eine Frage: Ich bin Kinderpflegerin und arbeite seit 9 Jahren in einer Kinderkrippe mit Kindern von 1 bis 3 Jahren. Vor 3 Jahren habe ich eine Zusatzqualifizierung Schwerpunkt Kinder unter drei Jahren in Kindertageseinrichtungen mit Zertifikat, abgeschlossen. Die Qualifizierung hatte einen Umfang von 480 Stunden.
Steht mir nun eine höhere Gehaltseinstufung zu?
Vielen Dank für eine Antwort!

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Geschrieben von: Gast, 20.08.2020, 13:56, Forum: TVöD, - Keine Antworten

Hallo, 

Bei der Eingruppierung in E 6, FG 1 nach der Entgeltordnung (Besonderer Teil XIII - Beschäftigte im Kassen- und Rechnungswesen) wird mindestens zu einem Viertel schwierige buchhalterische Tätigkeiten gefordert. 
Wer kann bitte erläutern, was unter selbstständiger Verkehr mit den bewirtschafteten Stellen zu verstehen ist (Protokollerklärung Nr. 4 a)?

Vielen Dank

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Geschrieben von: OrganisationsGuy, 20.08.2020, 10:32, Forum: Stadtwerke, Bäder, Nahverkehr, - Keine Antworten

Guten Tag zusammen,

wir haben bei unserer Kommune unsere Stadtwerke als Eigenbetrieb. Die Leitung der Stadtwerke wurde durch ein externes Bewertungsbüro mit folgendem Ergebnis bewertet:


Zitat:Der Stelleninhaber ist in einem kommunalen Betrieb tätig, seine Tätigkeit ist wegen der Schwierigkeit der Aufgaben und der Größe ihrer Verantwortung ebenso zu bewerten wie Tätigkeiten nach EG 13 FG 1.
Zusammenfassend ist die vorliegende Tätigkeit einzugruppieren in EG 13 FG 2.

Eine Eingruppierung nach EG 13 FG 1 erste Alt. ist aufgrund fehlender persönlicher Voraussetzungen nicht möglich, die wissenschaftliche Hochschulbildung ist nicht gegeben.

Somit bleibt EG 13 FG 1 zweite Alt. der sonstige Beschäftigte und EG 13 FG 2 offen.

Nach Recherche zur Eingruppierung EG 13 "Müller BeckOK TVöD Entgeltordnungen, Bepler/Böhle/Pieper/Geyer" und der Broschüre https://bit.ly/33ATh5H zum sonstigen beschäftigten komme ich zu dem Schluss, dass EG 13 FG 1 zweite Alt. nicht möglich ist da das Erfahrungswissen nicht langjährig ist sondern erst zwei Jahre beträgt.


Zitat:"Das BAG hat zwischenzeitlich in seiner ständigen Rechtsprechung den Begriff „langjährig“ relativ stark konkretisiert und einen Erfahrungszeitraum von drei Jahren als ausreichend angesehen (BAG 19.7.1978 – BAG Aktenzeichen 4AZR3177 4 AZR 31/77, AP BAT 1975 § 22, 23 Nr. AP BAT1975 § 22 Absatz 8 mAnm Zängl; 16.5.1979 – BAG Aktenzeichen 4AZR68077 4 AZR 680/77, AP BAT 1975 § 22, 23 Nr. AP BAT1975 § 22 Absatz 23)."


Somit bleibt EG 13 FG 2 worin keine Anforderungen in der Person gestellt werden. Der Kommentar aus BeckO schließt ab mit dem Satz


Zitat:Dennoch dürfte es wohl realitätsfern sein, dass eine Aufgabe von derartigem Schwierigkeitsgrad und Verantwortungsniveau ohne eine entsprechend tiefgreifende persönliche Qualifikation ausgeübt werden könnte.


