Wählbarkeit in den Personalrat
#1

Hallo zusammen,

wir stehen vor folgendem Problem.
Ein Mitarbeiter war bis zum 31.12.20 bei der Gemeinde ehrenamtlich beschäftigt  mit Aufwandsentschädigung (nicht sozialversicherungspflichtig).
Zum 01.01.21 wurde er in ein festes AV übernommen.
Ist dieser Mitarbeiter am 01.12.21  in den Personalrat wählbar?

Danke für rasche Antworten gern mit gesetzlicher Grundlage.
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#2

Welches Bundesland? Die Regelungen der Personalvertretungsgesetze sind unterschiedlich.
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#3

Brandenburg
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#4

Wie sah dies aus: "ehrenamtlich beschäftigt mit Aufwandsentschädigung". Gab es einen Arbeitsvertrag oder ähnliches?
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#5

es gab einen "Vertrag für ehrenamtlich Tätige"
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