Geschrieben von: Gast, 10.07.2018, 21:35, Forum: Öffentlicher Dienst, Antworten (2)

Kann man einen MA für 3 Monate abordnen ohne Gründe?

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Geschrieben von: Gast, 10.07.2018, 11:33, Forum: TVöD, Antworten (5)

Hallo,

in einer Stellenausschreibung steht:

"Im Aufgabengebiet der Datenkorrektur sind mittels eines Softwareprogramms aus digitalisierten  Beihilfeanträgen  die  ausgelesenen  Daten  zu  überprüfen.  Im  Detail  sind  hier  folgende
Tätigkeiten zu erledigen

- Prüfung, ob digitalisierte Daten korrekt zugeordnet wurden
- fehlende, unvollständige oder unlesbare Datenfelder ergänzen bzw. korrigieren

Wir setzen voraus:

- eine  abgeschlossene Berufsausbildung  als  Fachangestellte/r  für  Bürokommunikation
bzw. Verwaltungsfachangestellte/r
oder
- eine  abgeschlossene  Berufsausbildung  als  Bürokauffrau/Bürokaufmann bzw.  als
Kauffrau/Kaufmann für  Bürokommunikation
mit mehrjähriger  Berufserfahrung im öffentlichen Dienst, in Unternehmen oder Kanzleien im Verwaltungsbereich
oder
- eine andere abgeschlossene  vergleichbare  Berufsausbildung mit  mehrjähriger  Berufserfahrung
im   öffentlichen   Dienst,   in   Unternehmen   oder   Kanzleien   im Verwaltungsbereich

Wir erwarten von Ihnen:

- gute und schnelle Auffassungsgabe
- Konfliktfähigkeit,
- Belastbarkeit und Teamfähigkeit,
- kontinuierliche Konzentrationsfähigkeit, besonders bei gleichförmiger Arbeit

Wir bieten Ihnen:

Die  Einstellung  erfolgt  als  Beschäftigte/r  nach  Entgeltgruppe 4 des  Tarifvertrages  des  Landes
Hessen  (TVH)."

Wenn man sich allerdings  die Entgeltordnung von TVH durchliest, erfüllt das doch eher E6, oder!?

Oder ist E4 tarifkonform?

Grüße

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Geschrieben von: Gast, 10.07.2018, 08:16, Forum: TVöD, Antworten (5)

Hallo,

lt. AV wird nach einem Jahr von E5 nach E6 höhergruppiert.

Mehrere ANInnen werden zum gleichen Datum (15.07.2017) eingestellt.

Die Arbeitsergebnisse (Qualität und Quantität) aller sind überdurchschnittlich gut bis sehr gut.

Im Juli 2018 erhalten, bis auf eine ANin, rückwirkend zum 01.01.2018, also noch vor Ablauf der Probezeit, E6.

Diese eine ANin ist bzgl. ihres Sozialverhaltens anderen KollegInnen gegenüber negativ aufgefallen. Dies wurde thematisiert, mit Vorgesetzten besprochen und sich unter KollegInnen ausgesprochen. Das entsprechende Sozialverhalten hatte sich entsprechend verbessert.

Jetzt hatte ausgerechnet diese ANin am Ende der Probezeit einen Privatunfall aufgrunddessen diese operiert werden musste. Dieser Unfall und die bevorstehende OP außerhalb der Probezeit wurde seitens der ANin noch in der Probezeit den Vorgesetzten mitgeteilt. Aufgrund dieser OP war die ANin 4 Monate arbeitsunfähig und konnte daher in 2018 nur wenige Wochen arbeiten.

Dürfen das jetzt offizielle Gründe sein, um diese ANin nicht auch rückwirkend höherzugruppieren?

Müssten die Vorgesetzten und, oder die Personalabteilung der ANin eine offizielle Stellungnahme geben, wieso diese nicht höhergruppiert wurde?

Oder hat diese AN, genau wie die anderen, entsprechenden Anspruch auf die rückwirkende Höhergruppierung?

Wie sind Arbeitsergebnisse, Sozialverhalten und Arbeitsunfähigkeitszeiten zu bewerten und zu gewichten? Dürfen Arbeitsunfähigkeitszeiten und Sozialverhalten eine solch große Rolle spielen, dass der ANin eine vorzeitige und rückwirkende Höhergruppierung versagt werden darf?