Was auch naheliegend ist. Somit bleibt bei mir die Frage bestehen ob auch bei der FG 2 eine mindestens 3 Jährige Berufserfahrung in diesem Aufgabengebiet als Voraussetzung besteht?

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Geschrieben von: Gast, 19.08.2020, 15:08, Forum: TV-V, Antworten (7)

Hallo liebe Forenmitglieder,

wir haben bei uns im Betrieb zurzeit einen großen Streit bzgl. unserer Eingruppierung. Und zwar sind wir seit 1 Jahr ausgelernte Fachinformatiker Systemintegration, arbeiten aber eigentlich Tag-Täglich mit DV (programmieren, pflegen, ändern), überwachen unsere Glasfaser-Leitungsstrecken (welche zur Kritischen Infrastruktur gehören und vom Bund gefördert werden), zudem konfigurieren und/oder programmieren wir Schnittstellen zu diversen Dritt-Systemen wie CRM oder SAP.

Nach der Ausbildung wurden wir standardmäßig in EG 5 eingruppiert, weil das bei uns so "gang und gebe" sei. Wir haben allerdings schon während der Ausbildung zu 70% Anwendungen programmiert. Zum Beispiel ein Programm, mit dem die Mitarbeiter ihre Arbeitsnachweise digital erfassen und buchen können. Oder eine Webanwendung, welche verschiedenen Internet-Providern als Diagnoseplattform für unsere Kabelwege dient (diese ist ziemlich komplex aufgebaut).

Für alle von uns programmierten Anwendungen haben wir natürlich ausführliche Dokumentationen erstellt UND Schulungen mit den Anwendern abgehalten (von Terminvereinbarung bis Ende).

Zudem arbeiten wir mit verschiedenen GIS-Systemen und pflegen, ändern oder filtern verschiedene Geodaten für div. Auswertungen oder automatisieren veraltete Geschäftsprozesse.

Wir haben mal in unser kleines TVV-Heftchen geschaut und sind uns eigentlich einig, dass wir eigentlich mindestens in EG 9 eingruppiert werden müssten. Können Sie uns da vielleicht noch ein paar Hinweise geben?

Gut wären auch Quellen bzgl Eingruppierungsbeispielen. Ich habe gesehen, dass Sie bei Ihren Eingruppierungsbeispielen den Fachinformatiker in EG 11 gesetzt haben, gibt es dafür einen Grund bzw. eine Quelle? Würde uns sehr interessieren.

Zudem haben wir gesehen, dass es sogar eine vom Bund geförderte IT-Fachkräftezulage gibt, welche EG 9 vorraussetzt. Diese will uns unser Arbeitgeber  (angelehnt am Öffentlicher Dienst) aber garnicht erst geben.

Wir haben bei uns im Arbeitsvertrag unter dem Punkt Tätigkeitsbeschreibung nur stehen "Das Unternehmen behält sich vor dem Arbeitnehmer jederzeit Tätigkeiten zu entziehen oder neu zuzuweisen, ohne dass der Arbeitnehmer Anspruch auf eine Anpassung der Entgeldgruppe hat" (wortlaut leicht abgeändert, trotzdem sinngemäß)

Ich hoffe Sie können uns da weiterhelfen und uns ein paar Quellen oder Kontakte vermitteln.

Vielen Dank im Vorraus Smile

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Geschrieben von: Sanfram, 19.08.2020, 13:33, Forum: Kommunalverwaltung, - Keine Antworten

Hallo,

wir haben ein Fall der Grundstücksberäumung, welcher zwischenzeitlich rechtlich entschieden wurde.
Nun liegen einserseits Anwaltsrechnungen andererseits aber auch Entsorgungsrechnungen für die Grundstücksberäumung vor.
Unabhänig von der Tatsache, dass diese Rechnungen dem Verursacher in Rechnung gestellt werden sollen, müssen sie ja erstmal verauslagt werden.

