§ 22 TVöD
#1

Guten Tag, nach § 3 Abs. 4 des Entgeltfortzahlungsgesetzes entsteht der Anspruch auf Arbeitsentgelt bei Arbeitsunfähigkeit des Beschäftigten erst nach vier Wochen.

Wird diese Regelung vom TVöD übernommen? Mir fehlt der entsprechende Hinweis.

Viele Grüße
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#2

"Wird diese Regelung vom TVöD übernommen? Mir fehlt der entsprechende Hinweis."
Im Bereich des TVöD besteht ab dem ersten Tag des Arbeitsverhältnisses ein Entgeltfortzahlungsanspruch.
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