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Geschrieben von: Gast, 02.07.2020, 15:30, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (8)

Hallo,

mein Chef hat mir letztens angeboten, mich zu verbeamten. Momentan erhalte ich die E8 und würde dann die Besoldungsgruppe 9 erhalten. Ich habe mich mit dem Thema nie wirklich auseinander gesetzt und weiß nicht, ob mir das jetzt mehr Vor- oder Nachteile bringen wird. Eigentlich wollte ich auch meinen Verwaltungsfachwirt machen, was ich dann aber nichtmehr tun kann? Vielleicht kann mir ja jemand weiter helfen?

Vielen Dank schonmal!

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Geschrieben von: Gast, 02.07.2020, 15:08, Forum: TVöD, Antworten (4)

Hallo,

ich bin derzeit in der E 9a. Bin aber tätig als:

  • Gebäudemanager (Ausbildung Fachwirt für Gebäude- und Facilitymanagement)
  • Techn. Angestellter (Staatl.gepr.Hochbautechniker)
  • Zuständig für den Bauunterhalt einer Stadt (11.000 Einwohner)
  • Baustellenbetreuuung (Sanierung 7.300.000 € Bauvolumen)
Wären das ausreichend Argumente für eine Höhergruppierung?


Mfg Rainer

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Geschrieben von: Gast, 02.07.2020, 14:34, Forum: TV-V, - Keine Antworten

Hallo Zusammen,

bei uns im Unternehmen werden gerade alle Stellen neu bewertet. Erfahrungsgemäß spielt bei der Eingruppierung die Berufserfahrung keine Rolle, sondern eher die Ausbildung/höchste Abschluss. Meine Kollegen und ich stehen somit ebenfalls vor einer neuen Eingruppierung.

Daher würde ich gerne wissen wie die Eingruppierung für den Bereich Marktpartnerkommunikation in anderen Unternehmen gestaltet ist. Zur Erläuterung wir haben eine kaufmännische Ausbildung (höchster Abschluss ist der Fachwirt) und haben u.a. folgend Tätigkeitsbeschreibung:


Durchführung nach GPKE, GeLi, WiM und MPES
Kaufmännisches Gerätewesen
Aufbau von Komplexen Anlagekonstrukten (RLM-Anlagen)
Kundenberatung zu energiewirtschaftlichen Themen
Sperrverwaltung

Desweiteren gibt es in unserem Hause Mitarbeiter mit einem "Experten" Status, dabei wird das Aufgabengebiet erweitert:
(hierfür Fachwirt Voraussetzung)

Vertragswesen für den Netzbetrieb
Analyse von Systemfehlern inkl. Beschreibung nach AHB
Systemtests
Erstellung von Arbeitsabläufen und Beschreibung von Schnittstellen
Schulung der Mitarbeitern,bei Änderungen oder neu Einstellungen
Fachliche Steuerung/Führung

Wie würden diese beiden Stellen Ihrer Meinung nach nach TV-V eingruppiert werden?

Über Rückmeldungen würde ich mich sehr freuen.

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Geschrieben von: Jazzygh, 02.07.2020, 09:18, Forum: Ausbildung / Studium Arbeitnehmer, Antworten (1)

Möchte gerne wissen wann man erst den Ausbildungsvertrag unterschreibt ?? Alle Unterlagen schon abgegeben.. (fehlt nur noch den Termin für das Gesundheitsamt.)

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Geschrieben von: Andy, 01.07.2020, 15:40, Forum: TVöD, Antworten (1)

Hätte gerne Infos zur Eingruppierung in Entgeldgruppe 2 bei Reinigungskräften Kommune. Welche Voraussetzung, in welchen Kommunen sind sie schon in EG 2?

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Geschrieben von: Gast, 01.07.2020, 15:23, Forum: TVöD, Antworten (3)

Hallo,

ich habe eine Frage zum Leistungsendgeld.

Ich habe zum 1.4.20 meinen Arbeitgeber gewechselt. Heute (1.7) wurde mir mitgeteilt, dass ich am Verfahren nicht teilnehmen kann. Es gibt bei meinem neuen Arbeitgeber eine interne Regelung. Demnach hätte ich bis spätestens 1.3 eingestellt sein müssen.

