Geschrieben von: Gast, 27.03.2019, 10:54, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (2)

Bei uns ist geregelt, dass ein freigestelltes PR-Mitglied (TV-Beschäftigter) den Durchschnitt der Leistungsentgelte der Beschäftigten seiner Entgeltgruppe bekommt.
Für mich ist das nicht ganz gerecht, da ein überdurchschnittlicher Mitarbeiter bei einer Freistellung benachteiligt wird, ein unterdurchschnittlicher Mitarbeiter durch die Freistellung bevorteilt wird. Beides sollte eigentlich nicht sein.
Mein Vorschlag wäre, dass man den Durchschnitt der Leistungsentgelte, die man vor der Freistellung bezogen hat weiterhin während der Freistellung bekommt.
Wie seht ihr das?

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Geschrieben von: Gast, 25.03.2019, 15:28, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (7)

Hier in Schleswig-Holstein stellt sich die Frage, ob eine Mitwirkung oder Mitbestimmung in Fällen der Stellenbewertung vorliegt. Von der Personalverwaltung werden dem PR hin und wieder die Stellenbeschreibungen von Mitarbeitern vorgelegt. Auf Nachfrage erfahren wir dann auch, was die Bewertungsfirma denn nun bewertet hat.
Jetzt liegt ein Fall vor, bei dem uns erzählt wurde, dass Ende 2017 ein Antrag auf Überprüfung der Eingruppierung eines Mitarbeiters gestellt worden sei. Die Stellenbeschreibung wurde uns, trotz Nachfrage, nicht gegeben. Nun ist die Bewertung da. Hieraus ist ersichtlich, dass der MA 25% auf einer Stelle arbeiten soll, die zu eben diesen 25% selbständige Arbeit beinhalten würde. Dadurch ergibt sich dann auch eine entsprechende erfreuliche Erhöhung. In der Tatsache handelt es sich bei dieser Stelle jedoch ausschließlich um eine Urlaubs-/Krankheitsvertretung, die m.E. nicht in die Stellenbewertung einfließt.

Der PR möchte nun dieser Bewertung widersprechen. Ist das möglich, wenn ja, welche Vorschriften sind zu beachten.

Danke für das geteilte Schwarmwissen.

Marion

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Geschrieben von: Gast, 24.03.2019, 17:05, Forum: TV-L, Antworten (3)

Einer Kollegin von mir wurden Tätigkeiten übertragen, die der Entgeltgruppe 12 TV-L entsprechen. Sie übt die Tätigkeiten aus, wird aber (noch) nicht nach E12 bezahlt, da (noch) keine Stelle mit dieser Wertigkeit zur Verfügung steht. Ich habe mir da die Frage gestellt, ob es die Möglichkeit gibt, wenn keine Stelle mit dieser Wertigkeit zur Verfügung steht, ob man da nicht zwei Stellen für die Finanzierung dieser E12 hernehmen kann? Beispielsweise eine E9 und eine E3 für diese Person reservieren und dann wird eine Bezahlung nach E12 veranlasst. Gibt es im TV-L oder im Praxisbereich diese Möglichkeiten. Eigentlich müsste der Arbeitgeber doch frei sein in der Stellenfinanzierung oder haben sich die Bundesländer (hier Bayern) selbst beschränkt? Durch die zwei Stellen würde ja sogar noch Geld eingespart. Gruß Inge

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Geschrieben von: Gast, 22.03.2019, 11:57, Forum: Krankenhäuser, Betreuung, Pflege, Antworten (1)

Hallo,

eine Frage: Ich bin Chefarztsekretärin in einer Klinik und wurde in die Entgeltgruppe 6 eingruppiert.
Jetzt gab es doch einige Änderungen im TVÖD seit dem 01.01.2017.
Ich habe einen Antrag auf Höhergruppierung in 7 bzw. 8 gestellt und es erfolgt leider keine Reaktion.
Voraussetzungen sind gegeben. Mind. 3-jährige Ausbildung bzw. selbstständiges Arbeiten etc.

Was kann man da tun?

Ich wäre in der Endstufe. Eine Alternative ist ja ein Brutto aus der Stufe 2 ...
Wie sollte da der Antrag lauten?

Danke Vorab!

