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Geschrieben von: Gast, 25.07.2019, 19:44, Forum: TVöD, Antworten (12)

Hallo zusammen,

Ich arbeite in Ba-Wü beim GVD und habe EG 7.
Mittlerweile gibt es ein Gerichtsurteil von Arbeitsgericht Stuttgart, dass jetzt die Kollegen in einer Gemeinde in Ba-Wü EG 9a bekommen. Weiß jemand um welche Gemeinde es sich handelt? Welche konkreten Beispiele zählen zu den selbständigen Leistungen, die EG 9a rechtfertigen?
Vielen Dank für die Antworten.

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Geschrieben von: Gast, 25.07.2019, 12:56, Forum: Kommunalpolitik, Antworten (4)

Ich habe mich die letzten Wochen mal mit der Gemeindeordnung (RLP) befasst und finde dass sie mittlerweile nicht mehr auf dem aktuellen Stand der Zeit ist. Da es immer schwerer ist Gemeinderatsmitglieder, Beigeordnete oder gar Bürgermeister zu finden, sollten ein paar Einschränkungen aufgehoben und abgeschafft werden. Mir wäre es egal ob ein Bürgermeister auch gleichzeig als Gemeindearbeiter arbeitet oder ob ein Beigeordneter auch in irgendeiner anderen Funktion für die Gemeinde arbeitet. Ich sehe da keine Interessenkonflikt.

Würde gerne andere Meinung hören. Auch zu anderen Themen der GemO.

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Geschrieben von: Gast, 24.07.2019, 11:01, Forum: Kommunalverwaltung, Antworten (1)

Hallo Zusammen,

wir akutalisieren gerade unsere Dienstanweisung in der Kasse. Es gibt von der GPA ein Muster, das auch "Besondere Bestimmungen über den Ablauf und die Sicherung des automatisierten Buchführungsverfahrens" vorsieht. Hier wird aber immer wieder von einem ADV-Verfahren gesprochen. Wenn man ADV-Verfahren googlet, findet man die Definition "Aussetzung der Vollzieheung - Verfahren". Dieses Verfahren haben wir nicht. Wir verstehen aber nicht so ganz, was damit genau gemeint ist.
ADV an sich heißt ja eigentlich Auftragsdatenverarbeitung. Ist damit jetzt das Programm gemeint, mit dem wir bei uns in der Gemeindekasse alles buchen? So verstehe ich das nämlich. Vielleicht kann ja jemand helfen. Danke!

Viele Grüße

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Geschrieben von: Gast, 23.07.2019, 21:12, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (1)

Hi, ich vertrete seit 01/19 per Stellenplan einen erkrankten Mitarbeiter (in höherer Eingruppierung). Den Nachfolger soll ich demnächst einarbeiten, was einige Monate dauern wird. Meine Arbeitsplatzbeschreibung sagt über letzteres nichts aus. Fällt da eine Zulage an?
Danke für eine Antwort.

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Geschrieben von: Gast, 23.07.2019, 18:20, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (3)

Ich bin neu im Personalrat.
Bisher war es immer so, das wir uns gegenseitig bei Urlaub oder Krankheit vertreten. Nun bin ich ja bei Personalratssitzungen etc und meiner Kollegin und mir wurde mitgeteilt dass nun meine Kollegin keinen Urlaub bekommt und ich mich um Vertretung kümmern soll. Wäre meine Aufgabe als Personalrat mich um die Belange meiner Kollegin zu kümmern.. ja, richtig... aber müsste der Arbeitgeber nicht selbständig schauen wer meine Arbeit während der Personalratstätigkeit übernimmt?
Gibt es da einen § irgendwo dazu?
Handhabe um den Chef dazu zu bringen eine Vertretung einzustellen?
Ansonsten ist vorhersehbar, dass ich den Unmut meiner Kollegin ernte.

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Geschrieben von: Gast, 23.07.2019, 08:30, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (4)

Hallo Kollegen,
wir haben einen Kollegen, der aufgrund seiner Tätigkeit ca. 1.000 Überstunden hat. Nun wurden diese ihm einfach gestrichen.
Gibt es außer dieser Lösung nach der Arbeitszeitverordnung für Beamte in Bayern noch eine Möglichkeit, dass der Kollege die Stunden behält.

Langzeitarbeitskonto usw.

Ein Gespräch mit der Personalabteilung verlief ergebnislos.

Gruß
M.

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Geschrieben von: Gast, 22.07.2019, 22:25, Forum: Verwaltungsfachangestellte, Antworten (1)

Hallo liebes Forum,

am 1.8 starte ich meine Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellte in einer Komune. Ich wollte euch mal fragen wie euer erster Tag/Woche so ablief und ob ihr euch für den Tag besonders vorbereitet habt Smile? Habt ihr eure Kollegen am Anfang "gesiezt" oder "gedutzt"?