Welche Möglichkeiten hätte die ANin, um auch diese rückwirkende Höhergruppierung rechtswirksam und offiziell sozusagen zu erhalten?

Vorab besten Dank.

Viele Grüße

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Geschrieben von: Gast, 09.07.2018, 20:07, Forum: Öffentlicher Dienst, Antworten (3)

Gibt es Weihnachts- und Urlaubsgeld?

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Geschrieben von: Gast, 09.07.2018, 13:33, Forum: TV-L, Antworten (2)

Hallo ins Forum,
ich bin seit 1995 als Fachlehrer einer Regens-Wagner-Schule tätig.
Mit der Gehaltsmitteilung vom Juni erhielt ich eine Nachzahlung die sich mir nicht erschließt (trotzdem erfreulich) und ich habe festgestellt, dass als Tarifbezeichnung jetzt TV-L Lehrer steht, alte Tarifbezeichnung war TV-L.
Kennt jemand den Hintergrund dieser Umstellung und was sie im weiteren bedeutet?
Vielen Dank schonmal..
Mit freundlichen Grüßen,
R.S.

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Geschrieben von: Gast, 09.07.2018, 09:57, Forum: Öffentlicher Dienst, Antworten (2)

Guten Morgen,

mich beschäftigt derzeit folgende Situation:

Gesetzt dem Falle eines Auswahlverfahrens für eine volle Stelle gibt es folgende Bewerber:

2 Bewerber um die Vollzeitstelle ( Beurteilung 3 & 5)

2 Bewerber in Teilzeit, jeweils für eine 0,5 Stelle ( Beurteilung 3 & 5).

Gesetzt dem Fall der gleichen Eignung der jeweiligen Bewerber mit der Beurteilung 5 - wie verfahre ich hier?



Vielen Dank im Voraus.

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Geschrieben von: Gast, 08.07.2018, 21:58, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (2)

Hallo
demnächst macht meine Schwester eine Ausbildung zur Stadtsekretäranwärterin. Sie ist 32, hat 4 kids und ist verheiratet.
Nun steht die Frage an welche Krankenversicherung auf Dauer vorteilhafter wäre. Da der Partner Hausmann wird, um auf die Kinder aufzupassen, müssten diese über sie versichert werden.
Wir haben uns versucht kundig zu machen mit Angeboten von PKVs und GKVs - sind aber derzeit noch sehr unschlüssig, da die Beratung bei der PKV besser und ausführlicher war. Von einem Bekannten,  der bei der Rentenkasse arbeitet, haben wir aber die Empfehlung bekommen - ohne Erklärung - in die GVK einzutreten. Hat jmd da eventuell Erfahrungen oder kann behilflich sein bei der Entscheidung?
Vielen Dank im voraus
mfg

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Geschrieben von: Gast, 08.07.2018, 20:57, Forum: Öffentlicher Dienst, Antworten (2)

Liebe Forumsmitglieder, mich interessiert folgendes: Gibt es aufgrund von Alter (58 Lj) Arbeitserleichterungen hinsichtlich Arbeitszeit für Frauen? Danke für Hinweise. Thilo

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Geschrieben von: Gast, 07.07.2018, 22:09, Forum: TVöD, Antworten (5)

Hallo,
ich habe vor einem Jahre eine leitende Tätigkeit übertragen bekommen und war bis dahin in E10. Nun (nach einem Jahr) wurde auf meine Bitte hin eine neue Feststellung der Entgeltgruppe durchgeführt und man kam zu dem Ergebnis, dass die Tätigkeit eigentlich in E12 eingruppiert sein müsste. Mir wurde aber auch gesagt, dass es keine Stelle in E12 gibt und auch keine Aussicht besteht eine zu bekommen.
Ich habe nun quasi die Wahl den Mund zu halten und diese Tätigkeit weiter zu machen oder, wenn ich aufbegehre, dann würde mir die Tätigkeit weggenommen werden und einem Beamten übertragen.

Was würdet Ihr hier für Möglichkeiten sehen?
Endlich schafft man es mal nach oben und dann soll einem die Tätigkeit weggenommen werden nur weil keine Stelle dafür da ist (zuvor hat es auch ein Beamter in A12 gemacht).

