Geschrieben von: Gast, 24.06.2018, 11:35, Forum: TVöD, Antworten (1)

Ich bin Angestellte im öffentlichen Dienst, arbeite nur im Bereitschaftsdienst. Steht mir eine Grundvergütung zu ?

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  Lohn
Geschrieben von: Gast, 22.06.2018, 07:27, Forum: Arbeitnehmer , Antworten (1)

Hallo ihr .
Und zwar hab ich mein lohn immer vorraus gezahlt bekommen nun möchte ich zum 31.07 kündigen
Lohn auszahlung war immer am 15. Vorraus jetzt meine Frage wann bekomm ich mein letztes gehalt

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Geschrieben von: Gast, 21.06.2018, 14:01, Forum: TVöD, Antworten (2)

Hallo Community,

ich habe eine Frage zu meiner Arbeitsplatzbeschreibung. Vielleicht gibt es hier jemanden, der sich bisschen auskennt. Wink
Ich sollte eine neue erhalten mit E9b. Soll aber jetzt doch nur eine E8 oder E9a werden (Sparmaßnahmen).

Unter anderem geht es ja um die bewerteten Tätigkeiten nach selbstständigen Leistungen oder gründliche Kenntnisse etc.
Da ich weiß, dass meine Kollegin auch eine E9b hat (macht das gleiche wie ich) würde ich mich interessieren, was kann ich unternehmen, wenn ich niedriger eingruppiert werde und wie kann ich beweisen, dass ich z.b. nicht nur 1/3 selbständige Leistungen habe, sondern mind. 50% und, dass es Kenntnisse und Fähigkeiten sind, die sich aus der E6-E9a herausheben - Stichwort „Steigerung der Kenntnisse nach Tiefe und Breite“.

Muss ich in diesem Zusammenhang die Arbeitsplatzbeschreibung unterschreiben, wenn ich mit dieser nicht einverstanden bin? Oder kann ich die erstmal unterschreiben und mir dann noch anwaltlichen Rat holen?

Ich würde mich echt um hilfreiche Antworten freuen.

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Geschrieben von: Gast, 20.06.2018, 10:08, Forum: TVöD, Antworten (21)

Hallo,

ich benötige dringend Hilfe. Ich hatte im letzten Jahr einen Antrag auf Höhergruppierung nach §29b gestellt.
Derzeit bin ich in EG 8/3. Ursprünglich wurde diese Stelle wohl mal nach Vergütungsgruppe V Fg. 1b bewertet und meine Vorgängerin war in E9 eingruppiert.

Im März sollten wir eine Stellenbeschreibung anfertigen und es wurde ein Gespräch mit einem externen Dienstleiter geführt.

Nun sind die Ergebnisse der Bewertung gekommen und ich bin aus allen Wolken gefallen. Es ist laut Gutachten bei EG 8 geblieben. Ich dachte gelesen zu haben, dass auf Antrag die E9a raus kommt.
Des weiteren habe ich gesehen, dass die prozentualen Aufgabenanteile die ich angegeben habe, so geändert wurden, dass ich nur auf 46% selbständige Leistungen komme. Ich denke, dass dies von meiner Chefin so angepasst wurde, weil sie keinesfalls wollte, dass jemand höhergruppiert wurde.

Kann mir jemand einen Rat geben, was ich jetzt tun kann?

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Geschrieben von: Gast, 20.06.2018, 10:06, Forum: TVöD, Antworten (2)

Hallo zusammen,
ich bin Tischler mit 3 jähriger Ausbildung und soll nun als Schulhausmeister in Berlin in die EG 4 Fallgruppe 1 eingestuft werden. Ich bin von der EG 5 ausgegegangen, aber mein Abschluss wird nicht anerkannt. Begründet wird das damit, dass der Beruf des Tischlers für den Posten als Hausmeister nicht einschlägig ist, Urteil des Thüringer Landesarbeitsgerichtes vom 18.08.2016. Gibt es dennoch die Möglichkeit mich in die EG 5 einzugruppieren, denn auch in den aktuellen Stellenausschreibungen zu Hausmeisterstellen wird der Tischler immer Handwerksberuf  als Anforderung benannt.