Über Antworten würde ich mich sehr freuen Smile

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Geschrieben von: Gast, 22.07.2019, 22:04, Forum: Beamte, Antworten (3)

Guten Tag, ich habe folgende Frage.

Und zwar arbeite bei der Berufsfeuerwehr und werde am 01.10.19 auf Lebzeit verbeamtet. Im Dezember steht die G26.3 Untersuchung an.

Jetzt war ich aber Krankenhaus und die haben im MRT eine Zyste im Kopf entdeckt. Der Arzt sagte das es nach\durch die OP zu Hörbeeinträchtigungen eines Ohres kommen "kann".

Die Frage ist, ob ich das meinem Dienstherren mitteilen muss. Oder ob ich die Verbeamtung auf Lebzeit und die G26. 3 Untersuchung einfach durchlaufen lasse, da ich ja jetzt akut keine Symptome habe.

Oder kann der Dienstherr, wenn ich wirklich eine bleibende Hörbeeinträchtigung nach der OP haben sollte, die Verbeamtung auf Lebzeit zurückziehen, da ich ja vorher von der Krankheit und mögliche Komplikationen wusste.

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Geschrieben von: Gast, 21.07.2019, 22:54, Forum: Verwaltungsfachangestellte, Antworten (1)

Hallo,
ich fange am 01.08.19 eine Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten in einer Kommune in Nordrhein-Westfalen an. Da ich noch nicht sonderlich viel Ahnung von den Fächern die man in der Berufsschule hat habe, würde ich mich gerne vor Ausbildungsbeginn in ein paar Themen hineinlesen. Hat jemand Mitschriften, Notizen für Klausuren oder ähnliches die einem Neuling weiterhelfen würden ? Icon_mrgreen Mich würden ebenfalls Berichtshefteinträge interessieren. Ich würde mich sehr freuen, wenn sich jemand findet der mir weiterhelfen würde. E-Mail Adresse würde ich herausgeben, wenn sich jemand gefunden hat.

Schöne Grüße 

Eva  S0351

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Geschrieben von: Gast, 21.07.2019, 12:54, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (5)

Hallo,
ich bin neu im Personalrat und habe Fragen zum Umgang mit Überstunden.
Ich arbeite immer von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr auf meiner Dienststelle. Nun haben wir immer Personalratssitzung 14 tägig von 14:00 Uhr bis ca 16:00 Uhr und viele Vorstellungsgespräche am Nachmittag.
Somit komme ich meist anstelle einer 20 Std.-Woche auf ca 30 Stunden.
Nun meinte meine Vorgesetzte ich solle jeden Tag 15 min später kommen und 15 min früher gehen. Was mir null bringt, da ich mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahre und diese Zeit nun mit warten an der Haltestelle verbringe. Bzw morgens 15 min da bin aber eben noch nicht arbeite.
Wie ist die rechtliche Handhabe zu solch bedingten Überstunden?

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Geschrieben von: Gast, 20.07.2019, 10:21, Forum: TVöD, Antworten (1)

Hallo liebe Kollegen,

ich arbeite seit 2016 bei einem eigenbetrieb einer mittelgroßen stadt, welcher alle öffentlichen gebäude verwaltet. ich bin handwerksmeister hls (dqr einstufung 6 vergleichbar bachelor) und betriebswirt hwo (dqr einstufung 7 vergleichbar master). ich bin alleinig verantwortich für die gesamte lüftungs/klima und rwa- technik in den zu verwaltenden gebäuden. insgesamt sind das 1000 technische anlagen. dazu gehört:
erstellen von wartungsverträgen inkl. bearbeitung von daraus entstehenden mängeln, organisieren von sachverständigenprüfungen inkl. bearbeitung von daraus entstehenden mängeln, organisieren von hygieneinspektionen inkl. bearbeitung von daraus entstehenden mängeln, störungsmanagement d.h. alles zum thema reparaturleistungen an den anlagen (umfang kleiner 5000€), schulung hausmeister zum thema 'umgang an rlt/klimaanlagen, projekte im kleinen bauunterhalt (kleiner 15.000€) projektleitung bei größeren baumaßnamen (aktuell umfang 250.000€), bearbeiten von fördermittelanträgen, beteitschaftsdienst (2x/quartal-wird gesondert vergütet). in der regel hängt bei oben genannten tätigkeiten jedesmal ein öffentliches vergabeverfahren nach vob/vol dran. wer sich damit auskennt weiß, was das für ein bürokratischer aufwand ist.