Wäre die Zulage (in wiederkehrenden Intervallen) eine Möglichkeit?

Grüße

Mike

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Geschrieben von: Gast, 06.07.2018, 13:23, Forum: TVöD, Antworten (6)

Hallo zusammen, ich war letzte Woche bei einem Seminar von Verdi, unseren Fachbereich betreffend und habe erstaunt festgestellt, dass wir (ich bin in einer Grundschule im Sekretariat tätig) von EG 4 bis EG 7 vertreten waren. Nun habe ich (EG 5) einen Antrag auf tarifgerechte Eingruppierung gestellt und suche Argumente, die bestätigen, dass ich spezielle Fachkenntnisse besitze und auch Entscheidungsprozesse durchführe in Eigenregie. Wer hat Erfahrungen mit einer Höhergruppierung und kann mir etwas an die Hand geben?

Wer hat in dem Beitrag zur Entgeltgruppe EG 6 hier eigentlich reingeschrieben, dass Schulsekretariate so bewertet werden?? Auch diese Info wäre hilfreich...

In der Hoffnung auf einen regen Austausch, Kirsten

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Geschrieben von: Gast, 05.07.2018, 20:22, Forum: TVöD, Antworten (1)

Hallo,

ich bin seit 4/17 durchgehend krank. Werde das Unternehmen voraussichtlich im September 18 verlassen. Habe noch Urlaub aus 2017. Steht mir für 2018 auch noch anteilig Urlaub zu?

Bin seit 2010 im Unternehmen, werde nach Tvöd bezahlt.

Danke schonmal

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Geschrieben von: Gast, 05.07.2018, 19:16, Forum: Öffentlicher Dienst, Antworten (1)

Hallo,
vergangenen Monat hatte ich zwei Personalgespräche auf Einladung des Personalchefs. Anwesend war neben mir und dem Personalchef auf mein Bitten ein Mitglied des Personalrats, unsere Gleichstellungsbeauftragte und unsere stv. Personalchefin.

Im Nachhinein hätte ich gern Protokolle über beide Gespräche und habe die Dienststelle darüber per Email informiert.

Die Dienststelle verweigert mir diese Protokolle.

Wie ist die Rechtslage?

Wer kann mir helfen?

Liebe Grüsse
Almbi

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Geschrieben von: Gast, 05.07.2018, 17:32, Forum: Arbeitnehmer , Antworten (4)

Hallo zusammen,

im TVöD ist im §38 Abs 4 definiert was ein "Leistungsgeminderter Beschäftigter" ist. 

Leistungsgeminderte Beschäftigte sind Beschäftigte, die ausweislich einer Bescheinigung des beauftragten Arztes (§ 3 Abs. 4) nicht mehr in der Lage sind, auf Dauer die vertraglich geschuldete Arbeitsleitung in vollem Umfang zu erbringen, ohne deswegen zugleich teilweise oder in vollem Umfang erwerbsgemindert im Sinne des SGB VI zu sein.

Kann mir jemand schreiben, welche Nachteile diese Definition auf einen AN hat., da ich ansonsten keine weiteren Texte im Zusammenhang mit dieser Definition gefunden habe.

Was könnte der AG unternehmen, wenn er den Betroffenen "loswerden" will, weil der Betroffene z.B. auf das Jahr (auch die letzten) gesehen etwa 35% in AU war.

Wann ist eine Kündigung gerechtfertigt, weil diese Definition vorliegt?

Der Betroffene ist über 40 und mehr als 15 Jahre dabei.

Gibt es einen möglichen Handlungsspielraum für den PR?
Ich meine jetzt hier nicht BEM oder ähnliche Maßnahmen, es gibt eine klare Aussage des AG, den Betroffenen zu kündigen. Mich interessiert in dem Zusammenhang nur, auf welcher Grundlage das sein könnte.

Ich warte gespannt auf eure Antworten und bedanke mich schon recht herzlich dafür.