Für Antworten wäre ich sehr dankbar
Gruß Ulrich

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Geschrieben von: Gast, 20.06.2018, 01:27, Forum: TVöD, Antworten (2)

Hallo, ich bin am 01.01.2017 von der E5 in die E9a Stufe 2 höhergruppiert worden. Danach am 01.09.2017 in die E9b Stufe 2.
Komme ich also am 01.01.2019 nach § 17 (4) TVöD VKA in die Stufe 3?

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Geschrieben von: Gast, 19.06.2018, 18:05, Forum: Öffentlicher Dienst, Antworten (1)

Ist es in Ordnung wenn ein Stadtrat (Bezirk) eine Koordinationsstelle des Bezirksamtes an eine Parteikollegin (Grüne) gibt ?
Eine Landesstellenausschreibung ist erfolgt. Es wurde aber wohl Leuten geraten, sich nicht zu bewerben, da die Stelle schon vergeben sei..  Was kann man da machen P033

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Geschrieben von: Gast, 19.06.2018, 16:00, Forum: TVöD, Antworten (5)

Hallo,

bei meinem aktuellen Arbeitgeber haben wir derzeit unter den Kollegen öfter das Thema Leistungsentgelt. Aus Interesse habe ich nun alte Gehaltsnachweise von meinem vorherigen AG (bis 31.12.2016) angeschaut. Da fiel mir auf, dass ich nach meiner Kündigung kein Leistungsentgelt für 2016 erhalten habe. Dieses wäre normalerweise bei einer Weiterbeschäftigung im Januar 2017 ausgezahlt worden ("Gießkannenprinzip"). Habe ich trotz meiner Kündigung zum 31.12.2016 ein Recht auf das Leistungsentgelt für 2016?

Vielen Dank vorab!

MfG

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Geschrieben von: Gast, 18.06.2018, 14:59, Forum: TVöD, Antworten (1)

Welche Fallgruppe ist besser: 1a oder 1b?

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Geschrieben von: Gast, 18.06.2018, 06:04, Forum: Arbeitnehmer , Antworten (1)

Hallo zusammen!

Ich habe am 12.04.2018 eine Beschäftigung angefangen.
Probezeit beträgt, weil unbefristetes Arbeitsverhältnis, 6 Monate.
Es kann ja mit 2 Wochen zum Monatsende gekündigt werden.
Meine Probezeit läuft ja logischerweise am 11.10.2018 aus.
Jetzt bringen mich diese 2 Wochen zum Monatsende etwas durcheinander...
Könnte ich theoretisch im Oktober zum 31.10.2018 noch gekündigt werden?
Mache mir da die ganze Zeit Gedanken.

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Geschrieben von: Gast, 15.06.2018, 14:21, Forum: Arbeitnehmer , Antworten (1)

Hallo,

ich habe eine Frage. Mein Vertrag wurde nicht entfristet bzw. verlängert für mich aus "unfairen" Gründen. Gerade ist Personalrat und andere Instanzen bei der Bearbeitung meiner Beschwerde dabei. Die Sachgebietsleitung wird auch versetzt und dafür gibt es viele Gründe. Die Stellen sind neu ausgeschrieben. Die Frage, so lange meine Beschwerde läuft, kann ich bei dem Vertrag, welcher durch den $ 14 ABS. 2 befristet war, wieder auf die gleiche Stelle in der Behörde bewerben? Zur Zeit sind wieder Stellen ausgeschrieben und wieder befristet. So viel ich weiß kann ich ein Jahr mindestens ja noch arbeiten, jedoch gilt es für den gleichen Arbeitgeber? Natürlich läuft meine Beschwerde und vielleicht wird ja die Entscheidung zurück gezogen werden und ich erhalte unbefristet oder mindestens Verlängerung. Die Frage bleibt trotzdem gleich, ob es gesetzlich zulässig sei sich in der gleichen Behörde auf die Stellen intern zu bewerben.