Da die RA- und Gerichtskosten im Produkt Zentrale Dienste gebucht werden, besteht nunmehr die Ansicht, dass die Kosten für die Beräumung und Entsorgung ebenfalls in diesem Produkt gebucht werden sollen.
Es ist für mich nicht schlüssig, dass Entsordnungs- und Beräumungskosten den Gerichtskosten zuzuordnen sind nur weil sie aus einem Urteil heraus entstanden sind.

Ich möchte daher die Frage in die Runde stellen, wie ihr das seht.
Über eure Antworten bin ich sehr dankbar.

Viele Grüße
Sanfram

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Geschrieben von: ecki20, 19.08.2020, 08:34, Forum: TV-V, Antworten (3)

Hallo zusammen,
einer Bekannten war lange Zeit über den TV-V eingestellt. Jetzt gibt es bei ihrem Arbeitgeber, ein Zweckverband, die Umstellung zum TVÖD-E. Sie wird wahrscheinlich einen Änderungsvertrag vorgelegt bekommen. Meine Frage muß sie ihn unterschreiben bzw. kann es dadurch, wenn sie ihn unterschreibt, zu Verschlechterungen, kommen?
Vielen Dank

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Geschrieben von: PR_NI, 18.08.2020, 11:39, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (2)

Hallo zusammen,

bei uns im Haus wird diskutiert, ob freigestellte PR-Mitglieder Telearbeit / HomeOffice / Mobiles Arbeiten machen dürfen oder eben nicht (ähnlich Gleib/SBV).
Die Präsenzpflicht des PR für Beschäftigten wird hierbei hervorgehoben. Dagegen könnte das Benachteiligungsverbot von PR-Mitgliedern bestehen, da im Haus vor Corona jeder 4. und heute nahezu jeder einen oder mehrere Tage Telearbeit oder HomeOffice in Anspruch nimmt. Welche Argumente sprechen aus eurer Sicht dafür oder dagegen?

Gibt es Dienststellen, die Telearbeit/HomeOffice/Mobiles Arbeiten (welche Form auch immer) bei freigestellten PR-Mitgliedern ausdrücklich erlaubt oder verboten haben?
Kennt jemand hierzu einen Kommentar oder entsprechende Rechtsprechung? 

VG

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Geschrieben von: Gast, 17.08.2020, 21:46, Forum: Arbeitnehmer, - Keine Antworten

Hallo,

Ich war bis Anfang des Jahres in einer Firma beschäftigt und musste dann den Standort verlassen, da dieser verkleinert wurde. Nun habe ich nach einiger Zeit und einigen Versuchen in diesem Monat eine neue Stelle angefangen und nach einigen Tagen jedoch schon festgestellt, dass ich in dieser Firma nicht alt werden kann/möchte. Wie sieht das nun aus?

- Kann ich erstmal in dieser Stelle bleiben und mir nebenbei etwas anderes suchen?
- Wie kann ich am besten verhindern das so etwas noch einmal passiert?
- Sollte ich die neue Stelle auch schon im Lebenslauf erwähnen trotz der wenigen Tage? (Wirkt das nicht evt. Abschreckend?)
- Falls nein, was sollte ich am besten beim "frühsten Antrittsdatum" im Anschreiben angeben?

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Geschrieben von: Gast, 16.08.2020, 10:17, Forum: TV-V, Antworten (1)

Hallo, am 31.8. läuft der TV-V 2020 aus. Was sind die Tendenzen für die neue Runde? Grüße Jan

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Geschrieben von: Gast, 15.08.2020, 18:09, Forum: Ausbildung / Studium Beamte, Antworten (6)

Liebe Mitglieder,

ich beende im kommenden Jahr meine Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten (Nordrhein-Westfalen) und überlege nun, ob ich mich im Anschluss für die zweijährige Ausbildung zum Verwaltungswirt bewerbe.
Grund dafür ist, dass ich das Beamtenverhältnis attraktiver finde.

Als Angestellter könnte ich den ALG II machen um auch Aufgaben des gehobenen Dienstes übernehmen zu dürfen.