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Geschrieben von: Gast, 05.07.2018, 17:28, Forum: Arbeitnehmer , Antworten (2)

Hallo zusammen,

ich habe vor 3 Jahren meine Ausbildung abgeschlossen und seit dem immer befristete Verträge bekommen.
Eine Entfristung wurde mir zwar in Aussicht gestellt, aber es zu wann konnte mir keiner sagen. Ich wurde als Ersatz für eine Kollegin eingestellt, die seit fast 13 Jahren im Sonderurlaub wegen Kindereziehung ist. In den drei Jahren sind auch 2 Kolleginnen in Rente gegangen, aber dafür kamen wieder nur ausgelernte Azubis, die auch nur befristete Verträge bekamen.

Deswegen und da die Zusammenarbeit mit den meisten Kollegen in unserem Sachgebiet in den letzten 2 Jahren immer schlimmer wurde, hab ich mich Anfang des Jahres wegbeworben. Am Ende waren wir nur noch 3 Kolleginnen, die mit einander gesprochen haben und versucht haben so viel wie möglich abzuarbeiten. Die anderen haben entweder überhaupt nicht miteinander oder mit uns geredet oder es wurde sich angeschrien.
Nun hatte ich im Juni drei Wochen Urlaub und am letzten Freitag kam auch der Vertrag von der neuen Gemeinde. Unterschrieben hab ich noch nicht. Zum 01.10. soll ich anfangen(in meinem jetzigen Arbeitsvertrag wurden die Kündigungsfristen explizit nach §34 I TVöD vereinbart)
Am letzten Donnerstag war bei uns eine Besprechung mit dem Fachbereichsleiter. Danach hat meine Kollegin mich gleich benachrichtigt, dass es eine ganze Menge Veränderungen bei uns gibt.
Unser Interimssachgebietsleiter ist zum 01.07. in einen anderen Fachbereich gewechselt, 2 Kolleginnen wurden ebenfalls versetzt und 2 längerfristig erkranke Kolleginnen gehen in Rente und kommen nicht wieder. Außerdem wurden die beiden Auszubildenen, die 2ß16 und 2017 befristet bei uns übernommen wurden, nicht weiterbeschäftigt. Wir haben also ein völlig neues Team. Es kommen Kollegen zurück, die im letzten Jahr freiwillig im Haus gewechselt haben. Außerdem übernimmt unsere eigentliche Sachgebietsleiterin nach 2 Jahren Elternzeit ab 01.08. wieder die Leitung. Letzten Herbst ist unsere stellvertretende Leitung gewechselt wegen ständiger Streiterin mit dem Interimsleiter und sie ist auch wieder seit dem 01.07. zurück. Es wurde auch schon umstrukturiert und die Aufgabenverteilung geändert.
Alles in allem war schon Montag das Arbeitsklima sehr viel besser und die neuen Aufgaben sagen mir auch viel mehr zu.
Ich hatte dann Montag auch noch ein Gespräch mit dem Sachgebietsleiter und einem Kollegen aus der Perso. Mein Vertrag soll endlich entfristet werden. Außerdem werde ich wohl durch die neue Aufgabenverteilung eine höhere Entgeltgruppe erhalten (EG 8 oder 9a statt 7, das ist noch nicht vollständig geprüft).
Ich fühl mich also viel wohler und zermattere mir aber schon seit letzter Woche das Hirn, was ich nun machen soll.
In meiner Familie und im Freundeskreis  sagen (fast) alle, ich solle trotzdem wechseln. Ich stünde bei der neuen Gemeinde ja auch im Wort und die würden mit mir rechnen. So etwas mache man nicht. Außerdem hätte ich mich ja sonst niicht bewerben müssen.Aber eigentlich will ich gar nicht mehr weg.
Wenn unserer Interimssachgebietsleiter uns auch schon vorher informiert hätte über die Änderungen, wie er es eigetlich sollte, hätte ich mich wahrscheinlich auch nicht beworben. Er wusste schon seit November, dass er versetzt wird und seit Februar, dass die anderen gehen. Im März hat ihn der Fachbereichsleiter auch über die Umorganisation informiert und er sollte es eigentlich schon in die Wege leiten.
Rein rechtlich ist die Sache ja klar, ich hab noch nicht unterschrieben. Also könnte ich noch absagen.

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Geschrieben von: Gast, 04.07.2018, 22:19, Forum: Öffentlicher Dienst, Antworten (1)

Hallo,

eine schwerbehinderte Bewerberin bewirbt sich auf zwei ausgeschriebene Stellen eines Arbeitgebers im öffentlichen Dienst und gibt im jeweiligen Fließtext ihrer Bewerbungen an, dass sie schwerbehindert ist "... fünfzig GdB ...". 

