Hallo!
Wie hoch muss denn der zeitliche Anteil sein für die höherwertigen Arbeiten?
Gruß
Markus
Um welche Entgeltgruppe geht es denn?
Und: Bist Du Schulhausmeister?
Ja , bin HM an einer Schule
Geht um Höhergruppierung in E7
Grundsätzlich ist es ein Arbeitsvorgang. Als solcher braucht es keine bestimmten Zeitanteile.
Siehe auch BAG, Urteil vom 23.2.2022, 4 AZR 354/21
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Hallo,
der Zeitanteil für den erhohten technischen Aufwand in der Entgeltgruppe 7 für Schulhausmeister dürfte unerheblich sein, da es sich bei dieser Tätigkeit um ein „Funktionsmerkmal“ handelt.
Das kann man in vielen Urteilen der Arbeitsgerichte nachlesen, z.B. BAG, Urteil vom 19. Oktober 2022 – 4 AZR 470/21:
- Nach § 12 Abs 2 S 1 und S 2 TVöD ist Bezugspunkt der tariflichen Bewertung der Arbeitsvorgang. Maßgebend für die Bestimmung des Arbeitsvorgangs ist das Arbeitsergebnis.
- Bei dem Tarifbegriff des Schulhausmeisters iSv. Teil B Abschnitt XXIII der Anlage 1 - Entgeltordnung (VKA) zum TVöD handelt es sich um ein sog. Funktionsmerkmal. Wird die Tätigkeit durch ein solches erfasst, ist regelmäßig von einem einheitlichen Arbeitsergebnis und damit einem einheitlichen Arbeitsvorgang auszugehen. Das Funktionsmerkmal erfasst die Tätigkeit eines Schulhausmeisters an einer Schule.
Für den erhöhten technischen Aufwand müßte ein bestimmter Zeitaufwand vorliegen, halte ich nicht für zulässig.
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Hmmm, was meint er denn wohl damit?
Hallo, ich habe auch einen Höhergruppierungsantrag auf E 7 gestellt als Schulhausmeister und konnte das über den Klageweg beim Arbeitsgericht erreichen. Entscheidend bei mir war die Heizungsanlage. Inzwischen schreiben viele Kommunen schon Schulhausmeister nach E 7 aus. Die Arbeitgeber winden sich hier gerne raus aber vor Gericht haben sie keine Chance