Aufgaben einer Kinderpflegerin
#1

Hallo! 
In unserer Einrichtung arbeitet seit Beginn des Kitajahres,1.August, eine Kinderpflegerin.
Sie möchte keine Elterngespräche, keine Spiel- bzw. Stuhlkreise, keine Bewegungsangebote, keine Dokumentationsarbeit leisten. Ihre Begründung ist, sie wird dafür nicht bezahlt.
Nun meine Frage:
Muss sie das wirklich nicht? 
Bin gespannt, auf Eure Antworten!
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#2

Es muss doch eine Tätigkeitsbeschreibung für die Stelle (Stellenbeschreibung) geben... aus dieser sollten die Aufgaben und Tätigkeiten hervorgehen.
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#3

Welche Eingruppierung, welcher Tarifvertrag?

Grundsätzlich wird man davon ausgehen müssen, dass diese Tätigkeiten abgedeckt sein können:
https://web.arbeitsagentur.de/berufenet/...itsinhalte

Daraus ergeben sich dann im TVöD Eingruppierungen in S3 oder S4. Bei S3 wird man weniger verlangen können als bei S4. Insgesamt wird man nicht die Tätigkeit einer Erzieherin verlangen können. Aber nichts von dem aufgezählten machen zu wollen dürfte als Arbeitsverweigerung anzusehen sein, wenn es entsprechende Anweisungen gibt und diese nicht der Eingruppierung widersprechen.
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