Ausschlussfrist Jahressonderzahlung
#1

Ich wurde von E 6 in E 9a rückwirkend (hatte damals Antrag gestellt) höhergruppiert und habe jetzt eine Rückrechnung für 5 Jahre erhalten. Hierbei wurden Zulagen und die Jahressonderzulage, da diese in E 9a geringer ist, gegengerechnet und abgezogen. 
Kann ich hier gemäß Paragraph 37 TV-L (Ausschlussfrist) widersprechen und wenn ja wie?
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#2

Nein, in diesem Fall läuft die Ausschlussfrist nicht. Hier handelt es sich um einen eigenen Antrag, der auch die Konsequenzen bei der Jahressonderzahlung beinhaltet.
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#3

(15.09.2023, 13:25)Gast schrieb:  Nein, in diesem Fall läuft die Ausschlussfrist nicht. Hier handelt es sich um einen eigenen Antrag, der auch die Konsequenzen bei der Jahressonderzahlung beinhaltet.

Warum sollte die Ausschlussfrist nicht greifen? Zumindest führt der Antrag des Arbeitnehmers nicht dazu, dass die tarifliche Ausschlussfrist nicht greift. Die Sache ist nur etwas kompliziert, weil hier Ansprüche von Arbeitgeber und Arbeitnehmer parallel bestehen. Hier kommt es dann auf die Details an.

Zentrale Frage ist erstmal, was war es für ein Antrag und hätte man neben dem Antrag auch die entsprechende Bezahlung schriftlich eingefordert?
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#4

Danke für die bisherigen Antworten.

Mein Antrag:
"..... Meine Tätigkeit in der Serviceeinheit stellt einen zusammenhängenden Arbeitsvorgang dar, bei dem in rechtlich nicht ganz unerheblichen Umfang schwierige Einzeltätigkeiten anfallen.

Ich mache daher - auch rückwirkend im Rahmen der Ausschlussfrist des Paragraphen 37 Tv-L - meine Eingruppierung in der Entgeltgruppe 9, Fallgruppe 2, Teil II, Abschnitt 12.1 der Entgeltordnung zum TV- L geltend."
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