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Geschrieben von: Gast, 22.03.2019, 10:28, Forum: Landesbeamte, - Keine Antworten

Hallo,

was haltet ihr denn davon, dass das Kindergeld zukünftig von der Bundesagentur für Arbeit übernommen wird?

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Geschrieben von: Gast, 20.03.2019, 21:58, Forum: Kita, Jugend, Soziales (SuE), Antworten (1)

Hallo,
ich habe vor kurzem einen Vertrag als Erzieherin in Brandenburg unterschrieben. In diesem Vertrag steht Vergütung nach TvöD-V, Gruppierung 8a,vereinbart Stufe 5. Ist das gleichzusetzen mit dem TvöD-SuE oder sind das zwei unterschiedl. Tariftabellen? Wo finde ich genaue Angaben für Gehaltstabellen? Hab schon gegoogelt aber so unterschiedl. Angaben gefunden. Bin echt etwas durcheinander, bei sovielen unterschiedl. Tabellen.
Vielen Dank im Voraus

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Geschrieben von: Gast, 20.03.2019, 14:38, Forum: TVöD, Antworten (1)

Hallo zusammen,
wir sind drei Mädels aus dem öffentlichen Dienst und haben einen Tarifvertrag über TVöD VKA.
Eingruppiert sind wir mit Entgeltgruppe 4 Stufe 2 (mit Aufstockung zur Entgeltgruppe 8).
Wir sind in letzter Zeit etwas skeptisch geworden, wie wir eingruppiert sind, da wir drei eine abgeschlossene drei-jährige Ausbildung haben (gelernte Rechtsanwaltsfachangestellte, Industriekauffrau und Kauffrau für Bürokommunikation).
Laut der Eingruppierungen im Internet steht, dass man mindestens Entgeltgruppe 5 haben muss, wenn man eine dreijährige anerkannte Ausbildung abgeschlossen hat und das haben wir schließlich.
Eine Bekannte von uns ist auch in der gleichen Kommune angestellt, nur anderer Arbeitsbereich, hat aber auch Rechtsanwaltsfachangestellte gelernt und hat später angefangen als wir und wurde mit Entgeltgruppe 6 Stufe 3 eingruppiert.
Des Weiteren müssen wir zusätzlich auch noch den Angestelltenlehrgang 1 für drei Jahre absolvieren. Quasi eine komplett neue Ausbildung ist das. Dafür haben wir unsere Aufstockung, aber ist das wirklich nötig?
Viele Fächer überschneiden sich mit denen, die wir in der Ausbildung auch hatten.
Kann uns da jemand eine genauere Information kurzfristig zukommen lassen?
Lieben Gruß Lara K.

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Geschrieben von: Gast, 19.03.2019, 23:30, Forum: Arbeitnehmer , Antworten (3)

014  ich bin grad etwas unsicher... Ich habe einen neuen Vertrag mit 20 Stunden bekommen, da mein alter vertrag mit 33 Stunden als Krankheitsvertretung ausgelaufen ist. Nun nehme ich 7 alte Urlaubstage mit rüber.
Wie wird das umgerechnet?

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Geschrieben von: Gast, 19.03.2019, 17:49, Forum: Arbeitnehmer , Antworten (1)

Hey,

ich habe am Dienstag (schon  Icon_eek Icon_eek) bereits ein Vorstellungsgespräch in einer Landesbehörde, bin zur Zeit  bei einer Kommunalbehörde beschäftigt.

Es handelt sich um ein Ministerium/Senatsverwaltung / Landesamt für Finanzen.

Hat jemand vielleicht schon Erfahrungen gesammelt und/oder kann mir so in etwa sagen mit welchen Fragen ich zu rechnen habe?

Ich habe leide noch nicht so viele Gespräche geführt und bin noch Berufsanfänger.

Es handelt sich um eine Sachbearbeiterstelle (Festsetzung und Auszahlung der Gehälter), EG 9 - TV-l als VFA.


VIELEN LIEBEN DANK FÜR EURE HILFE!!!

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Geschrieben von: Gast, 19.03.2019, 15:00, Forum: TVöD, Antworten (1)

Hallo Zusammen,

Szenario, ich wechsel von der Stadt X zur Stadt Y - dementsprechend beides der TVÖD V.
Aktuell befinde ich mich in EG 9c Stufe 2 und bin damals am 01.07. ( jetzt dann 2 Jahre in Stufe 2) angefangen. Sprich ich komme am 01.07. dieses Jahres in Stufe 3.
Wenn ich aber nun fristgerecht zum Quartalsende kündige (30.06.) und direkt am 01.07. in Stadt Y anfange, wird theoretisch meine Stufe 3 direkt übernommen.
An sich keinen Tag Pause im TVÖD V. Ist dies korrekt?
Kann hier jemand helfen?