Ich empfinde dies als ungerecht. LOB ist doch eine Prämie für ein Kalenderjahr (12 Monate) von denen ich 8 Monate (wenn ich die Probezeit erfülle) dabei sein werde.

Gibt es hier Regelungen im TVÖD?

Ich wäre Euch/Ihnen über eine Antwort dankbar.

Gruß Michael

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Geschrieben von: Losame, 01.07.2020, 10:35, Forum: TVöD, Antworten (17)

Ausbildung Bürokauffrau - mehrere Jahre Berufsausbildung
Wirtschaftsfachwirt IHK - Bachelor nach DQR bei Stufe 6 -  (weiter Weg mit Ausbildung und Berufserfahrung bis zum Abschluss WFW)
11 Monate Berufserfahrung Agentur für Arbeit

Nach welcher EG muss man eingestellt werden mindestens. Es besteht die Möglichkeit des AL 1, wie wird man danach eingruppiert, wie weit komme ich mit dem AL1?

Kann man vor dem AL 1 nicht gleich höher eingruppiert werden oder mit Höhergruppierungszulage arbeiten?

Es kann einem niemand eine verbindliche Auskunft geben - leider! Bitte Antworten mit Angabe des § nach TVÖD. Vielen Dank für die Hilfe

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Geschrieben von: Gast, 01.07.2020, 09:47, Forum: TVöD, Antworten (1)

Hallo, wie wird ein Hausmeister berechnet mit Leitender Funktion bei Abwesenheit des Vorgesetzten?

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Geschrieben von: Gast, 30.06.2020, 13:39, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (3)

Ist es zulässig, dass die Abgaben bei einem Minijob der Arbeitnehmer trägt?

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Geschrieben von: Gast, 30.06.2020, 12:11, Forum: TVöD, Antworten (4)

Hallo zusammen, 

ich befinde mich zurzeit in der EG E9b in der IT und würde mich gerne auf eine Stelle der EG11 bewerben. Die Voraussetzungen (Studium und Kenntnisse) besitze ich. Nun wurde aber gesagt, dass ein Überspringen einer EG nicht so einfach möglich wäre. Es gab aber auch schon Fälle wo dies so funktioniert hat. 

Gibt es einen Passus, welchen ich in der Bewerbung zur Sicherheit einbringen kann? Oder muss mein TL dafür extra etwas aufsetzen? 

Schönen Tag noch!

Hendrik

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Geschrieben von: Gast, 30.06.2020, 10:59, Forum: TVöD, Antworten (4)

Hallo zusammen,

in wenigen Jahren habe ich die 20 Jahre Berufserfahrung gesammelt.

1) Wenn ich das richtig sehe und bis dahin noch die Entgeltordnung (VKA) / 8.7 Nummer 7: Ausbildungs- und Prüfungspflicht gilt, muss ich zu einem Bewerbungsverfahren zugelassen werden, wenn bei der Ausschreibung ein A2 Lehrgang gefordert wird? Ich bin dann bei erfolgreicher Bewerbung und Auswahl entsprechend der Ausschreibung und Stellenbewertung einzugruppieren? E9b/c/ E10, E11... usw?

2) Sollte ich auf meiner aktuellen Stelle bleiben und mit 20 jährigen Berufserfahrung von der Prüfungspflicht befreit sein, könnte ich doch bei offizieller Übertragung von Tätigkeiten, die einer Besoldung nach E9c TVÖD entsprechen, genau in diese eingruppiert werden?

Ich frage daher, da ich in den nächsten 1-2 Jahren wohl den A2 machen könnte, ich aber, wie oben beschrieben , schon bald die 20 Jahre Berufserfahrung habe. Dahingehend stelle ich mir selbst die Frage, ob der damit verbundene private Stress und Aufwand dem gerecht wird, wenn ich doch zeitnah "gleichgestellt" werden.

