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Hallo zusammen,
mir wurde eine Stelle mit EG 9b angeboten. Hierfür benötige ich den AL II.
In mehreren Foren habe ich schon gelesen, dass in Bayern der AL II nicht ganz einfach ist und es schon viele "Durchfaller" gegeben hat. Außerdem habe ich noch eine Tochter zu versorgen, bin alleinerziehend.
Ist es grundsätzlich möglich, die Stelle auch ohne AL II anzunehmen, wenn man damit einverstanden wäre, eine EG niedriger eingruppiert zu werden? Z.B. EG 9a bzw EG 8?
Oder kann man "Personal" nur mit dem AL II übernehmen?
Einem Wortlaut in einem Forum zufolge müsste das gehen...
Hallo an alle
Ich versuche momentan einwenig das System in Sachen Eingruppierung und Höhergruppierung zu verstehen.
Und hoffe ihr könnt mir da einwenig weiter helfen.
Ich bin zwar nicht der beste was Rechtschreibung angeht aber das wird mir ja keiner übel nehmen.
Ich selbst bin jetzt seit 6 Jahren in einem Bauhof angestellt und eigentlich recht zufrieden damit.
Aber wie es nunmal so ist, gibt es auch bei uns hier und da ein paar Nörgler die mit ihrer Eingruppierung nicht zufrieden sind.
Aus diesem Grund habe ich mich auch mit diesem Thema erstmals beschäftigt.
Und da wir ja Angestellte im öffentlichen Dienst sind , so dachte ich, sollte doch eigentlich das gesamte System ziemlich transparent sein auch oder gerade für den Steuerzahler.
Ich komme aber irgendwie nicht wirklich weiter.
Deshalb meine erste und wohl wichtigste Frage:
Wer bestimmt was eine höherwertige Arbeit ist ?
Es muss doch oder sollte doch eine gewisse Richtlinie für sowas geben.
Natürlich habe ich die verschiedene Punkte gelesen die für die Entgeltgruppe 1-6 nötig sind.
Aber doch alles sehr schwammig und Auslegungs- sowie Ansichtssache.
Gerade was Bauhöhe betrifft und es da viele verschiedene Tätigkeiten gibt.
Und gerade das ist der stichpunkt *tätigkeit*
Da ich das ganze System für mich noch nicht ganz durchgeblickt habe frage ich mich :
Hat sich denn niemals jemand von ganz oben hingesetzt und eine Art Liste erstellt, in der man genau sehen oder erkennen kann welche Arbeit Tätigkeit zu welcher Entgeltgruppe gehört ?
So das der Arbeitgeber sowie Nehmer sich daran orientieren können.
Als Beispiel:
In unserer Nachbarsgemeinde gibt es ein bauhöfler der ohne Berufsausbildung in der Lohngruppe 3 ist
Dieser fährt einen Unimog über 7,5 t das ganze Jahr über.
Von Materialtransport, Mäharbeiten bis Winterdienst.
Trotzdem kommt er nicht höher, nichtmal in die 4.
Bei uns würde er aber in die 5 kommen
Und da frage ich mich : ist das rechtens?
Laut meiner Recherche und was ich so rausfinden konnte und wenn ich alles richtig verstanden habe ,ist doch beides nicht rechtens!
Also bei uns in die 5 dürfte er doch eigentlich nicht weil er keine Berufsausbildung hat
Aber
In der 3 ist er doch genauso falsch.
Ist das ganze also von Gemeinde zu Gemeinde eine reine Auslegungssache? Was oder welche Arbeit zu welcher Entgeltgruppe gehört?
Oder besser gesagt : im öffentlichen Dienst gibt es keine wirkliche Tabelle sondern eher eine schwammige Richtlinie die Vetternwirtschaft begünstigt
Oder gibt es doch irgendwo eine Art Tabelle an der die Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer sich beide halten können/müssen/sollten?
Mein Gedanke war der : ansonsten könnte man doch als Bauhof und oder Gemeinde nur Arbeiter in der Lohngruppe 1 anstellen.
Und jede Tätigkeit egal ob es nun Unimog fahren oder Müllsammeln als eine Art Helfertätigkeit herabstufen
Und das unabhängig ob jemand diese Tätigkeit zu 30 60 oder 90% ausübt.
Ich hoffe ihr könnt verstehen welche Gedankengänge ich da habe.
Würde mich freuen wenn ihr mich aufklärt ob ich damit falsch oder richtig liege.
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![[Bild: 014.gif]](https://www.kommunalforum.de/images/smilies/014.gif)
Welche Voraussetzungen gibt es für die Stelle eines Elektrikers am Baubetriebshof? Stellenbeschreibung? Kann mir dazu jemand weiterhelfen?
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Hallo,
ab welchem Punktwert (Besoldung A9) nach KGST wird die Amtszulage gewährt?
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Ich möchte den Beschäftigtenlehrgang 2 machen, ehemals AL 2. In meiner Behörde (Bayern) gibt es aber sehr viele Voraussetzungen wie die Platzziffer in der Abschlussprüfung. Ich kann aber nirgendwo finden, ob das überhaupt rechtmäßig ist, denn eigentlich muss man die Prüfung nur bestanden haben und eine gewisse Arbeitserfahrung haben. Könnt ihr mir vielleicht sagen, in welchen Gesetzen steht, dass die Behörde selber Voraussetzungen erstellen darf?