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Geschrieben von: Gast, 18.03.2019, 19:37, Forum: Fortbildung , Antworten (1)

Hallo Leute,
im August diesen Jahres werde ich meine Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten abschließen. Nun stellt sich mir die Frage was es für Weiterbildungen gibt? Sind diese vielleicht sogar nebenberuflich möglich ? Zur Info ich besitze außerdem die Allgemeine Hochschulreife Smile

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Geschrieben von: Gast, 18.03.2019, 08:44, Forum: TVöD, Antworten (4)

Hallo,

ich (EG 8) habe einen Antrag auf Tarifrechte Bezahlung in die EG 9a, nach der neuen Entgeltordnung, gestellt.
Meine Stelle ist nach dem alten BAT in der Vergütungsgruppe Vc/1.b) eingruppiert, was die EG 9a rechtfertigen würde!
Ich erhalte aktuell die EG 8 (TVÖD) und arbeite im sozialen Bereich (Grundsicherungsleistungen).
Meine aktuelle Stellenbeschreibung ist aus dem Jahre 2005! 
Mein Arbeitgeber hat meinen Antrag zuletzt abgelehnt (Zweizeiler, ohne richtige Begründung: die Stellenbeschreibung wäre veraltet....).
Aktuell wird eine neue Arbeitsplatzbeschreibung gefertigt.
Nun meine Frage:

Habe ich trotz einer veralteten Arbeitsplatzbeschreibung eine Art "Bestandsschutz"? Sprich, muss mein Arbeitgeber sich nach der alten Arbeitsplatzbeschreibung richten und mir die EG 9a zusprechen?

Wäre toll, wenn ich hier "Hilfe" bekommen könnte:-)

VG K.

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Geschrieben von: Gast, 17.03.2019, 23:21, Forum: Verwaltungsfachangestellte, Antworten (2)

Hallo. Kann mir einer sagen, ob man nach der Ausbildung auch den Beamtenstatus annehmen kann?

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Geschrieben von: Gast, 17.03.2019, 18:50, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (4)

Darf ein kommunaler Arbeiter in BW Mitglied des Personalrates und Gemeinderat sein? Im LPVG von NRW ist ja in § 11 eindeutig geregelt, dass das nicht möglich ist, im LPVG von Baden-Württemberg finde ich nichts.

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Geschrieben von: Gast, 17.03.2019, 07:37, Forum: AltTZ, - Keine Antworten

Hallo zusammen,
hat jemand Erfahrung mit dem TV FlexAZ?

Schönen Gruß
Michael

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Geschrieben von: Gast, 17.03.2019, 01:05, Forum: Verwaltungsfachangestellte, Antworten (1)

Hi,
ich beginne dieses Jahr die Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten (Bundesverwaltung) in Schleswig-Holstein.

Da ich bereits 2012 mein Abitur gemacht habe, würde ich gerne die Ausbildung direkt um ein Jahr verkürzen (sprich gleich im 2. Lehrjahr einsteigen).

Kann mir jemand seine Erfahrungen dazu schildern?
- Wie würde sich das auf die Ausbildung auswirken?
- (Wann) würde die Zwischenprüfung drankommen? Müsste ich quasi am Anfang der Ausbildung schon in der Lage sein, die Prüfung zu bestehen?
- Wie sieht es mit den Berufsschulunterlagen aus? Ich habe daran gedacht, bei der zuständigen Berufsschule anzufragen und vllt. dort Kontakt zum derzeitigen Abschlussjahr zu bekommen und dann von jemandem die Unterlagen zu kopieren. - - > Gibt es offizielles Lehrmaterial (Bücher, Verlag etc.), um sich den Berufsschulinhalt selbst zu erarbeiten?
- Im Ausbildungsvertrag ist pro Lehrjahr eine dienstbegleitende Unterweisung in Berlin vorgesehen. Was genau lernt man dort und würde eine davon dann einfach wegfallen? (Wie ist dort eigentlich die Unterkunft? Einzelzimmer?)