Diese Bewerberin ist nicht offensichtlich ungeeignet gewesen und erfüllte die Anforderungen der Stellenanzeigen komplett, sodass diese Bewerberin zu Vorstellungsgesprächen hätte eingeladen werden müssen.

Der AG im ÖD hat das mit den "fünfzig GdB" tatsächlich überlesen und keine Einladungen verschickt. Anstatt dessen bekam die Bewerberin nach Abschluss der Auswahlverfahren schriftliche Absagen.

Nach ein paar Wochen erhält der AG im ÖD ein Einschreiben von dieser Bewerberin bzgl. Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen und fordert aufgrund der besonderen Schwere des Falles nach 15 (2) AGG drei Bruttomonatsgehälter.

Der AG im ÖD sieht das allerdings anders und meint, es würde nur ein geringfügiger Verstoß vorliegen, da die Bewerberin im letzten Absatz des Anschreibens die Schwerbehinderung mit "fünfzig GdB" abgekürzt hat und bietet je 0,5 Bruttomonatsgehälter i. R. e. einvernehmlichen und außergerichtlichen Einigung an.

Daraufhin erwidert die Bewerberin wiederholt, dass es sich um eine besondere Schwere handelt und nicht nur um einen geringfügigen Verstoß, zumal es sich um zwei unabhänig voneinander ausgeschriebene Stellen handelte, es zwei individuell geschriebene Bewerbungen mit jeweils den Hinweis auf die Schwerbehinderung und somit dieses Übersehen wiederholt, also zweimal und nicht nur einmal geschehen ist. In den Stellenanzeigen wurde bereits nicht darauf hingewiesen, dass z. B. schwerbehinderte Bewerber bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt werden. Dazu wäre allerdings ein AG im ÖD verpflichtet. Tut er das nicht, kann man bereits zu diesem Zeitpunkt davon ausgehen, dass er Schwerbehinderte nicht einstellen möchte und eine Diskriminierung vorliegt. Auch ist es egal, an welcher Stelle und in welcher Form die Schwerbehinderung im Fließtext erwähnt wird. "Fünfzig" wäre auch keine Abkürzung und "GdB" sollte einem AG im ÖD unter Berücksichtigung der besonderen Pflichten eines AGs im ÖD gegenüber Schwerbehinderten durchaus geläufig sein. Die Bewerberin verlangt weiterhin drei Bruttomonatsgehälter und setzt eine weitere und letzte Frist von zwei Wochen, bevor sie eine entsprechende Klage einreicht.

Der AG im ÖD wollte natürlich ein wenig pokern und handeln. Die Fehler sind nun leider passiert, die der AG im ÖD im ersten Schreiben an die Bewerberin eingeräumt hat und die Bewerberin hat natürlich Recht mit ihren Ausführungen bzgl. der Stelle, an der die "Fünfzig GdB" erwähnt sind, dem Worlaut der "Fünfzig GdB" selbst und dass das nicht nur einmal überlesen wurde, sondern zweimal.

Aber wo steht, dass ein AG im ÖD bereits in Stellenanzeigen schreiben muss, dass Schwerbehinderte bei gleicher Eignung eingestellt werden und wenn er es nicht tut, man bereits bei Veröffentlichung einer solchen Stellenanzeige davon ausgehen darf, dass eine Diskriminerung vorliegt? Das wäre dem AG im ÖD neu.

Würde eher die Bewerberin oder eher der AG im ÖD Recht erhalten? 

Und wo liegt bei z. B. die Mitte bei den Bruttomonatsgehältern, wenn es vor Gericht darum gehen sollte, wenn ein Richter den Parteien sagt, dass man sich doch in der Mitte einvernehmlich treffen könnte und sollte? Liegt die Mitte bei 1,5 Bruttomonatsgehältern, da man von 0 - 3 möglichen Bruttomonatsgehältern ausgehen muss, es also 0 bzw. gar nichts geben könnte oder eben im Maximalfall drei Bruttomonatsgehälter? Oder liegt die Mitte bei zwei Bruttomonatsgehältern, also bei der Mitte von 1 - 3, da es auf jeden Fall mind. ein oder max. drei Bruttomonatsgehälter geben kann?

