Streit um Eingruppierung Fachinformatiker
#1

Hallo liebe Forenmitglieder,

wir haben bei uns im Betrieb zurzeit einen großen Streit bzgl. unserer Eingruppierung. Und zwar sind wir seit 1 Jahr ausgelernte Fachinformatiker Systemintegration, arbeiten aber eigentlich Tag-Täglich mit DV (programmieren, pflegen, ändern), überwachen unsere Glasfaser-Leitungsstrecken (welche zur Kritischen Infrastruktur gehören und vom Bund gefördert werden), zudem konfigurieren und/oder programmieren wir Schnittstellen zu diversen Dritt-Systemen wie CRM oder SAP.

Nach der Ausbildung wurden wir standardmäßig in EG 5 eingruppiert, weil das bei uns so "gang und gebe" sei. Wir haben allerdings schon während der Ausbildung zu 70% Anwendungen programmiert. Zum Beispiel ein Programm, mit dem die Mitarbeiter ihre Arbeitsnachweise digital erfassen und buchen können. Oder eine Webanwendung, welche verschiedenen Internet-Providern als Diagnoseplattform für unsere Kabelwege dient (diese ist ziemlich komplex aufgebaut).

Für alle von uns programmierten Anwendungen haben wir natürlich ausführliche Dokumentationen erstellt UND Schulungen mit den Anwendern abgehalten (von Terminvereinbarung bis Ende).

Zudem arbeiten wir mit verschiedenen GIS-Systemen und pflegen, ändern oder filtern verschiedene Geodaten für div. Auswertungen oder automatisieren veraltete Geschäftsprozesse.

Wir haben mal in unser kleines TVV-Heftchen geschaut und sind uns eigentlich einig, dass wir eigentlich mindestens in EG 9 eingruppiert werden müssten. Können Sie uns da vielleicht noch ein paar Hinweise geben?

Gut wären auch Quellen bzgl Eingruppierungsbeispielen. Ich habe gesehen, dass Sie bei Ihren Eingruppierungsbeispielen den Fachinformatiker in EG 11 gesetzt haben, gibt es dafür einen Grund bzw. eine Quelle? Würde uns sehr interessieren.

Zudem haben wir gesehen, dass es sogar eine vom Bund geförderte IT-Fachkräftezulage gibt, welche EG 9 vorraussetzt. Diese will uns unser Arbeitgeber  (angelehnt am Öffentlicher Dienst) aber garnicht erst geben.

Wir haben bei uns im Arbeitsvertrag unter dem Punkt Tätigkeitsbeschreibung nur stehen "Das Unternehmen behält sich vor dem Arbeitnehmer jederzeit Tätigkeiten zu entziehen oder neu zuzuweisen, ohne dass der Arbeitnehmer Anspruch auf eine Anpassung der Entgeldgruppe hat" (wortlaut leicht abgeändert, trotzdem sinngemäß)

Ich hoffe Sie können uns da weiterhelfen und uns ein paar Quellen oder Kontakte vermitteln.

Vielen Dank im Vorraus Smile
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#2

Hallo,
die Beispiele zur Eingrupierung entstammen zumeist aus Stellenanzeigen. Sie können daher keine individuelle Bewertung Eurer Stellen ersetzen.

Maßgeblich für die Eingruppierung sind die Tätigkeitsmerkmale, siehe dazu: TV-V Eingrupierung

Viel Erfolg!
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#3

Guten Morgen,

E5 als Informatiker / IT Mitarbeiter ? Sorry da verdienst am freien Markt aber deutlich mehr.

Ich kenne zwar einige Stellen, die für E6 eingestuft, aber viele sind mindestens E8. Es nützt aber nichts, wie die Stelle woanders bewertet ist, sondern wie die Stelle in eurem Stellenplan definiert ist. Vielleicht macht ihr ja auch einfach mehr, als die Stellenbeschreibung dies vorsieht.
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#4

Stellenplan? Ein Stellenplan ist für TB völlig unbeachtlich. TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend übertragenen Tätigkeit eingruppiert.
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#5

Man muss beachten, dass sich der TV-V deutlich vom TVöD unterscheidet. Insbesondere greifen nicht übertarifliche Regelungen des Bundes.

Der genaue Wortlaut der Klausel im Arbeitsvertrag ist wichtig. (Die Regelung ist so nicht plausibel. Normal ist eine Klausel, dass Tätigkeiten übertragen werden dürfen die nicht zu einer Änderung der Eingruppierung führen. Nicht das Änderungen der Tätigkeit nicht zu einer Änderung der Eingruppierung führen.) Daneben ob eine Anwendung des TV-V umfassend vereinbart ist.

E5 halte ich aber für nicht plausibel. Aber auch E9 für eher unwahrscheinlich. Aber insgesamt reicht die Beschreibung der Tätigkeit nicht um die Eingruppierung abzuleiten. Daneben fehlen auch Zeitanteile.
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#6

idealerweise seid ihr in einer Gewerkschaft organisiert und könnt dort prüfen lassen, ob ihr tarifkonform bezahlt werdet. Ebenfalls dort kann auch ein Antrag auf Höhergruppierung formuliert werden. ( ist alles in den Mitgliederbeiträgen enthalten :-) )
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#7

Ist es dann überhaupt möglich als FiSi die IT-Fachkräftezulage zu bekommen?
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#8

Durch eure Tätigkeiten und Verantwortlichkeiten hebt ihr euch schon deutlich aus E5 heraus. Da ihr kritische Schnittstellen und Anwendungen programmiert, ist dies mindestens als Programmierung mittleren Schwierigskeitsgrades anzusehen. Jetzt kommt es für die E9 wirklich nur auf die Zeitanteile an und ob ihr summiert auf die 50% kommt. Aber E8 sehe ich hier definitiv.

Ihr habt doch bestimmt einen Betriebsrat, lasst diesen doch den ganzen Sachverhalt prüfen. Dieser kann zur Not noch einen Anwalt für den rechtlichen Rat hinzufügen. Dies würde ich aber im Vorfeld kurz eurem Vorgesetzten mitteilen damit dieser sich nicht so "hintergangen" fühlt (auch wenn ihr das eigentlich nicht müsst).
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