Mir ist bewusst, dass der Betrieb alles vorher genehmigen muss. Bevor ich dort anfrage, würde ich allerdings trotzdem gerne genau wissen, worauf ich mich einlasse.

Ich würde mich wirklich freuen, wenn jemand die Fragen beantworten kann und/oder von seinen Erfahrungen insgesamt berichtet.

Ich mache mir wirklich sehr viele Gedanken darum, was auf mich zu kommt und wie ich mir den Ablauf/Alltag vorzustellen habe.

Vielen lieben Dank fürs durchlesen und schonmal im voraus Smile

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Geschrieben von: Gast, 16.03.2019, 19:46, Forum: Ausbildung / Studium Beamte, Antworten (5)

Ich habe eine Zusage für ein Duales Studium bei der Stadt Dortmund erhalten und wollte mal fragen ob jemand der dieses Jahr auch dort anfangen wird Interesse hat eine WhatsApp-Gruppe zu erstellen um aufkommende Fragen wie z.B. zur Wohnungssuche etc. zu besprechen oder sich auch einfach nur schon mal kennenzulernen.

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Geschrieben von: Gast, 16.03.2019, 18:23, Forum: Kämmerei, Antworten (8)

Hallo zusammen, ich (Diplom- FH mit 20 Jahren Berufserfahrung in dem Bereich) habe ein Job-Angebot von einer Verwaltungsgemeinschaft für den Bereich Haushalt und glaube, dass die Stelle nicht korrekt eingruppiert ist. Ich soll Haushaltspläne 30%, Jahresabschlüsse 25% und Haushaltssicherungskonzepte 5% erstellen, zu 30% Kommune als Steuerschuldner (speziell USt und KSt bei BgAs) mit Aufbau Tax Compliance Management System und dann noch Statistik und Kreditbearbeitung und Kennzahlensystem aufbauen und pflegen. Vorgeschlagen wurde EG8.3.
Was meint ihr?

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Geschrieben von: Gast, 15.03.2019, 14:14, Forum: Bauhöfe, Abwasser, Stadtreinigung, - Keine Antworten

Hallo, vielleicht kann mir jemand helfen.

Wie sind MA des Stadtbauhofes einzugruppieren nach der neuen EgO, welche in der Reinigung eingesetzt werden.
Die EG 2 und EG3 wären ja denkbar.
Die Aufgaben umfassen mit einem bewertungsrelevantem Av das Abfahren von festgelegten Touren (unter 7,5 t) und dabei die Leerung der Müllkörbe, unter anderem die Reinigung der Gehwege und Verkehrswege und auch des Stadtmobiliars.

Ich habe ein Urteil gefunden, da wurde gesagt, dass die Voraussetzung des Führerscheins sowie die Kenntnis über die Tour an sich keine eingehende fachliche Einarbeitung rechtfertigen. Was ich auch nachvollziehen kann.
Jedoch ist es doch als eingehende fachl. Einarbeitung (also länger als 3 Tage) anzusehen, wenn man verschiedene Putzmittel/Werkzeuge benutzen muss um das Stadtmobiliar zu reinigen.

Vielleicht kann mir jemand helfen.

Über eine Antwort würde ich mich freuen.

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Geschrieben von: Gast, 15.03.2019, 10:18, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (2)

Dürfen Beamte bei gemeinsamer Wahl wählen, auch wenn sie keinen Vertreter aufgestellt haben??

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Geschrieben von: Gast, 15.03.2019, 08:37, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (1)

Kann ein stellvertretender Amtsleiter, der Personal beurteilt, in den Personalrat gewählt werden?

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Geschrieben von: Gast, 14.03.2019, 10:05, Forum: TVöD, Antworten (4)

Wenn ich eine Entgeltgruppe höher komme, fange ich dann wieder bei der Einstiegsstufe an?  Icon_rolleyes Dann stehe ich mich ja einige Jahre lang schlechter  Icon_cry

Und … wenn meine Kollegin für die gleiche Arbeit 2 Gruppen mehr bekommt, habe ich auch einen Anspruch darauf?  Icon_rolleyes 

Für die Beantwortung meiner Fragen vorab gaaanz lieben Dank.  Blush Love

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Geschrieben von: Gast, 14.03.2019, 09:45, Forum: Kasse, Antworten (1)

Hallo zusammen,

wir müssen im Moment ein Wertesachbuch mit allen Werten des Tresors anlegen.
Nun enthält dieser auch einige Fahrzeugbriefe. Diese sind soweit ich weiß so viel wert wie das Auto.