Danke für die Hilfe

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Geschrieben von: Gast, 15.06.2018, 10:31, Forum: Kämmerei, Antworten (1)

Hallo,

wir sind in einer kleinen Kommune und gerade dabei unsere Stellenbeschreibung auszufüllen. Bei der Stellenbeschreibung (Arbeitsplatzbeschreibung) gibt es einen Punkt der heißt Anordnungsbefugnis. Wir sind Sachbearbeiter im Steueramt, machen die Veranlagungen von Antragstellung bis zum fertigen Steuerbescheid komplett selbständig (Grundsteuer, Hundesteuer, Gewerbesteuer, Wasser-/Abwasser etc.) und übergeben diese auch an die Stadtkasse mit dem neuen Programm (d.h. sogar Aktivitäten Anordnen) und es ist niemand mehr zwischengeschaltet, dies freizugeben.

Im Lexikon zur öffentlichen Haushalts- u. Finanzwirtschaft steht als Definition zu Anordnungsbefugnis: Der Begriff Anordnungsbefugnis bezeichnet das Recht, eine Kasse verbindlich anzuweisen, Auszahlungen zu tätigen, Einzahlungen anzunehmen und entsprechende Buchungen vorzunehmen. 

Wir haben eine Anweisung bekommen, das Häkchen da nicht zu setzen, da wir auch den neuen Rechnungsworkflow haben, wo der Fachbereichsleiter die lfd. Rechnungen freigibt. Aber das hat ja mit dem Rechnungsworkflow nichts zu tun.

Es geht darum, dass mit Anordnungsbefugnis die Stellen natürlich besser bewertet sind.

Wie sieht es hier aus? Ja oder Nein?

Lg
Julia

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Geschrieben von: Gast, 14.06.2018, 16:52, Forum: Beamte, Antworten (1)

Ich bin seit Oktober 2017 als Beamtin auf Probe in einer Körperschaft tätig.
Aus persönlichen Gründen würde ich gerne sobald wie möglich nach in ein anderes Bundesland ziehen und dort weiterhin in einem Beamtenverhältnis tätig sein. Ich habe mich zwar etwas schlau gemacht aber weiß nicht sicher, was ich alles beachten muss. Ich weiß, dass ich einen Antrag auf Versetzung stellen und diesen ausreichend begründen muss. Hier kam schon die erste Frage auf. Und zwar möchte ich die Gründe eigentlich nicht offenlegen, da sie sehr persönlich sind. Ich habe gelesen, dass man bei einem weit entfernten Wohnsitz auch einen Antrag auf Versetzung in eine Behörde in der nähe des Wohnsitzes stellen kann. Würde es demnach Sinn ergeben den Wohnsitz vorher zu ändern, wenn ich dort eine Stelle gefunden habe? Bzw. könnte ich so eine ausführliche Begründung meines Antrags umgehen?
Zudem befinde ich mich ja auch noch in der Zeit der "Vertragsstrafe". Liege ich damit richtig, dass ich deshalb einen nahtlosen Übergang zu meiner nächsten Stelle benötige? Weil dann müsste ich mich von meinem derzeitigen Wohnsitz aus bereits um eine Stelle in der neuen Stadt kümmern und kann nicht erst dort hinziehen und von dort aus nach einem neuen Dienstherrn suchen.
Dort habe ich überwiegend freie Stellen im öffentlichen Dienst gefunden. Wäre das auch eine Möglichkeit oder muss es zwingend eine Stelle mit Übernahme in ein Beamtenverhältnis sein?
Hätte ein Wechsel der Behörde Auswirkungen auf meine Verbeamtung auf Lebenszeit?

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Geschrieben von: Gast, 14.06.2018, 11:32, Forum: TVöD, Antworten (3)

Guten Tag
bei der Durchsicht meiner Abrechnung ist mir aufgefallen, das dort als vereinbarte Arbeitszeit 39,00 Std steht, ich abeite aber 40,00 Std so wie es auch meinem Arbeitsvertrag steht. Ist so etwas zulässig?

Danke vorab.

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Geschrieben von: Gast, 13.06.2018, 23:31, Forum: TVöD, Antworten (4)

Hallo Zusammen,
Gibt es einen festgelegten Verteilungsschlüssel für das Leistungsentgeld im TVÖD, Kommune Hessen? (Vollzeitbeschäftige, Teilzeit, geringfügig Beschäftigte) oder kann das jede Kommune selbst festlegen?

