Hat die Eingruppierung in E12 etwas mit der Größe der Einrichtung zu tun?
Kommt auf den Tarifvertrag und den anzuwendenden Abschnitt der Entgeltordnung und ggf. die Fallgruppe an.
Grundsätzlich allerdings nicht direkt sondern indirekt über die Zahl der unterstellten Personen oder die Erfüllung von Heraushebungsmerkmalen durch die erhöhte Verantwortung etc.