Was ist dem AG im ÖD zu empfehlen? Ein erneutes und deutlich besseres Angebot unterbreiten, in der Hoffnung, dass die Bewerberin dieses annimmt? Dann wie viele Bruttomonatsgehälter mind.? Oder sollte sich der AG im ÖD keinen Kopf machen und die Klage und dann das Verfahren abwarten, da ein Richter ja tatsächlich der Klägerin 0, also nichts zusprechen kann? Wobei eine Klage bzw. Verfahren ja auch durchaus negative Publicity für den AG im ÖD sein könnte, wenn bei der öffentlichen Sitzung ein Journalist anwesend wäre, was ja nicht selten der Fall ist.

Kann die Bewerberin irgendwie herausfinden, ob evtl. weitere schwerbehinderte Bewerber nicht eingeladen worden sind, obwohl diese hätten eingeladen werden müssen? Spätestens vor Gericht muss der AG wohl entsprechende Belege liefern, dass sonst alle anderen schwerbehinderten Bewerber, sofern sie nicht offensichtlich ungeeignet waren, eingeladen wurden!?

Beim AG gibt es keine Schwerbehindertenvertreter, sondern "nur" einen PR. Wo liegen evtl. noch weitere Fehler im Bewerbungsverfahren?

Wie seht ihr das bitte?

Danke euch.

LG

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Geschrieben von: Gast, 04.07.2018, 22:07, Forum: Arbeitnehmer , Antworten (3)

Hallo,

ist es korrekt, dass man sich innerhalb einer Behörde nicht aus einer befristeten Anstellung auf eine intern ausgeschriebene unbefristete Stelle bewerben darf?

Gibt es Unterschiede zwischen

Sachgrund-Befristung
und
sachgrundloser Befristung?

Wie ist da die Rechtslage?

Generell nicht möglich oder nur grundsätzlich nicht? Welche Ausnahmen gibt es evtl.?

Gibt es z. B. Ausnahmen bei Schwerbehinderten?

Danke.

Gruß

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Geschrieben von: Gast, 04.07.2018, 10:17, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (3)

Wie seht ihr das:
Beschäftigter führt Rechtsstreit mit seinem Arbeitgeber (wg. Eingruppierung).
Der Rechtsvertreter des Beschäftigten nimmt Verbindung mit dem zuständigen Personalrat auf.

Darf sich der Personalrat bzgl. Sachverhalt und rechtlicher Beurteilung gegenüber dem Rechtsanwalt äußern oder ist er hier in irgendeiner Form eingeschränkt bzgl. seiner Äußerungen?

Vielen Dank für jede Antwort!

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Geschrieben von: Gast, 04.07.2018, 06:35, Forum: Arbeitnehmer , Antworten (5)

Darf der Arbeitnehmer die Arbeitszeit unterschreiten, sei es auch nur um 10 Minuten?Darf der Arbeitnehmer die Pause "einarbeiten" und dafür eher  nach Hause gehen?

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Geschrieben von: Gast, 02.07.2018, 17:13, Forum: TVöD, Antworten (4)

Hallo zusammen!

Für einige unserer Stellen wurden im letzten Jahr (September) Gespräche bzgl. Stellenbeschreibung zwischen Sachbearbeiter und einer externen Firma geführt. Aufgrund mehrerer Umstände liegen die Bewertungen nun erst vor und es kommt zu Höhergruppierung. Könnt ihr mir sagen, zu wann höhergruppiert werden muss? Rückwirkend zu September - es werden die Aufgaben schließlich mindestens seit dann ausgeführt.

Herzlichen Dank für Eure Hilfe

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Geschrieben von: Gast, 30.06.2018, 18:10, Forum: Bundesbeamte, Antworten (1)

Arbeitszeit der Beamten - Neufassung der Verordnung über die Arbeitszeit der Bundesbeamten vom 20.05.2018

Text der Petition:
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Verordnung über die Arbeitszeit der Bundesbeamten vom 23. Februar 2006 neu gefasst und die wöchentliche Arbeitszeit von derzeit 41 Stunden entsprechend abgesenkt und der Arbeitszeit der Angestellten des Bundes angepasst wird. Diese beträgt 39 Wochenstunden.