Wie sieht dies als Verwaltungswirt aus? Könnte man auch den Angestellten Lehrgang II im Beamtenverhältnis machen? 
Gibt es generelle Weiterbildungsmöglichkeiten nach der zweijährigen Ausbildung?

Im Internet gibt es Stimmen die dies bejahen und verneinen.

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen :-)!

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Geschrieben von: Gast, 14.08.2020, 22:44, Forum: TV-N, Antworten (3)

Hierbei konnte mir bisher noch niemand eine plausible Antwort geben.
Ich bin als Fahrpersonal bei der BVG und muss 39h/Woche arbeiten. Wenn ich mir meine Dienste über einen längeren Zeitraum anschaue, arbeite ich im Schnitt aber 41,6 h / Woche, ohne dass mein Arbeitszeitkonto sich dabei verändert.
Kann mir einer vielleicht erklären, wie die angegebenen 39h/Woche zusammen kommen ?
Ich arbeite im Nebenturnus mit 525261 ...
Nach meinem Verständnis muss ich bei vereinbarten 39h/Woche in der Woche mit 5 Arbeitstagen täglich 7h48m arbeiten, in der Woche mit 6 Tagen 6h30m.
Laut Dienstplan sind es aber stets 7h48m.
Der Betriebsrat konnte mir hier nicht wirklich weiter helfen.

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Geschrieben von: Gast, 13.08.2020, 20:48, Forum: Bauhöfe, Abwasser, Stadtreinigung, Antworten (1)

Darf man als Ungelernter im Tiefbau / Straßenbau arbeiten?

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Geschrieben von: Arno1, 13.08.2020, 12:54, Forum: Bauhöfe, Abwasser, Stadtreinigung, Antworten (4)

Hallo

Ich habe ein Problem mit meiner Entgeldgruppe und finde nichts passendes dazu im Netz.
Ich werde euch erstmal meine Lebensgeschichte beim Öffentlichen Dienst erzählen und danach ein paar Fragen stellen.
Ich bin 2013 als KFZ-Mechaniker / Servicetechniker (Teil 1 Meisterprüfung) in einen Betriebsbauhof eines Landkreises gewechselt wo ich für die Reparatur und Wartung der LKWs zuständig bin.
Mir wurde gesagt dass ich nach einer Einarbeitungszeit höher gruppiert werde (anfänglich Gruppe 5 Stufe 3 ) als dies jedoch nicht geschah
wollte sich unser Mitarbeiter der im Betriebsrat sitzt darum kümmern, was natürlich nach langer Wartezeit nichts brachte.
Danach wollte sich unser Chef vom Bauhof darum kümmern, was zum gleichen Ergebnis führte.
Leider habe ich nie etwas schriftliches bekommen, dachte im öffentlichen Dienst wird schon alles seine Richtigkeit haben Sad
Nach eigener Recherche habe ich herausgefunden dass unsere Vorgänger (wir sind drei in der Werkstatt) mindestens in 6 oder sogar in der 7 waren aber diese Stellen einfach gestrichen wurden.
Meine Tätigkeiten sind nicht nur reparieren von LKWs sondern auch Angebote einholen, Termine für Werkstattbesuche vereinbaren, Lagerhaltung, Teile bestellen und Material beschaffen, Güter ab und aufladen, reparieren sämtlicher Geräte und Maschinen und teilweise aushelfen beim Winterdienst und der Straßenunterhaltung.
Meine Fragen:

Dürfen die unsere Stellen einfach streichen?
Was kann ich dagegen tun?
Gibt es irgendwo etwas zum nachlesen in welche Gruppe ein KFZ-Mechaniker kommen sollte bzw welche Aufgaben er zu erfüllen hat (Arbeitsplatzbewertung)
Wie sind bei euch KFZ-Mechaniker eingruppiert?

Vielen Dank im voraus für eure Antworten

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