03.11.2021, 10:06
Hallo zusammen,
wir stehen vor folgendem Problem.
Ein Mitarbeiter war bis zum 31.12.20 bei der Gemeinde ehrenamtlich beschäftigt mit Aufwandsentschädigung (nicht sozialversicherungspflichtig).
Zum 01.01.21 wurde er in ein festes AV übernommen.
Ist dieser Mitarbeiter am 01.12.21 in den Personalrat wählbar?
Danke für rasche Antworten gern mit gesetzlicher Grundlage.
wir stehen vor folgendem Problem.
Ein Mitarbeiter war bis zum 31.12.20 bei der Gemeinde ehrenamtlich beschäftigt mit Aufwandsentschädigung (nicht sozialversicherungspflichtig).
Zum 01.01.21 wurde er in ein festes AV übernommen.
Ist dieser Mitarbeiter am 01.12.21 in den Personalrat wählbar?
Danke für rasche Antworten gern mit gesetzlicher Grundlage.