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Geschrieben von: Gast, 12.06.2018, 23:51, Forum: TVöD, Antworten (2)

Hallo Zusammen, erhalten auch geringfügig Beschäftigte die Einmalzahlungen in Höhe von 250 Euro in EG1-EG 6 nach der neuen Tarifrunde 2018?
Danke für schnelle Antwort.

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Geschrieben von: Gast, 12.06.2018, 17:22, Forum: Kämmerei, Antworten (1)

Hallo in die Runde,

ich habe eine Frage zum Ausstellen von Rechnungen bei steuerpflichtigen Einrichtungen (ich bin der technische Einrichter in der Software statt Steuerguru).
Ich habe eine Liste aus §14 UStG, welche Anforderung eine Rechnung hat - kann ich auch alles nachvollziehen soweit.

Die Frage bezieht sich auf das korrekte Ausstellen der Beträge der Einzelpositionen der Rechnung:
Bisher wurden Rechnungen manuell erstellt - hier wurden die Einzelpositionen netto ausgewiesen und erst am Ende darauf die 19% berechnet.

Die Software ist nun aber so eingestellt, dass die Einzelpositionen in brutto ausgewiesen werden. Am Ende der Rechnung ist aber alles sauber ausgewiesen: Brutto - Netto - Steueranteil.

Ist das so zulässig, gibts da ggf. eine gesetzl. Grundlage oder etwas zum Nachlesen?
Ich danke euch!!!

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Geschrieben von: Gast, 12.06.2018, 16:02, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (3)

Hallo,
ich bin Angestellter in der freien Wirtschaft, habe eine abgeschlossene Berufsausbildung und ein abgeschlossenes Studium.

Ist es möglich, dass ich mich auf Stellen bewerbe, die für Beamte ausgeschrieben sind?
Bzw. was muss ich tun, damit ich mich bewerben kann?

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Geschrieben von: Gast, 12.06.2018, 11:29, Forum: TVöD, Antworten (2)

Weiß man schon näheres, wann ungefähr die Lohnerhöhung auch auf dem Lohnzettel zu sehen ist??

Gruß aus Schleswig-Holstein

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Geschrieben von: Gast, 11.06.2018, 13:03, Forum: TVöD, Antworten (6)

Hallo liebes Forum.

Ich bin bei einer Kommune in Hessen beschäftigt.

In 2015 habe ich mich auf eine EG 9 Stelle beworben und diese bekommen. Mit Beginn der neuen Stelle habe ich an der Fortbildung zum Verwaltungsfachwirt teilgenommen und diese vor kurzen erfolgreich beendet.

Mein AG sagte mir, als ich die neue Stelle angetreten habe, ich bekomme keine EG9, weil ich die Voraussetzungen dafür nicht erfülle. Also wurde ich erst von EG 6 nach EG 8 höhergruppiert.

Während der Fortbildung habe ich aber gelernt, dass mir von Anfang an die EG 9 zugestanden hätte.
In 2017 habe ich deshalb die Höhergruppierung nach 29b beantragt.
Mein AG meinte, dass somit eine neue Stellenbeschreibung erstellt werden muss und der Kommunale Arbeitgeberverband die Stelle neu zu bewerten hat. Also habe ich eine Stellenbeschreibung erstellt.

Nun ist das Ergebnis der Stellenbewertung da. Laut KAV ist es eine EG8 Stelle.

Gibt es Möglichkeiten gegen diese Stellenbewertung vorzugehen?? Schließlich hat mein AG die Stelle damals mit EG 9 ausgeschrieben. Ich habe mich natürlich darauf verlassen, dass ich in die EG 9 eingruppiert werde.
Jetzt habe ich mir fast 3 Jahre den A..... aufgerissen für nichts!!

Ich hoffe Ihr könnt mir helfen oder habt Tipps wie ich vorgehen soll.

P.S. Meine Vorgängerin war in der EG9 eingruppiert, da die Stelle schon mal in der Vergangenheit durch den Hessischen Städte- und Gemeindebund bewertet wurde. An den Aufgaben zu früher hat sich auch nichts geändert, das hat selbst mein AG durch Aktenvermerk festgehalten.