Ich möchte halt eigentlich nicht die nächsten 2-3 Jahre weniger für Frau und meine Kinder da sein. Da sind mir die möglichen paar Euro in dem Zeitraum zwischen dem Bestehen des A2 Lehrgangs (und der möglichen Eingruppierung in die E9b/c) und der Gleichstellung nach 20 Jahren Berufserfahrung und der dann möglichen Eingruppierung in die E9b/c nicht so wichtig... Da habe ich lieber weniger Geld, aber mehr Zeit für meine Familie.

Kann mir jemand zuverlässig die Frage beantworten, ob ich dann definitiv gleichgestellt werde nach den 20 Jahren?

Ob man dann bei dem Vorstellungsgespräch im Zweifel dann durch den fehlenden A2 "Nachteile" haben könnte, wäre erstmal nicht so wichtig, denn ich vertrete die Auffassung, dass wenn ein Bereich jemanden haben möchte oder nicht haben möchte, es immer einen Grund geben wird, sich gegen diese Person zu entscheiden.

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Geschrieben von: Gast, 30.06.2020, 10:32, Forum: Öffentlicher Dienst (gesamt), Antworten (1)

Hallo Zusammen,

Was würdet Ihr sagen oder davon halten, wenn die Geschäftsstellen in der Justiz (Gericht) plötzlich zu Hausaufgaben - schriftlichen Tests (mit sämtlichen Quellenangaben etc.) - aufgefordert, gar gezwungen werden?
Auf welcher Grundlage kann sich eine Geschäftsleitung so etwas herausnehmen? Wir reden hier von erwachsenen langjährig arbeitenden Bediensteten (Beamte und Angestellte).
Vielleicht gibt es bei Euch auch solch Aktivitäten :-(

Was kann man tun?

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Geschrieben von: Gast, 29.06.2020, 20:22, Forum: Bauhöfe, Abwasser, Stadtreinigung, - Keine Antworten

Hallo,
Mäharm am Mähausleger abgebrochen !
Wer hat auch so ein Problem? Der Ausleger ist von Mulag Baujahr 2018 ?

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Geschrieben von: Gast, 29.06.2020, 17:51, Forum: Öffentlicher Dienst (gesamt), Antworten (3)

Mein Lebenspartner ist bei der Stadtverwaltung für die Unterhaltung von Verkehrstunneln  zuständig. Mehrmals im Jahr fallen an einzelnen Nächten Wartungsarbeiten an, die er vor Ort leitet. Bisher hat er dafür keine Ansprüche wie Zuschläge oder Freizeitausgleich geltend gemacht. Nun hat sich die Lage zugespitzt und es fallen wochenlange Nachtschichten an. Derzeit 12 Nächte am Stück montags bis freitags. Das Wochenende ist jedoch frei. 
Auch die einzelnen Nachtschichten werden wegen Arbeitsverdichtung nun vermehrt auftreten.

Frage:
Welche Ansprüche an Zulagen und Freizeitausgleich darf mein Lebenspartner stellen?
Die Arbeitszeit ist m.E. korrekt, da ca. 11 Stunden Ruhezeit zwischen den Nachtschichten liegen.
Muss der Personalrat vor der Anordnung der Nachtschichten zustimmen?

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Geschrieben von: Gast, 29.06.2020, 15:16, Forum: Fortbildung, Antworten (1)

Eine Kollegin ist Quereinsteigerin und hat vor ca. 20 Jahren den AI ohne Ablegung einer Prüfung absolviert. Aufgrund der damaligen üblichen Regelung bestand keine Prüfungspflicht , da alleinerziehend mit minderjährigen Kindern.
Nun bewarb sie sich beim selben Arbeitgeber auf eine Stelle mit der Voraussetzung AI. Sie wurde noch vor einem Vorstellungsgespräch vom weiteren Bewerbungsverfahren abgeschlossen mit der Begründung ihr fehle der Abschluss AI als wichtige Voraussetzung.
Sie arbeitet seit mehr als 20 Jahren in der Verwaltung und hat immer Verwaltungsarbeiten ausgeführt.
Kann der Arbeitgeber jetzt den Abschluss aberkennen?

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