Jetzt ist es nur so, dass die Autos (Bauhof, Feuerwehr,...) alle abgeschrieben werden. 25 Jahre ein größeres Fahrzeug, wie ein Feuerwehrauto und 15 Jahre bspw. das Auto des Bürgermeisters.

Heißt das, dass wenn ich ein Feuerwehrauto länger als 25 Jahre habe dies einen Wert von 1 EUR hat?
Das kann ja eigentlich nicht sein. Ein Auto welches voll funktionstüchtig ist, ist ja mehr wert. :/

Wie wird der Wert der Fahrzeugbriefe in anderen Kommunen ermittelt und wer ist bei Ihnen dafür zuständig?

Ich bedanke mich schon einmal vorab für alle Antworten!!

Liebe Grüße
Anja

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Geschrieben von: Gast, 14.03.2019, 07:01, Forum: Beamte, - Keine Antworten

Hallo ich habe eine Frage zu Witwengeldkürzungen wegen Überschreitung des Erwerbseinkommens:
Eine Beamtenwitwe erhielt im Oktober 2018 nach einer Einkommensüberprüfung die Anhörungsanfrage des LBV, wegen angeblicher Einkommensüberschreitungen vergangener Kalenderjahre bis zum Kalenderjahr 2011 hier zur Rückzahlungsforderung von rund 3.700 €. Nach substantiierter Stellungnahme wurde die Forderung im Bescheid auf rund 600 € gekürzt. Im Dezember 2018 zog das LBV Düsseldorf im Rahmen des Eilverfahrens sämtliche Forderungen, nebst VWG Kostenübernahme zurück. Das Eilverfahren wurde ohne Klärung der Hauptsache vom VWG eingestellt.
Nun erhielt die Witwe Anfang März einen neuen Bescheid des LBV Düsseldorf. Hier wird nun für die gleichen Kalendermonate, wie im abgeschlossenen Eilverfahren, es sind die Kalendermonate 8/2012 und 11/2012 und 11/2017 statt der zuvor 600 € nunmehr 1.100 € als Rückzahlung gefordert...
Im Kern geht es in den drei Kalendermonaten jeweils um den Sachverhalt, dass diese Witwe neben dem Grundgehalt aus Erwerbseinkommen jeweils Urlaubsgeld und ihr 13. Gehalt zusätzlich ausbezahlt bekam. Damit überschritt das Erwerbseinkommen in den 3 benannten Monaten für genau diesem Monat die Höchstgrenze des Hinzuverdienstes, was das LBV als Grund für die Witwengeldkürzung benennt.
Im Paragraph 66 (früher 53) des LBeamtVG ist klar beschrieben, das Monatseinkommen, was NICHT dem Kalendermonat der Auszahlung zuzuordnen ist, im Zweifel auf das komplette Kalenderjahr verteilt werden muss. Wenn das LBV sich an diesen Gesetzestext gebunden fühlen würde, gäbe es niemals eine Überschreitung der monatlichen Höchstgrenze für das Erwerbseinkommen der Beamtenwitwe.
Der Arbeitgeber dokumentiert genau diese Zahlungen in der jeweiligen Gehaltsabrechnung als EINMALBEZUG einer Jahreszahlung. Darüber hinaus weist der Arbeitgeber in der Gehaltsabrechnung sogar die Steuerlast getrennt nach Monatstabelle und für Urlaubs und Weihnachtsgeld aus der Steuer-Jahrestabelle aus.

Frage-1: Ist Urlaubsgeld und 13. Gehalt / Weihnachtsgeld eine Zahlung, die für den Zeitraum der Beschäftigung im KalenderJahr des Erwerbstätigen gezahlt wird?

Frage-2: Liegt das LBV in seiner Rechtsauffassung richtig, denn in der Begründung im Bescheid addiert die Behörde genau diese Zahlungen des Urlaubsgeldes und Weihnachtsgeldes als genau zum Auszahlungsmonat als Erwerbseinkommen hinzuzurechnendes Monatseinkommens, ohne auf das Kalenderjahr zu verteilen.