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Geschrieben von: Gast, 09.06.2018, 12:50, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (3)

Hallo,

ich habe eine ganz kurze Frage. Ich bin der Meinung, dass meine Sachgebietsleitung alles dafür getan hat,
um mir keine Entfristung zu ermöglichen. Falsche Tatsachen in die Gesprächsvermerke einfach eingetragen hatte, wo es überhaupt keine Nachweise dafür vorhanden sind. Ich hatte einen Vertrag für 1 Jahr. Dieser läuft einfach aus und bedarf keiner Kündigung. Ich weiß natürlich, dass ich kein Recht auf Verlängerung habe, jedoch sehe ich den Umgang, falsche Tatsachen, wechselnde Versprechen der Sachgebietsleitung für den Grund, dass mein Vertrag nicht entfristet und sogar verlängert worden ist. Ich habe natürlich eine Beschwerde beim Personalrat schriftlich hinterlegt und alle Tatsachen/bzw. Fakten zu den Vorfwürfen geschildert. Ich kann auch zu allen Punkten Beweise zeigen.

Kann in diesem Fall Personalrat etwas unternehmen oder ist es sinnlos? Des Weiteren wurde die Stellen wieder ausgeschrieben, es herrscht großer Rückstand bei der Bearbeitung und es steht öfters in der Presse über diese Behörde, wie schlimm es da ist. Auch die Mitarbeiter ca. 30 haben in einer "Morgenrunde" gegen den Verbleib der Leitung sich ausgesprochen(dies kann ich auch nachweisen), jedoch noch nicht weiter migeteilt habe an den Personalrat. So alle diese Aussagen würden meine Lage nur stärken.

Allerdings wie ich es erwähnt habe, so besteht natürlich bei einem Vertrag, welchen ich habe kein Recht auf Verlängerung bzw. Entfristung. So kann jemand was zu dem Fall schildern?

Vielen Dank.

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Geschrieben von: Gast, 08.06.2018, 19:04, Forum: TVöD, Antworten (1)

Servus
Bis jetzt Eingruppierung 8/6.
Antrag gestellt auf Höhergruppierung 9a/5, genehmigt wurde 9a/4 mit Garantiebetrag bis 2021.
Meine Frage ist was bedeutet Garantiebetrag und 2 Stufen zurücksetzen - ist das legitim?
Danke im voraus
Georg

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Geschrieben von: Gast, 08.06.2018, 17:09, Forum: TVöD, Antworten (2)

Hallo Community,

da eine Kollegin bald in Rente geht, soll ich die Stelle bzw. die anfallenden Aufgaben übernehmen. Ich bin in E8 eingruppiert und sie in der 9b. Mir wurde gesagt, dass ich auf jedenfall ab 9b eingruppiert werde, da ich auch ein Studium erfolgreich abgeschlossen habe.

Nun habe ich erfahren, dass die Stelle der Kollegin einen kw-Vermerk hat und meine Stelle (im gleichen Amt) soll verschoben werden und ich soll eine angepasste Arbeitsplatzbeschreibung erhalten.

Nach Rückfrage bei meiner Chefin, meinte sie, dass sie eine Arbeitsplatzbeschreibung erstellt hat und wir abwarten müssen, was dort raus kommt (auch wenn ich der Meinung bin, dass sie nicht weiß was täglich für arbeiten anfallen). Icon_sad Icon_rolleyes Des weiteren könne Sie mir nun nicht mehr versprechen, dass mein Studium berücksichtigt wird. Das verärgert micht schon sehr! Icon_sad

Irgendwann werde ich diese Arbeitsplatzbeschreibung ja mal zu Gesicht bekommen - was kann ich machen, wenn ich damit nicht einverstanden bin, also wenn dort nur die Hälfte von dem drin steht, was ich tatsächlich mache? Welche Möglichkeiten hat man hier mit dem PR? Ich fände es einfach ärgerlich, die Tätigkeiten mit 9a auszuführen, da hätte ich mich nicht noch 3 Jahre auf die Schulbank setzen müssen.

Vielleicht habt ihr gute Ratschläge... Danke! Icon_eek

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Geschrieben von: Gast, 07.06.2018, 12:37, Forum: TVöD, Antworten (1)

Hallo, 

im April wurden die Tarifverhandlungen beendet und ein Ergebnis veröffentlicht. Wann werden die offizellen neuen Entgelttabellen veröffentlicht und die Gehälter damit angepasst. Finde bisher leider nur vorläufige Tabellen mit dem Hinweis das diese noch nicht abschließend sind.