ich möchte auch noch erwähnen, dass die verantwortung gegenüber personen (auch kindern) bei der betreibung von lüftungs und klimaanlagen in den jeweiligen objekten sehr hoch ist. im schlimmsten fall (brand im objekt oder anlagen hygienisch gesundheitsgefährdend) können bei unzureichender betreibung/pflege der anlagen menschen zu schaden kommen oder auch sterben (das hofft natürlich niemand!)

jetzt zur eigentlichen frage. ich bin in die lohngruppe 9a stufe 3 eingruppiert-tvöd vka. da man sich irgendwann mit dem ein oder anderen kollegen über das gehalt unterhält, ist mir in den letzten wochen aufgefallen, dass es dort ein generelles massives ungleichgewicht gibt und ich fühle mich seit dem völlig falsch eingruppiert. z.b. kollegen (objektverwalter) mit weitaus weniger verantwortung sind in eine e10 eingruppiert. ich könnte jetzt noch zig weiter beispiele hier aufzählen welche mich einfach nur entsetzt dasitzen lassen.

ich war auch schon beim personalrat welcher mir jetzt als 'hausaufgabe' mitgegeben hat, meine stellenbeschreibung aus meiner sicht zu entwerfen bzw die dinge aufzuschreiben welche ich tatsächlich mache. der pr hat sich meine aktuelle stellenbeschreibung angesehen (in der alles seeeehr allgemein gehalten ist) und gemeint, eine 9b wäre EVTL!!! möglich.

von meiner seite aus kommt für oben beschriebene tätigkeiten und vorallem die damit verbundene sehr hohe verantwortung nur eine e10 in frage.

kann mir jemand bei meinem gedankengang helfen und mir ein paar nützliche hinweise/tips geben? vielen dank vorab.

p.s.: sry für die kleinschreibung und fehler. ging vom handy aus besser?

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Geschrieben von: Gast, 18.07.2019, 10:51, Forum: Öffentlicher Dienst (gesamt), Antworten (1)

Schönen guten Tag zusammen,

Ich habe 2 Fragen:

1. Meint ihr ein Masterstudium in Richtung Master of Public Management (MPM)  macht Sinn? Bzw. überhaupt ein Masterstudium nach dem Bachelor of laws? Denn bei mir in der Kommune wurde mir bisher von der großen Mehrheit abgeraten. Zur Info: zur Not würde ich auch in die nähere Umgebung wechseln.

2. Gibt es eine Fernuni oder ähnliches, wo man bereits im Anschluss an den Bachelor den Master machen kann und dieser ebenso angesehen wird? Denn bei den normalen Fachhochschulen benötigt man 2-3 Jahre Berufszeit. Meine Befürchtung ist, dass bis dahin das meiste Wissen wieder dahin ist.

Vielleicht hat hier ja der eine oder andere bereits einen Master absolviert oder Personen um sich herum, die Erfahrungen gesammelt haben.

Grüße!

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Geschrieben von: Gast, 17.07.2019, 16:43, Forum: Kita, Jugend, Soziales (SuE), Antworten (1)

Hallo,

ich würde gerne wissen, welche Entgeltgruppe der examinierte Heilerziehungsassistent laut TvÖD hat.
Online bei der Arbeitsagentur heisst es: Anfangsgehalt ca. 2400 bis 2500. 


Ich vermute nach TvÖD müsste es Stufe S3 oder S4 sein, oder?
Gibt es jmd, der es genau weiß und mir weiterhelfen kann?

Vielen Dank und viele Grüßle

Icon_idea

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Geschrieben von: Gast, 16.07.2019, 09:14, Forum: TVöD, Antworten (3)

Hallo zusammen,

ich habe eine Kündigungsfrist von 5 Monaten zum Quartalsende (TVÖD S) und werde meine Kündigung daher bis zum 30.07.2019 aussprechen. Somit würde ich zum 31.12.2019 kündigen. Aus persönlichen Gründen würde ich jedoch gerne bis zum 30.01.2020 angestellt bleiben. Ist auch eine Kündigung zum 30.01.2020 möglich, ich hätte meine Kündigungsfrist von 5 Monaten gewahrt, jedoch liegt dann keine Kündigung zu einem Quartalsende vor. ?!?!

Vielen Dank für Ihre Mühen / verbindlichen Antworten.

Andreas

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Geschrieben von: Gast, 11.07.2019, 19:45, Forum: Kommunalpolitik, Antworten (8)

Laut Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz § 53 bzw. 53a darf jemand, der gegen Entgelt im Dienst der Gemeinde steht, nicht ehrenamtlicher Beigeordneter werden.

Jetzt zu meiner Frage: Gibt es da Ausnahmeregelungen, Präzedenzfälle oder Schlupflöcher, die das doch möglich machen, gleichzeitig Beigeordneter zu sein und für die Gemeinde gegen Entgelt zu arbeiten?

Wenn ja, würde ich gerne wissen wo ich das nachlesen kann.

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