19.08.2020, 15:08
Hallo liebe Forenmitglieder,
wir haben bei uns im Betrieb zurzeit einen großen Streit bzgl. unserer Eingruppierung. Und zwar sind wir seit 1 Jahr ausgelernte Fachinformatiker Systemintegration, arbeiten aber eigentlich Tag-Täglich mit DV (programmieren, pflegen, ändern), überwachen unsere Glasfaser-Leitungsstrecken (welche zur Kritischen Infrastruktur gehören und vom Bund gefördert werden), zudem konfigurieren und/oder programmieren wir Schnittstellen zu diversen Dritt-Systemen wie CRM oder SAP.
Nach der Ausbildung wurden wir standardmäßig in EG 5 eingruppiert, weil das bei uns so "gang und gebe" sei. Wir haben allerdings schon während der Ausbildung zu 70% Anwendungen programmiert. Zum Beispiel ein Programm, mit dem die Mitarbeiter ihre Arbeitsnachweise digital erfassen und buchen können. Oder eine Webanwendung, welche verschiedenen Internet-Providern als Diagnoseplattform für unsere Kabelwege dient (diese ist ziemlich komplex aufgebaut).
Für alle von uns programmierten Anwendungen haben wir natürlich ausführliche Dokumentationen erstellt UND Schulungen mit den Anwendern abgehalten (von Terminvereinbarung bis Ende).
Zudem arbeiten wir mit verschiedenen GIS-Systemen und pflegen, ändern oder filtern verschiedene Geodaten für div. Auswertungen oder automatisieren veraltete Geschäftsprozesse.
Wir haben mal in unser kleines TVV-Heftchen geschaut und sind uns eigentlich einig, dass wir eigentlich mindestens in EG 9 eingruppiert werden müssten. Können Sie uns da vielleicht noch ein paar Hinweise geben?
Gut wären auch Quellen bzgl Eingruppierungsbeispielen. Ich habe gesehen, dass Sie bei Ihren Eingruppierungsbeispielen den Fachinformatiker in EG 11 gesetzt haben, gibt es dafür einen Grund bzw. eine Quelle? Würde uns sehr interessieren.
Zudem haben wir gesehen, dass es sogar eine vom Bund geförderte IT-Fachkräftezulage gibt, welche EG 9 vorraussetzt. Diese will uns unser Arbeitgeber (angelehnt am Öffentlicher Dienst) aber garnicht erst geben.
Wir haben bei uns im Arbeitsvertrag unter dem Punkt Tätigkeitsbeschreibung nur stehen "Das Unternehmen behält sich vor dem Arbeitnehmer jederzeit Tätigkeiten zu entziehen oder neu zuzuweisen, ohne dass der Arbeitnehmer Anspruch auf eine Anpassung der Entgeldgruppe hat" (wortlaut leicht abgeändert, trotzdem sinngemäß)
Ich hoffe Sie können uns da weiterhelfen und uns ein paar Quellen oder Kontakte vermitteln.
Vielen Dank im Vorraus
wir haben bei uns im Betrieb zurzeit einen großen Streit bzgl. unserer Eingruppierung. Und zwar sind wir seit 1 Jahr ausgelernte Fachinformatiker Systemintegration, arbeiten aber eigentlich Tag-Täglich mit DV (programmieren, pflegen, ändern), überwachen unsere Glasfaser-Leitungsstrecken (welche zur Kritischen Infrastruktur gehören und vom Bund gefördert werden), zudem konfigurieren und/oder programmieren wir Schnittstellen zu diversen Dritt-Systemen wie CRM oder SAP.
Nach der Ausbildung wurden wir standardmäßig in EG 5 eingruppiert, weil das bei uns so "gang und gebe" sei. Wir haben allerdings schon während der Ausbildung zu 70% Anwendungen programmiert. Zum Beispiel ein Programm, mit dem die Mitarbeiter ihre Arbeitsnachweise digital erfassen und buchen können. Oder eine Webanwendung, welche verschiedenen Internet-Providern als Diagnoseplattform für unsere Kabelwege dient (diese ist ziemlich komplex aufgebaut).
Für alle von uns programmierten Anwendungen haben wir natürlich ausführliche Dokumentationen erstellt UND Schulungen mit den Anwendern abgehalten (von Terminvereinbarung bis Ende).
Zudem arbeiten wir mit verschiedenen GIS-Systemen und pflegen, ändern oder filtern verschiedene Geodaten für div. Auswertungen oder automatisieren veraltete Geschäftsprozesse.
Wir haben mal in unser kleines TVV-Heftchen geschaut und sind uns eigentlich einig, dass wir eigentlich mindestens in EG 9 eingruppiert werden müssten. Können Sie uns da vielleicht noch ein paar Hinweise geben?
Gut wären auch Quellen bzgl Eingruppierungsbeispielen. Ich habe gesehen, dass Sie bei Ihren Eingruppierungsbeispielen den Fachinformatiker in EG 11 gesetzt haben, gibt es dafür einen Grund bzw. eine Quelle? Würde uns sehr interessieren.
Zudem haben wir gesehen, dass es sogar eine vom Bund geförderte IT-Fachkräftezulage gibt, welche EG 9 vorraussetzt. Diese will uns unser Arbeitgeber (angelehnt am Öffentlicher Dienst) aber garnicht erst geben.
Wir haben bei uns im Arbeitsvertrag unter dem Punkt Tätigkeitsbeschreibung nur stehen "Das Unternehmen behält sich vor dem Arbeitnehmer jederzeit Tätigkeiten zu entziehen oder neu zuzuweisen, ohne dass der Arbeitnehmer Anspruch auf eine Anpassung der Entgeldgruppe hat" (wortlaut leicht abgeändert, trotzdem sinngemäß)
Ich hoffe Sie können uns da weiterhelfen und uns ein paar Quellen oder Kontakte vermitteln.
Vielen Dank im Vorraus