VG Nina

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Geschrieben von: Gast, 06.06.2018, 12:57, Forum: Öffentlicher Dienst, Antworten (3)

Hallo zusammen,

im Sommer habe ich mein Rechtsreferendariat beendet und möchte mich auf eine Stelle in der öffentlichen Verwaltung bewerben, die mit der Besoldungsgruppe A 14 LBesG, Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt "bzw." Entgeltgruppe 14 TVöD bewertet wird. "Eine individuelle Eingruppierung erfolgt nach Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen." So steht es in der Ausschreibung.

Trotz umfangreicher Google-Suche und Einblicke in TVöD und LBesG (NRW) verstehe ich nicht, nach welchen Kriterien eine Bezahlung entweder nach E 14 oder A 14 erfolgen soll. Kann mir jemand bitte erklären, was dabei maßgeblich ist?

Denn die Gehälter unterscheiden sich ja doch deutlich (oder liegt hier mein Fehler?):
A 14 LBesG: 4388,51 €
E 14 TVöD:  3967,32 €
(jeweils Grundgehalt)

Ich danke bereits im Voraus für eine Erklärung.

MfG
Herr Sommer

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Geschrieben von: Gast, 05.06.2018, 12:47, Forum: Kita, Jugend, Soziales (SuE), Antworten (1)

Hallo zusammen,

ich will eine Stelle als Integrationshelfer annehmen und habe während meiner Recherchen im web recht wenig über die Bezahlung gefunden. Welche Entlohnung kann man denn maximal, also bei bester Qualifizierung verlangen? Also auf den Stundenlohn heruntergerechnet, da es sich meist um eine Teilzeitbeschäftigung handelt und das Gehalt am Ende des Monats somit von Person zu Person stark variieren kann. Vielen Dank für eure Antworten.

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  LOB
Geschrieben von: Gast, 05.06.2018, 08:40, Forum: TVöD, Antworten (1)

Nehmen neueingestellte Beschäftigte in EG 15Ü an der leistungsorientierten Bezahlung teil?

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Geschrieben von: Gast, 03.06.2018, 10:29, Forum: AltTZ, Antworten (1)

Guten Morgen,

Folgende Frage hätte ich zu ATZ Blockmodell im TVÖD nach dem neuen Tarifabschluss 2018 Verlängerung bis 31.08.2018.

Geht dieses Modell noch wenn man 2019 60 Jahre alt wird ?
Gibt es dann noch Aufstockungsbeiträge, oder nur noch die Hälfte des Gehaltes, dann bis 70% Nettogehalt  ?
Wird der Rentenbeitrag aufgestockt ?
Oder wird nur noch das Faltermodell gefördert ?

Danke
Gruß Benno

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Geschrieben von: Gast, 03.06.2018, 09:11, Forum: TV-L, Antworten (1)

Ich bin 57 Jahre alt und seit 1978 als Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst beschäftigt. Seit 2013 habe ich die E9 im gehobenen Dienst. Da ich mir täglich zwei Stunden Fahrzeit ersparen will und mit meinem Aufgabenbereich auch nicht glücklich bin, habe ich mich in unserer Kommune auf eine Sachbearbeiterstelle beworben, die nur mit E6 bewertet ist. Ich hoffe, dass ich wenigstens eine hohe Stufe bekomme. Wie ist Eure Meinung dazu? Der Ablauf ist mir auch noch nicht klar. Auflösungsvertrag? Versetzung?

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Geschrieben von: Gast, 01.06.2018, 08:22, Forum: TVöD, Antworten (3)

Der Wirtschaftsfachwirt ist seit 2016 dem Bachelor gleichgestellt. Damit gehe ich davon aus, dass einer Bewerbung nach Entgeltgruppe 9 b nichts im Wege steht. Die Qualifikationsmerkmale lauten ja Fachhochschuldstudium oder Bachelor.
Fast 1 Jahr Erfahrung im SGB II Bereich liegt ebenfalls vor.
Ist meine Einschätzung korrekt, oder gibt es hier nach TVÖD  irgendwelche Zweifel?

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