Dass das LBV sich an keinerlei Verjährungsfristen hält, soll zunächst nicht weiter bewertet werden...

Kennt sich jemand mit diesem Thema aus???

Danke für die Antworten

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Geschrieben von: Gast, 13.03.2019, 18:45, Forum: Verwaltungsfachangestellte, Antworten (863)

Hey Leute,

ich mache die Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten in Niedersachsen (Oldenburg) und befinde mich derzeit im 3. Lehrjahr. Die Abschlussprüfung schreibe ich im NSI (Niedersächsisches Studieninstitut) Ende Mai.

Hat jemand schon eine Idee, was dieses Jahr in den Abschlussprüfungen dran kommen könnte oder hat irgendjemand was gehört?

Was kam letztes Jahr dran und wie warscheinlich ist es, dass es erneut dran kommt? ZB Staatsrecht kam die letzten Jahre dran und alle spekulieren darum, dass es mit Sicherheit dieses Mal Privatrecht wird.


Danke im Voraus!  Icon_confused

LG

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Geschrieben von: Gast, 13.03.2019, 18:01, Forum: TVöD, Antworten (2)

Hallo,
ich bin gelernte Rechtsanwaltsfachangestellte und möchte mich auf eine Stellenausschreibung in der Zulassungsstelle Kfz-Vollzug im Außendienst bewerben. Diese wird als E6 angeboten. Nach meiner Ansicht wäre jedoch nach dem Tätigkeitsfeld die E8 anzusetzen. Habt ihr da Erfahrung?

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Geschrieben von: Gast, 13.03.2019, 09:47, Forum: Bürgerbüro, - Keine Antworten

Hallo,

meine Kollegin (neu in der Meldebehörde), hat aufgrund eines vorgelegten Dokuments eines Anmeldenden eine Auskunftssperre für 2 Jahre eingetragen.

Anhand dieses Dokuments hätte aber gar keine Auskunftssperre eingetragen werden dürfen.

Kann, und vor allem darf, man diese Auskunftssperre von Amts wegen wieder löschen oder hat man jetzt pP gehabt?

Besten Dank.

MfG

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Geschrieben von: Gast, 13.03.2019, 03:13, Forum: TVöD, - Keine Antworten

Hallo,

die Sonderzahlung ist ja ein Prozensatz des durchschnittlichen Gehalts. Bis jetzt wurde der Prozentatz ermittelt durch die Formel (100+x) / 100, wobei x der Prozentsatz der Emtgeltsteigerung von 2018 ist.

Warum steht in den Tabellen zur Sonderzahlung aber beispielsweise, dass die Sonderzahlung für Mitarbeiter von E1-E8 82,05% beträgt? Welcher Prozentsatz ist der richtige für die Jahressonderzahlung, der mit der Formel errechnete oder der aus der Tabelle übernommene?

Ab dem 01.04.19 gibt es eine weitere Gehaltssteigerung. Falls der Prozentsatz der Jahressonderzahlung mit der Formel berechnet wird, verändert sich dann das x zum Prozentsatz der Gehaltssteigerung zum 01.04.19 oder bleibt das x so wie bei der bisherigen Berechnung?

Vielen Dank für die Hilfe!

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Geschrieben von: Gast, 12.03.2019, 20:56, Forum: TVöD, Antworten (3)

Ich arbeite seit jetzt fast 20 Jahren als Erzieherin bei einem großen Träger in Berlin, welcher sein Gehalt an den öffentlichen Dienst angeglichen hat (Einstufung Gruppe 8 Stufe 5). Jetzt wechsel ich in den öffentlichen Dienst nach Brandenburg und die Personalabteilung möchte zur Eingruppierung meinen Gehaltsstreifen sehen. Ist dies rechtens? Was ist für die Einstufung relevant? Bewerbungsunterlagen mit Lebenslauf und allen Qualifikationen liegen vor. Ich muss dazu sagen, dass das Berliner Gehalt in der Stufe deutlich weniger ist als in Brandenburg.
Vielen Dank schon einmal im Voraus

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Geschrieben von: Gast, 12.03.2019, 11:29, Forum: Bürgerfragen, - Keine Antworten

Hallo,

was kostet es mich, wenn ich bei der Stadt eine Lebensbescheinigung für eine (in- oder ausländische) PRIVATE (Betriebs-)Rentenversicherung benötige?

Dankeschön.

LG

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