Gruß Isilay
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Hallo
in Niedersachsen ist der SG Bürgermeister und Hauptverwaltungsbeamter ein Beamter auf Zeit. Eingruppiert nach B1und je nach Einwohnerzahl höher.
Hat er Anspruch auf Dienstausgleiche ?
Hat er Anspruch auf finanzielle Mehrvergütung wie seine Verwaltungsangestellten ?
Wer regelt den Dienstausgleichsanspruch und kontrolliert seine Angaben ?
Oder ist mit der Beamtenbesoldung keine weiterer Anspruch möglich ?
Vielen Dank
Ein Gast des KommunalForums
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Hallo, unser PR hat einen Beschluss mit Mehrheit der Stimmen abgelehnt. Nun hat unsere Geschäftsleitung den gleichen Beschluss leicht abgeändert zur nächsten PR Sitzung wieder eingereicht. Unsere PR Vorsitzende hat dann zur Abstimmung gebracht, dass der abgelehnte Beschluss für ungültig erklärt wird und somit der neue Beschluss erneut zur Abstimmung kommen kann. Plötzlich gab es dafür eine Mehrheit und der alte Beschluss wurde außer Kraft gesetzt und der neue mit Mehrheit beschlossen.
Das geht doch so nicht. Oder liege ich falsch? Der erste Beschluss hatte doch bereits rechtswirkung nach außen und kann daher nicht mehr abgeändert werden. Da das Gremium bei der zweiten Beschlussfassung personell auch anders besetzt war, sehe ich hier auch ein Problem. Wer kann helfen?
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Hallo zusammen,
ich wollte mal nachhören, ob es jemanden gelungen ist, ohne rückwirkenden Antrag von 9b in 9c eingruppiert zu werden ohne dabei die Stelle zu wechseln.
Sachlage:
Den Antrag habe ich 2017 nicht gestellt. Jetzt sehe ich es aber nicht ein, dass Mitarbeiter genau die gleichen Aufgaben erledigen wie ich aber dafür besser bezahlt werden.
Wenn ich richtig informiert bin, richtet sich die Eingruppierung nach den Anforderungen der Stelle. Bei 9b und 9C sieht das wie folgt aus:
9b
Hochschulabschluss und entsprechende Tätigkeit
-gründlich, umfassende Fachlenntnisse und selbstständige Leistung
9c
Heraushebung: besonders verwantwortungsvolle Tätigkeit.
Da die Kollegen die mit 9c bezahlt werden ja die gleichen Aufgaben machen wie ich, kann doch hier irgendetwas nicht stimmen, im Sinne der Gleichbehandlung.
Gibt es hier schon Erfahrungswerte von anderen Stellen?
VG B.
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Was darf ich im Jahr als Rentner, langjährig versichert im öffentlichen Dienst TV-V, pro Jahr verdienen?
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Wie viel Lohn bekomme ich beim 1017,00 Brutto??
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Ich bin seit 2012 pädagogische Fachkraft. Wann werde ich höher gestuft?
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Hallo zusammen,
Ich habe auch eine Frage zum Thema Baumkontrolle. Seit November arbeite ich für eine Kommune als Gärtner, die bisher keine Baumkontrollen durchführt und kein Kataster besitzt. Jetzt habe ich den Fll Lehrgang gemacht und soll das übernehmen. Also Ersterfassung der Bäume und anschließende Kontrollen. Das alles stößt bei der Chefetage auf taube Ohren und sollte am liebsten in Teilzeit gemacht werden. Die Bedenken, den Schadensfall habe ich ihnen klar gemacht, ohne Erfolg wurde man fast ausgelacht. Wie sollte ich es am besten angehen?
Ich danke euch für eure Antworten grüße.
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Guten Morgen zusammen,
ich habe mich auf eine Ausschreibung für eine E 10 Stelle beworben, Anforderungen waren sozialpädagogisches Studium oder lange Erfahrung in diesem Bereich und qualifizierte Verwaltungsausbildung.
Ich habe in einer Verwaltung vor Jahren die Ausbildung zur Fachangestellten für Bürokommunikation gemacht und wurde von einer anderen Verwaltung nach Abschluss der Ausbildung mit der EG 9 (kleine) eingestellt. Nun in die 9a übergeleitet. Ich arbeite seit 11 Jahren im pädagogischen Bereich.
Für die Stelle nach E10 wurde ich sogar ins Vorstellungsgespräch geladen, habe mich vorgestellt und 3 Tage danach wurde mir eröffnet, dass ich mich super präsentiert habe, aber man mich leider nicht nehmen könne, weil ich die formalen Vorraussetzungen nicht erfülle und hätte gar nicht für das Vorstellungsgespräch eingeladen werden dürfen.
Mir ist es unbegreiflich, dass ein Gremium von Personalamt, Personalrat, Frauenbeauftragte und Schwerbehindertenvertretung das bei der Vorauswahl übersieht und erst am Morgen des Vorstellungsgesprächs feststellt.
Nunmehr meine Frage, was kann ich tun? Kann man die E10 nur mit VFA 2 oder Studium erhalten?
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Wie erfolgt die Eingruppierung von Minijobbern im Freibad zur Badeaufsicht im TVöD ???
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Wie werden Bürokauffrauen eingruppiert?
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