Zum Arzt während der Arbeitszeit
#1

Ich habe 7 Std. gearbeitet und musste wegen Schmerzen zum Arzt. Krankenschein für den nächsten Tag bekommen. Nun habe ich 1 Minusstunde. Ist das so rechtens?
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#2

Hast du denn gemeldet, dass du arbeitsunfähig die Arbeit abgebrochen hast?

Bei korrekter Meldung und wenn du sonst noch eine Stunde gearbeitet hättest, ist es nicht korrekt. Dann ist der Tag ohne Minusstunden zu erfassen.
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#3

Ja, die Chefin wusste es, dass ich wegen Schmerzen zum Arzt gehe. Für den nächsten Tag hatte ich dann einen Krankenschein. Wo finde ich dazu einen Paragraphen? Was wäre, wenn es nach 2Std. passiert wäre?
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#4

Z. B. § 29 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe f TVöD.

https://www.kommunalforum.de/tvoed_arbeitsbefreiung.php
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#5

(14.10.2023, 14:26)carolan schrieb:  Ja, die Chefin wusste es, dass ich wegen Schmerzen zum Arzt gehe. Für den nächsten Tag hatte ich dann einen Krankenschein. Wo finde ich dazu einen Paragraphen. Was wäre, wenn es nach 2Std. passiert wäre.

Dass man wegen Schmerzen zum Arzt geht beinhaltet noch nicht die Aussage einer Arbeitsunfähigkeit. Gab es bestimmte Gründe für den Tag keine Arbeitsunfähigkeit festzustellen?
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