Begründung:
Die Verordnung verstößt gegen § 3 des Arbeitszeitgesetzes, wonach die tägliche Arbeitszeit 8 Stunden nicht überschreiten darf. Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb diese Schutzvorschrift für Beamte nicht analog gelten soll.

Bei der Anhebung der Arbeitszeit auf 41 Wochenstunden wurde uns im Jahr 2006 zugesichert, dass bei besserer Wirtschaftslage wieder eine Absenkung erfolgt. Dies ist bis heute ohne eine nachvollziehbare Begründung nicht geschehen. Angesichts der Steuereinnahmen der letzten Jahre wird deutlich, dass das Festhalten an der 41-Stunden-Woche reine Willkür und eine nicht länger hinnehmbare Ungerechtigkeit darstellt. Überlegungen zu Kosteneinsparungen dürfen nicht einseitig zu Lasten einer einzelnen Berufsgruppe gehen, die sich leider nicht mittels Streiks wehren kann und der daher immer wieder gern "Sonderopfer" auferlegt werden!

Im Vergleich mit anderen Mitarbeitern des Öffentlichen Dienstes sowie mit der Privatwirtschaft wird deutlich, dass eine Arbeitszeit von über 40 Wochenstunden sowohl in Deutschland als auch in anderen Ländern der EU absolut unüblich ist. Unsere Arbeitszeit ist seit 12 Jahren (!) so lang wie seit 1974 nicht mehr und damit nicht mehr zeitgemäß!

Petition mitzeichnen

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Geschrieben von: Gast, 29.06.2018, 16:02, Forum: TVöD, Antworten (8)

Hallo,
folgender Fall:
ein AN ist bei einem kommunalen AG angestellt. Aktuell ist er in E 8.3 eingruppiert und wird zum 01.01.2019 auf Grund guter Leistungen mit einer Stufenbeschleunigung in die E 8.4 aufsteigen.
Nun steht Mitte Dezember eine Lehrgangsprüfung an, welche bei Bestehen die Voraussetzung schafft in die E 9a eingruppiert zu werden.
Bei der Höhergruppierung wird ja die stufengleiche Höhergruppierung zur Anwendung kommen müssen. Wie verhält es sich aber mit der zeitlichen Abfolge?
Wird der AN automatisch zum Datum des Lehrgangserfolges höhergruppiert? Dann würde ja theoretisch die Stufenbeschleunigung wegfallen.
Wird der AN erst auf Antrag höhergruppiert und kann er den Antrag erst im Januar mit Stichtag 01.01. (oder gar zum 01.02.) stellen um den Stufenaufstieg sicher mitzunehmen?
Wie soll er sich verhalten?

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Geschrieben von: Gast, 28.06.2018, 15:07, Forum: Jobcenter & BA, Antworten (1)

Moin,
ich bin in einer GE in NRW . Mittlerweile bekommen alle "kommunalen" Teamleiter bei uns in der Leistung eine Zulage von EG 10 zu EG 11. Jetzt stellen sich einige Stellvertreter die Frage, ob es eine Möglichkeit gibt, dass diese eine Zulage von EG 9c zu EG 10 bekommen können. Wie sind so eure Erfahrungen? Oder gibt es sogar Jobcenter die eine Zulage zahlen?

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Geschrieben von: Gast, 28.06.2018, 09:26, Forum: Kommunalverwaltung, Antworten (1)

Liebe (zukünftige) Kollegen,

nach intensiven Großkanzleijahren wechsel ich bald in die Kommunalverwaltung. Ich habe zwar die letzten Jahre fast nur im Verwaltungsrecht beraten, aber der Seitenwechsel dürfte dennoch - zumindest eine "rechtstechnische" - Umstellung bedeuten (Widerspruchsbescheide verfassen statt die Behörde mit abgedrehten Widerspruchsbegründungen zu nerven... Wink ).

Kann jemand Skripte/ (Hand-)Bücher zur Vorbereitung empfehlen? Mir fielen spontan nur die Skripte aus dem Ref oder die Formularbücher, die aber eher auf Anwälte zugeschnitten sind, ein.

Danke für Eure Tipps und Empfehlungen!

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Geschrieben von: Gast, 27.06.2018, 11:15, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (1)

Hallo,
bei uns fand eine Briefwahl zum neuen Personalrat statt.
Ich stand allein auf einer Liste, da ich von den anderen Mitarbeiterinnen im Amt gemobbt werde und nicht gefragt wurde, ob ich mit auf die Liste Verwaltung möchte. Das habe ich in einer Dienstberatung öffentlich geklärt und meinen Unmut vor den "tollen Kolleginnen" und auch vor der Chefin kund getan.

Nun konnte ich aber an der öffentlichen Stimmenauszählung am 24.05.2018 aus dientl. Gründen nicht teilnehmen.
Daher weiß ich den Ausgang der Wahl bis heute nicht.

Ich habe aber mitbekommen, dass es wohl schon eine Sitzung mit der "Begrüßung","Ernennung", oder was auch immer der neuen Mitglieder des Personalrates gab .... Dazu war ich nicht eingeladen.

Nun meine Frage ...
Ist das alles so rechtens ? Muss ich nicht auch über den Ausgang (auch wenn ich nicht genügend Stimmen habe) informiert werden ????

Vielen Dank für Eure Antworten.

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Geschrieben von: Gast, 26.06.2018, 23:49, Forum: TV-L, Antworten (1)

Bin seit 16 Jahren Angestellte beim Freistaat Bayern. Wenn ich zum Bezirk Oberbayern wechseln möchte, geht das per Versetzung?

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Geschrieben von: Gast, 26.06.2018, 19:46, Forum: TVöD, Antworten (1)

Welche Gehaltstufe habe ich als stellvertretende Leitung im amb. Hospizdienst mit 15jähriger Erfahrung?

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Geschrieben von: Gast, 26.06.2018, 18:11, Forum: Arbeitnehmer , - Keine Antworten

Hallo zusammen,

folgende Frage kommt bei uns auf:

im Erschwerniszuschlagsplan (Anlage 1 zum BZT-G II vom 18.04.1979) sind z.B. unter A. 5. Malerarbeiten in einer Höhe über 12 Meter aufgezeigt.

Was heißt das für mich, der einen Maler beschäftigt?

Bekommt der Maler einen Erschwerniszuschlag, wenn er Malerarbeiten in einer Höhe von über 12 Metern ausführt

oder

gehe ich nach § 19 (1) TVöD Satz 2 und sehe solche Arbeiten als ein Erschwernis an, welches mit seinem Tätigkeitsbild verbunden ist und berechne somit keinen Zuschlag?

Ich hoffe es ist verständlich genug gefragt und ihr könnt mir helfen.

Viele Grüße

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Geschrieben von: Gast, 25.06.2018, 12:26, Forum: TVöD, Antworten (2)

Hallo,

ich gehöre zum TvÖD Hessen und habe zum 30.09.2018 gekündigt. Ich habe 30 Tage Urlaub plus 2 Tage wg. GdB im Jahr.
Resturlaub von 2017 habe ich noch 9 Tage. Wieviel stehen mir dann bis zum 30.09.2018 zu?
Personalstelle sagt 31 Tage, 41/12 * 9. Ich bin der Meinung mein Resturlaub und Sonderurlaub fallen nicht unter die Zwölftel Regelung also  dann 33,5 Tage.Wer hat nun Recht?



Danke


Gruß

Paul

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Geschrieben von: Gast, 24.06.2018, 18:11, Forum: Kommunalverwaltung, Antworten (1)

S10347 Hallo zusammen,
kann mir hier jemand was zum Thema "Unterhaltung von Feldwegen" sagen, wo ist das geregelt, in welchem Umfang besteht sie für die Gemeinde usw? Besteht z.B. eine Pflicht, die Grasfläche der Feldwege regelmäßig zu mähen, damit die Fußgänger dort spazierengehen können? Vielen Dank schon mal vorab für eure Antworten.

Viele Grüße
Bebe aus den Schwabenländle

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Geschrieben von: Gast, 24.06.2018, 13:20, Forum: Kämmerei, Antworten (1)

Hallo,[Bild: 014.gif]

wie sind Wirtschaftswege in einer doppischen Eröffnungsbilanz zu bilanzieren - in rlp oder anderen Bundesländern?

danke vorab

thiflur

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